Kosten der Seniorenbetreuung
Wie viel kostet die stundenweise Seniorenbetreuung?
Eine stundenweise Seniorenbetreuung kann den Alltag Ihres Angehörigen stark entlasten und ihm zu mehr Selbständigkeit verhelfen. Seniorenbetreuer besuchen Ihren Angehörigen im gewohnten häuslichen Umfeld und unterstützen ihn bei seinen täglichen anfallenden Aufgaben.
Die monatlichen Kosten für eine Seniorenbetreuung unterscheiden sich je nach Anbieter – einige haben pauschale Preise, andere arbeiten mit Modulen, die nach verschiedenen Angeboten und Tätigkeitsbereichen gestaffelt sind. Weiterhin entscheiden Qualifikation der Betreuungskraft und der gewünschte Leistungsumfang den Preis.
Informieren Sie sich hier ausführlich über die Kosten einer stundenweisen Seniorenbetreuung, sowie über verschiedene Modelle der Beschäftigung.
- Wovon hängen die Kosten einer Seniorenbetreuung ab?
- Ehrenamtliche Besuchsdienste
- Sinnvolle Alternativen zur Seniorenbetreuung
- Mit Zuschüssen Geld sparen in der häuslichen Pflege
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Anbieter sind nicht an fixe Preise der Pflegekasse gebunden.
- Sie können mit Kosten zwischen 25 bis 55 Euro pro Stunde rechnen.
- Gewünschte Qualifikationen beeinflussen die Kosten.
Wovon hängen die Kosten einer Seniorenbetreuung ab?
Eine stundenweise Seniorenbetreuung kann für Ihren Angehörigen eine ergänzende Unterstützung im Pflegealltag darstellen. Dabei können gewohnte Aktivitäten weiter mithilfe der sogenannten Alltagsbegleiter ausgeführt werden und somit die Selbständigkeit Ihres Angehörigen stark gefördert werden – gleichzeitig ist Ihr geliebter Angehöriger nicht allein und wird gewissenhaft umsorgt, wenn Sie nicht persönlich vor Ort sein können.
Der Aufgabenbereich einer Seniorenbetreuung ist vielseitig und wird an die Bedürfnisse und Wünsche Ihres Angehörigen angepasst. Tätigkeiten können die Begleitung zum Arzt oder zu Behörden, eine Einkaufshilfe, gemeinsame Gespräche oder Spaziergänge und Hilfe im Haushalt bedeuten.
Viele Menschen freuen sich im Alter über diese Art der Unterstützung und über den gesellschaftlichen Kontakt. Dabei fordert eine Betreuung und Pflege Zuhause immer ein gewisses Maß an Vertrauen, zudem muss die Chemie zwischen der Seniorenbetreuungskraft und Ihrem Angehörigen zu jederzeit stimmen – daher ist die Auswahl der passenden Betreuungskraft sehr entscheidend.
Bei der stundenweisen Betreuung entstehen entsprechende Kosten, welche sich je nach Anbieter und Qualifikation der Betreuungskraft unterscheiden können. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit eine Seniorenbetreuung selbst einzustellen. Dabei entstehen unterschiedliche Kosten und Pflichten für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Seniorenbetreuung verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Anbieter von stundenweiser Seniorenbetreuung
Verschiedene Anbieter bieten die stundenweise Seniorenbetreuung für Ihren Angehörigen als Dienstleistung an. Einige Anbieter haben pauschale Preise zwischen 25 und 35 Euro pro Stunde.
Andere wiederum arbeiten mit Modulen, die nach Leistungsangeboten und einer vorgegebenen Stundenanzahl gestaffelt sind und nicht nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet werden. Die Module sind in einzelne Aufgabenbereiche aufgeteilt, wie Hilfe im Haushalt oder der Körperpflege.
Das folgende Modul-Beispiel dient nur der Veranschaulichung und entspricht nicht der Realität:
Modul | Zeit | Kosten |
---|---|---|
Frühstück vorbereiten | 30 Minuten | 15 Euro |
Haushalt | 180 Minuten | 100 Euro |
Spaziergang | 30 Minuten | 15 Euro |
Mittagessen vorbereiten | 60 Minuten | 30 Euro |
Teilweise bieten Anbieter auch Rabatte ab einer bestimmten Anzahl an Stunden bzw. Modulen an, sodass sich die Gesamtkosten wieder verringern. Weiterhin unterscheiden sich die Kosten der Pflege und Betreuung auch regional. Andere Anbieter wiederum berechnen Aufschläge an Wochenenden und Feiertagen.
