Verhinderungspflege: Das müssen Sie wissen
Die Verhinderungspflege ist für Sie da, wenn Sie eine Auszeit benötigen. Die Pflege eines Angehörigen ist eine Herzenssache. Aber auch pflegende Angehörige werden mal krank, haben andere private Verpflichtungen oder möchten in den wohlverdienten Urlaub fahren. In Ihrer Abwesenheit ist Ihr Angehöriger durch die Verhinderungspflege weiterhin bestens versorgt und muss das geliebte Zuhause dafür nicht verlassen.
Damit Sie beruhigt eine Auszeit nehmen können, haben Sie Ansprüche auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. In Ihrer Abwesenheit kann die Pflege von professionellen Pflegekräften oder von Nachbarn, Freunden oder Verwandten übernommen werden. Mit der Verhinderungspflege ist Ihr Angehöriger für bis zu sechs Wochen im Jahr rundum versorgt, sodass Sie sich erholen können. Für kurze Erledigungen oder Termine können Sie sich auch stundenweise vertreten lassen.
Das sollten Sie zur Ersatzpflege zu Hause unbedingt wissen:
- Was ist Verhinderungspflege?
- Welche Zuschüsse für die Verhinderungspflege gibt es?
- Wie wird Verhinderungspflege abgerechnet?
- Wie wird der Verhinderungspflege-Antrag gestellt?
- Das neue Entlastungsbudget 2025
- Erfahrungsbericht: Verhinderungspflege
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige.
- Sie wird von einer Privatperson oder als 24h-Pflege übernommen.
- Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie bis zu 2.418 Euro Zuschuss.
Was ist Verhinderungspflege?
Wenn pflegende Angehörige krank werden, Urlaub nehmen möchten oder aus anderweitigen Gründen die häusliche Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, werden sie in der Verhinderungspflege durch andere Pflegepersonen vertreten. Diese Ersatzpflege kann von Privatpersonen oder professionellen Pflegekräften (Einzelpflegekräfte oder ambulanter Pflegedienst) erbracht werden. Zu den Privatpersonen gehören neben Verwandten auch Freunde oder ehrenamtlich Pflegende.
Grundsätzlich können Pflegebedürftige für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr eine Ersatzpflege bei der Pflegekasse beantragen. Diese ist tage- oder stundenweise möglich. Diese Regelung orientiert sich an der Frage, ob die eigentliche Pflegeperson mehr als acht Stunden pro Tag verhindert ist. Für die Verhinderungspflege steht ein jährliches Budget zur Verfügung, das bei der Pflegekasse beantragt wird.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Um einen Anspruch auf Zuschüsse für die Ersatzpflege zu haben, muss Ihr Angehöriger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen besteht ein Anspruch nur für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Zum anderen muss die zu pflegende Person bereits seit sechs Monaten von einer privaten Pflegekraft häuslich betreut werden. Für die Berechnung dieser Zeit wird oft das Datum der Genehmigung des Pflegegrads genutzt. Eine Ersatzpflege kann nicht beantragt werden, wenn die Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt und dadurch keine Pflegeperson eingetragen ist.
Urlaub für pflegende Angehörige
"Wer übernimmt die Pflege, wenn ich nicht da bin?" Diese Frage kennt jeder pflegende Angehörige. Damit Sie wissen, welche Optionen Sie für die Urlaubsvertretung haben, sind alle wichtigen Informationen in dieser PDF zusammengestellt:
Welche Zuschüsse gibt es für Ersatzpflege?
