Kurzzeitpflege-Anbieter in Straßberg
Die Pflegeversicherung bezahlt für maximal vier Wochen im Kalenderjahr die Kosten für eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Straßberg. Eine Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung und kann beansprucht werden, wenn der Umfang der Pflegeversorgung ambulant temporär nicht bewältigt werden kann. Eine Verhinderungspflege erfolgt im Unterschied dazu ambulant stellvertretend, falls der verantwortliche Seniorenbetreuer verhindert sein sollte. Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist vor allem auf Pflegebedürftige zugeschnitten, welche für gewöhnlich zu Hause gepflegt werden, so beispielshalber durch Angehörige, eine 24-Std-Seniorenbetreuung oder einen ambulanten Pflegedienst.
Straßberg - Eine Stadt wie geschaffen für Pflegebedürftige
Die Stadt Straßberg in Sachsen-Anhalt, verfügt insgesamt über eine Fläche von 5,12 km² und bietet 838 Bürgern einen Ort zum Leben. Es ist auf jeden Fall einleuchtend, dass jeder Einheimische oder Urlauber in Straßberg nur lobende Worte für diese Ortschaft findet, denn dank Sehenswürdigkeiten, Bibliotheken, zahlreichen Grünflächen und selbstverständlich vielen Restaurants, gibt es für Groß und Klein ständig ein erstklassiges Angebot an Optionen der Freizeitgestaltung. Mannigfache Touristenattaktionen gibt es, doch ""Josephskreuz/Auerberg"" zählt wohl zu der berühmtesten und am meisten besuchten Sehenswürdigkeiten hier vor Ort. Alle Erholungsuchende werden die gewünschte Erholung in dem ausgesprochen guten Schwimmbad "Waldbad" finden.
Hilfe für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr - Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Straßberg
Für pflegebedürftige Senioren ist es absolut empfehlenswert Straßberg als Wohnort im Alter in Betracht zu ziehen. In diversen Situationen kann eine Kurzzeitpflege sehr vorteilhaft sein. So ist diese Leistung der Pflegeversicherung oder des verantwortlichen Sozialhilfeträgers, beispielsweise dann ein adäquater Ersatz, falls die zuständige Pflegeperson aufgrund von nervlicher Überforderung zeitweise nicht in der Lage ist, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. Eine Verhinderungspflege gewährt einen geeigneten temporären Ersatz für pflegebedürftige Senioren. Auch während der Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird für diese Zeitspanne bis höchstens zur Hälfte der normalerweise geleisteten Zahlungen gewährt, gesetzt den Fall die versorgende Person ist nicht bis zweitem Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt. Dieser Fall nämlich bildet einen Sonderfall, bei welcher einzig die dokumentierten Kosten zurückzuerstatten sind. Unabhängig von der Pflegestufe ist nebenbei bemerkt der Maximalbetrag, welchen die Pflegekasse für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr bereitstellt, um eine Kurzzeitpflege zu bezahlen.
Finden Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege dank unseren zuvorkommenden Beratern
für den Fall dass pflegebedürftige Senioren Kurzzeit- und Verhinderungspflege benötigen, gibt es in Straßberg die Möglichkeit, zwischen drei kompetenten Anbietern auszuwählen. Selbstverständlich bestehen abgesehen von verbreiteten Trägern von Pflegeeinrichtungen, wie beispielshalber das DRK oder die Caritas, vielerorts in Deutschland auch kleinere Träger, welche primär lokal auftreten. Weil die Gefährdung für Personen im höheren Alter an altersbedingten Beschwerden zu erkranken ziemlich hoch ist, gibt es eine Zahl an Pflegeeinrichtungen, welche auf die unterschiedlichen Alterserkrankungen spezialisiert sind. Eine kostenlose Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 06131/49 32 042 bei der Pflegehilfe. Bei den zahlreichen Faktoren, die es bei der Suche nach geeigneter Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Pflegeheimen zu berücksichtigen gibt, sind unsere erfahrenen Berater die perfekten Gesprächspartner.