Zuschüsse für die Sitzbadewanne
Nutzen Sie schon alle Zuschüsse?
Ein altersgerechter Badumbau kann die Lebensqualität und Eigenständigkeit Ihres Angehörigen erhöhen. Sitzbadewannen mit einer integrierten Tür ermöglichen, einen sicheren und einfachen Einstieg in die Badewanne für Ihren Angehörigen. Die meisten Sitzbadewannen sind dabei so ausgelegt, dass lediglich eine Schwelle von 7 bis 15 Zentimetern übertreten werden muss. Zudem ist der Boden der Wanne meist mit einem rutschfesten Belag ausgestattet, sodass die Sicherheit Ihres Angehörigen weiterhin erhöht wird.
Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Sitzbadewanne liegen in etwa zwischen 1.000 und 3.000 Euro, sind dabei aber immer abhängig von der Qualität der Materialien, der Gegebenheit vor Ort, der gewünschten Ausstattung und des gewählten Anbieters.
In vielen Fällen müssen die Kosten für eine Sitzwanne nicht von Ihrem Angehörigen selbst getragen werden. Verschiedene Leistungsträger bieten Zuschüsse, welche die Anschaffung oft komplett decken.
Informieren Sie sich hier vor dem Kauf ausführlich zu den möglichen Zuschüssen für eine Sitzbadewanne.
- Welche Zuschüsse für die Sitzbadewanne gibt es?
- Hilfsmittel fürs Badezimmer
- Alternativen zur Sitzbadewanne
- Weitere Zuschüsse für Barrierefreiheit
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
- Die KfW bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro.
- Ein zinsgünstiger Kredit der KfW ist eine Alternative.
Welche Zuschüsse für die Sitzbadewanne gibt es?
Die Gründe für die Anschaffung einer Sitzbadewanne können überzeugend sein. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Badewanne ist diese kleiner und verbraucht damit deutlich weniger Wasser – so lässt sich einiges an Wasserkosten einsparen.
Aufgrund des festen Sitzes innerhalb der Wanne können Personen mit einer Mobilitätseinschränkung ihrer Körperhygiene deutlich leichter und sicherer nachgehen. Gleichzeitig ist der Ein- und Ausstieg einfacher möglich, wodurch einem Unfallrisiko effektiv entgegengewirkt wird. Auch Pflegekräfte oder pflegende Angehörige werden durch den Einbau bei der täglichen Pflege entlastet.
Die Befürchtung, dass es durch die integrierte Tür zu einem Wasserschaden im Zuhause Ihres Angehörigen kommen kann, ist unbegründet. Eine spezielle Konstruktionsweise verhindert ein Auslaufen des Wassers.
Einige Sitzwannen-Modelle sind zudem so ausgestattet, dass sich der Komfort Ihres Angehörigen weiterhin erhöht. So sind Rückenmassagen und eine gründliche Intimpflege möglich. Rundum kann der Einbau einer Sitzbadewanne durchaus sinnvoll für Ihren Angehörigen sein.
Die Kosten für den Einbau einer Sitzbadewanne liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Dazu kommen Kosten für die Montage, diese sind immer abhängig vom entsprechenden Anbieter in Ihrer Region.
Der tatsächliche Preis ist von den Wünschen und Bedürfnissen Ihres Angehörigen abhängig. Bei anerkanntem Pflegegrad Ihres Angehörigen bezuschusst die Pflegekasse unter Umständen den Einbau einer Sitzwanne.
Sollte Ihr Angehöriger keinen Pflegegrad nachweisen können, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss bei der KfW zu beantragen.
Ist Ihr Angehöriger zuschussberechtigt, werden in einigen Fällen sogar die gesamten Kosten für den Einbau übernommen. Ein gründliches Informieren kann sich also durchaus lohnen!
Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Sitzbadewanne verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Pflegekasse
Der Umbau des Badezimmers kann Barrierefreiheit für Ihren Angehörigen bedeuten. Die Kosten für den Einbau einer Sitzbadewanne mit Tür liegen zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Die Pflegekasse bezuschusst nicht direkt den Einbau, jedoch die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Pro Maßnahme beträgt der Zuschuss maximal 4.000 Euro und kann somit die Gesamtkosten für den Einbau decken.
Voraussetzung für eine Bewilligung seitens der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad Ihres Angehörigen. Die Höhe des Pflegegrades spielt dabei keine Rolle. Sollte Ihr Angehöriger noch nicht in einen Pflegegrad eingestuft worden sein, ist der erste Schritt die Beantragung einer Einstufung.
