Kurzzeitpflege-Anbieter in Schönbornerhof
Als Kurzzeitpflege (vollstationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine temporäre Pflege von Pflegebedürftigen, welche einen Zeitrahmen von 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht übertrifft. Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stellen einen Behelf für pflegebedürftige Senioren dar, welche bereits daheim betreut werden, egal ob beispielsweise durch Familienmitglieder, einen ambulanten Pflegedienst oder eine 24-h-Pflege.
Für Pflegebedürftige unschlagbar - Das einmalige Schönbornerhof
Wer auf der Suche nach einer ausgesprochen interessanten Ecke in Rheinland-Pfalz ist, demjenigen sei Schönbornerhof nahe gelegt. Fragt man die Bewohner, so wird deutlich, dass die Ortschaft Schönbornerhof mit Sicherheit zu den reizendsten Deutschlands zählt. Auch vielzählige Touristen kommen zu jeder Zeit in diese Stadt, um die vielen Sehenswürdigkeiten zu besuchen, oder das bemerkenswerte Freizeitangebot der Ortschaft zu nutzen. Das "Felschbachhof" ist ein hervorragendes Gasthaus in Schönbornerhof und eines von vielen Lokalitäten mit einer ausgezeichneten Küche, in dem es sich gut und gemütlich speisen lässt.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Schönbornerhof garantiert Ihren pflegebedürftigen Familienangehörigen kompetente Betreuung
Mit all ihren Möglichkeiten bietet sich die Stadt Schönbornerhof für Rentner an um den Lebensabend dort in Frieden zu verbringen. Eine Kurzzeitpflege umfasst die Fachbereiche Grundpflege, wie beispielsweise Baden, Haarpflege, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen und auch Betten machen, medizinische Behandlungspflege bei krankheitsbedingten Leiden wie zum Beispiel Verbandswechsel oder Blutzuckerkontrolle und selbstredend gesellschaftliche Betreuung. Die Ausgaben für Kost und Logis des Pflegebedürftigen sind nicht inklusive. Eine Verhinderungspflege, welche mit maximal 1.550 Euro jährlich durch die Pflegekasse bezahlt wird, kann durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder einen Pflegedienst realisiert werden. Ein Recht auf die Bezahlung einer Verhinderungspflege entsteht erst nach frühestens 6 Monaten der Pflege. Es ist möglich, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege zu koppeln. Das heißt, dass sobald die Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind, Pflegebedürftige ihr Recht auf eine Verhinderungspflege einfordern können. Zu bedenken ist hier, dass die Pflegekasse dann einzig noch die Aufwendungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz trägt.
Sie benötigen Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Die Pflegehilfe assistiert Ihnen!
Sollte Bedarf für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gegeben sein, besteht in Schönbornerhof die Option zwischen ein kompetenten Anbietern zu entscheiden, welche Pflegebedürftigen zur Seite stehen können. Selbstredend müssen sich sämtliche Träger von Pflegeeinrichtungen, egal ob öffentlich, frei oder privat, vorgeschriebenen Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unterziehen, viele unterziehen sich sogar zwanglosen Inspektionen durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Es ist natürlich auch selbstverständlich, dass alle Träger wie zum Beispiel Pro Seniore oder ProCurand, um einige namhaftere zu erwähnen, mit professionellem Personal operieren. Für betagte Personen, welche auf der Suche nach einem Ort für den Herbst des Lebens sind, stellt sich die Frage nach dem Betreiber normalerweise somit gar nicht. Alterserkrankungen, wie beispielshalber Demenz oder Osteoporose sind von Grund auf verschieden und folglich gibt es einige Pflegeeinrichtungen, die auf bestimmte Beschwerden spezialisiert sind, um den betroffenen Menschen genau die Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigen. Unter der Nummer 06131/49 32 042 erreichen sie unsere qualifizierten Ratgeber, die Ihnen bei jeglichen Fragen betreffend der Wahl eines passenden Pflegeheims oder einem Betreuten Wohnen selbstverständlich helfen.