Die Höhe der Zuschüsse hängt davon ab, wer Sie für die Pflege Ihres Angehörigen vertritt, welcher Pflegegrad vorliegt und welche Kosten anfallen. Generell steht das Verhinderungspflegegeld allen Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zu. Es beträgt maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr und kann auch rückwirkend erstattet werden. Durch eine Aufstockung mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege kann dieser Betrag erhöht werden.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Zuschüsse, die Ihnen für die Ersatzpflege zustehen. Dafür werden die vertretenden Personen in verschiedene Gruppen aufgeteilt, für die die jeweiligen Regelungen gelten.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Verhinderungspflege Durch nahe Angehörige 1,5-facher Betrag des Pflegegeldes | | 474 € | 818 € | 1.092 € | 1.352 € |
Verhinderungspflege Durch Bekannte oder entfernte Verwandte Durch professionelles Pflegepersonal | | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
- Nahe Angehörige können mit dem 1,5-fachen Betrag des Pflegegelds entlohnt werden. Dazu zählen Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind. Für anfallende Fahrtkosten oder einen Verdienstausfall kann der Betrag auf insgesamt 1.612 Euro erhöht werden.
- Für Bekannte oder entfernte Verwandte, die nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, beträgt der Zuschuss bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für die Ersatzpflege. Das Geld wird an den Pflegebedürftigen oder direkt an die Ersatzpflegekraft überwiesen.
- Auch für professionelle Pflegekräfte wie ambulante Pflegedienste, die die Verhinderungspflege wochen- oder stundenweise übernehmen, beträgt der Zuschuss der Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Der Pflegedienst rechnet hierfür direkt mit der Pflegekasse ab.
- Weiterhin kann eine Pflegekraft im Rahmen einer 24 Stunden Pflege die Verhinderungspflege erbringen. Die Pflegekraft zieht vorübergehend bei Ihrem Angehörigen ein und übernimmt die Betreuung. Hier stehen Ihnen ebenfalls bis zu 1.612 Euro Zuschuss zu. Pflegegeld kann zusätzlich genutzt werden.
Zuschüsse kombinieren
Sollten Sie mehr als 1.612 Euro für die Ersatzpflege benötigen, besteht die Möglichkeit, nicht verwendete Mittel aus der Kurzzeitpflege zur Aufstockung zu verwenden. Maximal 806 Euro aus der Kurzzeitpflege sind als zusätzlicher Zuschuss möglich. Das bietet sich an, wenn die Ersatzpflege länger andauert, aber nicht stationär erfolgen soll. Das Gesamtbudget inklusive Aufstockung beträgt 2.418 Euro pro Kalenderjahr.
Stundenlohn für private Verhinderungspflege
Der Stundenlohn in der Verhinderungspflege ist eine Aufwandsentschädigung für die Ersatzpflegeperson. Daher sollte diese am Aufwand, beispielsweise am zeitlichen Rahmen und den pflegerischen Aufgaben, gemessen werden.
Auch sollte sie im Voraus klar mit der pflegenden Person abgesprochen werden. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Vorgaben, wie hoch dieser Betrag sein muss. Er liegt daher in Ihrem Ermessen und wird individuell festgelegt.
Wie wird Verhinderungspflege abgerechnet?
Verhinderungspflege wird stunden- oder tageweise abgerechnet. Die Kostenübernahme dafür beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Wichtig ist, dass Sie für die Abrechnung mit der Kasse alle Belege aufbewahren und einreichen. Auch ist es immer empfehlenswert Kopien anzufertigen. Die Überweisung des Geldes dauert in der Regel vier bis sechs Wochen. Sofern Sie Belege haben, können Sie eine Ersatzpflege bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen.
Wenn Verwandte oder Freunde die Ersatzpflege übernehmen, können Sie pauschal nach vereinbartem Stundenlohn abrechnen. Viele Pflegekassen stellen dafür Musterrechnungen online zur Verfügung. Zusätzlich werden Fahrtgeld und Verdienstausfälle erstattet, wenn Sie Belege dafür vorlegen. Vereinbaren Sie mit Ihrer Vertretung eine direkte Zahlung durch die Pflegekasse, müssen Sie nicht in Vorleistung treten. Dies ist vor allem bei der Ersatzpflege durch Pflegedienste sinnvoll, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Verhinderungspflege-Antrag richtig stellen
Wenn Sie sich entschieden haben, wer die Pflege in Ihrer Abwesenheit übernimmt, stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege direkt bei der zuständigen Pflegekasse. Der Vorgang ist einfach: Sie müssen lediglich angeben, wie lange Sie die Ersatzpflege in Anspruch nehmen, weshalb Sie an der Pflege verhindert sind und ob Ihr Angehöriger mit der Ersatzpflegekraft verwandt oder verschwägert ist. Wenn Sie den konkreten Grund nicht angeben möchten, können Sie hier immer "Sonstiges" ankreuzen.