Nach Beantragung kommt ein Gutachter zu Ihrem Angehörigen nach Hause und geht mit Ihnen gemeinsam einen Fragenkatalog durch. Dabei werden Punkte von 0 bis 100 vergeben, bis 12,5 Punkte wird kein Pflegegrad vergeben. Geprüft wird die Mobilität, die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, das Verhalten und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit Anforderungen und Belastungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens.
Unser Pflegegrad-Rechner
Machen Sie eine Selbsteinschätzung vorab und erfahren, welcher Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen voraussichtlich vorliegt. So können Sie außerdem einschätzen, welche Zuschüsse ihm zustehen.
Hier geht es direkt zum Pflegegrad-Rechner.
Der Zuschuss der Pflegekasse soll Ihrem Angehörigen ermöglichen, lange in seinem Zuhause wohnen zu bleiben. Die Antragsstellung bei der Pflegekasse ist einfach. Machen Sie dazu Fotoaufnahmen von der aktuellen Badewanne oder Dusche Ihres Angehörigen, um somit deutlich zu machen, dass diese nicht senioren- oder behindertengerecht ist. Zudem senden Sie Kostenvoranschläge für den Umbau von verschiedenen Anbietern samt einem formlosen Schreiben mit.
Sobald Ihr Angehöriger eine Bewilligung erhalten hat, können Sie einen entsprechenden Anbieter für den Umbau beauftragen. Nach Beendigung der Umbaumaßnahmen reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten eine Rückerstattung der Kosten bis zu einem maximalen Betrag von 4.000 Euro.
Sollte der Umbau weniger als 4.000 Euro gekostet haben, erhalten Sie selbstverständlich nur den entstandenen Betrag zurück. Sollte dieser über 4.000 Euro liegen, sind die zusätzlichen Kosten als Eigenanteil selbst zu tragen.
Voraussetzung für eine Genehmigung des Zuschusses seitens der Pflegekasse ist neben dem vorhandenen Pflegegrad, die Ermöglichung oder Erleichterung einer selbstständigeren Lebensweise oder der Pflege Ihres Angehörigen.
KfW-Zuschuss
Auch die KfW-Bank unterstützt den Einbau einer Sitzbadewanne im Bad Ihres Angehörigen. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit der KfW Förderprogramme ins Leben gerufen, um Barrieren im Wohnumfeld abzubauen.
Diese meint Maßnahmen, die das Leben Ihres Angehörigen erleichtern sollen. Sie unterstützt den Umbau als Investitionszuschuss mit bis zu 6.250 Euro, aber maximal 12,5 Prozent der gesamten Kosten. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 10 Prozent der Investitionskosten und maximal 2.500 Euro bezuschusst.
Die Höhe der Förderung errechnet sich durch die Art der Maßnahme sowie aus der Höhe der Investitionskosten. Damit die KfW-Bank die Umbaumaßnahme fördert, muss eine Mindestsumme von 2.000 Euro investiert werden, die maximale Grenze liegt bei 25.000 Euro.
Bevor Sie einen Antrag bei der KfW stellen, sollten Sie sich beraten lassen und sich mehrere Kostenvoranschläge und Angebote von verschiedenen Anbietern einholen. Den Antrag bei der KfW-Bank müssen Sie zwingend vor Beginn eines Umbaus stellen. Diesen stellen Sie nach einer Registrierung im KfW-Zuschussportal. Sobald eine Zusage vorliegt, können Sie mit den Umbaumaßnahmen beginnen.
Das Budget des Förderprogramms aus dem Bundeshaushalt ist jedes Jahr begrenzt. Dieses ist daher auch jedes Jahr sehr schnell ausgeschöpft und keine weiteren Anträge für den Zuschuss sind dann mehr möglich. Somit lohnt sich ein früher Antrag zu Beginn eines Kalenderjahres immer. Schauen Sie vorab auf der Webseite der KfW, ob die Mittel für ein Jahr bereits ausgeschöpft wurden.
Einen Anspruch auf Fördermittel der KfW hat Ihr Angehöriger nicht. Sind die Mittel für ein Jahr ausgeschöpft, können eben keine mehr beantragt werden. Der Investitionszuschuss richtet sich grundsätzlich an Personen jeden Alters. Förderberechtigt sind dabei Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder einer Wohnung. Sollte Ihr Angehöriger zur Miete leben, muss der Hauseigentümer einen entsprechenden Antrag für das KfW-Programm stellen.
Den Zuschuss erhält Ihr Angehöriger erst nach Abschluss der Baumaßnahme, dazu weisen Sie die durchgeführte Maßnahme im KfW-Zuschussportal anhand der Rechnungen nach.
Die Förderung der Pflegekasse ist mit der Förderung der KfW nicht kombinierbar.
