Kurzzeitpflege-Anbieter in Sierksdorf
Wenn die Pflegeversorgung von einer älteren Person von der verantwortlichen Pflegekraft temporär nicht zu bewerkstelligen ist, besteht die Option, eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Sierksdorf in Anspruch zu nehmen. Während beide Arten der Pflege für höchstenfalls vier Wochen pro Kalenderjahr von der Pflegekasse getragen werden, besteht der Kontrast darin, dass eine Kurzzeitpflege stationär und eine Verhinderungspflege in der eigenen Wohnumgebung durchgeführt wird. Sehr nützlich ist eine Verhinderungs- beziehungsweise Kurzzeitpflege, falls der zuständige Seniorenbetreuer eine Pause braucht, bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt eine intensivere Erforderlichkeit für Pflege besteht.
Exzellent für das Alter - Die Stadt Sierksdorf
Umfangreiche Möglichkeiten für ein attraktives kulturelles Leben sowie genügend Geschäfte und Gaststätten bietet der Ort Sierksdorf seinen 1.529 Einwohnern auf insgesamt 19,50 km² Fläche an. Die Ortschaft Sierksdorf ist überwiegend für ihre bewundernswerte Architektonik, ihr hervorragendes Freizeitangebot und natürlich ihre sehr lange und verblüffende Vergangenheit populär. Unzählige der hier heimischen Bürger und Touristen sind überzeugt, dass es sich hierbei wohl um eine der bemerkenswertesten Städte der Bundesrepublik handelt. Wer besonders gern Grünflächen dazu verwendet, um spazieren zu gehen, Sport zu treiben oder sich einfach nur regenerieren möchte, derjenige entdeckt in Sierksdorf zahlreiche Parks, wie beispielsweise den "Hansapark". "Schloss Warnsdorf" ist eine der bedeutungsvollsten Sehenswürdigkeiten und sollte darum bei einem Besuch in Sierksdorf auf jeden Fall besichtigt werden.
Sie sind vorübergehend auf stellvertretende Pflegeversorgung angewiesen? Beanspruchen Sie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege!
Wenn Sie auf der Suche nach einem Ort sind, um den Ruhestand zu verbringen, ist Sierksdorf eine ideale Entscheidung. Der Maximalbetrag, welchen die Pflegekasse für eine Kurzzeitpflege, die einen vorübergehenden Ersatz für maximal vier Wochen pro Jahr bildet, in einem Kalenderjahr erbringt, ergibt 1.550 €. Weiterhin interessant hierzu ist, dass die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben für die gewöhnlich versorgende Person während der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, gestoppt wird. Eine Verhinderungspflege garantiert einen adäquaten temporären Ersatz für Pflegebedürftige. Auch während der Nutzung einer Verhinderungspflege besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird für diesen Zeitrahmen bis maximal zum halben Teil der normalerweise geleisteten Zahlungen gewährleistet, vorausgesetzt die pflegende Person ist nicht bis 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt. Dieser Fall nämlich bildet einen Sonderfall, bei welcher lediglich die nachweisbaren Aufwendungen zurückzuerstatten sind. Die Höhe der Pflegestufe, dies sei hier noch betont, hat nebenbei bemerkt keinerlei Bedeutung für die Höchstsumme, die zur Bezahlung einer Kurzzeitpflege für nicht mehr als 28 Tage pro Jahr beansprucht werden kann.
Finden Sie eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege mit unseren netten Beratern
Inzwischen fünf Pflegedienstleister für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bestehen in Sierksdorf und in der Region, weil mehr und mehr Pflegebedürftige ihr Recht auf temporäre Pflege geltend machen. Freie Träger von Verhinderungspflege-Dienstleistern, beispielsweise gemeinnützige Stiftungen wie die AWO, sind anders als staatliche Träger, wie beispielsweise Gemeinden oder Kreise, keiner Behörde untergeben, werden jedoch vom Staat subventioniert. Private Betreiber sind im Kontrast zu den zwei schon aufgeführten, kleinere oder ebenso große Unternehmen, wie beispielshalber ProCurand, denen es erlaubt ist, Gewinn zu erzielen. In zahlreichen Einrichtungen für Kurzzeitpflege wird besonders darauf geachtet, den Wohnbereich und auch die Außenanlagen so zu gestalten, dass sich vor allem Menschen mit Krankheiten, wie beispielsweise Schizophrenie ausgesprochen wohlfühlen können. Die verschiedensten Beschäftigungen können von allen Senioren hier unternommen werden. Natürlich zeigt sich auch hier das versierte Pflegepersonal sehr unterstützend. Eine kostenlose Konsultation bekommen Sie unter 06131/49 32 042 bei der Pflegehilfe. Bei all den unterschiedlichen Kriterien, welche es bei der Recherche nach geeigneter Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Altenheimen zu beachten gibt, sind unsere ausgezeichneten Mitarbeiter die bestmöglichen Ansprechpartner.