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Antragstellung wieder möglich

Seit 20.02.2024 können wieder Anträge für den Investitions­zuschuss 455-B gestellt werden. Für den Antrag benötigen Sie Kostenvoranschläge.

KfW-Zuschuss: Barrierereduzierung - Investitionszuschuss 455-B

KfW-Zuschuss 455-B: Bis zu 6.250 Euro erhalten

Das eigene Zuhause ist ein Ort des Wohlfühlens, und im besten Fall ein Ort, an dem man alt wird. Doch manchmal ist das Heim nicht mehr altersgerecht oder ohne Einschränkungen bewohnbar. Das gewohnte und geliebte Zuhause aufzugeben ist für die meisten keine Option, daher muss es oft umgebaut oder saniert werden. Doch ein Umbau oder eine Sanierung sind mit Kosten verbunden, die viele Menschen vor eine finanzielle Herausforderung stellt.

Sie möchten Ihr Heim in ein altersgerechtes Haus umwandeln oder Barrieren vermindern und benötigen dafür einen Zuschuss? Dann informiert Sie dieser Artikel über die Fördermöglichkeiten von Baumaßnahmen, welche Barrieren, die den Alltag zuhause erschweren, reduzieren sollen und den Wohnkomfort erhöhen.

Das sollten Sie zum KfW-Zuschuss wissen:

Definition: Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Die Zuschüsse der KfW
Wie beantragen Sie den Zuschuss?
Aktuelles und Vorteile des Zuschuss
Welche Alternativen zum Investitionszuschuss gibt es?

Die wichtigsten Informationen zum Investitionszuschuss 455-B finden Sie in den häufigsten Fragen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: KfW-Zuschuss 455-B

KfW-Investitionszuschuss 455-B - Was ist das?

treppenlift_zuschuesse_pflegekasse Als Privatperson, unabhängig von Ihrem Alter und ob ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie seit Juli 2023 die Möglichkeit, den Investitionszuschuss 455-B - ein Förderprogramm der KfW - zu beantragen. Dieser ist als finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen vorgesehen, die ein barrierereduziertes Wohnen begünstigen oder ein altersgerechtes Umbauen ermöglichen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt der KfW Bank dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Je nach Art der Maßnahme können Förderungen von bis zu 6.250 Euro beantragt werden. Mit einigen förderfähigen Maßnahmen können Wohn- und Außenbereiche so gestaltet werden, dass sie barrierefreier sind und das Wohnen im gewohnten Umfeld weiterhin möglich ist.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die staatliche Förderbank KfW fördert mit diesem Investitionszuschuss Maßnahmen, die dazu dienen, den Wohnraum altersgerecht oder barrierefrei umzubauen oder zu sanieren. Ältere Menschen haben somit die Möglichkeit länger in der gewohnten Umgebung zu wohnen und Menschen, die in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wird eine bessere Lebensqualität ermöglicht. Die KfW unterteilt hierbei in sieben Förderbereiche.

Förderbereich 1

Förderbereich 1 betrifft Wege die zum Gebäude führen. Das Verbreitern oder der barrierefreie Umbau der Zugänge, die zum Wohnhaus, der Garage oder auch zum Müllraum führen, zählen zu den förderfähigen Kosten, sofern die Anforderungen, wie eine Mindestbreite von 1,50 Metern gegeben ist oder wenn baustrukturell nicht möglich, eine Breite von mindestens 1,20 Metern. Die Wege müssen stufen- und schwellenlos sein oder durch Rampen oder technische Fördersysteme bewältigt werden können. In manchen Fällen ist auch der KFZ-Stellplatz nicht mehr ohne Hindernisse erreichbar und Abstellplätze, wie etwa für Rollstühle, nicht gegeben. Auch hier kann der Zuschuss für eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung genutzt werden.

Alle Stellplätze, ob für KFZ, Rollstühle oder Rollatoren müssen Nahe des Gebäudezugangs geschaffen werden und schwellenlos zu Gehwegen angelegt sein. Die Stellplätze müssen mindestens 3,50 Meter breit und 5 Meter tief sein. Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten werden auch weitere Maßnahmen gefördert, wie beispielsweise das Anlegen von Grünflächen, Sitz - und Spielplatzschaffung und das Pflanzen von Bäumen.