Im Idealfall stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege vorab. So können Sie sich von der Kasse auch bezüglich Höhe und Dauer der Leistungen beraten lassen. Die meisten Kassen stellen für den Antrag Online-Formulare zum Herunterladen bereit, sodass Sie alles bequem von zuhause aus erledigen können. Wenn Sie absehen können, dass die Mittel der Verhinderungspflege zur Finanzierung der Leistung nicht ausreichen, werden zur Verfügung stehende Ansprüche aus der Kurzzeitpflege übertragen. Sie können diese Option direkt im Antrag vermerken.
In dem Antrag müssen Sie meist die folgenden Fragen beantworten:
- Wann benötigen Sie eine Ersatzpflege?
- Wer übernimmt die Ersatzpflege?
- Wie lange sind Sie pro Tag an der Pflege verhindert?
- Wie viel bezahlen Sie für die Pflege im genannten Zeitraum?
Achtung: Pflegegeldkürzung
Wenn die Verhinderungspflege für länger als acht Stunden am Tag stattfindet, gilt sie als tageweise. Dann wird das Pflegegeld für die Dauer der Verhinderungspflege um 50 Prozent gekürzt. Ausnahmen bilden der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege — an diesen Tagen wird das Pflegegeld zu 100 Prozent gezahlt. Wenn die Ersatzpflege also nur über einen Zeitraum von zwei Tagen oder für weniger als acht Stunden am Tag stattfindet, wird das Pflegegeld normal weitergezahlt.
Die Stundenzahl bezieht sich hier immer auf die Abwesenheit der Hauptpflegeperson. Wenn Sie Ihren Angehörigen pflegen und für acht Stunden oder länger verhindert sind, gilt das als tageweise. Auch dann, wenn die Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden bei Ihrem Angehörigen war. Wenn Sie weniger als acht Stunden abwesend sind, gilt die Ersatzpflege als stundenweise. Dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt und weiterhin zu 100 Prozent weitergezahlt.
- Beispiel: Pflegegeldkürzung in der Verhinderungspflege
- Eine Person mit Pflegegrad 4 wird für 11 Kalendertage ersatzpflegerisch versorgt. Die Hauptpflegeperson ist dabei länger als 8 Stunden täglich an der Pflege verhindert. Das monatliche Pflegegeld für Pflegegrad 4 entspricht eigentlich 728 Euro, also etwa 24,30 Euro pro Tag.
• Pflegegeld-Anspruch an Tag 1 und 11 der Ersatzpflege: 24,30 Euro am Tag
• Pflegegeld-Anspruch an Tag 2 bis 10 der Ersatzpflege: 12,15 Euro am Tag
➜ Pflegegeld-Anspruch für die gesamte Dauer der Ersatzpflege: 157,95 Euro
➜ Pflegegeld-Anspruch für den gesamten Monat: 619,65 Euro (statt 728 Euro)
Ist Verhinderungspflege meldepflichtig?
Übernimmt ein direkter Verwandter die Ersatzpflege ehrenamtlich, ist die Verhinderungspflege steuerfrei und nicht meldepflichtig. Wird die Ersatzpflege durch einen Verwandten zweiten Grades, einen Freund oder Nachbarn durchgeführt, kommt es auf die Höhe der Aufwandsentschädigung an. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, beim Finanzamt nachzufragen.
