Kurzzeitpflege-Anbieter in Sittensen
Sollte die verantwortliche Pflegekraft überfordert oder verhindert sein, haben pflegebedürftige Senioren die Möglichkeit, sporadisch eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Sittensen zu beanspruchen. Die Nutzung einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist insbesondere dann ratsam, wenn eine Betreuung eines Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung, aus Gründen wie beispielsweise Verschlechterung der Gesundheit, oder Ferien des zuständigen Altenbetreuers, nicht möglich ist.
Das tolle Sittensen bietet Pflegebedürftigen erstklassige Lebensqualität
So unterschiedlich wie die 5588 Anwohner in Sittensen, so kulturell mannigfaltig ist selbstredend auch die ganze City. Aufgrund der ausgezeichneten kulturellen Auswahl, findet sich im schönen Sittensen das richtige Freizeitangebot, für jeden Geschmack. Sittensen hat natürlich auch eine Vielzahl an Gastwirtschaften vorzuzeigen. Wer sich also mit herrlichen leckeren Spezialitäten begeistern lassen möchte, findet jederzeit ein adäquates Wirtshaus. Für ganz besondere Anlässe empfiehlt sich das Restaurant Königshof, welches mit Sicherheit eines der angesehensten der Gemeinde ist.
Kompetente Betreuung durch eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Sittensen
Angesichts des reizenden Flairs, gibt es wohl keinen geeigneteren Platz als Sittensen, um als älterer Mensch den Lebensherbst zu verleben. Dazu eignet sich sicherlich eine Kurzzeitpflege der Ortschaft. Verschiedene Institutionen bieten eine Kurzzeitpflege an. So etwa spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegewohnungen welche von der Sozialstation eingerichtet worden sind, oder auch von Altersheimen, die Gästebetten für eine Kurzzeitpflege bereithalten. Die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, für den Zeitraum einer Kurzzeitpflege in einer dieser Institutionen, werden allerdings nicht von der Pflegekasse aufgebracht. Für maximal 4 Wochen im Jahr haben pflegebedürftige Menschen einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Eben für diese Dauer wird auch weiterhin Pflegegeld gewährleistet, jedoch nur bis zum halben Teil der üblich geleisteten Zahlungen. Weiterhin besteht ein Sonderfall, wenn die pflegende Person bis 2. Grades mit dem pflegebedürftigen Menschen verwandt ist. Zurückzuerstatten sind für diesen speziellen Fall nur die nachgewiesenen Ausgaben. Interessant ist es nebenbei bemerkt außerdem, dass der Maximalbetrag für die Kostendeckung einer Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse, unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe von pflegebedürftigen Menschen ist.
Pflegehilfe - Der beste Ansprechpartner für die Suche nach einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
Sollte in Sittensen eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege notwendig sein, so bestehen einige fachmännische Anbieter, zwischen welchen pflegebedürftige Rentner entscheiden können, um sich versorgen zu lassen. Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen wird in Deutschland im Normalfall zwischen öffentlichen wie beispielsweise Städte oder Länder, privaten wie beispielshalber Vitanas, oder ebenso freien Trägern wie zum Beispiel gemeinnützige Vereine (das DRK, die AWO), differenziert. Kirchliche Vertreter, wie beispielsweise die Caritas, gehören hier zu den freien Trägern. Natürlich gibt es eine Fülle von Einrichtungen für Kurzzeitpflege, die sich auf einzelne altersbedingte Beschwerden spezialisiert haben und allen pflegebedürftigen Senioren genau die Pflegebetreuung bieten, die sie benötigen. Wir bieten Ihnen gern unsere Unterstützung an und werden mit Sicherheit die beste Pflegeeinrichtung bzw. Lösung für Sie finden, da wir dank jahrelanger Erfahrung mit jeglichen aufkommenden Schwierigkeiten bestens vertraut sind.