Palliativpflege
Palliativpflege - Begleitung in der letzten Lebensphase
Jeder Mensch hat den Wunsch, ein würdevolles Leben zu führen, selbst wenn eine schwere Erkrankung oder ein Unfall das Ende des Lebens absehbar macht. Die Palliativpflege ist darauf ausgelegt, schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten, um ein bestimmtes Maß an Lebensqualität und Selbstbestimmtheit zu erhalten.
Zudem ist ein besonderer Bestandteil der Palliativpflege die Begleitung und Unterstützung von Angehörigen, die in schweren Zeiten wie diesen ebenso Beistand und Trost benötigen. Palliativversorgung bedeutet, den letzten Weg gemeinsam mit Mitgefühl, Respekt und Würde zu gehen.
Wir haben Ihnen wichtige Informationen zur Palliativpflege hier zusammengefasst:
Definition: Was ist Palliativpflege?
Welche Formen der Palliativpflege gibt es?
Aufgaben der palliativen Pflege
Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer palliativen Versorgung rechnen?
Unterstützung der Palliativpflege durch Angehörige
In den häufigsten Fragen können Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen.
- Palliativversorgung ist eine Kombination aus Pflege und Medizin.
- Palliative Pflege ist sowohl ambulant als auch stationär möglich.
- Die meisten Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Definition: Was ist Palliativpflege?
Palliativversorgung ist ein Zusammenspiel von Pflege und Medizin und ergibt sich aus den lateinischen Wörtern "pallium" (Mantel) und "palliare" (umhüllen, verbergen). Bei Palliativpatienten ist aufgrund von unheilbaren und fortschreitenden Erkrankungen wie Krebs, Demenz, Parkinson oder durch einen Unfall, eine heilende Therapie nicht mehr möglich und ihre Lebenserwartung ist begrenzt.
Eine palliative Versorgung zielt daher nicht mehr auf eine Behandlung der Krankheit ab, sondern die Linderung der Symptome und der Erhaltung der Lebensqualität. Palliativmedizin dient als angemessene Schmerztherapie, um Schmerzen und Leiden bis zum Tod des Patienten zu vermeiden.
Die Palliativpflege ergänzt die medizinische Versorgung, indem sie den Betroffenen hilft, ihren Alltag trotz der Erkrankung zu bewältigen. In Kombination bieten Palliativmedizin und Palliativpflege eine ganzheitliche Betreuung, die auf die Bedürfnisse der Patienten und deren Familie abgestimmt ist.
Formen der Palliativpflege
Die Palliativpflege hat viele Facetten und kann sowohl ambulant als auch stationär stattfinden. Ein Hospiz dient dabei als Brücke zwischen ambulanter und stationärer Palliativpflege.
Ambulante Palliativversorgung
Im eigenen Zuhause alt werden ist für die meisten Menschen ein großer Wunsch. Bei Palliativpatienten ist dieser Wunsch aufgrund der schweren Erkrankung oft nicht realisierbar. Wenn der Gesundheitszustand des Patienten jedoch eine Palliativpflege Zuhause zulässt, können sie die letzte Phase ihres Lebens in vertrauter Umgebung verbringen.
Ambulante Palliativdienste bieten verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, damit sterbende Menschen ihren letzten Lebensabschnitt würdevoll in häuslicher Umgebung erleben können.
Allgemeine ambulante Palliativpflege
Bei der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) wird die häusliche Pflege von der Pflegekraft des Pflegedienstes übernommen. Diese Pflegekräfte benötigen keine eigene Weiterbildung zur Palliativkraft. Allerdings bieten viele ambulante Pflegedienste Pflegefachkräfte mit einer Zusatzausbildung der "Palliative Care" an.
Palliativ-Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sind unter anderem für die Überwachung der Schmerztherapie und die Versorgung von Tumorwunden zuständig. Zudem können sie mit ihrer Erfahrung Patienten und Angehörigen beistehen, in dem sie psychosoziale Unterstützung leisten und verständnisvoll im Krankheits- und Sterbeprozess begleiten.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Der ausschlaggebende Unterschied zu der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung ist, dass in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nur Fachkräfte mit Zusatzausbildung tätig sind. SAPV-Teams bestehen meist aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten, die die Versorgung komplett übernehmen, um eine Einweisung ins Krankenhaus zu verhindern.
Nach SGB V § 37b haben Versicherte mit folgendem Krankheitsbild Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung: Patienten mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders intensive Betreuung benötigen. Diese Leistung muss von einem Krankenhausarzt oder Vertragsarzt verordnet werden.
Die SAPV bietet ärztliche und pflegerische Leistungen, die insbesondere die Schmerztherapie und Symptomkontrolle umfassen. Das Ziel ist, den betroffenen Personen eine Betreuung in ihrer gewohnten Umgebung, wie im häuslichen Umfeld oder in Einrichtungen, zu ermöglichen.
Auch Versicherte in stationären Hospizen haben Anspruch auf die Teilleistung der notwendigen ärztlichen Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, sofern keine anderen Leistungsträger zur Leistung verpflichtet sind. Besondere Bedürfnisse von Kindern werden dabei berücksichtigt.2
Ambulante Hospizdienste
Bei ambulanter Hospizarbeit werden Sterbende und ihre Angehörigen psychosozial durch ehrenamtliche Helfer unterstützt. Zudem leisten sie Sterbebegleitung sowie palliativpflegerische Beratung. Die palliative Pflege wird von den Freiwilligen jedoch nicht übernommen.
