Kurzzeitpflege-Anbieter in Rathmannsdorf
Für einen Zeitrahmen von bis zu 4 Wochen pro Jahr, übernimmt die Pflegekasse die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Rathmannsdorf. Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege ist speziell für pflegebedürftige Menschen sinnvoll, die zu Hause verpflegt werden, wie beispielshalber durch Familienmitglieder, einen ambulanten Pflegedienst, oder auch eine 24-h-Seniorenbetreuung.
Entscheiden Sie sich für Rathmannsdorf und genießen die angenehmste Zeit des Lebens
Rathmannsdorf ist ein anmutiger Ort und liegt im Bundesland Sachsen-Anhalt. Mit einer Fläche von insgesamt 4,37 km² verfügt die Stadt über genügend Angebote zur Freizeitgestaltung für seine 956 Bewohner. Während viele Einwohner und Gäste überwiegend die Sehenswürdigkeiten und Angebote an Optionen der Freizeitgestaltung in Rathmannsdorf wertschätzen, sind auch die Baukunst und Infrastruktur in dieser Ortschaft beeindruckend. Um einen Spaziergang zu machen, sich sportlich zu betätigen, oder einfach nur um sich zu erholen, eignet sich der "Tiergarten" als einer von vielzähligen Parkanlagen in Rathmannsdorf. Das bezaubernde "Tiergarten", das seinen Namen zurecht trägt, ist eines von vielen hervorragenden Gaststätten, die Rathmannsdorf seinen Besuchern bieten kann.
Sie brauchen vorübergehend fachkundige Pflege? Beanspruchen Sie eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege!
In der ganzen Umgebung gibt es kaum einen bemerkenswerteren Platz für pflegebedürftige Personen, als die Stadt Rathmannsdorf, welche sich mit etlichen Pflegeangeboten, optimal für den Ruhestand eignet. Für die eigentlich betreuende Person wird, für die Dauer der Beanspruchung einer Kurzzeitpflege, die als vorübergehende Leistung der Pflegekasse oder des zuständigen Sozialhilfeträgers höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr möglich ist, die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben unterbrochen. Sollte ein Angehöriger eines pflegebedürftigen Rentners, bis 2. Grades, die Verhinderungspflege durchführen, so bildet dies eine Ausnahme betreffend der Gewährleistung von Pflegegeld für diesen Zeitraum. So können in dem Fall lediglich die nachgewiesenen Aufwendungen ausgeglichen werden, während grundsätzlich das Pflegegeld bis zum halben Teil der allgemein gezahlten Beträge gewährt wird. Sofern am Ende des Jahres die Maximalsumme von 28 Tagen eingehalten wird, ist es Pflegebedürftigen auch gestattet, die Verhinderungspflege nur beispielshalber ein paar Stunden pro Woche zu beanspruchen, sollte dies ausreichend sein.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege gesucht? Unsere netten Mitarbeiter assistieren Ihnen bei der Suche
Für Pflegebedürftige, welche temporär ersatzweise Pflege benötigen, wird selbstverständlich auch in Rathmannsdorf und Umgebung, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege angeboten. Auf unserer Webpräsenz finden Sie für diesen Raum ein qualifizierte Anbieter. Selbstredend müssen sich sämtliche Träger von Pflegeeinrichtungen, egal ob staatlich, frei oder privat, obligatorischen Untersuchungen durch den MDK unterziehen, viele unterziehen sich überdies ungezwungenen Untersuchungen durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Es ist natürlich auch selbstverständlich, dass alle Träger wie zum Beispiel die Diakonie oder die Arbeiterwohlfahrt, um ein paar bekanntere zu erwähnen, mit fachkundigem Pflegepersonal operieren. Für betagte Menschen, welche auf der Suche nach einem Ort für die goldenen Jahre sind, stellt sich die Frage nach dem Betreiber prinzipiell deshalb überhaupt nicht. Vorrangig Patienten mit einer Erkrankung wie Demenz müssen sich ganz besonders wohlfühlen können, daher wird dies im Wohnbereich in einigen Pflegeeinrichtungen geboten. Hier können sich alle Bewohner ihren liebsten Beschäftigungen widmen und werden dazu vom versierten Pflegepersonal unterstützt. Da es bei der Auswahl der angemessenen Betreuungseinrichtung wie z.B. einem Seniorenheim oder einem Betreuten Wohnen zahlreiche Einzelheiten zu berücksichtigen gilt, hilft Ihnen die Pflegehilfe jederzeit unter 06131/49 32 042 mit sympathischen und kundigen Ratgebern.