Dadurch ergeben sich unterschiedliche Preise von Anbieter zu Anbieter. Der in Deutschland vorgegebene Mindestlohn gilt jedoch für alle Betreuungskräfte aller Anbieter. Weiterhin besteht eine Mindesteinsatzdauer von einer Stunde pro Tag. Hat Ihr Angehöriger einen höheren Unterstützungsaufwand, besteht also ein höherer zeitlicher Bedarf, werden die Kosten entsprechend teurer.
Wichtig ist hier auch, dass sich die Betreuungskraft genügend Zeit für Ihren Angehörigen nehmen kann, sodass sich ein Vertrauensverhältnis zwischen ihnen entwickelt. Ihr Angehöriger soll sich verstanden und wohlfühlen – gerade in den eigenen vier Wänden ist ein gewisses Vertrauen von enormer Bedeutung.
Der soziale Kontakt zwischen der Betreuungskraft und Ihrem Angehörigen kann zudem einen erheblichen Einfluss auf die psychische Verfassung Ihres Angehörigen haben. Gerade wenn er es gewohnt war, viel unter Menschen zu sein und dies aufgrund von beispielsweise eingeschränkter Mobilität nicht mehr oft möglich ist.
Hinzu kommt, dass einige Anbieter zusätzlich anfallende Anfahrtskosten, Organisationspauschalen oder Kosten für gemeinsame Besuche einer Theatervorstellung berechnen. Möchte Ihr Angehöriger nicht nur in seinen eigenen vier Wänden betreut werden, sondern auch mit dem Auto befördert und beispielsweise zum Arzt begleitet werden, ergeben sich höhere Preise.
Weiterhin spielt die Qualifikation einer Seniorenbetreuungskraft mit in die entstehenden Kosten ein. Diese sollten immer genau an die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen angepasst sein. Bei an Demenz erkrankten Personen kann daher eine besondere Förderung sinnvoll sein. Hierbei ist eine Betreuungskraft gefragt, die entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen mit Demenzkranken gesammelt hat und nachweisen kann.
Die Preisgestaltung der Anbieter ist nicht an Vereinbarungen mit den Pflegekassen gebunden, wodurch keine fixen Beträge festgelegt sind. Daher lohnt sich ein Preis-Leistungsvergleich der verschiedenen Anbieter immer. Weiterhin sollten Sie sich vor der Entscheidung für einen Anbieter genau überlegen, welche Leistungen Ihr Angehöriger in Anspruch nehmen möchte.
Natürlich sollten Sie immer darauf achten, mit seriösen Anbietern zusammenzuarbeiten, um eine bestmögliche Betreuung Ihres Angehörigen zu gewährleisten. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Selbstangestellte Seniorenbetreuer
Sollten Sie nicht auf einen Anbieter für einen Seniorenbetreuer zurückgreifen wollen, besteht die Möglichkeit eine Betreuungskraft selbst im Haushalt Ihres Angehörigen einzustellen. Dabei sollten Sie jedoch einige Kostenfaktoren berücksichtigen. Zum einen zahlen Sie das Gehalt der Betreuungskraft in Voll- oder Teilzeit, zudem müssen Sie Sozialabgaben und Steuern zahlen.
Dazu kommen die administrativen Kosten für eine Anmeldung als Arbeitgeber. Weiterhin müssen Sie sich an die in Deutschland vorgegebene Mindestlohnregelung halten. Diese wird in regelmäßigen Abständen geändert, Sie sollten daher immer auf dem neusten Stand sein – zahlen Sie nicht den vorgegebenen Mindestlohn, machen Sie sich rechtlich strafbar. Seniorenbetreuer arbeiten zudem nicht automatisch für den Mindestlohn, der Aufwand muss sich für die Betreuungskraft entsprechend entlohnen.
Weiterhin sollten Sie die Kosten berücksichtigen, die für eine Ersatzkraft entstehen, da eine Angestellte Anspruch auf Urlaub hat und in einem Krankheitsfall für eine gewisse Zeit ausfällt. Beauftragen Sie Seniorenbetreuer über einen Anbieter, ist dieser für eine lückenlose Betreuung verantwortlich.
