Die Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmachten: Das sollten Sie wissen
Was passiert eigentlich, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie sich für diese Eventualität absichern, um Ihnen und Ihren Angehörigen die Situation eines solchen Ernstfalles zu erleichtern. Natürlich wünschen wir uns, so lange wie möglich gesund und selbstbestimmt zu leben. Manche Situationen sind jedoch nicht vorhersehbar.
Mit einer Vollmacht können Sie jetzt Entscheidungen treffen, die schwierige Situationen für Sie und Ihre Angehörigen in der Zukunft erleichtern können. Wir möchten Ihnen mit wichtigen Informationen und Tipps dabei zur Seite stehen. Sorgen Sie jetzt bereits für später vor, um für alle Eventualitäten bestens vorbereitet zu sein und gelassen in die Zukunft blicken zu können.
Diese Informationen zur Vorsorgevollmacht sollten Sie unbedingt kennen:
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?
- Für wen ist eine Vorsorgevollmacht geeignet?
- Welche Form hat eine Vorsorgevollmacht?
- Notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht
- Expertenmeinung: Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Sie entscheiden, wer Sie in welchen Lebensbereichen vertreten darf.
- Ohne Vollmacht wird ein gesetzlicher Betreuer bestimmt.
- Zusätzlich ist eine Patientenverfügung sinnvoll.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Form der Vorsorge, in der Sie als Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen. Der Bevollmächtigte darf für Sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst dies nicht mehr können sollten bedingt durch Alter und/oder Krankheit (§ 164 BGB1). Dieser Zustand tritt in der Regel ein, wenn Sie geschäftsunfähig werden.
Die Vorsorgevollmacht benennt ganz klar die Angelegenheiten, für die Ihr Bevollmächtigter Entscheidungen treffen darf und gewährt Ihnen damit ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Im Fall einer Geschäftsunfähigkeit darf er umgehend für Sie handeln, sodass das Betreuungsgericht nicht eingeschaltet werden muss. Grundsätzlich darf Ihr Stellvertreter mit einigen Ausnahmen eigenständig handeln. Dazu gehören zum Beispiel medizinische Behandlungen mit hohem Risikofaktor, die das Betreuungsgericht zunächst genehmigen muss.
Sie wollen für Ihre Zukunft vorsorgen und festlegen, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie dies nicht mehr können? Erfahren Sie in diesem kurzen Infovideo, wie Sie sich mit einer Vorsorgevollmacht absichern und welche Vorteile Sie durch die Erstellung von Vorsorgedokumenten haben.
Ab wann und wie lange gilt die Vorsorgevollmacht?
Grundsätzlich können Sie jede Person bevollmächtigen, die geschäftsfähig und volljährig ist. Dies ist jedoch eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Sie sollten unbedingt eine Person bestimmen, der Sie absolutes Vertrauen entgegenbringen. Auch sollten Sie die Entscheidung mit der Person besprechen, die Sie bevollmächtigen möchten.
Eine Vorsorgevollmacht ist ab dem Zeitpunkt der Unterschrift rechtsverbindlich. Die Vorsorgevollmacht gilt in der Regel nicht über den Tod hinaus. Sollten Sie dies wünschen, muss dies eindeutig schriftlich festgehalten werden. In diesem Fall können Sie bestimmen, wer in welchem Umfang über Ihren Nachlass verfügen darf.
Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Dafür müssen Sie das Originaldokument sowie sämtliche Kopien vernichten. Lassen Sie den Widerruf durch das Zentrale Vorsorgeregister (ZVG) festhalten, sodass er nachvollziehbar bleibt und informieren Sie den Bevollmächtigten schriftlich. Alternativ können Sie auch nur ausgewählte Stellen Ihrer Vollmacht ändern. Dafür können Sie diese streichen, neu verfassen und versehen mit Datum und Ort unterschreiben.
Gut zu wissen: Geschäftsfähigkeit
Eine Person gilt als geschäftsfähig, wenn sie ihre Rechtsgeschäfte selbstständig vollwirksam vornehmen kann. Grundsätzlich gelten in Deutschland alle Menschen ab 18 als voll geschäftsfähig.
Die Gesetzeslage regelt daher eine mögliche Geschäftsunfähigkeit oder beschränkte Geschäftsfähigkeit. Wer als geschäftsunfähig gilt, benötigt einen gesetzlichen Vertreter. Dies tritt zum Beispiel bei fortgeschrittener Demenz oder aufgrund eines schweren Unfalls ein.
