Zuschüsse für den Plattformlift
Nutzen Sie Zuschüsse?
Plattformlifte geben Ihrem Angehörigen bei einer Mobilitätseinschränkung einen Teil seiner Eigenständigkeit zurück. Ohne fremde Hilfe können Treppenhürden überwunden werden.
Die Kosten für einen Plattformlift können finanziell stark belasten. Aufgrund des hohen Preises lassen sich die Kosten nicht ohne Weiteres finanzieren. Dazu kommt, dass die Entscheidung für eine Hilfe im Alltag oft nicht kurzfristig fällt, da eine Mobilitätseinschränkung oft durch einen unvorhergesehenen Unfall oder eine Krankheit zustande kommt.
Die meisten haben für eine unplanmäßige Anschaffung nicht vorgesorgt oder zumindest möchten sie nicht ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen. Sind die eigenen finanziellen Mittel für einen Kauf unzureichend, muss nicht auf einen Plattformlift verzichtet werden. Verschiedene Zuschüsse und Förderungen lassen die eigenen Kosten schrumpfen.
Unabhängig davon, welche Zuschüsse und Förderungen für Ihren Angehörigen infrage kommen, sollten Sie einen Antrag vor Kauf stellen. In vielen Fällen ist eine rückwirkende Zahlung nicht möglich. Gleichzeitig wissen Sie, mit wie viel Geld Sie rechnen können, um die Gesamtkosten zu kalkulieren. Je nach Leistungsträger kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Zuschuss bewilligt wird.
Informieren Sie sich hier ausführlich über Zuschüsse für den Plattformlift.
- Welche Zuschüsse gibt es für den Plattformlift?
- Steuervorteile nutzen
- Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
- Die KfW bezuschusst mit max. 6.250 Euro.
- Regionale Förderungen bezuschussen die Anschaffung.
Welche Zuschüsse gibt es für den Plattformlift?
Im zunehmendem Alter kommt in vielen Fällen eine eingeschränkte Mobilität hinzu. Oft werden Treppenstufen dann zu einer unüberwindbaren Hürde. Möchte Ihr Angehöriger im eigenen Zuhause altern, muss das Wohnumfeld entsprechend barrierefrei gestaltet sein. Die Anschaffung eines Plattformlifts kann eine lohnende Investition für die Zukunft Ihres Angehörigen sein.
Der Einbau eines Plattformlifts ist bei nahe zu jeder Treppe möglich. Durch die vorhandene Plattform muss Ihr Angehöriger nicht aus seinem Rollstuhl umsteigen in einen Sitz, sondern kann einfach und ohne fremde Hilfe Treppenstufen überwinden. Der Erhalt der Selbstständigkeit, vor allem im eigenen Zuhause, ist einer der wichtigsten Punkte, wenn es um Lebensqualität trotz einer Mobilitätseinschränkung geht. Durch einen Einbau kann zudem ein stressiger Umzug umgangen werden.
Der Plattformlift ist in der Anschaffung mit einigen Kosten verbunden, verschiedene Leistungsträger, sowohl staatliche als auch regionale, unterstützen entsprechende Maßnahmen. Dank solcher Zuschüsse müssen die eigenen finanziellen Rücklagen nicht komplett aufgebraucht werden und Ihr Angehöriger hat dennoch die Möglichkeit, die Vorteile eines Plattformlifts nutzen zu können. Bei welchem Leistungsträger Ihr Angehöriger einen Zuschuss erwarten kann, hängt immer von der individuellen Situation ab.
Ab einem anerkannten Pflegegrad gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss und fördert damit die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt auch der Einbau eines Plattformlifts.
Die KfW-Bank fördert neben der Pflegekasse ebenfalls die Anschaffung eines Plattformlifts. Dort haben Sie die Möglichkeit, den sogenannten Investitionszuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen zu beantragen.
Weiterhin kann unter gewissen Umständen auch die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen Plattformlift übernehmen, dies bedarf jedoch immer einer individuellen Prüfung.
Regionale Förderprogramme der Bundesländer sind eine weitere Möglichkeit, eine Bezuschussung für einen Plattformlift zu erhalten. Die Förderprogramme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und unterliegen meist bestimmten Voraussetzungen.
Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema Plattformlift verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Zuschüsse der Pflegekasse
Plattformlifte gelten nicht als Hilfsmittel, sind daher nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden nicht direkt von der Pflege- und Krankenkasse bezuschusst.
Bei der Anschaffung eines Plattformlifts hat Ihr Angehöriger jedoch in vielen Fällen den Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen seitens der Pflegekasse.
