Kurzzeitpflege-Anbieter in Staitz
Eine Kurzzeitpflege (erfolgt stationär) und eine Verhinderungspflege (erfolgt ambulant) in Staitz können für höchstenfalls 4 Wochen im Kalenderjahr genutzt werden, wenn der Aufwand der Betreuung vorübergehend umfassender und demnach nicht zu bewerkstelligen ist, oder die zuständige Pflegekraft verhindert ist. Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist gerade auf Pflegebedürftige abgestimmt, welche generell zu Hause versorgt werden, so beispielsweise durch Verwandte, eine 24-h-Seniorenbetreuung oder einen Pflegedienst.
Staitz - Eine Stadt wie gemacht für Pflegebedürftige
Umfangreiche Möglichkeiten für ein attraktives kulturelles Leben sowie genügend Geschäfte und Gaststätten bietet die Stadt Staitz seinen 278 Bürgern auf insgesamt 6,75 Quadratkilometern Fläche an. Da es in der Stadt Staitz ein erstaunliches kulturelles Angebot, mit beispielsweise Kirchen, Bibliotheken, schönen Einkaufsmöglichkeiten oder Gastwirtschaften, sowie Institutionen, die dem leiblichen Wohl dienen, wie zum Beispiel Haarstudios oder Krankenhäuser, gibt, bietet dieser Ort sowohl für Einheimische, als auch für Besucher, immer alles, was man sich wünschen kann. "Burgruine Reichenfels" ist eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten und sollte daher bei einem Aufenthalt in Staitz auf jeden Fall besichtigt werden. Wer eine exzellente Speisekarte mit guten Speisen und Getränken wünscht, besucht gern hier in Staitz das sehr bekannte Restaurant/Speiselokal "Rosario Ristorante Pizzaria Rocco é Rosario", das auch oft und gern von seinen einheimischen Bürgern besucht wird.
Wenn die Zeit fehlt - Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Staitz
In den letzten Jahren hat sich Staitz mehr und mehr als lokaler Pflegestandort etabliert. Eine Kurzzeitpflege kann als temporäre stellvertretende Pflege für nicht mehr als 4 Wochen pro Jahr beansprucht werden, wofür die Pflegeversicherung einen jährlichen Höchstbetrag von 1.550 Euro bezahlt. Wissenswert ist es weiterhin, dass für den Zeitrahmen der Beanspruchung, keinerlei Rentenversicherungsabgaben für die eigentlich versorgende Person abzugeben sind. Pflegebedürftigen Senioren steht jährlich, für einen höchstmöglichen Zeitraum von vier Wochen, ein Geldbetrag von 1.550 € von der Pflegeversicherung für eine Verhinderungspflege zu. Auskünfte und Antragspapiere für die Verhinderungspflege können versorgende Angehörige bei der Pflegeversicherung, also der zuständigen Krankenkasse, bekommen. Möglich ist es auch, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet, dass wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege erschöpft sind, Pflegebedürftige ihren Anspruch auf eine Verhinderungspflege durchsetzen können. Zu beachten ist hierbei, dass die Pflegekasse dann lediglich noch die Ausgaben für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz bezuschusst.
Finden Sie die passende Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege dank der Pflegehilfe
In Staitz gibt es die Option, zwischen ein qualifizierten Anbietern zu entscheiden, falls bei Pflegebedürftigen Notwendigkeit an Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege besteht. Abgesehen von den öffentlich-rechtlichen Trägern wie beispielshalber Kommunen oder Landkreise und privatrechtlichen Trägern wie beispielsweise Pro Seniore, bestehen in der BRD auch freie Träger von Einrichtungen für Kurzzeitpflege. Zu den freien Trägern gehören etwa karitative Stiftungen, wie beispielsweise die AWO und auch kirchliche Vertreter wie zum Beispiel die Caritas. Wenn Sie sich auf der Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit angemessener Fürsorge für Angehörige mit spezifischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz auf unsere Website begeben, werden sie eine gute Auswahl vorfinden. Durch enge Zusammenarbeit mit den einzelnen Anbietern für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, den Altenpflegeheimen und den Seniorenzentren sind die netten Berater der Pflegehilfe perfekt imstande, Ihnen die persönlich passende Betreuungseinrichtung zu verschaffen.