Kurzzeitpflege-Anbieter in Pittenbach
Sollte der verantwortliche Altenbetreuer überfordert oder verhindert sein, haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, temporär eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Pittenbach zu nutzen. Sollte nach einer Krankenhausbehandlung eine umfassendere Pflegebedürftigkeit bestehen als sonst, ist die Beanspruchung einer Kurzzeitpflege auf alle Fälle ratsam. Eine Verhinderungspflege wird grundsätzlich genutzt, um pflegende Verwandte, die eine Auszeit nötig haben, vorübergehend zu vertreten.
Die Stadt Pittenbach - Ein perfekter Standort für die goldenen Jahre
Pittenbach liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und verfügt über ein reichhaltiges Angebot an kulturellen Einrichtungen, geschichtsträchtigen Bauten sowie Orten zur Freizeitgestaltung auf einer Fläche von insgesamt 3,85 Quadratkilometern. Wer großen Wert auf kulturelle Vielfalt, angenehme Einheimische, und exzellente Freizeitangebote legt, demjenigen sei die interessante Ortschaft Pittenbach empfohlen. An diesem Ort gibt es alles, was man sich wünschen kann. Wer Tiere gern hat, wird den "Eifel-Zoo" lieben. Egal ob Kängurus, Faultiere oder Ziegen, hier findet wirklich jeder seine persönlichen Favoriten und kann natürlich auch bei den öffentlichen Fütterungsstunden dabei sein. Die offizielle Internetpräsenz www.pruem.de versorgt Sie mit allen weiteren hilfreichen Details zu den Offerten und selbstredend zur Region selbst.
Hilft Ihnen bis zu vier Wochen pro Jahr - Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Pittenbach
Wenn Sie auf der Suche nach einem Ort sind, um den Lebensherbst zu verbringen, ist Pittenbach eine ideale Entscheidung. Für eine Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung jährlich einen Höchstbetrag von 1.550 Euro. Allerdings ist dafür nötig, dass häusliche oder teilstationäre Pflegeversorgung nicht ausreicht, um den gegenwärtigen Pflegebedarf zu decken, weil die Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Pflege nachrangig ist. Für nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr haben Pflegebedürftige ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege. Eben für diese Zeitdauer wird auch weiter Pflegegeld bewilligt, allerdings nur bis zum halben Teil der regulär gezahlten Beträge. Außerdem besteht eine Einschränkung, falls die versorgende Person bis 2. Grades mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist. Zurückzuzahlen sind für diesen speziellen Fall nur die belegten Ausgaben. Bei Nichtüberschreitung der Höchstdauer von 28 Kalendertagen jährlich, ist es pflegebedürftigen Menschen selbstredend auch erlaubt, die Verhinderungspflege lediglich vereinzelt in Anspruch zu nehmen, so beispielshalber wenige Stunden in der Woche.
Die optimale Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege vermittelt durch die Pflegehilfe
Die Versorgung von älteren Pflegebedürftigen ist heute eine überaus gefragte Unterstützung. Deshalb gibt es auf unserer Internetseite ein Dienstleister für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Pittenbach. Während öffentlich-rechtliche Träger, wie beispielshalber Städte oder Bundesländer, generell einer Behörde untergeordnet sind, sind freie Betreiber, wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, in der Regel karitative Wohlfahrtsverbände und privatgewerbliche Betreiber (Pro Seniore), vorwiegend lokale oder überregionale Betriebe beziehungsweise Trägerketten. Die Differenz zwischen freien und privatrechtlichen Trägern ist der, dass die freien vom Bund unterstützt werden und anders als privatrechtliche Betreiber, keinerlei Profit erzielen dürfen. Die verschiedenen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sind mitunter auf bestimmte Alterserscheinungen wie z. B. Demenz oder Multiple Sklerose spezialisiert. Seit Jahren unterstützen wir tatkräftig Pflegesuchende bei allen Angelegenheiten, die bei der Suche nach einem passenden Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, einem Pflegeheim oder einer Seniorenresidenz auftreten können und helfen in gemeinsamen Gesprächen, wenn es darum geht, diese schnellstens aus dem Wege zu räumen.