Überschreitet die Aufwandsentschädigung die jährliche Höhe des Pflegegeldes, wird die Verhinderungspflege beitrags- und meldepflichtig. Wenn Sie diesen Höchstbetrag nicht überschreiten, bleibt die Verhinderungspflege steuerfrei. Hierzu können Sie sich an der folgenden Tabelle orientieren:
Pflegegrad | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|
Max. steuerfreie Aufwandsentschädigung | 3.792 € | 6.540 € | 8.736 € | 10.812 € |
Rückwirkende Zuschüsse für die Verhinderungspflege erhalten
Wenn in der Vergangenheit bereits eine Ersatzpflege stattgefunden hat, da der pflegende Angehörige stunden- oder tageweise die Pflege nicht selbst übernehmen konnte, können auch rückwirkend Zuschüsse dafür beantragt werden. Dies kann passieren, wenn Sie beispielsweise nicht wussten, dass Ihnen dieses Budget zusteht. In diesem Fall können Sie den Antrag bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.
Wichtig dafür ist, dass Sie sämtliche Rechnungen und Belege einreichen können. So werden die Zuschüsse nachträglich für die nachgewiesenen Aufwendungen bei der Pflegekasse beantragt. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Regelung nicht bedeutet, dass das Budget für Verhinderungspflege für mehrere Jahre summiert genutzt werden kann. Bei Nichtnutzung verfällt der Betrag zum Jahresende und kann nur für in diesem Jahr stattgefundene Verhinderungspflege beantragt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Sowohl die Kurzzeit- als auch die Verhinderungspflege unterstützen Sie dabei, einen gewissen Zeitraum in der gewohnten Pflege zu überbrücken. Der Hauptunterschied ist, dass die Verhinderungspflege anfällt, wenn die häuslich pflegende Person verhindert ist. Dann springt eine Vertretung ein. Für die Kurzzeitpflege zieht Ihr Angehöriger vorübergehend vollstationär in ein Pflegeheim ein und wird hier versorgt. Dies kann nach einer Operation oder zur Überbrückung der ambulanten Pflege stattfinden.
Wir haben die wichtigsten Unterschiede zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege für Sie zusammengefasst:
Verhinderungspflege
- Die Verhinderungspflege findet ambulant zu Hause statt.
- Pro Jahr sind maximal sechs Wochen zuschussberechtigt.
- Durch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege wird der Zuschuss auf 2.418 Euro aufgestockt.
Kurzzeitpflege
- Die Kurzzeitpflege findet vollstationär in einem Heim statt.
- Pro Jahr sind maximal acht Wochen zuschussberechtigt.
- Durch nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege wird der Zuschuss auf 3.386 Euro aufgestockt.
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Das neue Entlastungsbudget 2025
Die neue Pflegereform 2024/2025 beinhaltet den jährlichen Gesamtleistungsbetrag, das sogenannte neue Entlastungsbudget. Hierbei handelt es sich um die Zusammenlegung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, damit beide Entlastungsangebote zukünftig flexibler genutzt werden können.
Ab 01. Juli 2025 stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, die für beide Leistungsarten flexibel eingesetzt werden können. Die bestehenden Regelungen der Verhinderungspflege werden an die der Kurzzeitpflege angepasst:
- Pro Kalenderjahr können beide Leistungen bis zu acht Wochen beansprucht werden.
- Zuvor bezogenes (anteiliges) Pflegegeld wird bis zu acht Wochen hälftig fortgezahlt.
- Die sechsmonatige Vorpflegezeit vor einer erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt.
Vorgezogenes Entlastungsbudget
Für Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr, mit den Pflegegraden 4 und 5, wurde das Entlastungsbudget vorgezogen und ist schon seit 01. Januar 2024 in Kraft. Für diese Betroffenen steht seit Jahresbeginn 2024 ein jährlicher Gesamtleistungsbetrag von 3.386 Euro zur flexiblen Nutzung zur Verfügung. Ab Juli 2025 erhöht sich der Betrag auf 3.539 Euro.
Gut zu wissen
Das neue Entlastungsbudget ist nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag. Das Entlastungsbudget dient nur zur Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Entlastungsbetrag hingegen ist ein zusätzlicher Zuschuss der Pflegekasse für die häusliche Pflege in Höhe von 125 Euro pro Monat für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1.
Verhinderungspflege für meinen Vater
Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Sandra E.