Was beinhaltet eine Vorsorgevollmacht?
Sie als Vollmachtgeber bestimmen selbst, wen und für welche Bereiche Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Vollmacht kann sowohl umfassend für alle denkbaren persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten erteilt werden als auch individuell für verschiedene Bereiche. Grundsätzlich sollten Sie für Ihre Vollmacht über die folgenden Themen nachdenken.
Das regeln Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht
- Fragen der Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Regelung des Aufenthalts sowie Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht
- Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten
- Immobiliengeschäfte, wenn die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet ist
- Regelung von Post und Telefon
- Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Heimunterbringung)
Weiterhin können Sie in Ihrer Vollmacht entscheiden, ob der Hauptbevollmächtigte eine Untervollmacht an eine andere Person erteilen darf. In einem solchen Fall darf der sogenannte Unterbevollmächtigte die eigentlich bevollmächtigte Person vertreten. Der Unterbevollmächtigte kann eine Person Ihres Vertrauens wie ein Angehöriger sein, aber auch eine Einrichtung wie ein Pflegeheim.
Grundsätzlich empfiehlt es sich darauf zu achten, die Anweisungen so präzise wie möglich zu formulieren. Das beinhaltet daher auch, dass Sie bestimmte Angelegenheiten von der Vollmacht ausschließen, sollten Sie dies wünschen. Wenn Sie beispielsweise eine bestimmte Maßnahme wie die Unterbringung in einem Pflegeheim ablehnen, halten Sie dies ausdrücklich in der Vollmacht fest. Mit einer eindeutigen Formulierung schließen Sie Missverständnisse oder Missbrauch aus.
Was ist in einer Vorsorgevollmacht ausgeschlossen?
Vorsorgevollmachten sollten so spezifisch wie möglich formuliert sein und keine Fragen offenlassen. Jedoch gibt es Bereiche, die grundsätzlich davon ausgenommen sind. Dazu gehören die sogenannten höchstpersönlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise eine Eheschließung oder eine Testamentserstellung. In beiden Fällen ist gesetzlich ausgeschlossen, dass ein Bevollmächtigter stellvertretend Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen darf.
Für Entscheidungen bezüglich Ihres Vermögens können Sie in der Regel Vollmachten erteilen. Dies gilt allerdings oft nicht für Bankgeschäfte, da einige Banken auch notarielle Vorsorgevollmachten nicht anerkennen. Wenn der Bevollmächtigte sich um sämtliche finanzielle Angelegenheiten kümmern soll, sollten Sie daher zusätzlich eine Bank- bzw. Kontovollmacht ausstellen. Auch hier können Sie den Umfang der Entscheidungsgewalt genau festlegen.
Doppelvertretung und Doppelvollmacht
Eine Doppelvollmacht ermöglicht Ihnen, zwei stellvertretende Personen für Ihre Vorsorgevollmacht zu benennen. Sie können bestimmen, ob diese nur gemeinsam und in Absprache miteinander (Gesamtvertretung) oder auch getrennt voneinander handeln dürfen (Einzelvertretung). Dies sollte so genau wie möglich festgehalten werden. Eine Doppelvollmacht hat den Vorteil, dass sich die Personen gegenseitig kontrollieren, wenn Sie potenziellen Missbrauch verhindern möchten.
Bei mehreren getrennten Einzelvollmachten sollten Sie den jeweiligen Aufgabenbereich Ihrer Vertrauenspersonen explizit benennen, um Konflikte zu vermeiden. Solche Vollmachten können sinnvoll sein, wenn die Bevollmächtigten Experten auf verschiedenen Gebieten sind. Es birgt jedoch auch das Risiko, dass es zu Konfliktpunkten zwischen den Personen kommt. Hier sollten Sie festlegen, wer bei Konflikten die endgültige Entscheidungsgewalt hat und in welcher Beziehung die Personen zueinanderstehen.
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?
Auch mit einer Generalvollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der Sie in rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten darf. Die Vollmacht kann sämtliche oder auch nur einige ausgewählte Bereiche umfassen. Eine Generalvollmacht kann somit aus verschiedenen Spezialvollmachten bestehen. Dazu zählt auch die Vorsorgevollmacht, die spezifischer ist als die Generalvollmacht.
