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Betreuungsleistungen: Alle Förderungen und Zuschüsse nutzen.

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Entlastungsbetrag für die häusliche Pflege

Entlastungsbetrag: Das müssen Sie wissen

Die Entlastungleistungen werden oft auch als Entlastungsbetrag bezeichnet. Sie dienen dazu, um Betreuungs- und Entlastungsangebote zu finanzieren. Hierzu erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade ein festes Budget von 125 Euro pro Monat (1.500 Euro jährlich). Als Sachleistung wird das Geld nicht direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt, sondern kann von Dienstleistern mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Entlastungsleistungen können auch angespart werden, da sie nicht automatisch mit dem Monatsende verfallen.

Viele Pflegehaushalte wissen nicht, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann. Oft ist unklar, welche Dienstleister befugt sind, den Entlastungsbetrag abzurechnen. Infolge wird diese Leistung oft gar nicht abgerufen. Damit werden 1.500 Euro jährlich pro pflegebedürftiger Person in vielen Fällen nicht genutzt und verfallen. Das muss nicht sein: Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich einsetzen können, um den Pflegealltag für alle Beteiligten entspannter zu gestalten.

In den häufigsten Fragen finden Sie schnelle Antworten zu wichtigen Themen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Entlastungsleistungen
  • Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
  • Die Leistung beträgt pauschal 125 Euro im Monat für Pflegegrad 1-5.
  • Er kann für eine 24h-Pflege oder Haushaltshilfe genutzt werden.

Was sind Entlastungsleistungen?

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Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind Sachleistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege. Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zuhause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf diesen Zuschuss. Personen mit Pflegegrad 1-5 erhalten alle 125 Euro. Der Entlastungsbetrag wird ergänzend zu den anderen Pflegezuschüssen geleistet.

Anders als das Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag nicht auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen, sondern ist ähnlich den Pflegesachleistungen als Leistungsbudget zu verstehen. Es gilt das sogenannte Kostenerstattungsprinzip. Wer Quittungen zugelassener Dienstleister bei der Pflegekasse einreicht, erhält eine Erstattung aus den Entlastungsleistungen, geht aber in Vorkasse. Jährlich stehen so bis zu 1.500 Euro für Entlastungsangebote zur Verfügung.

Wann verfällt der Entlastungsbetrag?

Nicht genutzte Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr werden immer in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen und verfallen zum 30. Juni. Notieren Sie sich das Datum, um den Zuschuss möglichst voll auszuschöpfen. Eine Untersuchung der Techniker Krankenkasse (TK) ergab, dass nur 50 Prozent aller Pflegebedürftigen in Deutschland den Entlastungsbetrag nutzen. Nach dieser Hochrechnung verfallen jährlich über 2 Milliarden Euro an ungenutzten Zuschüssen.

  • Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote

  • Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde der Begriff der "niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote" durch die Definition der "Angebote zur Unterstützung im Alltag" ersetzt. Das monatliche Budget wurde außerdem um 20 Prozent erhöht: 2016 betrug der Anspruch 104 Euro monatlich, seit Januar 2017 können Pflegebedürftige 125 Euro pro Monat abrufen.
Video: Alles zum Entlastungsbetag

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. In nur 90 Sekunden zeigt Ihnen das Video anschaulich, was der Entlastungsbetrag ist, wie Sie ihn nutzen und wie Sie den Leistungsnachweis bei der Pflegekasse einreichen.

Wer darf Entlastungsleistungen abrechnen?

Der Entlastungsbetrag muss nicht beantragt werden. Er steht allen Pflegebedürftigen ab der Pflegegrad-Feststellung zu. Allerdings ist die Verwendung zweckgebunden: Nur zugelassene Dienstleister dürfen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen. Zwischen diesen Leistungen bestehen folgende Unterschiede.

Zu den Entlastungsleistungen zählen:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Ersatzpflege

Betreuungsleistungen sind unter anderem:

  • Demenz-Betreuung
  • Tagesbetreuung
  • Mobilisierende Angebote
  • Besuchsdienste

Ausnahmeregelung: Personen mit Pflegegrad 1 dürfen körperbezogene Maßnahmen von ambulanten Pflegediensten mit dem Entlastungsbetrag finanzieren.

Unter dem Begriff "körperbezogene Maßnahmen" werden alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die Körperpflege, Ernährung und Mobilität betreffen. Dieser Sammelbegriff wird auch als Grundpflege bezeichnet. Hierzu zählen zum Beispiel Hilfe beim Waschen, Wäschewechseln und der Inkontinenzversorgung, aber auch Lagerungstherapien und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.