Ergänzende förderfähige Nebenarbeiten sind beispielsweise die Anlage von Hochbeeten, Pflasterarbeiten bei Erstellung von Wegen, die stufenlos, geh- und schwellensicherer und rutschhemmender sind.

Gut zu wissen: Garagen und Garten- bzw. Gerätehäuser sind nicht förderfähig.

Förderbereich 2

Zu Förderbereich 2 zählen der Eingangsbereich und Wohnungszugang. Stellt der Zugangsbereich Barrieren dar, wie beispielsweise eine zu geringe Durchgangsbreite oder eine Türe, die schwer zu öffnen ist, kann hier der Zuschuss für die bauliche Veränderung an der Immobilie beantragt werden.

Zu barrierearmen Türen zählen zum Beispiel Türen, die mit wenig Kraft bedient werden können, eine Mindestdurchgangsbreite von 0,90 Metern aufweisen und mit Bedienelementen in einer Höhe zwischen 0,85 Meter und 1,05 Metern ausgestattet sind.

Eine zusätzliche Anforderung ist, dass ausreichend Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden ist. Ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich, können Türen, die nach außen aufschlagen, verwendet werden, unter Einhaltung der baulichen Voraussetzungen. Bei Außenfluren ist eine Mindestbreite von 1,20 Metern gefordert.

Als ergänzende förderfähige Nebenarbeiten zählen der Einbau von Türspionen, eine Gegensprechanlage mit Bildfunktion, automatische Türantriebe oder gute Eingangsbereich-Beleuchtung. Auch integrierte Ablagemöglichkeiten an Wänden oder ergänzende Beschriftungen sind zusätzliche förderfähige Nebenarbeiten.

Förderbereich 3

Förderbereich 3 umfasst Treppen und deren Überwindung. Treppen können herausfordernd sein und manchmal müssen sie optimiert werden. Oft ist die Anbringung von Halterungen und Geländern ausreichend, doch wenn Treppen nicht mehr sicher und selbstständig bezwungen werden können und ein Hindernis darstellen, muss an Alternativen wie Treppen- und Hublifte oder auch Aufzugsanlagen gedacht werden.

Beispiele für technische Anforderungen bei Aufzügen sind, dass Geschosse stufenlos oder im Zwischengeschoss erschlossen werden und bestimmte Maße vorweisen müssen. Auch für die Bedienfelder der Aufzüge gibt es Voraussetzungen. Bei horizontalen Tastenfeldern ist eine Bedienhöhe von 0,85 bis 1,05 Metern über dem Kabinenboden vorausgesetzt. Sind horizontale Felder nicht möglich, können vertikale Bedienelemente eingesetzt werden, die maximal 1,20 Meter über dem Boden eingebaut werden dürfen. Eine Alarm- sowie Notruffunktion sind Pflicht und die Bedienknöpfe müssen eine angemessene Größe haben.

plattformlift-alternative-senior.jpg?mode=cropTreppenlifte können ein hilfreiches Mittel bei mehrstöckigen Wohneinheiten sein. Wichtig hierbei ist es, dass Sie die richtige Variante für Ihr Anliegen finden. Die Auswahl an Treppenliften ist sehr groß und kann schnell zur Überforderung führen. Denn man möchte schließlich den passenden Lift für sich oder einen geliebten Angehörigen finden, um den Alltag zu erleichtern.

Nutzen Sie daher gerne unseren kostenlosen Treppenliftkonfigurator, der Ihnen als erste Unterstützung helfen soll. Möchten Sie bestehende Treppenlifte barrierereduzierend umgestalten, müssen beidseitige Handläufe, die keine Unterbrechung aufweisen, vorhanden sein und die Treppen mit rutschhemmenden Stufen ausgestattet sein.

Ergänzende förderfähige Nebenarbeiten sind beispielsweise auffällige Stufenmarkierungen und gleichmäßige, blendfreie Stufenausleuchtungen (mindestens 200 Lux), Halbstufen, wenn diese von der zuständigen Landesbauordnung zugelassen ist oder auch benötigte Folgearbeiten angrenzender Bauteile.