Ein wichtiger Unterschied ist auch, dass die Generalvollmacht sofort gültig ist, während eine Vorsorgevollmacht erst zum Einsatz kommt, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. So kann eine Generalvollmacht zum Beispiel genutzt werden, wenn der Vollmachtgeber für eine bestimmte Zeit verreist und dem Bevollmächtigten für diesen zeitlich begrenzten Rahmen Zugang zu seinen Konten gewährt, um Rechnungen zu begleichen.
Eine Generalvollmacht besteht aus der Summe mehrerer Spezialvollmachten.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Entscheidungen für eventuell eintretende medizinische und pflegerische Maßnahmen zu treffen. Diese gelten für den Fall, dass Sie selbst Ihre Wünsche nicht mehr mitteilen können und betreffen beispielsweise eine künstliche Beatmung oder Wiederbelebungsversuche. Eine Patientenverfügung sollte immer schriftlich und so konkret wie möglich verfasst werden, um bestimmte medizinische Fragen genau zu klären.
Wenn Sie sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht erstellen, empfiehlt es sich, diese aufeinander abzustimmen, da sie im Ernstfall beide in Kraft treten und sich daher ergänzen sollten. Da dies für Laien nicht einfach ist, bietet sich auch für die Erstellung einer Patientenverfügung eine Beratung durch einen Arzt oder fachkundigen Notar an.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit einen rechtlichen Betreuer vorschlagen und Personen von einer möglichen Betreuung ausschließen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist diese jedoch nicht rechtsverbindlich und ein Betreuer darf erst ab der sogenannten Bestallung für Sie handeln. Das heißt, dass ein Betreuungsgericht zunächst prüft, ob die Person für die bevorstehende Aufgabe geeignet ist. Auch unterliegt der Betreuer gerichtlicher Kontrolle.
Wichtig ist, dass man sich zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung entscheiden sollte. Fragen Sie sich, ob Sie möchten, dass Ihr Bevollmächtigter bei einem Großteil der Entscheidungen eigenständig handeln kann oder dass Ihr Betreuer generell Entscheidungen nur nach gerichtlicher Genehmigung fällen darf. Eine Betreuungsverfügung eignet sich daher eher für Sie, wenn Ihre Vertrauensperson gegenüber einer zweiten Instanz Rechenschaft ablegen sollte.
Für wen ist eine Vorsorgevollmacht geeignet?
Wie der Name schon sagt, geht es bei dieser Vollmacht um die Vorsorge für den Ernstfall. Sich darum zu kümmern ist grundsätzlich immer und für jeden erwachsenen Menschen ratsam, auch wenn wir natürlich alle so lange wie möglich selbstbestimmt und gesund leben möchten. Für einen solchen Fall empfiehlt es sich, als Bevollmächtigten eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die im Notfall über medizinische Behandlungen und das eigene Vermögen entscheiden darf.
Eine Vorsorgevollmacht kann generell jeder erstellen. In Deutschland liegt das Sorgerecht jedoch bis zum 18. Lebensjahr bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten, die damit Entscheidungen für ihre Kinder treffen dürfen. Daher macht eine Vorsorgevollmacht tatsächlich erst Sinn, wenn die Volljährigkeit erreicht ist. Spätestens wenn eine ernste Krankheit oder körperliche Einschränkungen vorliegen, sollten Sie über eine solche Vollmacht nachdenken.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
Liegt keine gültige Vorsorgevollmacht vor, prüft das Betreuungsgericht die Situation und bestimmt einen gesetzlichen Vertreter. Diese Person vertritt Sie als Vollmachtgeber in allen Bereichen, für die Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche des Betreuers werden vom Gericht je nach Situation festgelegt. Beispielweise kann Ihr Betreuer Ihre Finanzen regeln oder bei Bedarf auch einen Pflegeheimplatz für Sie suchen.
Oft werden erst Angehörige für diese Aufgabe in Betracht gezogen. Diese sind jedoch nicht automatisch Ihre gesetzlichen Betreuer. Sollte das Betreuungsgericht bestimmen, dass kein Angehöriger die Betreuung übernehmen kann, wird eine fremde Person eingesetzt. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie diese Entscheidung selbst übernehmen, solange gewährleistet ist, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person ebenso geeignet ist wie ein Betreuer.