Beispiele für Entlastungsleistungen

Damit Sie sich einen Überblick über mögliche Entlastungsangebote im Alltag machen können, finden Sie hier drei beispielshafte Entlastungsleistungen.

  1. Hilfe im Haushalt
    Heike N. pflegt ihre Mutter seit drei Jahren zu Hause. Seit einem Monat erhält sie drei Mal wöchentlich für zwei Stunden zusätzliche Unterstützung von einer Haushaltshilfe. In diesen Stunden trifft sich Heike mit Freundinnen oder macht Erledigungen in der Stadt. Heike schickt die Rechnungen an die Pflegekasse und finanziert die Hilfe komplett über den angesparten Entlastungsbetrag.
  2. Demenzbetreuung
    Der Vater von Nadine H. ist dement und wird von der Familie und einem Pflegedienst versorgt. Um die Familie zu entlasten und den Demenzerkrankten zu fördern, kommt Betreuungskraft Sonja einmal pro Woche für drei Stunden. Sonja kennt sich mit Demenzförderung aus und bringt aktivierende Übungen und Spiele mit. Nadine H. geht derweil mit ihren Freundinnen in ein Café.
  3. Betreuung in der Kleingruppe
    Während Tanja F. halbtags arbeitet, wird ihre pflegebedürftige Mutter in einer Kleingruppe versorgt. Die Senioren beschäftigen sich miteinander, führen Gespräche und machen aktivierende Übungen und Bastelarbeiten. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Nach der Arbeit holt Tanja ihre Mutter ab und die beiden fahren gemeinsam nach Hause.

Zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen

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In § 45a SGB XI sind "Angebote zur Unterstützung im Alltag" definiert. Sie "tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben [...] und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können."2 Wer als zugelassener Anbieter gilt, wird auf Landesebene bestimmt. Daher gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Kriterien.

Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz erlauben eine Abrechnung von privaten Alltagshelfern. Das Saarland, Sachsen und Schleswig Holstein erkennen Einzelkräfte an, die Voraussetzungen unterscheiden sich aber. Die Regelungen des Landesrechts sind für Verbraucher oft undurchsichtig. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen kostenlos, einen Anbieter in Ihrer Nähe zu finden. Eine 24 Stunden Pflege oder eine Seniorenbetreuung als Haushaltshilfe kann so mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden.

Abrechnung durch Abtretungserklärung

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Um das Entlastungsbudget zu nutzen, gehen Pflegebedürftige in Vorkasse. Alternativ kann eine Abtretungserklärung mit einem Dienstleister geschlossen werden. Dann ist dieser berechtigt, den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Dadurch müssen Sie oder Ihr Angehöriger nicht in Vorleistung treten, keine Leistungsnachweise sammeln und sparen sich die rückwirkende Abrechnung mit der Pflegekasse.

Der Nachteil der Abtretungserklärung ist, dass Sie meist keinen Nachweis über die abgerechneten Leistungen erhalten. Der Leistungserbringer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Viele Pflegebedürftige wissen so nicht, wie viel Entlastungsbudget sie bereits verbraucht haben. Außerdem ist durch eine Abtretungserklärung keine Abrechnung mehrerer Dienstleister mehr möglich. Eine Abtretungserklärung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und eine Kopie davon aufbewahrt werden.

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Gut zu wissen: Dienstleister vergleichen

Je nach Stundensatz ist der Entlastungsbetrag schnell aufgebraucht. Daher sollten Sie im Vorfeld mehrere Anbieter vergleichen und sich Angebote mit Stundenpreisen einholen. Für die Seniorenbetreuung beginnen die Stundensätze bei manchen Anbietern bereits bei 25 Euro, andere verlangen 50 Euro oder mehr. Ein Vergleich lohnt sich.

Wie erhält man mehr Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben Anspruch auf Pflegesach­leistungen. Diese werden vor allem für die Pflegemaßnahmen ambulanter Pflegedienste verwendet. Bis zu 40 Prozent der ungenutzten Pflegesachleistungen können in ein zusätzliches Entlastungsbudget umgewandelt werden, um die Leistung flexibler zu nutzen.

Pflege­sachleistungen
40 % Umwandlung
Gesamtbetrag
Pflegegrad 1


125 €
Pflegegrad 2
761 €
304 €
429 €
Pflegegrad 3
1.432 €
573 €
698 €
Pflegegrad 4
1.778 €
711 €
836 €
Pflegegrad 5
2.200 €
880 €
1005 €

Beachten Sie, dass die aufgestockten Entlastungsleistungen nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendbar sind:

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Weitere Unterstützungsangebote im Alltag

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Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Neben dieser Leistung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote, die für alle Pflegegrade in Frage kommen. Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person für die Wohnumfeldverbesserung.