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Förderbereich 4

Unter Förderbereich 4 fallen Änderungen der Raumaufteilung und Schwellen. Ist der Platz, der benötigt wird, nicht gegeben und der Wohnraum muss angepasst werden, um uneingeschränkt wohnen zu können, kann der Grundriss verändert werden. Größere Räume oder eine bessere Aufteilung mit mehr Bewegungsfreiheit helfen, um sich beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator unbehindert bewegen zu können.

Wie auch schon bei Förderbereich 2 näher erläutert, können auch Türen angepasst werden. Mithilfe von Türschwellenrampen können Sie Schwellen, die leicht zur Stolperfalle werden, sicherer gestalten. In Wohn- und Schlafzimmer, als auch in Küche und Bad müssen Schwellen für die Bewegungsfläche abgebaut werden. Die Anforderungen für förderfähige Maßnahmen variieren je nach Wohnraumtyp.

Wenn Sie beispielsweise Ihren Wohn- oder Schlafraum vergrößern möchten, muss die Raumgröße, nach dem Umbau, bei mindestens 14 Quadratmetern liegen. Bei Küchen und Fluren, die innerhalb der Wohnung liegen, müssen Sie ebenso darauf achten, die vorgegebenen Mindesttiefen und – breiten einzuhalten. Neue Innentüren, zum Beispiel Schiebetüren, können zur Verbreiterung der Türdurchgänge dienen.

Möchten Sie Terrassen oder Balkone barrierefrei gestalten, müssen diese von der Wohnung aus direkt und schwellenlos begehbar sein und dürfen maximal 20 Millimeter hoch sein, wenn baustrukturell anders nicht möglich. Der Zugang benötigt eine Mindestdurchgangsbreite von 0,80 Metern und ein rutschfester Bodenbelag ist gefordert.

Ergänzende förderfähige Nebenarbeiten sind zum Beispiel rutschfester oder rutschhemmender Bodenbelag, Farbkonzepte bei Menschen mit Demenzerkrankungen, diverse Malerarbeiten oder Abbrucharbeiten, die für den Umbau erforderlich sind.

Gut zu wissen: Zu diesem Fördermittel zählt nicht der Einbau neuer Fenster oder Fenstertüren.

Förderbereich 5

Denkt man über einen altersgerechten Umbau nach, ist das Badezimmer oft der erste Raum, der einem in den Kopf schießt. Denn im Bad lauern einige Tücken, die Ihnen oder Ihren Angehörigen im Alter oder mit körperlicher Beeinträchtigung zum Verhängnis werden können. Ob rutschige Böden, gefährliche Einstiege oder unpassende Höhen bei Toiletten und/oder Waschbecken, ein Umbau zu einem barrierefreien Bad hilft, um das Risiko eines Unfalls in den eigenen vier Wänden zu minimieren.

Natürlich ist eine Sanierung wie diese mit Kosten verbunden und es benötigt die richtige Finanzierung. Durch einen Antrag bei der Förderbank KfW haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss für Ihren Umbau zu erhalten. Beim Badumbau gibt es Anforderungen für Förderungen durch die KfW. Somit müssen umgebaute Sanitärräume mindestens 1,80 mal 2,20 Meter an Bewegungsfläche einhalten und auch bei den einzelnen Sanitärobjekten ist auf besondere Vorgaben zu achten.

Waschbecken müssen an den Bedarf des Nutzers angepasst sein und eine Mindesttiefe von 0,48 Metern aufweisen. Sollte die Benutzung im Sitzen stattfinden, ist ein Kniefreiraum vorgeschrieben. Ebenso bei Toiletten müssen Sie darauf achten, die Sitzhöhe an den Nutzer anzupassen und die Höhe muss flexibel eingestellt werden können. Bei Badewannen muss auf eine Maximalhöhe von 0,50 Metern geachtet werden. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Einstieg oder mobile Liftsysteme eingebaut werden.

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Welche Maßnahmen haben Sie nun, um Ihr Bad altersgerecht beziehungsweise barrierearm zu gestalten? Eine schnelle Lösung ist es, Ihre Badewanne zur Dusche umzuwandeln. Das kann schon an einem Tag durchgeführt werden und wird nicht nur durch die KfW, sondern auch durch Zuschüsse der Pflegekasse gefördert.

Die KfW-Förderung sieht vor, dass Duschplätze bodengleich gestaltet werden oder nicht höher als 20 Millimeter sind. Rutschfeste oder rutschhemmende Bodenbeläge sind dabei ein Muss. Nutzen Sie unsere kostenlose Beratung, wir helfen Ihnen sehr gerne weiter, damit Sie schon bald Ihre Badewanne in eine altersgerechte Dusche umwandeln können.

