Kurzzeitpflege-Anbieter in Pillingsdorf
Eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Pillingsdorf bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger sporadisch stationär oder in der eigenen Wohnung verpflegt wird, wobei die Unkosten dafür für nicht länger als vier Wochen pro Jahr von der Pflegeversicherung aufgewendet werden. Pflegebedürftige Rentner, welche durch Familienangehörige, eine 24-Std-Pflege oder einen Pflegedienst in der privaten Wohnung betreut werden, können einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege fordern, wenn dies nötig ist.
Im attraktiven Pillingsdorf können pflegebedürftige Rentner sich durch und durch entspannen
Auf einer Fläche von insgesamt 7,06 km² bietet Pillingsdorf in Thüringen seinen 151 Einwohnern eine Vielzahl kultureller Möglichkeiten an, um die eigene Freizeit interessant zu gestalten und ausleben zu können. Genügend Restaurants sowie Cafes sind ebenfalls vorhanden. Im entzückenden Pillingsdorf besteht eine breite Auswahlmöglichkeit an Angeboten an Freizeitmöglichkeiten, in denen sich für jeden Anspruch genau das Richtige finden lässt. Die charmante Parkanlage "Buteile-Park", offeriert reichlich Freiraum in Pillingsdorf, um etwa einen Spaziergang zu machen, sich sportlich zu ertüchtigen, oder um sich einfach nur zu erholen. Mit kulinarischen Delikatessen und sehr zuvorkommenden Bediensteten, welche Ihnen jeden Wunsch von den Augen ablesen, begeistert das Gastlokal "Schützenhaus Stadtroda" seine Besucher schon seit vielen Jahren und ist daher mit Sicherheit eine der angesehensten Anlaufstellen von Pillingsdorf.
Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Pillingsdorf gewährleistet Ihren pflegebedürftigen Angehörigen qualifizierte Pflegeversorgung
Dank der vielen Vorzüge die Pillingsdorf zu bieten hat, eignet sich die Stadt ideal zum ruhigen Verbringen des Lebensabends. Grundpflege wie beispielshalber Waschen, Zahnpflege, Unterstützung beim Ankleiden und Auskleiden und auch Wäsche waschen, medizinische Behandlungspflege bei Erkrankungen wie etwa Injektionen oder Blutzuckerkontrolle, sowie selbstverständlich ebenfalls soziale Betreuung sind Serviceleistungen, welche im Zuge einer Kurzzeitpflege erbracht werden. Während diese Dienstleistungen von der Pflegekasse bezuschusst werden, ist es zu berücksichtigen, dass das nicht für die Unterkunft und Kost und Logis der pflegebedürftigen Rentner zutrifft. Die 1.550 Euro, die Pflegebedürftigen durch die Pflegeversicherung für eine Verhinderungspflege jährlich zustehen, können sie innerhalb des Zeitrahmens der Pflege beliebig verwenden. Interessant ist es nebenbei, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch miteinander verbunden werden können. So ist es zum Beispiel möglich, weiterhin Leistungen von der Pflegekasse für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz zu bekommen, nachdem bereits die Geldleistungen für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft sind.
Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege gesucht? Unsere aufmerksamen Berater unterstützen Sie bei der Suche
Bei Notwendigkeit für Kurzzeitpflege oder auch Verhinderungspflege, gibt es in Pillingsdorf derzeit ein kompetente Dienstleister, welche pflegebedürftige Rentner umsorgen können. In der BRD gibt es vielzählige verschiedenartige Träger von Seniorenzentren, wobei die geläufigsten davon sicher beispielshalber Kursana oder die Arbeiterwohlfahrt sind. Allerdings bestehen ebenso auf örtlicher Ebene unzählige kleinere Anbieter. Die verschiedenen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sind mitunter auf bestimmte Alterserscheinungen wie z. B. Demenz oder Wachkoma spezialisiert. Wer bei der Auswahl der passenden Betreuungseinrichtung unentschlossen ist, erreicht unter der Telefonnummer 06131/49 32 042 immer einen qualifizierten Berater der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei jeglichen Komplikationen behilflich ist. Dabei ist es ganz egal ob Sie Fragen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Altenheimen oder Seniorenresidenzen haben.