Arbeitgeber müssen einen Vertrag über das Arbeitsverhältnis aufsetzen, in dem das Gehalt, der Tätigkeitsbereich und die Urlaubstage festgelegt sind.
Wie hoch die Kosten für eine festangestellte Seniorenbetreuungskraft letztlich ausfallen, hängt von der vereinbarten Stundenanzahl und dem festlegten Stundenlohn ab. Dazu kommen die Kosten für die Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie eine Unfallversicherung und die Kosten für die Lohnsteuer.
Eine weitere Möglichkeit der Selbstanstellung einer Seniorenbetreuungskraft ist die auf geringfügiger Basis. Die Kosten sowie der Aufwand sind geringer als bei einer Voll- oder Teilzeitanstellung, jedoch darf die Betreuungskraft in diesem Fall auch nur in geringem Zeitumfang für Ihren Angehörigen arbeiten. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgt ohne großen Bürokratieaufwand, zudem fallen keine Zahlungen von Steuern für Sie an.
Auch bei diesem Modell müssen Sie mit einem krankheitsbedingten Ausfall rechnen, den Sie überbrücken müssen. Die Beauftragung einer Seniorenbetreuungskraft über einen entsprechenden Anbieter gestaltet sich meist deutlich einfacher.
Prüfen Sie Qualifikationen
Alltagsbegleiter oder Seniorenbetreuer sind keine geschützten Begriffe. Bei der Suche nach einer passenden Seniorenbetreuungskraft sollten Sie sich unbedingt erforderliche Qualifikationen vorlegen lassen.
Bei Beauftragung eines Anbieters übernimmt dieser die Verantwortung für die Sicherstellung dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Ehrenamtliche Besuchsdienste
Viele gemeinnützige, aber auch private Organisationen vermitteln ehrenamtliche Alltagsbegleiter für Senioren zur individuellen Unterstützung und Betreuung. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter kommen bei Bedarf zu Ihrem Angehörigen nach Hause und übernehmen soziale Aufgaben wie Spazierengehen, Vorlesen und gemeinsame Gespräche, um Menschen im höheren Alter vor einer Einsamkeit zu bewahren. Zudem begleiten Sie Senioren zu anstehenden Terminen oder übernehmen den Einkauf von Lebensmitteln.
Die Übernahme dieser sozialen Tätigkeiten können einen großen Einfluss auf die psychische Gesundheit Ihres Angehörigen haben. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter wurden meist in intensiven Schulungen auf die Arbeit mit Senioren vorbereitet, zudem gibt es bei den Organisationen einen Hauptansprechpartner, mit dem Sie Kontakt aufnehmen können und eventuelle Wünsche und Bedürfnisse Ihres Angehörigen vorab besprechen können. Erkundigen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung oder Ihrem lokalen Bürgerbüro.
Sinnvolle Alternativen zur Seniorenbetreuung
Die Seniorenbetreuung unterstützt Ihren Angehörigen stundenweise bei Aufgaben seines Alltags. Ihr Angehöriger übernimmt auf Wunsch und bei Möglichkeit gemeinsam mit der Betreuungskraft beispielsweise Aufgaben im Haushalt, dadurch kann die Eigenständigkeit weiter gefördert werden. Die Betreuungskraft leistet zudem wertvolle Gesellschaft bei gemeinsamen Spaziergängen oder intensiven Gesprächen.
Sollte der Pflegebedarf steigen und Sie können das nötige Maß der Unterstützung für Ihren Angehörigen nicht leisten, reicht die Leistung einer Seniorenbetreuungskraft gegebenenfalls nicht mehr aus. Eine gute Alternative kann daher die 24 Stunden Pflege sein.
Bei dieser Form der Betreuung zieht eine Betreuungskraft bei Ihrem Angehörigen ein, begleitet ihn durch seinen Alltag und unterstützt bei der Grundpflege, im Haushalt und dient zudem als soziale Begleitung. Durch den Einzug der Pflegekraft sind Sie und Ihr Angehöriger zeitlich noch stärker entlastet. Die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung beginnen ab 2.000 Euro pro Monat und sind von Betreuungsmodell sowie gewünschten Qualifikationen und Erfahrungen der Betreuungskraft abhängig.
