Kurzzeitpflege-Anbieter in Zuchau
Unter einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege in Zuchau versteht man eine sporadische Pflege, die im Falle der Kurzzeitpflege vollstationär und im Falle der Verhinderungspflege in der eigenen häuslichen Umgebung erfolgt. Hierbei wird ein Zeitraum von vier Wochen pro Kalenderjahr nicht überstiegen. Pflegebedürftige Rentner, welche durch Verwandte, eine 24-Stunden-Betreuung oder einen ambulanten Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, können einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege erheben, wenn es nötig sein sollte.
Das schöne Zuchau garantiert pflegebedürftigen Personen erstklassige Lebensqualität
Zuchau in Sachsen-Anhalt erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 10,46 Quadratkilometern und gibt 318 Bewohnern ein Zuhause. Genau das passende Angebot an Optionen der Freizeitgestaltung findet sich im spannenden Zuchau für jedes Interesse, weil die Ortschaft über eine imposante Auswahlmöglichkeit an kulturellen Angeboten verfügt. Wenn man entspannt mit der Familie, mit Bekannten, oder auch Kollegen speisen will, offeriert die Gaststätte "Griechisches Restaurant" dafür ideale Voraussetzungen. Delikate Speisen, ein großartiges Ambiente, absolut anständige Preise und ausgesprochen entgegenkommende Bedienungen, machen jeden Besuch zu einem angenehmen Ereignis.
Professionelle Betreuung durch eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Zuchau
In den letzten Jahren hat sich Zuchau mehr und mehr als lokaler Pflegestützpunkt etabliert. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise bei temporärer Verschlechterung des Gesundheitszustands bei Pflegebedürftigen genutzt werden, sofern ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht genügt. Grund dafür ist die Nachrangigkeit der Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Pflege. Einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege, welche zeitweise und stellvertretend in der eigenen häuslichen Umgebung eines Pflegebedürftigen durchgeführt wird, besteht auch dann, wenn schon ein Bedarf an Grundpflege, wie beispielsweise Duschen, Nagelpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Betten machen und hauswirtschaftlicher Hilfe, wie beispielsweise Essen machen, Putzen und Einkaufen, besteht, allerdings bis dato nicht die Pflegestufe 1 vorhanden ist. Übrigens ist die Maximalsumme von 1.550 €, den die Pflegekasse für den Zeitrahmen von maximal 28 Tagen jährlich bewilligt, nicht an die Pflegestufe eines pflegebedürftigen Menschen geknüpft.
Der ideale Partner für Kurzzeit- und Verhinderungspflege - Die Pflegehilfe
zwei Anbieter gibt es in Zuchau, welche pflegebedürftigen Menschen zur Seite stehen können, falls Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege notwendig ist. Bei den Trägern von Einrichtungen für Kurzzeitpflege in unserem Land gibt es einige Unterschiede. So differenziert man etwa zwischen staatlichen, privatrechtlichen und freien Trägern. Um einige Beispiele aufzulisten, umfassen öffentlich-rechtliche Träger beispielsweise Kommunen oder Landkreise, privatrechtlich ist zum Beispiel Vitanas und freie Träger umfassen generell karitative Vereine wie beispielsweise die AWO, genau wie kirchliche Vertreter, wie zum Beispiel die Diakonie Deutschland. Ein spezieller Kernpunkt dem man sich, mit geschultem Pflegepersonal, in einigen Pflegeeinrichtungen zuwendet, ist die Pflege von Senioren mit altersbedingter Verwirrung. Da die Pflegehilfe jahrelang gut mit vielzähligen Anbietern für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, mit Seniorenheimen und Seniorenwohnanlagen kooperiert, bieten wir bezüglich der Vermittlung, für alle Fragen und eventuellen Unklarheiten einen freundlichen und versierten Beratungsdienst unter der Rufnummer 06131/49 32 042.