KfW-Kredit
Unabhängig vom Zuschuss der KfW, besteht auch die Möglichkeit einer Beantragung des KfW-Kredits für altersgerechtes Umbauen, um die Kostenübernahme für den Einbau einer Sitzbadewanne zu gewährleisten. Der Kredit richtet sich an Personen, die Barrieren im Wohnumfeld abbauen möchten, um somit die Lebensqualität und die Selbständigkeit zu erhöhen.
Anders als beim Zuschuss der KfW, steht der Kredit das ganze Jahr über für alle förderfähigen Kosten bis maximal 50.000 Euro zur Verfügung. Der Kredit bietet günstige Zinsen, wodurch sich eine Beantragung bei größeren Vorhaben durchaus lohnen kann.
Für den nachträglichen Einbau einer Sitzbadewanne und die Entfernung der alten Badewanne sollten Sie den Zuschuss der KfW oder Pflegekasse immer bevorzugen, da Sie diese Kosten nicht zurückzahlen müssen und der Einbau dadurch in vielen Fällen komplett kostenfrei ist. Sollte die Beantragung dieser Zuschüsse nicht möglich sein, ist die Beantragung eines zinsgünstigen Kredits der KfW eine sinnvolle Lösung.
Der Kredit lässt sich nicht mit dem Zuschuss der KfW kombinieren.
Antragstellung bei der Bank Ihrer Wahl
Der Kredit für den Abbau von Barrieren im Wohnraum wird nicht direkt von der KfW-Bank bereitgestellt. Dieses Verfahren läuft über ein weiteres Kreditinstitut. Den Antrag stellen Sie daher bei der Bank Ihrer Wahl.
Hilfsmittel fürs Badezimmer
Die Sitzwanne mit integrierter Tür ermöglicht Ihrem Angehörigen eine einfache und sichere Körperhygiene. Der hohe Einstieg der alten Badewanne ist somit Geschichte. Gleichzeitig löst der Einbau andere Hilfsmittel, wie einen Badewannensitz oder -lift ab.
Andere Hilfsmittel fürs Badezimmer können jedoch durchaus weiterhin sinnvoll sein und für zusätzliche Sicherheit im Bad Ihres Angehörigen sorgen. Die Kosten für Hilfsmittel werden nicht von der Pflegekasse bezuschusst, sondern von der Krankenkasse. Sie müssen also separat behandelt werden.
Die Kosten werden von der Krankenkasse dann übernommen, wenn ein verordnetes Rezept vom Arzt Ihres Angehörigen vorliegt und das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. In diesem Fall muss lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, aber maximal 10 Euro geleistet werden. Sollten die Zuzahlungsbeträge zu hoch werden, kann Ihr Angehöriger eine Befreiung beantragen.
Zu den Hilfsmitteln zählen beispielsweise Handgriffe, die an der Wand montiert werden und Ihrem Angehörigen überall im Bad einen sicheren Halt geben können. Zudem empfiehlt es sich oft eine sogenannte Thermostat-Mischbatterie einbauen zu lassen, welche die Wassertemperatur auf eine sichere begrenzt, wodurch Sie Ihren Angehörigen vor Verbrennungen schützen können, sobald das Wasser in die Wanne läuft.
Die Kosten für beispielsweise Badewanneneinlagen, Trittstufen und Duschmatten werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Informieren Sie sich daher vorab, für welche Hilfsmittel die Kosten übernommen werden.
Alternativen zur Sitzbadewanne
Möchte Ihr Angehöriger nicht auf eine Badewanne und das geliebte Vollbad verzichten, kann der Einbau einer Sitzbadewanne bei Mobilitätseinschränkungen eine sehr sinnvolle Lösung sein. Jedoch sollten vor einem Umbau auch Alternativen für ein barrierefreies Bad in Erwägung gezogen werden.
Trotz Badewannentür bleibt in den meisten Fällen eine kleine Restschwelle beim Einstieg übrig, welche möglicherweise immer noch eine Hürde für Ihren Angehörigen darstellen kann, vor allem dann, wenn er auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Der Umbau zu einer barrierefreien Dusche bietet eben so eine nachhaltige und schnelle Alternative. Dabei wird die alte Badewanne entfernt und an selbigen Platz eine Duschkabine platziert.
Die Kosten liegen dabei etwas höher und sind abhängig von der Größe der alten Badewanne, vom gewählten Material sowie der Wahl zwischen einer Dusche mit oder ohne Restschwelle. Bei einer verbleibenden Restschwelle beginnen die Kosten bei 4.000 Euro, bei einer ebenerdigen Dusche ab 6.000 Euro.
