Treppenlift-Anbieter in Zerbst/Anhalt
Bei zeitweiser oder dauerhafter Gehbehinderung, eignet sich für die private häusliche Umgebung ein Treppenlifter. Hierbei handelt es sich um eine alltagserleichternde Vorrichtung, die im Normalfall innerhalb kurzer Zeit eingerichtet werden kann und dabei sehr wartungsfreundlich ist.
Entdecken Sie die Herrlichkeit der Stadt Zerbst/Anhalt
Langeweile kann den 22.920 Bürgern in Zerbst/Anhalt nicht aufkommen, denn die Stadt verfügt auf einer Fläche von insgesamt 467,76 km² über genügend Angebote der Freizeitgestaltung, wie Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Ein umfangreiches kulturelles Angebot verleiht der Stadt ihr Gesicht. Für Architekturliebhaber ist die geschichtsträchtige Kirche "romanische Stadtkirche" in Zerbst/Anhalt immer eine Visite wert. Das bedeutende Objekt ist ein waschechtes Charakteristikum des Gebiets. Die schöne Internetpräsenz www.stadt-zerbst.de versorgt Sie mit allen weitergehenden lohnenden Einzelheiten zu den Möglichkeiten und selbstverständlich zur Region selbst.
Die ideale Entscheidung für Menschen mit Gelenkerkrankungen oder Rollstuhlnutzer - Ein Treppenaufzug
Für Personen mit altersbedingten Beschwerden ist eine fachmännische Betreuung immens essenziell. Da die Anforderungen an Liftanlagen von Mensch zu Mensch abweichen können, existieren die verschiedensten Formen, wie zum Beispiel Treppenschrägaufzüge, Plattformschrägaufzüge, Treppensteiger, oder Hängelifte. Treppenlifter, auch Treppenaufzug genannt, befördern zum Beispiel Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, oder Rollstuhlnutzer, über Hürden wie Aufstiege und Stufen hinweg. Sie kommen häufig bei schmalen und kurvigen Treppen zur Anwendung und sind durch die im Normalfall hochklappbare Sitzfläche besonders platzeinsparend. Insbesondere für Rollstuhlfahrer empfiehlt sich auch ein Plattformlift. Dieser benötigt wesentlich mehr Raum und kann somit normalerweise nur bei breiten Treppen zum Einsatz kommen, ansonsten ähnelt er allerdings der Funktionsweise eines Treppenlifters.
Qualifiziert beraten den optimalen Treppenlifter finden mit der Pflegehilfe
Die Pflegekasse kann zum Teil für die Gesamtkosten eines Liftsystems aufkommen, falls die betroffene Person eine Pflegestufe hat. Der zu zahlende Eigenanteil darf nicht 50 Prozent der Monatseinnahmen überschreiten und liegt insgesamt bei höchstenfalls zehn Prozent der Gesamtkosten. Das Risiko, dass ein plötzlich auftretender Ausfall der Elektrizität zu einer Notsituation führen könnte, wird bei Treppenliftern durch Ausstattungselemente, wie beispielsweise eine Notstromversorgung, eine Notabsenkungsvorrichtung, oder Stromspeicher, umgangen. Welche Vorrichtung für Ihr Haus die beste Lösung ist, können Sie unter 06131/49 32 042, von der Pflegehilfe erfahren. Gern beraten Sie unsere fachkundigen Mitarbeiter, bei der Wahl für zum Beispiel einen Treppenlifter, einen Hängelift oder Poollift.