Welche Form hat eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht sollte immer schriftlich verfasst werden, um nachweisbar und rechtskräftig zu sein. Bezüglich der Form gibt es keine konkreten Vorgaben. Es gibt aber Formulare und Muster, die Sie teilweise individuell anpassen können. Ein Beispielformular finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als kostenlosen Download. Essentiell ist, dass Sie die Vorsorgevollmacht eigenständig mit Ort und Datum unterschreiben.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Vollmacht so individuell wie möglich zu gestalten. Muster können zu allgemein gehalten sein und daher nicht Ihren persönlichen Wünschen entsprechen. Bei der Verwendung von Vorlagen empfehlen sich Formulare, die von staatlichen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, bietet sich eine rechtliche Beratung an, sodass die Vorsorgevollmacht für Sie die richtige Form hat sowie fehlerfrei und gültig für den Ernstfall ist.
Ihre Schritte zur Vorsorgevollmacht:
- Welche Bereiche sollte die Vorsorgevollmacht abdecken? Lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten!
- Wen möchten Sie im Ernstfall bevollmächtigen?
- Verfassen Sie die Vollmacht und seien Sie dabei so präzise wie möglich. Auch hier bietet sich rechtliche Hilfe an.
- Registrieren Sie die fertige Vollmacht bei Bedarf im Zentralen Vorsorgeregister.
Wo wird die Vorsorgevollmacht hinterlegt?
Ein sicherer Aufbewahrungsort für die Vollmacht sollte im Notfall schnell zugänglich sein. Sie können das Dokument selbst aufbewahren und Ihren Bevollmächtigten über den Ort informieren. Sie können es aber auch Ihrem Bevollmächtigten zur Aufbewahrung aushändigen. Eine weitere Möglichkeit ist, eine andere Vertrauensperson oder einen Notar mit der Aufbewahrung zu betrauen. Diese Person kann die Vollmacht im Bedarfsfall Ihrem Bevollmächtigten aushändigen.
Sie haben zusätzlich die freiwillige Option, Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. So werden Betreuungsgerichte über vorhandene Vollmachten informiert. Die Registrierung kann online oder per Post durchgeführt werden. Mit einer eingetragenen Vertrauensperson fällt dafür eine einmalige Gebühr zwischen 13 und 18,50 Euro an. Die Gebühr richtet sich nach Zahl- und Registrierungsweise sowie der Anzahl an Vertrauenspersonen.
Notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht
Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Dazu gibt es allerdings keinerlei Verpflichtung. Eine notarielle Beurkundung hat den Vorteil, dass der Notar Sie rechtlich berät und informiert, rechtssichere Formulierungen nutzt und die Vollmacht nach Ihren Wünschen anfertigt. So erhalten Sie Hilfe bei der Erstellung und sichern sich für den Fall ab, dass die Vollmacht einmal juristisch infrage gestellt wird.
Auch wird durch die notarielle Beurkundung Ihre Identität sichergestellt und kann nicht angefochten werden. Das bedeutet, dass gewährleistet wird, dass die Vollmacht ganz eindeutig von Ihnen unterschrieben wurde. Dies ist bedeutsam für eine Situation, in der der Vollmachtgeber seine Identität nicht selbst bestätigen kann. Für eine notarielle Beurkundung entstehen einmalig Kosten, die sich nach dem Wert Ihres Vermögens richten.
Gut zu wissen: Rechtliche Absicherung von Vollmachten
Um sich abzusichern, sollten Sie für detaillierte Fragen einen Anwalt oder Notar einschalten. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtlich einwandfrei ist.
Die hier genannten Hinweise und Erklärungen sind als unverbindlich zu verstehen und sind somit keine Rechtsberatung. Wir können daher auch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen.
Warum beschäftigen wir uns erst dann mit der Vorsorge, wenn es ernst wird?
Expertenmeinung von Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Durchlaub, MBA
Viele Menschen beschäftigen sich erst dann mit Vorsorgethemen, wenn sie direkt davon betroffen sind. Sei es durch Erfahrungen im Kreise der Familie oder durch Schicksalsschläge im Freundes- und Bekanntenkreis: Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge ist für viele Menschen ein unangenehmer Gedanke. Dr. Thomas Durchlaub, Rechtsanwalt und Notar, erzählt uns im Gespräch warum man diese Beklemmung überwinden sollte und welche Vorteile die Vorsorge durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen mit sich bringt.