Die Pflegekasse gewährleistet dabei einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person, bis zu 8.000 bei beispielsweise pflegebedürftigen Eheleuten und bis zu 16.000 Euro bei einer Wohngemeinschaft mit mindestens vier Personen.
Private Krankenkassen
Die privaten Kranken- und Pflegekassen müssen sich nicht zwingend an das Hilfsmittelverzeichnis halten und können somit selbst bestimmen, welche Anschaffungen bezuschusst werden.
Bei einer Antragsstellung fordert die Pflegekasse meist einen Kostenvoranschlag und aktuelle Bilder der Wohnsituation, worauf zu erkennen ist, dass die Notwendigkeit für den Einbau eines Plattformlifts gegeben ist. Auch rückwirkend kann ein Zuschussantrag bei der Pflegekasse gestellt werden, in vielen Fällen ist dieser jedoch nicht erfolgreich.
Nach einer Prüfung wird Ihrem Angehörigen innerhalb von zwei bis sechs Wochen mitgeteilt, ob der Kauf bezuschusst wird. Die Pflegekasse bezuschusst verschiedene Liftarten, ebenso hat die Art der Finanzierung keinen Einfluss auf den Zuschuss. Ihr Angehöriger hat also die Möglichkeit sich einen neuen oder gebrauchten Plattformlift anzuschaffen oder diesen zu mieten. Der Zuschuss muss zudem unter keinen Umständen von Ihrem Angehörigen zurückgezahlt werden.
Für eine Bewilligung weist Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad nach. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch nicht von der Höhe des Pflegegrades abhängig. Sollte noch kein Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen vorliegen, sollten Sie einen Antrag auf Feststellung bei der Pflegekasse stellen.
Der Antrag kann formlos, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ihr Angehöriger erhält dann ein Formular für eine erste Einschätzung, welches ausgefüllt zurück an die Pflegekasse gesendet wird. Anschließend wird ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkasse eine persönliche Begutachtung bei Ihrem Angehörigen Zuhause vornehmen, um die Situation bestmöglich einschätzen zu können. In den darauffolgenden Wochen wird Ihrem Angehörigen schriftlich mitgeteilt, ob ihm ein Pflegegrad anerkannt wird.
Der Zuschuss der Pflegeversicherung fällt vergleichsweise hoch aus und steht jeder Person mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 zu. Bedenken Sie, dass Sie die KfW-Förderung nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf wohumfeldverbessernde Maßnahmen stellen können, da die beiden Zuschüsse nicht kombinierbar sind.
Förderung der KfW
Ein Plattformlift kann die Lebensqualität Ihres Angehörigen deutlich erhöhen und ihm ein Stück seiner Eigenständigkeit zurückgeben. Sollte trotz Mobilitätseinschränkung kein Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen vorliegen, sollten Sie im ersten Schritt einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrads stellen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann Ihr Angehöriger alternativ die Förderung für Barrierereduzierung der KfW beantragen. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und unterstützt Umbaumaßnahmen, die eine Barrierefreiheit fördern. Gefördert werden dabei 10 bis 12,5 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 6.250 Euro.
Nutzt Ihr Angehöriger die KfW-Förderung für den Kauf eines Plattformlifts in Höhe von 12.000 Euro, würde die Förderungssumme zwischen 1.200 und 1.500 Euro betragen. Damit fällt die Förderung verhältnismäßig geringer aus als der Zuschuss der Pflegekasse – Ihr Angehöriger sollte die Antragsstellung bei der Pflegekasse immer bevorzugen.
Der KfW-Zuschuss schöpft aus einem staatlichen Fördertopf. Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf den Erhalt der Förderung. Sind die Fördermittel für ein Kalenderjahr bereits aufgebraucht, werden keine weiteren Förderungen mehr ausbezahlt. Auf der KfW-Website können Sie sich über den aktuellen Stand informieren.
Der Antrag zur Förderung muss dringend vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen, nur dann gilt Ihr Angehöriger als förderberechtigt.
Eine weitere Möglichkeit der KfW-Bank sind zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro innerhalb des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Informieren Sie sich zu allen Eckdaten des Kredits ebenfalls auf der KfW-Website.
Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft
Eine weitere Möglichkeit bei der Kostenübernahme ist jene über die Berufsgenossenschaft. Wird ein Plattformlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt, übernimmt die Berufsgenossenschaft gegebenenfalls die Kosten in voller Höhe. Das Ziel der Kostenübernahme der Berufsgenossenschaft ist es, dass Betroffene weiterhin am sozialen und gegebenenfalls auch beruflichen Leben teilnehmen können.