Dieser Umbau fällt ebenfalls unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI der Pflegekasse und kann daher unter Umständen mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Anspruch auf die Förderung hat Ihr Angehöriger ab Pflegegrad 1.
Ebenfalls kann auch der Investitionszuschuss der KfW für die Kostenübernahme beantragt werden. Die Förderung kann bis zu 6.250 Euro betragen und ist unabhängig von einem bestehenden Pflegegrad.
Eine weitere Alternative ist der nachträgliche Einbau einer Badewannentür in die bestehende Wanne. Dabei wird die vorhandene Wanne nicht ausgetauscht, sondern lediglich mit einer Tür nachgerüstet. Diese Maßnahme kann eine schnelle und kostengünstige Lösung für Ihren Angehörigen sein. Bei einem Einbau wird die Einstiegshöhe in die Wanne für Ihren Angehörigen halbiert.
Die Kosten liegen dabei zwischen 1.200 und 4.000 Euro und können über Zuschüsse der Pflegekasse oder KfW komplett finanziert werden.
Weitere Zuschüsse für Barrierefreiheit
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hat das Ziel, das Wohnumfeld so zu gestalten, dass es pflegegerechter wird bzw. Personen ein selbständigeres Leben führen können. Das Wohnumfeld meint den gesamten Wohnbereich inklusive Treppenhaus und Außenbereich.
Treppenstufen können im Zuhause Ihres Angehörigen eine große Hürde darstellen. Das Überwinden dieser kostet Ihren Angehörigen Kraft und erhöht ein Unfallrisiko. Der Einbau eines Treppenlifts kann die Lösung im Zuhause Ihres Angehörigen sein. Die Kosten für Anschaffung und Einbau beginnen bei 3.800 Euro.
Der Zuschuss der Pflegekasse kann somit unter Umständen die kompletten Kosten decken. Die Gesamtkosten eines Treppenlifts sind jedoch immer auch vom Treppenverlauf abhängig und können daher deutlich höher ausfallen.
Auch die KfW fördert den Einbau eines Sitzlifts sowie von Hub-, Plattform- und Homeliften. Voraussetzung für die Förderung der KfW ist die exakte technische Umsetzung von Vorgaben. Diese Vorgaben gelten sowohl für den Kredit als auch für den Zuschuss der KfW.
Ausnahmeregelungen prüfen
Die technischen Vorgaben lassen sich nicht immer exakt baulich umsetzen. Daher sollten Sie vor Beginn der Maßnahmen prüfen, ob die Genehmigung von Ausnahmen möglich sind.
Sicherheit im Zuhause Ihres Angehörigen sollte immer oberste Priorität haben. Bei alleinlebenden Senioren empfehlen Experten die Anschaffung eines Hausnotrufes. Grundsätzlich eignet sich ein Hausnotruf für alle Personen, die ein erhöhtes Sturzrisiko aufweisen oder unter einer chronischen Krankheit oder Behinderung leiden. Per Knopfdruck kann Ihr Angehöriger in einem Notfall um Hilfe rufen, dabei wird Kontakt mit einer Notfallzentrale aufgenommen. Diese können die Situation einschätzen und entsprechend reagieren.
Die Kosten für eine Installation liegen einmalig zwischen 10 und 50 Euro. Die Grundnutzungsgebühr liegt bei durchschnittlich 20 bis 30 Euro im Monat. Die Pflegekasse bezuschusst die Kosten mit einer monatlichen Pauschale von 25,50 Euro.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Sitzbadewannen sind Wannen mit einer Sitzfläche sowie einer eingebauten Badewannentür. So wird der Einstieg in die Badewanne deutlich erleichtert.
Sitzbadewannen kosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Die Kosten sind dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der alten Badewanne, dem gewünschten Material sowie dem ausgewählten Anbieter. Die Montagekosten sind in diesem Preis nicht enthalten.
Für die Finanzierung einer Sitzbadewanne hat Ihr Angehöriger die Möglichkeit verschiedene Zuschüsse zu beantragen. Die Pflegekasse bezuschusst die Anschaffung über die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro.
Die KfW-Bank vergibt einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 6.250 Euro.
Ein barrierefreies Badezimmer kann die Lebensqualität Ihres Angehörigen deutlich erhöhen und seine Eigenständigkeit fördern. Welche Maßnahme am besten zu den Bedürfnissen und Wünschen Ihres Angehörigen passt, muss individuell bestimmt werden.
Eine Alternative ist der Umbau zu einer barrierefreien Dusche, eine weitere Alternative ist der Einbau einer Badewannentür in die bestehende Wanne.
Kosten für Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzungen sind, dass Ihr Angehöriger ein Rezept vom Arzt erhält und das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.
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