Kurzzeitpflege-Anbieter in Sievershagen
Eine temporäre Pflege von Rentnern in Sievershagen, aufgrund von Krankheit oder ähnlichen Umständen, die den verantwortlichen Betreuer verhindern, wird für nicht länger als vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse bezahlt und als Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim) bezeichnet. Eine temporäre Verschlimmerung der Gesundheit, wie auch die Verhinderung von betreuenden Familienangehörigen aufgrund von Krankheit oder einer Urlaubsreise, sind Probleme, zu denen Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine geeignete Lösung für Pflegebedürftige bieten.
Finden Sie Erholung und Pflege in Sievershagen
Wer auf der Suche nach einer besonders interessanten Ecke in Mecklenburg-Vorpommern ist, demjenigen sei Sievershagen ans Herz gelegt. Die Vorlieben der Menschen sind bekanntlich verschieden. Also bietet die charmante Ortschaft eine große Auswahlmöglichkeit an kulturellen Angeboten, in welchen sämtliche Bewohner und Gäste, egal ob Groß oder Klein, exakt das Richtige finden. In der Umgebung gibt es etliche Kunststätten, zu denen auch "Galerie Möller" gehört. Ganzjährig Amüsement offeriert der anmutige Zoo von Sievershagen. Der "Zoologischer Garten Rostock" erstreckt sich über ein immens großes Areal, mit verschiedenen authentischen Szenen aus Gefilden der ganzen Erde.
Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege hilft wenn Sie überfordert sind
Mit all ihren Vorteilen und netten Pflegeangeboten, ist die Ortschaft Sievershagen ein optimaler Platz für den Ruhestand. Grundpflege wie beispielsweise Baden, Nagelpflege, Assistenz beim Ankleiden und Auskleiden und auch Wäsche waschen, Behandlungspflege in Krankheitsfällen wie zum Beispiel Wundversorgung oder medizinische Einreibungen, wie selbstredend ebenfalls gesellschaftliche Fürsorge sind Serviceleistungen, die im Rahmen einer Kurzzeitpflege erbracht werden. Während diese Dienstleistungen von der Pflegekasse finanziert werden, gilt es zu beachten, dass das nicht für die Unterkunft und Kost und Logis der pflegebedürftigen Menschen zutrifft. Für maximal vier Wochen jährlich übernimmt die Pflegekasse eine Verhinderungspflege für Pflegebedürftige und bewilligt dabei höchstens 1.550 €. Unwichtig ist es hierbei, wer die Verhinderungspflege durchführt. So können etwa auch Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder selbstverständlich auch Pflegedienste diese Aufgabe übernehmen, insofern der Mindestzeitraum der für eine Verhinderungspflege nötigen Betreuungszeit von einem halben Jahr erfüllt ist. Wissenswert ist es nebenbei, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch miteinander verbunden werden können. So ist es beispielshalber realisierbar, weiterhin Zuschüsse von der Pflegekasse für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe zu beziehen, nachdem bereits die Maximalleistungen für die Kurzzeitpflege erschöpft wurden.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege gesucht? Unsere höflichen Berater assistieren Ihnen bei der Recherche
Natürlich bestehen auch in Sievershagen und in diesem Raum für Pflegebedürftige die Möglichkeit, vorübergehend ersatzweise Betreuung zu beanspruchen. Entsprechend finden Sie auf unserer Website ein fachmännische Pflegedienstleister für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege. Die diversen verschiedenartigen Seniorenwohnheime im Land haben selbstredend verschiedenste Träger. Während die namhaftesten beispielshalber das DRK oder die AWO sind, gibt es auch örtliche Dienstleister. Krankheiten, wie beispielsweise Demenz oder Osteoporose sind grundverschieden und daher gibt es diverse Pflegeeinrichtungen, welche auf spezielle Krankheiten spezialisiert sind, um den betroffenen Pflegebedürftigen haargenau die Förderung zu gewährleisten, die sie brauchen. Bei jeglichen Fragen und Schwierigkeiten, die bei der Suche nach angemessenen Einrichtungen für Kurzzeitpflege, Pflegeheimen oder Seniorenzentren aufkommen sollten, steht Ihnen ein beratender Mitarbeiter der Pflegehilfe natürlich behilflich zur Seite.