Wählen Sie Trittau und genießen die herrlichste Zeit des Lebens
Eine Vielzahl an kulturellen Einrichtungen, schönen historischen Bauten und guten Einkaufsmöglichkeiten bietet Trittau im Bundesland Schleswig-Holstein den hier lebenden 7.832 Bürgern auf einer Gesamtfläche von insgesamt 28,59 Quadratkilometern an. Ebenso gibt es gemütliche Gaststätten und Cafes. Jährlich strömen viele Besucher nach Trittau. Daran gemessen, gehört die Ortschaft mit Sicherheit zu den beliebtesten in der ganzen Gegend. Die offizielle Webseite www.trittau.de versorgt Sie mit allen weiteren hilfreichen Einzelheiten zu den Angeboten und natürlich zu der Gegend selbst. "Trittau" ist ein attraktives Einkaufszentrum und präsentiert die unterschiedlichsten Fachgeschäfte, Märkte und eine immense Auswahl von Gastwirtschaften.
Falls das Leben daheim nicht mehr möglich ist - Betreutes Wohnen ist die Lösung
Für Pflegebedürftige eignet sich, aufgrund ihrer verschiedenen Vorzüge, die Ortschaft Trittau ausgezeichnet, um hier das Alter zu genießen. Im Betreuten Wohnen, können ältere Personen ein noch weitestgehend eigenständiges Leben führen. Ferner haben sie in Einrichtungen, die diese altersgerechte Wohnform anbieten, zu jeder Zeit die Möglichkeit mit Bekannten und Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Für Betreutes Wohnen besteht keine festgelegte Definition, darum können die Angebote der entsprechenden Wohneinrichtungen ziemlich stark differieren, was beispielsweise vorwiegend die Intensität der Betreuung und die zusätzlichen Wahlleistungen angeht. Alte Personen welche sich für das Betreute Wohnen entscheiden, haben normalerweise zwei Vertragspartner. Auf der einen Seite den Hausherren, mit welchem ein Mietkontrakt unterschrieben wird, und zweitens den Pflegedienst, mit dem ein Pflegevertrag unterzeichnet wird.
Den passenden Pflegeplatz für Betreutes Wohnen finden Sie über die Pflegehilfe!
Einen ersten Überblick, über das Angebot von insgesamt ein verschiedenen Einrichtungen für Seniorenwohnen in der Region um Trittau, können Sie sich auf unserem Portal verschaffen. Pflegebedürftige müssen, weil Betreutes Wohnen nicht dem Heimrecht unterliegt und dementsprechend nicht von der Pflegekasse finanziert wird, persönlich für die Wohnungsmiete und die Betreuungsleistungen bei dieser Pflegeform bezahlen. Unsere qualifizierten Mitarbeiter helfen Ihnen, in Ihrer Umgebung eine passende Wohneinrichtung zu finden, wenn Sie sich entschlossen haben, Betreutes Wohnen in Anspruch zu nehmen.