Ergänzende förderfähige Nebenarbeiten können beispielsweise seitlich bedienbare WC-Spülungen, rutschfeste Fliesen, Umbaumaßnahmen an Wänden oder Stütz-und Haltegriffe sein.

Förderbereich 6

Im eigenen Zuhause kennt man sich aus und weiß, wo was zu finden ist. Der Alltag ist organisiert und man hat seinen Ablauf und ist routiniert. Doch oft kommt es im Alter dazu, dass Aufgaben, die bisher leicht zu bewältigen waren, zu einer Hürde werden und Unterstützung benötigt wird. Förderbereich 6 umfasst Themen zu Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen altersgerechten Assistenzsystemen oder Smart-Home-Anwendungen. Zu diesen Systemen zählen beispielsweise Bedienungssysteme für Türen, Jalousien und Fenstern, sowie für Türkommunikation, Lichtsteuerung und Heiz-und Klimatechnik. Weitere geförderte Mittel sind Techniken zur Messung und Regelung für Heizungen und Lüftungen.

Auch Unterstützungs-, Kommunikations- und Notrufsysteme zählen zu den förderfähigen Mitteln. Altersgerechte Unterstützungssysteme müssen leicht bedienbar und zur Gänze ergonomisch sein. Auf der Seite der KfW finden Sie eine Auflistung, welche Assistenzsysteme förderfähig sind und welche detaillierten Anforderungen bestehen.

Eine weitere unterstützende Maßnahme kann eine 24 Stunden Pflege sein. Wenn der Alltag alleine nicht mehr zu bewältigen ist und Unterstützung oder Betreuung benötigt wird, ist eine 24 Stunden Pflege besonders gut geeignet. Diese kann bei der Kommunikation und der Organisation des Alltags, als auch im Notfall vor Ort als Hilfe dienen.

Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten umfassen Installationsarbeiten zur Verlegung von Bedienelementen oder Vorwandkonstruktionen für nachträgliche Haltesysteme.

Gut zu wissen: Smartphones oder Tablets sind nicht förderfähig.

Förderbereich 7

Als soziales Wesen benötigt der Mensch Austausch und Begegnungen mit anderen. Oft haben ältere oder beeinträchtigte Menschen nicht die Möglichkeit Kontakte zu pflegen, sich auszutauschen oder zu begegnen. Manchmal auch, weil die Betroffenen keine Angehörigen haben oder diese nicht in der Nähe leben. Gemeinschaftsräume können in diesen Fällen helfen, um soziale Kontakte zu erlangen.

Unter Förderbereich 7 fällt die Umgestaltung oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen in bestehenden Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Die Anforderungen für die Eingangsbereiche und Zugänge unterliegen den Gleichen, wie bei Förderbereich 2. Ebenso müssen Gemeinschaftsräume über mindestens eine Sanitäranlage mit einem barrierefreien WC und Waschbecken verfügen. Für die Küche ist sicherzustellen, dass entlang der Küchenzeile eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 Metern Tiefe vorhanden ist.

Ergänzende förderfähige Nebenarbeiten sind beispielsweise die Verlegung und Erstellung von Steckdosen, Malerarbeiten und für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten.

Icon Glühbirne

Wann ist der Standard Altersgerechtes Haus erreicht?

Der Standard für ein altersgerechtes Haus wird erreicht, wenn die Immobilie über einen altersgerechten Zugang, sowie Wohn-und/oder Schlafräume, einen Küchenraum und ein Badezimmer verfügt, die altersgerecht sind und den Anforderungen der Förderbereiche entsprechen.

Gut zu wissen: Bei Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus sind Sie verpflichtet einen Sachverständigen zu beauftragen.

Zuschüsse durch die KfW

Durch den Investitionszuschuss sollen bauliche Veränderungen an Wohngebäuden gefördert werden, wenn dadurch Barrieren reduziert werden können. Für ältere und beeinträchtigte Menschen stellt ein Umbau die Möglichkeit dar, im gewohnten und geliebten Umfeld möglichst lange verbleiben zu können. Ein Umbau oder eine Sanierung des Heims ist jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Die KfW-Förderung dient als finanzielle Unterstützung, bei der Sie bis zu 6.250 Euro für Ihr Vorhaben erhalten können.

