Kurzzeitpflege-Anbieter in Schönberg
Als Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine vorübergehende Pflege von Pflegebedürftigen, welche eine Dauer von 4 Wochen pro Jahr nicht überschreitet. Beispielshalber nach einem Klinikaufenthalt, ist es für Pflegebedürftige nötig wieder auf das Leben daheim vorbereitet zu werden, wofür eine Kurzzeitpflege eine sinnvolle Lösung bietet. Eine Verhinderungspflege hat in erster Linie den Sinn, betreuende Familienangehörige temporär zu unterstützen, wenn diese eine Ruhepause brauchen.
Genießen Sie hohe Lebensqualität im idyllischen Schönberg
Schönberg ist ein anmutiger Ort und liegt im Bundesland Sachsen-Anhalt. Mit einer Fläche von insgesamt 11,64 Quadratkilometern verfügt die Ortschaft über genügend Angebote zur Freizeitgestaltung für seine 6.042 Bewohner. Während zahlreiche Einheimischen und Besucher vor allem die Sehenswürdigkeiten und Angebote an Optionen der Freizeitgestaltung in Schönberg wertschätzen, sind auch die Baukunst und Infrastruktur in dieser Stadt beeindruckend. Dank des exzellenten Küchenpersonals in der Gastwirtschaft "Gaststätte Rosenhof" und den folglich vorzüglichen Gerichten, erfreut sich dieses schon seit langem an immenser Beliebtheit unter den Einwohnern der Ortschaft, welche darüber hinaus ebenso die ausgesprochen entgegenkommenden Ober des Wirtshauses schätzen. Eine lohnende Zusammenfassung über die Gegend und alle Einrichtungen und deren Offerten finden Sie selbstverständlich auf der schönen Netzpräsenz www.schoenberg.de.
Sie brauchen eine Pause? Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege hilft!
Die spannende Stadt Schönberg hat eine Vielzahl Vorteile zu bieten und eignet sich daher insbesondere für Pflegebedürftige, um das Alter zu verbringen. Weil eine Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Betreuung untergeordnet ist, ist Grundvoraussetzung für die Beanspruchung, dass häusliche oder teilstationäre Pflege für den tatsächlich bestehenden Versorgungsbedarf nicht genügt. Für eine Verhinderungspflege, die zeitweise in der eigenen Wohnumgebung von Pflegebedürftigen realisiert werden kann, gewährt die Pflegekasse einen jährlichen Betrag von bis zu 1.550 Euro. Weiterführende wissenswerte Auskünfte und Anträge zu diesem Thema können bei der Pflegekasse eingeholt werden. Wer nicht durchgängig auf die Verhinderungspflege angewiesen ist, dem steht es offen, diese etwa lediglich wenige Stunden wöchentlich zu nutzen, solange es in der Abrechnung am Ende eines Jahres höchstens 28 Kalendertage werden.
Wir greifen Ihnen unter die Arme auf der Suche nach Kurzzeit- und Verhinderungspflege
In Schönberg und in der Region gibt es derzeit ein professionelle Anbieter für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, was auch Ergebnis einer konstant wachsenden Nachfrage nach dieser vorübergehenden ersatzweisen Pflegeversorgung ist. Unabhängig vom Träger einer Pflegeeinrichtung müssen sich sämtliche Pflegeeinrichtungen verpflichtenden Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unterziehen, das heißt, dass das Niveau der Pflegeleistung, egal ob der Betreiber öffentlich-rechtlich, privatgewerblich oder frei ist, überall gleichwertig gut ist. Selbstredend arbeiten auch sämtliche Träger, wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas, nur mit professionellem Fachpersonal. Für ältere Personen ist es demnach nebensächlich wer Betreiber einer Einrichtung ist, solange diese allen Vorstellung gerecht wird. Für Pflegebedürftigen im hohen Alter gibt es eine Fülle von Erkrankungen, die eine selbständige Versorgung undenkbar machen können. Darum bestehen auch eine Fülle an Einrichtungen, die sich auf spezielle Fachbereiche, wie etwa Schizophrenie spezialisiert haben. Um bei den zahlreichen Angeboten für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege und Betreutes Wohnen nicht den Überblick zu verlieren, erhalten Sie unter der Telefonnummer 06131/49 32 042 natürlich durchgehend ausgezeichnete Abhilfe.