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"Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass er seine eigenen Verhältnisse nicht mehr selbst regeln und erledigen kann", sagt Dr. Thomas Durchlaub. Wenn wichtige Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung aber erst in einer gesundheitlichen Krisensituation erstellt werden, könnten die Dokumente angezweifelt werden. "Wenn es einem gut geht, sind Krisensituationen weit weg und treten bei Überlegungen im Alltag nicht so sehr in den Vordergrund", erläutert der Experte. Aber genau dann sollte man sich mit der Vorsorge beschäftigen: Wenn es einem gut geht. Denn nur dann ist man auch im Stande, wirklich überlegte Entscheidungen für die eigene Zukunft zu treffen.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht errichten. Darin lassen sich alle wichtigen rechtsgeschäftlichen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln. Trotzdem empfiehlt der Experte zusätzlich eine Patientenverfügung. "Das deutsche Strafrecht setzt für jeden medizinischen Eingriff die Einwilligung des Patienten voraus", erklärt Dr. Thomas Durchlaub. Aber bei Entscheidungen zwischen Leben und Tod entscheidet das ärztliche Personal ohne ausdrückliche Einwilligung. "Dies kann bedeuten, dass Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden, obwohl aufgrund einer bereits eingetretenen Hirnschädigung kein umweltbezogenes selbstbestimmtes Leben durch den Betroffenen mehr möglich ist." Dies kann in einer Patientenverfügung explizit abgelehnt werden.
"Ohne eine Vorsorgevollmacht können Angehörige oder Freunde keine Maßnahmen für den nicht mehr Handlungsfähigen ergreifen."
Dr. Thomas Durchlaub, Rechtsanwalt und Notar
Die Vorsorgevollmacht greift auch in anderen Situationen, in denen Betroffene nicht mehr selbst entscheiden können. Doch was passiert, wenn keine Vollmacht vorliegt? "In diesem Falle muss durch das Gericht ein Betreuer, in der Regel eine durch das Gericht ausgewählte fremde Person als Betreuer eingesetzt und mit diesen Aufgaben betraut werden." Dass dieser fremde Betreuer im Willen des Betroffenen handelt, ist dann nicht zu garantieren. Das hat oft eine emotionale Belastung des Betroffenen und seinen Angehörigen zur Folge. Aus diesem Grund lautet der Rat des Experten: "Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist jeder volljährigen Person dringend zu empfehlen." Die Gebühren des Notars für die Erstellung einer Vollmacht sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und somit bei jedem Notar einheitlich.
Von der Verwendung von Mustervorlagen aus dem Internet rät der Experte dringend ab: "Hier geht Maßarbeit vor Massenkonfektion." Jede Vollmacht sollte auf Person und Sachverhalt angepasst sein. "Ohne qualifizierte Kenntnisse ein allgemeines Muster einfach zu übernehmen, ist so gefährlich, wie mit verbundenen Augen Auto zu fahren. Man kann nur hoffen, dass es im Ergebnis gut geht." Wer mit dem Gedanken spielt, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung zu erstellen, ist daher mit der Konsultierung eines Fachmanns im wahrsten Sinne besser beraten. "Der Notar Ihres Vertrauens verfügt über die notwendige Erfahrung und kann Ihnen vor Augen halten, wie notwendig eine sorgfältig gestaltete Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist."
"Alle Beteiligten sind froh, je professioneller und konkreter der Wille des Vollmachtgebers für eine bestimmte Situation rechtssicher niedergelegt worden ist."
Dr. Thomas Durchlaub, Rechtsanwalt und Notar
Warum beschäftigen wir uns dann meist erst so spät mit der eigenen Vorsorge? "Dies ist ein sehr menschliches Verhaltensmuster", erklärt Dr. Thomas Durchlaub. "Die Befassung mit Krisensituationen ist ein unangenehmer Vorgang, den man gerne hinausschiebt oder gar für sich selbst die Notwendigkeit negiert." Doch auch wenn der Vorgang unangenehm ist, profitiert jeder von der Erstellung dieser Dokumente. Zum einen bleibt vor allem der beruhigende Gedanke, sich selbst festgehalten zu haben, wie im Ernstfall von wem gehandelt werden soll. Aber auch direkte Angehörige profitieren im Ernstfall von den Vollmachten. Nämlich dann, wenn sie wissen, dass im Willen des Betroffenen gehandelt wird und es keinen fremden Betreuer braucht, der plötzlich über das Geschehen des geliebten Menschen entscheidet.