Wie hoch der tatsächliche Zuschuss ist, hängt von Ihren förderfähigen Kosten ab. Bei Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschusszusatz 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Antrag. Pro Wohneinheit sind bei Einzelmaßnahmen Kosten von maximal 25.000 Euro förderfähig.

Beim Standard Altersgerechtes Haus beträgt der Zuschusssatz 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten pro Antrag. Hierbei sind Kosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie mindestens 2.000 Euro für förderfähige Maßnahmen ausgeben.

Ihre Maßnahme
Maximale förderfähige Kosten
Höhe des Zuschusses
Maximale Zuschusssumme
Einzelmaßnahme zur Barrierereduzierung
25.000 Euro
10 Prozent der förderfähigen Kosten
2.500 Euro
Standard Altersgerechtes Haus
50.000 Euro
12,5 Prozent der förderfähigen Kosten
6.250 Euro

Den KfW-Zuschuss beantragen - wie funktionierts?

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Unabhängig von Ihrem Alter, können Sie als Privatperson den KfW-Zuschuss beantragen. Gefördert werden Sie wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind mit maximal einer Wohnung oder zwei Wohneinheiten,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen,
  • Mieter oder
  • Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-oder Zweifamilienhauses sind.
  1. Planen Sie Ihr Vorhaben
    Um Barrieren zu reduzieren, gibt es viele Möglichkeiten. Nutzen Sie Beratungen, die Ihnen weiterhelfen, um die richtige Maßnahme zu finden. Bei der Planung Ihres Vorhabens können Sie sich bei Wohnberatungsstellen unterstützen lassen.
  2. Beantragen Sie Ihren Zuschuss
    Sobald Sie die passende Maßnahme zur Barrierereduzierung in Ihrem Zuhause gefunden haben, können Sie den Zuschuss, noch vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, im KfW-Zuschussportal beantragen.

    In diesem Portal können Sie auswählen, welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen. Wichtig ist es, nur einen Antrag zu stellen unabhängig, ob ein Vorhaben mehrere Maßnahmen beinhält. Leistungen, die die Beratung oder Planung betreffen, zählen nicht als Beginn des Vorhabens.

    Erhalten Sie eine Zusage, können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben und Ihrer Identifikation starten. Zusagen erhalten Sie grundsätzlich gleich am Tag der Antragsstellung. In Ausnahmefällen benötigt die Prüfung Ihres Antrags etwas mehr Zeit.

    Achtung: Sie können Während dieser Wartezeit mit Ihrer Maßnahme zwar schon beginnen, beachten Sie jedoch, dass Ihr Antrag in diesem Fall noch abgelehnt werden kann.

    Gut zu wissen: Verzichten Sie auf eine Zusage, kann erst 6 Monate nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung, ein erneuter Antrag für das gleiche Vorhaben eingereicht werden.
  3. Nachweis Ihrer Identität
    Sobald sie die Antragsbestätigung der KfW zu Ihrem Zuschuss erhalten haben, müssen Sie sich über das KfW-Zuschussportal identifizieren. Im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wird die im Zuschussportal auftretende Person identifiziert. Beachten Sie auch, dass Sie die Durchführung Ihres Vorhabens innerhalb 36 Monate nach Erhalt der Antragsbestätigung nachweisen, da bei Verpassen der Frist der Zuschuss verfällt und nicht mehr ausbezahlt wird.
  4. Erhalten Sie Ihren Zuschuss
    Sobald Sie Ihre Identität nachgewiesen und Ihr Vorhaben wie geplant umgesetzt haben, können Sie im Zuschussportal ihre Gesamtkosten für das Vorhaben erfassen und die dazugehörigen Rechnungen hochladen.

    Beachten Sie hierbei, dass die Rechnungen in deutscher Sprache sind und bargeldlos beglichen werden. Angaben die die Rechnung enthalten muss sind die förderfähigen Maßnahmen und die dazugehörige Arbeitsleistung, die Adresse der umgebauten Immobilie, die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID der Firma, die die Rechnung ausgestellt hat und die finale Rechnungssumme nach Abzug von Rabatten uns Skonti.

