Kurzzeitpflege-Anbieter in Sandkrug
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Sandkrug bezeichnen die Betreuung von Pflegebedürftigen, für eine vorübergehende Zeitspanne von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr, die in einer stationären Einrichtung beziehungsweise ambulant ausgeführt wird. Beispielsweise nach einer klinischen Behandlung, ist es für pflegebedürftige Senioren nötig wieder auf das Leben in der privaten häuslichen Umgebung vorbereitet zu werden, wofür eine Kurzzeitpflege eine empfehlenswerte Lösung garantiert. Eine Verhinderungspflege hat primär den Zweck, betreuende Familienangehörige zeitweise zu unterstützen, falls sie eine Auszeit brauchen.
Genießen Sie erstklassige Lebensqualität im einmaligen Sandkrug
Ein wirklich angenehmes Wohnen bietet sich den Bewohnern in Sandkrug. Sandkrug ist abgesehen von kultureller Vielfältigkeit und ansprechenden Angeboten an Freizeitmöglichkeiten, auch Heimatort ziemlich freundlicher Menschen, die diese attraktive Ortschaft zu einem ganz speziellen Ort machen. Der Name "Gaststätte Rosenhof" steht für einen exzellenten Ruf und ist eines der angesehenen Gaststätten mit guten Speisen und Getränken, welche Sandkrug anzubieten hat.
Sie benötigen eine Auszeit? Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege hilft!
Die Stadt Sandkrug gehört bei pflegebedürftigen Rentnern zu den populärsten Plätzen in der kompletten Umgebung, wenn es darum geht, Pflegeangebote für den Ruhestand zu finden. 1.550 Euro ist der Maximalbetrag welchen die Pflegeversicherung jährlich für eine Kurzzeitpflege, als zeitweisen Ersatz für Pflegebedürftige, zahlt. Eine Bezahlung einer Verhinderungspflege durch die Pflegeversicherung, mit bis zu 1.550 € pro Kalenderjahr, ist erst nach einer Dauer von wenigstens 6 Monaten der Pflege realisierbar. Sollte das gewährleistet sein, ist eine Verhinderungspflege in der Regel nicht an eine einzelne Person gebunden, kann also zum Beispiel durch Familienangehörige, Bekannte, Nachbarn oder einen Pflegedienst realisiert werden. Möglich ist es auch, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege zu verknüpfen. Das bedeutet, dass wenn die Zuschüsse der Kurzzeitpflege aufgebraucht sind, pflegebedürftige Senioren ihr Anrecht auf eine Verhinderungspflege geltend machen können. Zu beachten ist hier, dass die Pflegekasse dann nur noch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung deckt.
Die Pflegehilfe steht Ihnen zur Seite, falls Sie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege wünschen
Wenn Pflegebedürftige Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege brauchen, besteht in Sandkrug die Option, zwischen zwei professionellen Dienstleistern auszuwählen. Organisationen wie etwa die Diakonie oder die AWO, zählen zu den meist verbreiteten Trägern von Dienstleistern für Verhinderungspflege in der Bundesrepublik. Der geordnete Betrieb von stationären und mobilen Pflegeeinrichtungen, das Bereitstellen von Pflegebetreuern und Sachmitteln, sowie die Übernahme der Aufwendungen, zählen zu ihren Pflichten. Auch bei der Suche nach einer Verhinderungspflege mit angemessener Betreuung für einen Angehörigen mit konkreten Erkrankungen, wie beispielsweise Alzheimer können wir die richtige Einrichtung für Sie finden. Unter 06131/49 32 042 erreichen sie unsere versierten Mitarbeiter, welche Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Wahl eines angemessenen Altenpflegeheims oder einer Seniorenresidenz selbstverständlich weiterhelfen.