Für die Kostenübernahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine nachgewiesene Notwendigkeit des Plattformlifts durch ein Gutachten des Arztes Ihres Angehörigen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewilligung werden individuell und immer fallbezogen entschieden.
Regionale Förderungen
Barrierefreies Wohnen gewinnt auch für den Staat immer mehr an Bedeutung, daher vergeben regionale Förderinstitute Zuschüsse zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten – auch Plattformlifte werden bezuschusst.
Für einen Antrag auf Fördermittel berechtigt sind Immobilienbesitzer und Mieter, die im entsprechenden Bundesland leben. Weitere Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind nicht pauschal zu benennen.
Die Förderung in Bayern umfasst beispielsweise ein Baudarlehen in Höhe von bis zu 10.000 Euro für den Einbau eines Treppenlifts, in Baden-Württemberg umfasst die Förderung Umbaumaßnahmen zum Abbau von Barrieren durch Plattformlifte oder Hublifte. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es das sogenannte Förderungsprogramm „Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“. Die Bundesländer rufen immer wie neue Förderungen ins Leben. Sie sollten sich daher vor einem Kauf unbedingt über Fördermöglichkeiten in der Region Ihres Angehörigen informieren.
Wenn Ihr Angehöriger einen der Wohnbauförderprogramme in Anspruch nehmen möchte, muss sich der Einbau eines Plattformlifts an den Normen für barrierefreies Bauen orientieren. Dies betrifft vor allem ausreichend Platz für Bewegung an den Ein- und Ausstiegsbereichen.
Zuschuss des Sozialamts
Das Sozialamt ist die letzte Anlaufstelle, um die Finanzierung eines Plattformlifts sicherzustellen. Der Zuschuss des Sozialamtes ist immer nachrangig zu verstehen. Einen Antrag beim Sozialamt lässt sich erst dann stellen, wenn alle anderen möglichen Leistungsträger die finanzielle Förderung abgelehnt haben.
Grundsätzlich ist das Sozialamt nicht für die Finanzierung eines Plattformlifts zuständig. Unter gewissen Umständen kann das Sozialamt dennoch aktiv werden. Ihr Angehöriger muss dafür nachweisen, dass kein eigenes Vermögen zur Verfügung steht. Im Rahmen dieser Feststellung wird das Amt die finanzielle Situation Ihres Angehörigen intensiv prüfen. Auf der Grundlage dieser Prüfung wird über die Kostenbeteiligung entschieden.
Weiterhin muss eine medizinische Notwendigkeit für den Einbau eines Plattformlifts bestehen. Die Chancen für einen positiven Bescheid sind zudem höher, wenn der Plattformlift auf Dauer benötigt wird.
Das Sozialamt bezuschusst grundsätzlich keinen Luxus, daher muss im Falle einer Kostenübernahme sich für das günstigste Plattformlift-Angebot entschieden werden.
Steuervorteile nutzen
Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Zuschüsse und Förderungen für den Kauf eines Plattformlifts, muss Ihr Angehöriger zusätzlich einen Eigenanteil übernehmen, da Zuschüsse und Förderung meist nicht für den kompletten Anschaffungsbetrag ausreichen. Dieser Eigenanteil kann unter Umständen von der Steuer als sogenannte außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, da ein Plattformlift als medizinisches Hilfsmittel gilt.
Voraussetzung ist, dass eine ärztlich nachgewiesene Notwendigkeit für den Kauf eines Plattformlifts besteht. Ab Pflegegrad 4 entfällt eine Nachweispflicht. Zudem besteht eine zumutbare Belastungsgrenze, die überschritten sein muss.
Personen mit einer Behinderung können zudem einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Dieser beträgt zwischen 310 und 1.420 Euro im Jahr. Bei sehr hoher Einschränkung berücksichtigt das Finanzamt bis zu 3.700 Euro im Jahr.
Informieren Sie sich zur steuerlichen Absetzbarkeit am besten direkt bei Ihrem Steuerberater.
Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
Für die Anschaffung eines Plattformlifts lassen sich verschiedene Zuschüsse und Förderungen nutzen. Somit muss Ihr Angehöriger trotz hoher Kosten nicht auf einen Plattformlift verzichten. Barrierefreiheit und somit Eigenständigkeit ist gerade im eigenen Zuhause von enormer Bedeutung.