    Im Falle des Standards Altersgerechtes Haus wird ein Nachweis, über die Einhaltung, mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“, das Ihr Sachverständiger erstellt, benötigt.

    Sollten Sie Ihre Nachweise per Post einreichen, achten Sie bitte darauf, Ihre Unterlagen in Kopie zu versenden und die Original-Unterlagen zu behalten. Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen.

Die Vorteile barrierefreier Immobilien

Barrierereduzierende Maßnahmen erleichtern nicht nur die Bewältigung des Alltags, sondern erhöhen auch die allgemeine Wohnqualität. Durch die steigende Nachfrage nach barrierefreien Wohnräumen, bieten barrierefreie Immobilien auch Vorteile für Eigentümer, da Investitionen in entsprechende Maßnahmen zu einer Wertsteigerung dieser führen können.

Barrierefreie Wohnräume führen somit zu einer Situation, bei der sowohl Vermieter als auch Mieter einen Mehrwert haben. Mieter können, unabhängig ihrer Mobilität oder Lebensumstände, in ihrem gewohnten Wohnumfeld wohnen und diese langfristig nutzen. Für den Eigentümer bedeutet das nicht nur eine langfristige Nutzung seiner Immobilie, sondern auch die Möglichkeit Investitionspotenziale auf lange Sicht auszuschöpfen.

Aktuelles zum Förderprogramm

haushaltshilfe zuschuesse_entlastungsbetrag Mithilfe des Zuschussprogramms 455-B der KfW können Sie finanzielle Unterstützungsleistungen für ihre barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen beantragen. Die Höhe der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen wurde nun allerdings von 50.000 Euro auf 25.000€ reduziert.

Alle bereits erhaltenen Förderungen aus KfW-Programmen müssen auf den Förderhöchstbetrag angerechnet werden. Ihre förderfähigen Kosten und der Zuschussbetrag könnten sich unter Umständen dadurch reduzieren. Für das Jahr 2023 stehen 75 Millionen Euro an Förderungen zur Verfügung, die erfahrungsgemäß schnell ausgeschöpft sind. Sind die Forderungen ausgereizt, gibt es jedoch auch Alternativen, um ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.

KfW-Zuschuss 2024 – Verdopplung der Fördermittel

Vor kurzem wurde der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 verabschiedet und es gibt gute Nachrichten hinsichtlich des KfW-Investitionszuschusses für „Altersgerechtes Umbauen“! Für das Jahr 2024 ist eine Verdopplung der Fördermittel geplant, somit beträgt die Zuschusshöhe erstmalig 150 Millionen Euro.1

Die Verdopplung der Förderung bietet einen Lichtblick. Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS), Jens Wischmann, hofft, dass die geplanten Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, „denn der Bedarf an barrierefreien Bädern nimmt mit der älter werdenden Bevölkerung stetig zu, und das Badezimmer ist nun mal ein Schlüssel zur Selbständigkeit bis ins hohe Alter.“2

Antragstellung wieder möglich

Im November 2023 konnten aufgrund der hauswirtschaftlichen Sperre keine Anträge mehr gestellt werden. Seit 20.02.2024 ist der KfW-Zuschuss 455-B wieder freigegeben. Sie benötigen für die Antragstellung Kostenvoranschläge.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Umbauarbeiten stellen und die Zusage der KfW abwarten. Erfahrungsgemäß sind die Fördermittel aufgrund der hohen Nachfrage zeitnah aufgebraucht. Daher empfehlen wir Ihnen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Alternativen zum Investitionszuschuss 455-B

wohnumfeldverbesserung-senioren-ehepaar-haus Auch wenn das Förderprogramm ausgeschöpft ist, heißt das nicht, dass Sie auf Zuschüsse verzichten müssen. Die Wohnumfeldverbesserung beispielsweise, ist eine gute Alternative. Mit Hilfe dieser, können Sie Ihr Zuhause auch barrierefreier gestalten und die Zuschüsse, zum Beispiel, für den Einbau eines Treppenlifts oder die Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche umzubauen, nutzen.

Voraussetzung, Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung zu bekommen, ist, einen Pflegegrad zu haben. Mit allen Pflegegraden haben Sie die Möglichkeit, Zuschüsse bis zu 4.000 Euro zu erhalten. Hier gilt es auch, vor Umsetzung einen Kostenvoranschlag einzuholen und bei der Pflegekasse einzureichen. In manchen Fällen kann ein Zuschuss mehrmals gewährt werden.

