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Pflegehilfsmittel: Bei Bedarf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

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Für Angehörige
Für mich

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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel: Das müssen Sie wissen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen: Sie erhalten Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro gratis. Die Produkte werden direkt zu Ihnen nach Hause geliefert, den Inhalt stellen Sie individuell zusammen und können ihn jederzeit anpassen. Die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt der Anbieter für Sie.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sorgen für Hygiene und Sicherheit in der täglichen Pflege. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Mund-Nasen-Schutze, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Denn pflegebedürftige Menschen benötigen einen besonders umfassenden Schutz vor Krankheiten und Infektionen.

Pflegehilfsmittel schützen zuverlässig in der häuslichen Pflege — das sollten Sie unbedingt wissen:

In den häufigsten Fragen finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Pflegehilfsmittel
  • Mit Pflegegrad erhalten Sie kostenlose Pflegehilfsmittel.
  • Die Produkte im Wert von 40 Euro stellen Sie individuell zusammen.
  • Pflegehilfsmittel-Anbieter rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

pflegehilfsmittel-senior-paket Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Hygieneprodukte, die meist zur Einmalnutzung gedacht sind. Durch Pflegehilfsmittel ist die Einhaltung der Hygiene in der Pflege weitaus einfacher und sicherer. Die meisten Pflegehilfsmittel kommen täglich zum Einsatz. Im Hilfsmittelverzeichnis sind sie unter der Kategorie 54 gelistet. Für die Beantragung ist kein Rezept nötig - ein anerkannter Pflegegrad reicht aus.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine unterstützende Leistung der Pflegekasse. Daher werden sie bis zu einem Maximalbetrag von 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse bezahlt. Es gibt weitere Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Lagerungshilfen. Sie tragen dazu bei, Beschwerden Ihres Angehörigen zu lindern. Diese müssen allerdings von einem Arzt verschrieben werden oder können von Pflegepersonal verordnet werden. Sie zahlen in diesem Fall eine Rezeptgebühr von 10 Prozent.

Ihr Angehöriger hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn er...

  • über einen anerkannten Pflegegrad von 1-5 (Pflegestufe) verfügt.
  • (unter anderem) von einer privaten Person gepflegt wird.
  • in einer häuslichen Umgebung wohnt und versorgt wird.
Windel-Icon

Gut zu wissen: Inkontinenzprodukte

Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Windeln oder Katheter gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Die Kosten für Inkontinenzprodukte werden von der Krankenkasse übernommen.

Mit einem ärztlichen Rezept sind lediglich 10 Prozent der Kosten als Eigenleistung zu tragen. Auch Inkontinenzartikel sind diskret über Onlinehändler beziehbar.

Video: Das Wichtigste zu Pflegehilfsmitteln

Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten – kurz und verständlich erklärt. Das Video zeigt in nur 90 Sekunden, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wer die Kosten übernimmt und wie Sie Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen können.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es?

pflegehilfsmittel-zum-verbrauch In der Produktgruppe: 54 - Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis acht verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln definiert: Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutze, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, wiederverwendbare Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Jedes dieser zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel hilft verlässlich, die Abläufe in der häuslichen Pflege hygienisch und sicher zu machen. Doch nicht jeder Pflegehaushalt benötigt die volle Produktpalette. Deshalb können Sie sich die verschiedenen Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen. Sollte sich der Bedarf ändern, passen Sie den Inhalt Ihrer Pflegebox flexibel beim Anbieter an.

  1. Einmalhandschuhe
    Einmalhandschuhe sind für einen umfassenden Infektionsschutz unerlässlich. Sie sind in vier Größen erhältlich (S, M, L und XL). Meist sind sie im 100er-Pack zu beziehen. Sie bestehen entweder aus Vinyl, Latex oder Nitril.
  2. Fingerlinge
    Wenn nicht die ganze Hand bedeckt werden muss, kommen Fingerlinge zum Einsatz. Sie werden einzeln auf die Finger gezogen und schützen Verbände oder Pflaster vor Feuchtigkeit und einem verfrühten Lösen des Klebemittels.
  3. Mundschutze
    Bei einem schwachen Immunsystem sind auch herkömmliche Erkältungen schnell problematisch. Ein Mundschutz hilft vor Tröpfcheninfektionen. Den Mundschutz erhalten Sie in Pflegehilfsmittelboxen üblicherweise in 50er Packungen.
  4. Händedesinfektionsmittel
    Handdesinfektionsmittel ist in der häuslichen Pflege sehr wichtig. Achten Sie hier auf ein Rückfettungssystem, sodass Ihre Hände auch bei besonders häufiger Verwendung von Desinfektionsmitteln nicht austrocknen.
  5. Flächendesinfektionsmittel
    Das Flächendesinfektionsmittel dient dazu, Arbeits- und Oberflächen zu säubern. Diese Flächen sollten, vor allem im Sanitärbereich, großflächig und regelmäßig gesäubert werden.
  6. Schutzschürzen zum einmaligen Gebrauch
    Schutzschürzen sind leicht anzulegen und bewahren Sie durch das flüssigkeitsabweisende Material vor einer Verunreinigung der Kleidung. Dies ist vor allem bei der Unterstützung beim Essen und Waschen hilfreich.
  7. Wiederverwendbare Schutzschürzen
    Wiederverwendbare Schutzschürzen bieten die gleichen Vorteile wie Schutzschürzen zum einmaligen Gebrauch, sind aber waschbar und deshalb häufiger verwendbar. Achten Sie auf die Waschhinweise des Herstellers.
  8. Bettschutzauflagen
    Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch helfen in der häuslichen Pflege. Sie erleichtern Ihnen, die Menge an Wäsche zu reduzieren und schützen die Matratze. Die saugenden Schutzauflagen werden einfach über dem Laken auf das Bett gelegt.