Zudem benötigt die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer, wobei Ihre Privatsphäre zu jederzeit berücksichtigt werden muss. Damit ist eine theoretische Rund-um-die-Uhr-Betreuung gegeben. Die Betreuungskraft muss sich jedoch selbstverständlich an die in Deutschland vorgegebene Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich und einer anschließenden Pause von elf Stunden halten.
Die Kosten für eine 24 Stunden Pflege können finanziell stark belasten. Ihr tatsächlicher Eigenanteil liegt, bei Beantragung von Zuschüssen, jedoch deutlich unter dem genannten Betrag. Welche Lösung für Ihren Angehörigen die richtige ist, hängt von dem benötigten Betreuungsaufwand ab.
Sowohl die Seniorenbetreuungskraft als auch die 24 Stunden Pflegekraft können keine medizinische Behandlungspflege übernehmen. Benötigt Ihr Angehöriger medizinische Versorgung, ist die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes eine Option. Die ambulante Pflege übernimmt körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, die häusliche Krankenpflege, zudem Aufgaben der Hauswirtschaft, die soziale Begleitung und die Beratung zum Thema Pflege und Betreuung für Sie und Ihren Angehörigen.
Gut zu wissen: Der Hausnotruf
Es braucht nicht mehr als einen Knopfdruck – mit einem Hausnotruf hat Ihr Angehöriger die Möglichkeit, im Notfall Kontakt mit einer Notfallzentrale aufzunehmen. Diese kann die Lage Ihres Angehörigen einschätzen und zu Hilfe kommen.
Gerade wenn Ihr Angehöriger für einige Stunden am Tag allein im eigenen Zuhause ist, kann ein Hausnotruf Sicherheit geben und Ihnen als Angehörigen die Sorge nehmen.
Mit Zuschüssen Geld sparen in der häuslichen Pflege
Die Kosten für eine stundenweise Seniorenbetreuung können mitunter Sie und Ihren Angehörigen belasten. Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, hat er Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser wird bereits ab Pflegegrad 1 in Höhe von 125 Euro monatlich ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag wird zweckgebunden ausgezahlt, daher muss die Seniorenbetreuungskraft nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein. Dazu können Sie sich vorab bei Ihrer Pflegekasse informieren.
Liegt bei Ihrem Angehörigen noch kein anerkannter Pflegegrad vor, sollten Sie bei der zuständigen Pflegeversicherung eine Feststellung des Pflegegrades beantragen. Nach einer Antragsstellung wird durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse der Pflegegrad Ihres Angehörigen geprüft. Der Pflegegrad stellt die Grundlage für alle Zuschüsse in Geld- und Sachleistungen seitens der Pflegekasse. Die Pflegegrade werden wie folgt festgelegt:
Pflegegrad | Beeinträchtigung |
---|---|
Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigungen |
Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigungen |
Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigungen |
Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigungen |
Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen |
Eine Seniorenbetreuungskraft privat einzustellen und mit dem Entlastungsbetrag zu bezahlen ist in der Regel nicht möglich, da die Anerkennung nach Landesrecht fehlt.
Eine andere Möglichkeit, um den Eigenanteil der Kosten für eine stundenweise Seniorenbetreuungskraft zu reduzieren, ist der Zuschuss der Verhinderungspflege. Pflegen Sie Ihren Angehörigen in häuslicher Umgebung selbst und sind aufgrund von Krankheit, Terminen oder eines wohlverdienten Urlaubs für einen gewissen Zeitraum verhindert, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf diesen Zuschuss und werden durch eine andere Pflegeperson vertreten.
Die Ersatzpflege kann von einer privaten Person, aber auch von einer Seniorenbetreuung übernommen werden. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen im Jahr. Dieser muss bei der Pflegekasse entsprechend beantragt werden und beträgt maximal 1.612 Euro.
Voraussetzungen sind zum einen mindestens Pflegegrad 2, weiterhin müssen Sie oder eine andere private Betreuungskraft Ihren Angehörigen bereits seit sechs in häuslicher Umgebung pflegen und betreuen.
Der Zuschuss kann nicht beantragt werden, wenn die häusliche Pflege ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt. Beachten Sie außerdem, dass es bei tageweiser Verhinderungspflege durch eine Seniorenbetreuung zur Kürzung des Pflegegeldes kommen kann.