Viele Senioren wünschen sich in zunehmenden Alter in den eigenen vier Wänden weiterhin leben zu können. Die Pflegekasse bietet weitere Zuschüsse, um die häusliche Pflege zu gewährleisten.
Die Pflegekasse bietet als unterstützende Leistung zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese sind Hygieneprodukte, die meist zur einmaligen Nutzung dienen. Bei der Pflege Ihres Angehörigen ist die Einhaltung von Hygiene wichtig und mit entsprechenden Hilfsmitteln deutlich einfacher und sicherer.
Die Pflegekasse unterstützt dabei mit einem maximalen Betrag von 40 Euro pro Monat. Für die Beantragung ist kein ärztliches Rezept notwendig, ein anerkannter Pflegegrad Ihres Angehörigen reicht aus. Die Pflegehilfsmittel werden individuell für Ihren Angehörigen zusammengepackt und direkt zu ihm nach Hause versendet. Eine andere Möglichkeit kann es sein, die benötigten Pflegehilfsmittel selbst zu kaufen und die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse einzureichen. Hierbei ist der Eigenaufwand jedoch deutlich höher.
Eine weitere Möglichkeit, die Sicherheit Ihres Angehörigen im eigenen Zuhause zu erhöhen, ist der Einsatz eines Hausnotrufes. Mit einem Hausnotruf kann Ihr Angehöriger zu jeder Zeit Hilfe rufen. Da der Sender am Körper Ihres Angehörigen getragen wird, ist dieser auch immer leicht zu erreichen.
Im Falle einer Notsituation wird per Knopfdruck, Sprechkontakt mit einer Notfallzentrale aufgenommen. Wird Ihr Angehöriger von einem ambulanten Pflegedienst stundenweise besucht, kann der Kontakt auch zu diesem aufgenommen werden. Der Vorteil ist, dass der Pflegedienst die Situation Ihres Angehörigen noch besser einschätzen kann, da sie über den Gesundheitszustand bestens Bescheid wissen.
Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Auswahl des Modells, des Anbieters und nach gewünschten Zusatzleistungen. Die Installation kostet dabei einmalig zwischen 10 und 50 Euro. Die Grundnutzungsgebühr beträgt je nach Anbieter im Durchschnitt etwa 20 bis 30 Euro.
Die Pflegekasse bezuschusst die Nutzung eines Hausnotrufes mit einer monatlichen Pauschale von 25,50 Euro für die Grundnutzungsgebühr. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein vorhandener, anerkannter Pflegegrad.
Ein Hausnotruf verursacht zudem entsprechende Stromkosten. Ihr Angehöriger hat Anspruch auf einen Stromkostenzuschuss für Hilfsmittel seitens der Krankenkasse. Der Umfang der Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Plattformlifte bzw. Rollstuhllifte bestehen aus einer tragenden Plattform samt Haltesicherung. Der Lift folgt dem Treppenverlauf und eignet sich daher für gerade und kurvige Treppen. Durch die vorhandene Plattform ist der Lift besonders für Rollstuhlfahrer geeignet.
Die Kosten für Plattformlifte beginnen ab 8.000 Euro. Lifte für den Innenbereich sind dabei günstiger als jene Modelle für den Außenbereich. Weiterhin sind Modelle für gerade Treppen günstiger als jene für kurvige Treppen.
Die Kosten für einen Plattformlift sind relativ hoch, daher bieten verschiedene Leistungsträger finanzielle Unterstützung. Die Pflegekasse bezuschusst den Einbau eines Plattformlifts mit 4.000. Dieser Zuschuss bedingt einen anerkannten Pflegegrad Ihres Angehörigen.
Unabhängig vom Pflegegrad lässt sich der Zuschuss der KfW beantragen. Hierbei werden 10 bis 12,5 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Die Leistungen der Pflegekasse und der KfW sind nicht miteinander kombinierbar.
Der Eigenanteil kann, solange er die zumutbare Belastungsgrenze überschreitet, als sogenannte außergewöhnliche Belastung, von der Steuer abgesetzt werden.
Die Zuschüsse der Pflegekasse sowie der KfW-Bank sind unabhängig davon, ob Ihr Angehöriger sich einen neuen oder gebrauchten Plattformlift anschafft.
Das Sozialamt ist grundsätzlich nicht für die Finanzierung von Plattformliften vorgesehen und ist daher die letzte Anlaufstelle. Lehnen alle anderen Leistungsträger einen Zuschuss oder eine Förderung ab und besteht kein eigenes Vermögen, kann das Sozialamt gegebenenfalls die Kosten übernehmen.
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