op-und-ffp2-masken-vergleich

Sind FFP2-Masken Pflegehilfsmittel?

Auch FFP2-Masken wurden als offizielles Pflegehilfsmittel anerkannt. Denn gerade Pflegebedürftige benötigen besonderen Schutz vor Infektionen.. Eine FFP2 Maske (rechts im Bild) bietet korrekt angewendet weniger Undichtigkeitsstellen und einen geringeren Filterdurchlass im Vergleich zu den sogenannten OP-Masken (links im Bild).

Pflegehilfsmittel beantragen

seniorin-mundschutz Bei einem kostenlosen Pflegebox-Abo müssen Sie keinen Antrag stellen: Der Pflegehilfsmittel-Anbieter übernimmt das für Sie. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflegehilfsmittel selbst in der Apotheke oder der Drogerie zu kaufen, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Falls der MD bereits vor Ort war und Ihnen bestimmte Pflegehilfsmittel empfohlen hat, geben Sie das direkt im Antrag an.

Voraussetzung für den erfolgreichen Pflegehilfsmittel-Antrag ist ein anerkannter Pflegegrad und eine Pflege im häuslichen Umfeld. Die Höhe des Pflegegrads ist nicht entscheidend, da allen Pflegebedürftigen die gleiche monatliche Pauschale in Höhe von 40 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zusteht. Sie haben grundsätzlich zwei Optionen, Pflegehilfsmittel zu erhalten: Ein kostenloses Pflegebox-Abo oder der eigenständige Kauf mit nachträglicher Kostenerstattung.

1. Abonnement bei einem Online-Anbieter

Entscheiden Sie sich für die Option, eine Pflegebox zu bestellen, ist der Prozess besonders schnell und einfach. Nachdem Sie einen Anbieter gewählt haben, stellen Sie sich die gewünschten Pflegehilfsmittel online zusammen oder wählen eine bereits zusammengestellte Box. Der Anbieter kümmert sich um die schnelle Genehmigung der Kostenübernahme und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Dann erhalten Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel monatlich kostenlos zugeschickt. So ist auch während der Pandemie eine kontaktlose Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch sichergestellt. Den Inhalt der Pflegehilfsmittelbox können Sie jederzeit kostenfrei ändern. Viele Anbieter haben hierfür ein einfaches Online-Formular, alternativ können Änderungen aber auch telefonisch erledigt werden.

  • Kontaktlose Lieferung
  • Minimaler Eigenaufwand
  • Inhalt jederzeit änderbar
  • Automatische Versorgung

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2. Nachträgliche Kostenerstattung

Alternativ können Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen, zum Beispiel in der Apotheke oder in der Drogerie. Sammeln Sie die Rechnungen und reichen Sie diese bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel in der Apotheke oder im Fachhandel kaufen, lassen Sie im besten Fall Ihren Namen auf der Rechnung vermerken.

Der Eigenaufwand ist hoch, gerade wenn benötigte Produkte in einem Laden nicht vorrätig sind. Mitunter müssen Sie dann mehrere Geschäfte besuchen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie empfiehlt sich ein Online-Abo, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Bis Sie die Kosten von der Pflegekasse zurückerstattet bekommen, gehen Sie bei dieser Pflegehilfsmittel-Versorgung in Vorkasse.

  • Mehr Auswahl an Herstellern
  • Beratung im Fachhandel möglich
  • Hoher Eigenaufwand
  • Keine automatische Versorgung

Fazit: Ein kostenloses Pflegehilfsmittel-Abonnement ist das beliebteste Modell und überzeugt durch minimalen Eigenaufwand, höchsten Qualitätsstandards und einer individuell anpassbaren, monatlichen Versorgung durch Pflegehilfsmittel.
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Wie funktioniert die Abrechnung?