Sandra E. nutzte die Verhinderungspflege, um sich gemeinsam mit Ehemann Heike einen gemeinsamen Traum zu erfüllen. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Ersatzpflege.
Nachdem mein Vater den zweiten Schlaganfall erlitt, hat sich bei uns in der Familie einiges geändert. Eine dieser Veränderung war, dass ich meine Arbeit als Verwaltungsangestellte aufgegeben habe, um mich um meinen Vater zu kümmern. Es ist oft sehr belastend, denn viele wissen nicht, dass mit einem schweren Schlaganfall auch oft eine Persönlichkeitsveränderung einhergeht. Mein Vater war schon immer ein Sturbock, aber jetzt will er manche Dinge sofort. Wenn es nicht passiert, wird er grantig. Ich kenne ihn und weiß, dass er das nicht so meint.
Mein Mann hat mich zu unserem Hochzeitstag mit einer Kurzreise nach Wien überrascht, weil ich schon immer die Kunsthalle sehen wollte. Ich hatte anfangs ein schlechtes Gefühl dabei, meinen Vater in andere Hände zu geben. Aber auch ich brauche mal eine Auszeit. Da in meiner Familie leider niemand die Pflege meines Vaters übernehmen konnte, haben wir uns nach anderen Optionen erkundigt. Ich dachte, ich müsste die gesamten Kosten selbst zahlen – als ich sah, wie viel die Pflegekasse übernimmt, war ich überrascht!
Ich konnte mir nicht nur die Kosten für die Pflege während dem Urlaub in Wien erstatten lassen, sondern rückwirkend auch vom letzten Jahr. Ich war damals krank und unsere Nachbarin musste für zwei Tage kurzfristig einspringen. Wenn ich diese Informationen nicht gehabt hätte, wäre ich auf den Kosten sitzengeblieben. Informieren lohnt sich also! Für die Zukunft weiß ich jetzt genau, was zu machen ist, wenn ich mal nicht verfügbar bin.
Vielen Dank für Ihren Bericht und weiterhin alles Gute für Sie und Ihre gesamte Familie.
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- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Antworten auf die häufigsten Fragen
Verhinderungspflege ist die Ersatzpflege im häuslichen Umfeld. Wenn die Hauptpflegeperson an der Pflege verhindert ist, wird sie durch eine Ersatzpflegeperson vertreten, damit keine Versorgungslücken auftreten.
Grundsätzlich kann sich jeder vertreten lassen. Anspruch auf Zuschüsse besteht aber erst ab Pflegegrad 2.
Die Ersatzpflege kann von Privatpersonen wie Verwandten, Freunden oder Nachbarn übernommen werden, aber auch durch professionelle Pflegekräfte. Hierzu gehören ambulante Pflegedienste sowie 24-Stunden-Pflegekräfte.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse 1.612 Euro für die Verhinderungspflege. Zusätzlich sind 806 Euro des Kurzzeitpflegebetrags nutzbar. Das ergibt 2.418 Euro Zuschuss pro Jahr.
Wenn die Verhinderungspflege tageweise berechnet wird, erhalten Sie weiterhin die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes. Die Ausnahme bilden der erste und letzte Tag der Verhinderungspflege, an denen Sie das Pflegegeld vollständig erhalten. Bei einer stundenweise Verhinderungspflege zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld in voller Höhe weiter.
Verhinderungspflege findet ambulant für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr statt. Sie wird von Privatpersonen, Pflegekräften oder Pflegediensten statt.
Kurzzeitpflege findet für maximal acht Wochen pro Jahr vollstationär in einer Pflegeeinrichtung statt. Die Pflege wird von dem Personal der Einrichtung übernommen.
Den Antrag auf Verhinderungspflege stellen Sie bei der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Angehöriger muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Sie müssen Ihren Angehörigen seit mindestens sechs Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt haben.
Der Verbund Pflegehilfe berät Sie kostenlos zu allen Themen rund um Pflege und Barrierefreiheit. Mit über 130 geschulten Beratern informieren wir Sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf kostenfrei Anbieter, die die Verhinderungspflege für Sie übernehmen.