Kurzzeitpflege-Anbieter in Schollene
Als Kurzzeitpflege (vollstationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine temporäre Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen, welche eine Zeitspanne von 4 Wochen pro Jahr nicht übersteigt. Einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege als temporären Ersatz, haben Pflegebedürftige, welche für gewöhnlich beispielshalber durch Angehörige, Pflegedienste oder einer 24-Std-Seniorenbetreuung, in der privaten Wohnung gepflegt werden.
Für pflegebedürftige Menschen unschlagbar - Das bezaubernde Schollene
Eine Vielzahl an kulturellen Einrichtungen, schönen historischen Bauten und guten Einkaufsmöglichkeiten bietet Schollene im Bundesland Sachsen-Anhalt den hier lebenden 1276 Bürgern auf einer Gesamtfläche von insgesamt 65,32 Quadratkilometern an. Ebenso gibt es gemütliche Gaststätten und Cafes. Die charmante Ortschaft gehört gewiss zu den beliebtesten der ganzen Umgebung, wenn man dies an der Vielzahl von Touristen misst, welche Jahr für Jahr nach Schollene kommen. Auch im Rentenalter sollte man den eigenen Körper pflegen und sich selbst Gutes tun. Dafür dient zum Beispiel das HaarstudioHaar-monie in Schollene. Abgesehen von einer tollen Auswahl an köstlichen Getränken und Snacks, einer einladenden und lockeren Umgebung und natürlich geringen Preisen, entzückt der Hopfen-Hof speziell auch durch das sehr höfliche Hauspersonal.
Angehörige überlastet? Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege!
Aufgrund der umfangreichen Annehmlichkeiten die Schollene zu bieten hat, eignet der Ort sich besonders um dort das hohe Alter in einer Kurzzeitpflege zu verbringen. Sollte sich die Gesundheit eines pflegebedürftigen Pensionärs zeitweise verschlechtern, kann eine Kurzzeitpflege auf alle Fälle geeignet sein. Für diesen Fall finden sich mit beispielsweise speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen, von der Sozialstation eingerichteten Pflegewohnungen, oder ebenso Seniorenzentren, welche Gästebetten bereithalten, vielerorts Einrichtungen, die diesen Service anbieten. Sollten Pflegebedürftige einen temporären Ersatz für betreuende Familienangehörige brauchen, so empfiehlt sich die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege. Diese wird in der privaten Wohnumgebung bewerkstelligt und von der Pflegekasse im Jahr mit bis zu 1550 Euro gedeckt. Unabhängig von der Pflegestufe ist übrigens die Höchstsumme, die die Pflegekasse für höchstens 28 Tage im Jahr zur Verfügung stellt, um eine Kurzzeitpflege zu bezahlen.
Mit unserer Hilfe die geeignete Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege finden
Bei Erforderlichkeit für eine Kurzzeitpflege beziehungsweise auch eine Verhinderungspflege, bestehen in Schollene inzwischen einige kompetente Anbieter, welche pflegebedürftige Menschen umsorgen können. Die zahlreichen Seniorenstifte in unserem Land haben selbstverständlich unterschiedlichste Träger. Während die namhaftesten beispielsweise das DRK oder die Johanniter sind, bestehen auch kleinere Dienstleister. Deutschlandweit besteht eine sehr große Zahl an Pflegeeinrichtungen, von welchen sich viele auf spezielle Krankheiten von Pflegebedürftigen spezialisiert haben, so gibt es beispielshalber Einrichtungen, welche sich verstärkt um ältere Menschen mit Alzheimer mühen. Verhinderungspflege, ein Pflegeheim oder ein Betreutes Wohnen zu finden, ist natürlich mit viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Wir sind dank unserer Erfahrung in der Lage, die in Frage kommenden Pflegeeinrichtungen bzw. Dienstleister für Sie herauszufinden und Ihnen hilfreich zur Seite zu stehen.