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen, gehen Sie immer in Vorleistung. Dann müssen Sie den Antrag auf Kostenerstattung und die Belege bei Ihrer Pflegekasse einreichen, um Ihr Geld erstattet zu bekommen. Einfacher ist es, die Artikel bei einem Pflegehilfsmittel-Service kostenlos online zu bestellen. In diesem Fall rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Sie auf diesem Weg Pflegehilfsmittel bestellen, entstehen für Sie keine Kosten und minimaler Aufwand.

Welche weiteren Hilfsmittel gibt es?

Neben den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch finden sich in den anderen Produktgruppen weitere Artikel im Hilfsmittelverzeichnis: Nämlich solche, die der einmaligen Anschaffung bedürfen, wie beispielsweise der Hausnotruf. Wenn Sie Ihren Angehörigen zuhause pflegen, sind diese Hilfsmittel eine gute Ergänzung, denn sie erhöhen Sicherheit und Komfort im Wohnumfeld.

Ein Hausnotruf wird als Armband oder Kette direkt am Körper getragen. Der kleine Knopf ist im Ernstfall der wichtigste Begleiter: Per Knopfdruck ruft der Pflegebedürftige schnell Hilfe, wenn er in Not ist. Die Kosten für das Basismodell werden von der Pflegekasse übernommen. Sonderleistungen wie ein Sturzsensor sind bei vielen Anbietern möglich, müssen aber als Eigenleistung getragen werden.

4.000 Euro Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Seniorin mit Blumen sitzt auf dem Treppenlift_240x320 Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für den pflegegerechten Umbau. Die finanzielle Förderung wird als Wohnumfeldverbesserung bezeichnet. Voraussetzung ist auch hier, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Für den Antrag benötigen Sie Kostenvoranschläge.

Mit diesem Zuschuss finanzieren Sie beispielweise einen altersgerechten Badumbau oder den Einbau von Liftsystemen, die das Überwinden von Treppen und Stufen wieder sicher möglich machen. Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei etwa 3.800 Euro. Ein Anbietervergleich hilft, den besten Preis zu finden. Die Kostenvoranschläge reichen Sie anschließend direkt mit dem Antrag bei der Pflegekasse ein.

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  • Alles über Zuschüsse & Förderungen
  • Praktische Checklisten und Tipps
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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen der Sicherheit und Hygiene in der Pflege. Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutze, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzauflagen.

Alle häuslich gepflegten Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat.

Den Antrag stellen Sie direkt bei der Pflegekasse. Wenn Sie die Pflege­hilfsmittel über einen Online-Anbieter im kostenlosen Abonnement beziehen, übernimmt der Anbieter den Antrag für Sie.

Die Kosten für Pflegehilfmittel werden bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen. Ein Pflegegrad und eine Pflege im häuslichen Umfeld sind Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel selbst kaufen gehen Sie in Vorkasse und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Bei einer Lieferung durch einen Online-Anbieter rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab.

Sie erhalten Pflegehilfsmittel in Drogerien und Apotheken. Wesentlich einfacher ist es, die Pflegehilfsmittel von einem Online-Dienstleister automatisch jeden Monat liefern zu lassen. Dort stellen Sie sich die gewünschten Produkte individuell zusammen.

Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel zum Einmalgebrauch, wie zum Beispiel Mundschutze oder Einmalhandschuhe. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Technische Hilfsmittel sind beispielsweise Rollstühle, Patientenlifter oder Lagerungshilfen. Sie werden auch leihweise gegeben. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie ein Rezept vom Arzt oder eine Verordnung einer Pflegefachkraft.

Ein Pflegeheim muss Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für alle Bewohner zur Verfügung stellen. Das Personal kümmert sich in diesem Fall um die Versorgung.

Wenn Sie von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, bringt dieser zur Versorgung Ihres Angehörigen eigene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit. Sie müssen dem Pflegedienst keine Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen.

Bei der Versorgung durch einen Pflegebox-Anbieter entstehen für Sie keine Kosten, Sie können den Inhalt der Pflegebox jederzeit ändern und erhalten die Hygieneprodukte monatlich direkt nach Hause geliefert.

Wir helfen Ihnen kostenlos dabei, den passenden Anbieter für Ihre Pflege­hilfsmittel zu finden und senden Ihnen gerne verschiedene Anbieter zum Vergleich zu. Wir beraten Sie außerdem auch zu allen anderen Zuschuss-Möglichkeiten für die Pflege.

Herz und Hand Das sagen unsere Klienten