Zusätzlich gibt es pro Bundesland unterschiedliche Förderprogramme zur Unterstützung für barrierereduzierende Maßnahmen. Diese sind meist einkommensabhängige Zuschüsse und Anleihen. Wie hoch die regionalen Zuschüsse sind und welche Anforderungen gelten, bestimmt jedes Bundesland selbst. Lassen Sie sich hierzu gerne von unserer kostenlosen Beratung beraten.

Der KfW-Kredit 159

Eine weitere Alternative ist der KfW-Kredit 159, den Sie unabhängig Ihres Alters beantragen können. Die Kredithöhe beträgt bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, die Sie sich entweder in Form einer Gesamtsumme oder in Teilbeträgen auszahlen lassen können.

Anspruch auf den KfW 159 haben Privatpersonen, Wohnungseigentümerschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Baumaßnahmen an Wohnimmobilien, mit denen Barrieren reduziert, der Wohnkomfort erhöht und der Einbruchschutz verbessert wird.

Ab Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Auszahlung. Sie können diese auf maximal 36 Monate verlängern. Achtung: Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat für noch nicht abgerufene Kreditbeträge verrechnet, da das gesamte Geld von Anfang an bereitgestellt wird. Möchten Sie Ihren gesamten Kreditbetrag vorzeitig zurückzahlen, ist dies nur mit einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

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Der Investitionszuschuss 455-B ist ein Fördermittel der KfW-Bank, der für die Minderung von Barrieren und Erhöhung des Wohnkomforts dient.

Privatpersonen, unabhängig vom Alter, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind mit maximal einer Wohnung oder zwei Wohneinheiten, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen, Mieter oder Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-oder Zweifamilienhauses sind, können den Zuschuss im Zuschussportal der KfW beantragen.

Durch den Zuschuss der KfW werden bauliche Veränderungen oder Sanierungen an Wohnungen und Häusern gefördert, die dazu dienen, Barrieren zu reduzieren und/oder den Standard Altersgerechtes Haus zu erreichen.

Dazu zählt beispielsweise der Umbau von Wohnräumen, der Einbau von Treppenliften oder das Umbauen von Badewanne zur Dusche.

Um Ihren Zuschuss beantragen zu können, planen Sie zuerst Ihre Maßnahme und beantragen den Zuschuss dafür dann im KfW-Zuschussportal.

Achtung: Nur Maßnahmen, für die noch keine Liefer- oder Leistungsverträge unterschrieben wurden, können gefördert werden.

Die Bank bezuschusst Ihre barrierereduzierenden Maßnahmen mit maximal 6.250 Euro. Bei Einzelmaßnahmen sind pro Wohneinheit maximale Kosten von 25.000 Euro förderfähig. Der Zuschusssatz beträgt hier bei 10 Prozent.

Der Zuschusssatz beim Standard Altersgerechtes Haus beträgt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten pro Antrag. Die maximal geförderten Kosten, in diesem Fall, liegen bei 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Alternative Zuschüsse die Sie in Anspruch nehmen können, sind beispielsweise die Wohnumfeldverbesserung, bei der Sie mit Pflegegrad Zuschüsse bei der Pflegekasse für Ihre baulichen Vorhaben zur Barrierereduzierung beantragen können.

Ebenso sind regionale Zuschüsse möglich, bei denen Ihnen unsere Beratung sehr gerne weiterhilft.

Der Umbau zu einer barrierefreien Immobilie begünstigt Mietern und Eigentümern eine langfristige Nutzung des Wohnraums.

Unabhängig von Alter oder Mobilität kann die Wohnung oder das Haus ohne Einschränkungen genutzt werden. So kann eine barrierefreie Immobilie dazu dienen, dass Sie lange in Ihrem geliebten Zuhause wohnen bleiben können oder als Eigentümer Investitionspotenziale auszuschöpfen.

Wenn Sie die richtige Maßnahme für Ihr Bauvorhaben suchen oder Fragen zu Zuschüssen haben, sind wir gerne für Sie da. Unsere kostenlose Beratung ist täglich von 8 bis 20 Uhr unter 06131/49 32 041 für Sie da.

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