Dr. Thomas Durchlaub ist Rechtsanwalt und seit 2004 bestellter Notar in Bochum. Er ist Vorstandsvorsitzender des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. und leitet dort die Fachinstitute für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Sportrecht, seit 2004 ist er auch als Mediator tätig.
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- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Antworten auf die häufigsten Fragen
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Bevollmächtigte stellvertretend für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dies nicht mehr können. Eine solche Situation kann durch einen Unfall, Krankheit oder altersbedingt auftreten. In einem solchen Fall darf Ihr Bevollmächtigter die in der Vorsorgevollmacht enthaltenen Angelegenheiten für Sie regeln.
Grundsätzlich entstehen durch eine Vorsorgevollmacht keine Kosten, wenn Sie diese selbst aufsetzen und aufbewahren. Allerdings ist eine Registrierung im zentralen Vorsorgeregister empfehlenswert. Hierfür fällt einmalig eine Gebühr von 13 bis 18,50 Euro an. Für eine notarielle Beurkundung richten sich die Kosten nach Ihrem Vermögenswert und werden dementsprechend individuell berechnet.
Der Bevollmächtigte, den Sie als Vollmachtgeber in einer Vorsorgevollmacht einsetzen, sollte Ihr absolutes Vertrauen genießen und in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen. Sprechen Sie daher vorher mit der Person und beziehen Sie sie in Ihre Entscheidung mit ein.
In einer Vorsorgevollmacht wird klar und deutlich geregelt, über welche Angelegenheiten Ihres Lebens Ihr Bevollmächtigter im Fall Ihres Unvermögens entscheiden darf. Dies kann beispielsweise Ihr Vermögen oder Ihre Betreuungssituation betreffen, aber auch allumfassend sein. Um Konflikten oder Missbrauch vorzubeugen, sollten die Formulierungen daher so präzise wie möglich sein.
Die Vorsorgevollmacht sollte an einem sicheren, aber leicht zugänglichen Ort hinterlegt werden, den auch Ihr Bevollmächtigter kennt. Diesem sowie anderen Vertrauenspersonen können Sie Kopien geben. Auch eine Aufbewahrung beim Notar ist möglich und bietet zusätzliche Sicherheit. Wenn Sie Ihre Vorsorgevollmacht __beim Zentralen Vorsorgeregister __ registrieren lassen, wird hier gespeichert, dass eine solche Vollmacht vorhanden ist.
Für beide Vollmachten gilt, dass Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln, sollten Sie dies selbst nicht können. Eine Vorsorgevollmacht kommt erst zum Einsatz, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. Eine Generalvollmacht ist sofort gültig.
Nein, es gibt keinerlei Verpflichtung, Ihre Vollmacht vom Notar beurkunden zu lassen. Dies ist aber empfehlenswert, da ein Notar rechtssichere Formulierungen verwendet und die Vollmacht nach Ihren Vorstellungen verfasst. Dadurch sichern Sie sich rechtlich ab.
Eine Vorsorgevollmacht ist ab der Unterschrift so lange gültig bis sie widerrufen wird. Je nachdem, was Sie in der Vollmacht festgehalten haben, ist sie damit bis zum Lebensende oder auch über den Tod hinaus gültig. In letzterem Fall können Sie eine bevollmächtigte Person beauftragen, Ihren Nachlass zu verwalten.
Eine Vorsorgevollmacht können Sie als Vollmachtgeber jederzeit widerrufen, wenn Sie geschäftsfähig sind. Dafür vernichten Sie das Originaldokument sowie alle Kopien und informieren Ihren Bevollmächtigten.
Eine Patientenverfügung betrifft ausschließlich Ihre medizinische Versorgung sowie pflegerische Maßnahmen. Sie bevollmächtigen also keine Person, sondern legen fest, wie Sie im Ernstfall versorgt werden möchten und welche Entscheidungen bei bestimmten Fragen getroffen werden sollen.
Durch eine Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, die Sie als Betreuer für den Notfall vorschlagen. Im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten muss ein Betreuer erst vom Betreuungsgericht ernannt werden und wird von diesem bei allen Entscheidungen kontrolliert
Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich rund um das Thema Pflege. Unsere kompetenten Berater stehen Ihnen bei Fragen telefonisch zur Verfügung und vermitteln Ihnen gerne unverbindliche Angebote, um Ihnen oder Ihren Angehörigen den Pflegealltag zu erleichtern.