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus, entspricht der Maximalzuschuss 16.000 Euro. Der Zuschuss ist für Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 gleich. Beliebte Verwendungszwecke für den Zuschuss sind Umbauten im Badezimmer und im Treppenhaus. Im Badezimmer sind der Einbau einer ebenerdigen Dusche oder einer Badewannentür oft komplett mit dem Zuschuss abgedeckt. Auch größere Umbaumaßnahmen sind möglich, allerdings fällt dann meist ein Eigenanteil an.

Im Treppenhaus schafft der Einbau eines Liftes Sicherheit. Schlanke Modelle sind auch für enge Treppenhäuser geeignet. Der Einbau ist für gerade und kurvige Treppen, sowie innen und außen, möglich. Ein Sitzlift beginnt preislich bei 3.800 Euro. Für Rollstuhlfahrer eignet sich ein Plattformlift, der mit Kosten ab 8.000 Euro startet. Nicht nur die Ausstattung beeinflusst den Preis, sondern auch die Gegebenheiten vor Ort. Daher sollten Sie im Vorfeld mehrere Anbieter vergleichen. Bei einem persönlichen Termin erhalten Sie unverbindliche Kostenvoranschläge.

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Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
Experteninterview mit Andrea Stix


Im Durchschnitt beträgt die zeitliche Belastung in der häuslichen Pflege 8,6 Stunden pro Tag – hiervon fällt mit 6,4 Stunden pro Tag3 ein Großteil auf pflegende Angehörige. „Eine repräsentative Befragung pflegender Angehöriger in Bayern hat ergeben, dass Angehörige von Menschen mit Demenz sich subjektiv stärker belastet fühlen und einen größeren täglichen Pflegebedarf angeben als Angehörige anderer Pflegebedürftiger“, sagt Andrea Stix, diplomierte Morbus-Alzheimer-Trainerin. Daher ist gerade für diesen Personenkreis die Nutzung der Entlastungsleistungen essenziell.

Dabei empfiehlt Frau Stix neben der Unterstützung durch Familienmitglieder und Bekannte auch das Angebot von Betreuungsdiensten und hauswirtschaftlichen Entlastungen zu nutzen. „Angehörige wollen oft nur das Beste für die erkrankte Person. Hier gilt zu beachten, dass die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen mit Demenz oft andere sind als die der Begleitpersonen.“ Aber auch die eigenen Bedürfnisse sollten nicht vernachlässigt werden. Daher sollten rechtzeitig entsprechende Unterstützungsangebote wahrgenommen werden. Das ist „Vorsorge für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden“, so Frau Stix.

"Es ist schmerzhaft damit zu leben, dass die erkrankte Person nie mehr die Rolle haben wird, die sie bisher hatte – aber es erleichtert den Umgang."
Andrea Stix, dimplomierte MAS-Trainerin

Allgemein sollten Aktivitäten auf die Persönlichkeit und Vorlieben der erkrankten Person abgestimmt werden. Das können frühere Hobbies sein, wie zum Beispiel Spiele oder Bastelaktivitäten: „Menschen mit Demenz haben trotz der Diagnose noch viele Fähigkeiten und Fertigkeiten“, sagt Frau Stix gegenüber dem Verbund Pflegehilfe im Interview. „Die Teilnahme an Kartenrunden im Gasthaus, das wöchentliche Kaffeekränzchen, Singen im Chor oder das Mitverfolgen eines Fußballspieles am Sportplatz sollten weiterhin ermöglicht werden.“

Laut einer Untersuchung der Techniker Krankenkasse (TK) rufen nur etwa die Hälfte aller Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag überhaupt ab4. Oft wissen Pflegebedürftige und Angehörige nicht, was Ihnen zusteht oder wie sie die Entlastungsleistungen nutzen können. Die Entlastungsleistungen aus 2020 verfallen erst zum Juni 2021. Das heißt im Klartext: Wurden 2020 noch keine Entlastungsleistungen abgerufen, sind 1.500 Euro als Entlastungsbudget nutzbar. Eine Auszeit pro Woche, in der ein Betreuungsdienst übernimmt, sind für pflegende Angehörige eine gute Möglichkeit, Kraft zu tanken.

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Nach Angaben der AOK fällt 75 % der Gesamtpflegezeit auf pflegende Angehörige.
Angebote zur Entlastung werden oft gar nicht abgerufen.