Pflegegeld kann grundsätzlich auch für die Verwendung einer stundenweisen Seniorenbetreuung genutzt werden, wenn das Budget des Entlastungsbetrages oder der Verhinderungspflege für andere Pflegeleistungen genutzt wird. Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann daher ohne Zustimmung der Pflegekasse genutzt werden.
Pflegegrad | Euro / Monat | Euro / Jahr |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | ||
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 3.984 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 6.876 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 9.180 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 11.364 Euro |
Weiterhin können Sie bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen für die stundenweise Seniorenbetreuung nutzen und dabei in Entlastungsleistungen umwandeln. Dieser Umwandlungsanspruch steht Ihrem Angehörigen ab anerkanntem Pflegegrad 2 zu. Voraussetzung ist, dass Ihr Angehöriger die Pflegesachleistungen noch nicht vollkommen genutzt hat. Der umgewandelte Entlastungsbetrag kann zwischen 470 und 963 Euro pro Monat betragen – abhängig vom Pflegegrad.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Ausgaben für eine stundenweise Seniorenbetreuung als sogenannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Somit können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten und bis zu einer maximalen Höhe von 4.000 Euro jährlich absetzen. Voraussetzung hierbei ist, dass die Kosten nicht vom Pflegegeld Ihres Angehörigen bereits gedeckt werden und Sie die Betreuungskraft selbst zahlen. Heben Sie daher unbedingt die entsprechenden Belege auf.
Eigenständigkeit zurück gewinnen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können den Wohnraum Ihres Angehörigen so anpassen, dass dieser langfristig barrierefrei bewohnbar ist. Dadurch gewinnt Ihr Angehöriger ein Stück seiner Eigenständigkeit zurück.
Zudem lassen sich gegebenenfalls Kosten für eine Betreuungskraft einsparen, da Aufgaben nach einem Umbau wieder selbständig erledigt werden können.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die stundenweise Seniorenbetreuung ist eine Unterstützung in häuslicher Umgebung bei Bedarf Ihres Angehörigen. Sie unterstützt ältere Menschen dabei, Struktur in den Alltag zu bringen durch Hilfe im Haushalt und als Begleitung zu Ärzten oder Behörden.
Eine Seniorenbetreuungskraft übernimmt die tägliche Hygiene und Pflege, zudem hilft sie bei der Hauswirtschaft und begleitet Pflegebedürftige bei Arztbesuchen oder Terminen bei Behörden.
Die medizinische Versorgung zählt nicht zu den Aufgaben der Stunden-Seniorenbetreuung, hierfür kann die ambulante Pflege in Form eines Pflegedienstes beauftragt werden.
Für beschäftigte Kräfte der Pflege- und Betreuung gelten in Deutschland die Mindestlohnbestimmungen. Verschiedene Anbieter gestalten die Preise sehr unterschiedlich.
In der Regel besteht ein Angebot zwischen 25 und 55 Euro pro Stunde. Weiterhin variieren die Kosten je nach Qualifikation der Betreuungskraft.
Die Kosten für die stundenweise Seniorenbetreuung müssen nicht komplett von Ihnen oder Ihrem Angehörigen getragen werden. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihrem Angehörigen bereits Entlastungsleistungen zu.
Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Die Voraussetzung hierbei ist, dass Sie ein von der Krankenkasse zugelassenes Angebot eines Anbieters für eine Seniorenbetreuung nutzen.
Sollte der Pflegebedarf die Leistung einer Seniorenbetreuung übersteigen, kann die 24 Stunden Pflege eine Alternative darstellen. Eine Pflegekraft der 24 Stunden Pflege zieht bei Ihrem Angehörigen ein und begleitet ihn durch seinen Alltag.
Sollte Ihr Angehöriger eine medizinische Versorgung benötigen, ist ein ambulanter Pflegedienst eine Lösung. Diese sind befugt, die medizinische Behandlungspflege zu übernehmen. Zudem leisten sie Unterstützung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und helfen im Haushalt.
- Unsere geschulten Berater helfen Ihnen, eine passende Seniorenbetreuung für Ihren Angehörigen zu finden.
- Außerdem beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu den Zuschüssen und Förderungen, die Ihnen zustehen.
- Sie erhalten Angebote zum Vergleich und können so eine informierte Entscheidung für sich und Ihren Angehörigen treffen.