Andrea-Sticks Expertin
Über die Expertin

Andrea Stix ist akademische Demenzexpertin bei der Felix Demenzbegleitung in Gänserndorf, Österreich. Sie ist dimplomierte MAS Trainerin (Morbus Alzheimer Syndrom), Lebens- und Sozialberaterin, Bewusstseins- Intuitions- und Mentaltrainerin sowie als Hospiz-, Trauer- und Sterbebegleiterin tätig.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ist eine Sachleistung der Pflegekasse. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1-5 können 125 Euro monatlich abrufen. Als Sachleistung wird der Betrag nicht im Voraus überwiesen. Der Pflegebedürftige tritt in Vorkasse und reicht Quittungen ein, um eine Kostenerstattung zu erhalten.

Entlastungsleistungen verfallen nicht zum Monatsende. Ungenutzte Beträge können bis ins folgende Kalenderhalbjahr angespart werden. Der Stichtag, an dem nicht genutzte Leistungen verfallen, ist der 30. Juni.

Als Corona-Sonderregelung sind bislang nicht abgerufene Entlastungs­leistungen aus 2019 und 2020 bis zum 30. September 2021 nutzbar.

Nur zugelassene und anerkannte Dienstleister dürfen Entlastungsleistungen erbringen. Welche Anbieter als anerkannt gelten, variiert von Bundesland zu Bundesland. Hier lesen Sie mehr dazu. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können körperbezogene Maßnahmen von ambulanten Pflegediensten mit dem Entlastungsbetrag finanzieren. Als Corona-Sonderregelung dürfen Sie außerdem bis zum 30.09.2021 nicht-anerkannte Leistungsbringer nutzen, zum Beispiel private Nachbarschaftshelfer.

Häufig wird der Entlastungsbetrag für die Finanzierung einer Seniorenbetreuung genutzt. Seniorenbetreuer sind Alltagshelfer und Alltagshelden, die liebevoll mit Senioren Zeit verbringen. Beliebt ist die Freizeitgestaltung und -begleitung, zum Beispiel für Ausflüge, gemeinsame Spiele oder Bastelstunden. Eine Seniorenbetreuung ist auch in Form einer Haushaltshilfe möglich.

Für Entlastungsleistungen gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie müssen demnach nicht beantragt werden. Der Pflegebedürftige geht in Vorleistung und reicht Quittungen anschließend bei der Pflegekasse ein. Wenn der Erbringer der Leistungen ein in dem Bundesland anerkannter Dienstleister ist, erstattet die Pflegekasse die Kosten.

Zu den Entlastungsleistungen gehören die Tages- und Nachtpflege, die Verhinderungspflege, die Unterbringungs- und Essenskosten bei der Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen und die Alltagsbegleitung. Betreuungsleistungen sind unter anderem spezielle Betreuungsangebote für Demenzerkrankte, Tagesbetreuung in Kleingruppen, mobilisierende und aktivierende Angebote und Besuchsdienste für alleinlebende Senioren.

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote werden seit dem PSG II als "Angebote zur Unterstützung im Alltag" (§ 45a SGB XI) bezeichnet. Hierzu zählen Alltagsbegleitung und -betreuung sowie Haushaltshilfen.

Die Regelungen für die Zulassung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wir unterstützen Sie kostenlos dabei, einen Anbieter für Betreuungsleistungen zu finden. Rufen Sie hierzu einfach bei uns an oder stellen Sie online eine unverbindliche Anfrage. Einer unserer Pflegeberater sucht passende Anbieter in Ihrer Region für Sie heraus und schickt Ihnen einen Überblick per E-Mail.

Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich. Für Pflegegrad 1 gibt es eine Sonderregelung: Sie dürfen auch körperbezogene Maßnahmen von Pflegediensten mit dem Entlastungsbudget finanzieren. Hierzu zählt die Grundpflege (Körperpflege und Nahrungsaufnahme). Eine weitere, coronabedingte Sonderregelung für Pflegegrad 1 erlaubt die Nutzung nicht-anerkannter Anbieter, zum Beispiel durch die Nachbarschaftshilfe.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 haben einen monatlichen Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen. Als Sonderregelung dürfen Sie hauswirt­schaftliche Unterstützungsangebote ambulanter Pflegedienste hiermit finanzieren.

Nur etwa 50 Prozent der Pflegebedürftigen rufen Entlastungsleistungen ab. Grund ist meist die Unklarheit, wie und wer Entlastungsleistungen erbringen darf. Unsere Pflegeberater senden Ihnen auf Wunsch die Kontaktadressen von zugelassenen Anbietern in Ihrer Umgebung per E-Mail. So nutzen Sie Ihren Leistungsanspruch bestmöglich.

Herz und Hand Das sagen unsere Klienten

1 Sozialgesetzbuch: "Angebote zur Unterstützung im Alltag"

4 Techniker Krankenkasse "Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen flexibilisieren"