Stationäre Palliativpflege
Wenn die Krankheit des Betroffenen oder häusliche Bedingungen eine ambulante Pflege nicht zulassen, werden die Patienten auf eine Palliativstation im Krankenhaus verlegt oder in spezialisierten Einrichtungen palliativ gepflegt. Palliativmediziner und Palliativpflegekräfte kümmern sich dort um die schwerstkranken Personen.
Palliativversorgung im Pflegeheim
Die Art und der Umfang einer palliativen Pflege in Pflegeheimen ist von verschiedenen Faktoren abhängig wie beispielsweise die Trägerschaft und den Fortbildungsmöglichkeiten für das Personal. Jedoch entwickeln immer mehr Alten- und Pflegeheime Konzepte zur Sterbebegleitung, die auch die Palliativpflege umfassen.
Aufgaben in der Palliativpflege
Die Aufgaben der Palliativpflege sind vielfältig, wobei die Hauptaufgabe darin besteht, schwerstkranke Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt pflegerisch zu begleiten, durch gezielte Schmerztherapie von unerträglichen Schmerzen zu befreien und ihnen und ihren Familien psychosozial beizustehen. Folgende Arbeitsbereiche haben unter anderem eine besondere Bedeutung in der palliativen Pflege:
- Lagerung und Mobilisierung
- Hautpflege
- Mundpflege
- Pflegerische Unterstützung bei Atemnot
- Vorbeugen eines Dekubitus
- Unterstützung bei Verstopfung
- Nahrungs- und Flüssigkeitsgabe
Herausforderungen der palliativen Pflege
In der Palliativpflege sind nicht nur die körperlichen Aspekte wichtig. Daher unterscheidet man vier Dimensionen, die in der Palliativpflege für Sterbende bedeutend sind:
► Physische Dimension
Hierbei werden die belastenden Symptome und Schmerzen des kranken Menschen erfasst, um diese zu lindern und für den Patienten erträglicher zu machen.
► Psychische Dimension
Die betroffenen Personen und ihre Angehörigen erleben aufgrund der unheilbaren Erkrankung und der erforderlichen Palliativpflege oft belastende Gefühle wie Wut, Trauer oder Angst. Psychologische Unterstützung soll dabei helfen, diese Emotionen anzusprechen und damit umzugehen.
► Soziale Dimension
Bei der sozialen Dimension wird das Umfeld der erkrankten Person in den Pflegeprozess mit eingebunden. So können Angehörige sich intensiv an der palliativen Pflege beteiligen und der Abschied soll sowohl dem Patienten als auch den nahestehenden Personen damit erleichtert werden.
► Spirituelle Dimension
Da Palliativpatienten durch ihre gesundheitliche Situation direkt mit dem Tod konfrontiert sind, umfasst die spirituelle Dimension Fragen nach dem Lebenssinn und der eigenen Spiritualität. Pflegende unterstützen die Patienten durch Gesprächsbereitschaft und seelsorgerischen Beistand, oft in Zusammenarbeit mit Geistlichen.
Phasen einer Palliativpflege
4 Phasen nach Jonen Thielemann
Die letzte Lebenszeit eines Palliativpatienten, egal ob im Hospiz, in der Pflege durch ambulante palliative Versorgung oder auf der Palliativstation im Krankenhaus, lässt sich häufig in vier Phasen unterteilen. Die deutsche Palliativmedizinerin Ingeborg Jonen-Thielemann hat diese Phasen folgendermaßen eingeteilt:
- Rehabilitationsphase
In dieser Phase wird die Erkrankung als unheilbar erkannt und akzeptiert und der Fokus liegt auf einer symptomorientierten Therapie und der Behandlung der Grunderkrankung beispielsweise durch eine palliative Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie.
Das Ziel hierbei ist nicht mehr die Heilung des Patienten, sondern eine Lebensverlängerung und belastende Symptome zu kontrollieren. Diese Phase kann Monate oder Jahre andauern und auch eine weitgehend normale Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist möglich. - Präterminalphase
Das Fortschreiten der Grunderkrankung schränkt ein aktives Leben zunehmend ein. Meist wird die Behandlung der Grunderkrankung nicht mehr fortgesetzt und nur noch einschränkende Symptome behandelt. In dieser Phase steht die Verbesserung der Lebensqualität im Vordergrund und nicht mehr die Lebensverlängerung. - Terminalphase
Diese Phase zieht sich über wenige Tage oder Wochen, da die Krankheit schon weit fortgeschritten ist und mit dem Tod des betroffenen Menschen gerechnet wird. In der Terminalphase liegt der Fokus ausschließlich auf der Behandlung von Symptomen wie Atemnot, Schwäche, Nahrungsverweigerung, Unruhe und Angst. Bisherige prophylaktische Maßnahmen werden zu diesem Zeitpunkt eingestellt. - Sterbephase
In dieser Phase wird mit dem Versterben des Patienten innerhalb der nächsten Stunden gerechnet. Hier ist eine maximale Therapie der Symptome gefordert und in vielen Fällen wird eine palliative Sedierung des Patienten erforderlich, um zu große Angstzustände zu behandeln. In der Sterbephase ist es wichtig, die Wünsche des Sterbenden zu berücksichtigen und dass die gewohnte Umgebung nicht verändert wird.
Kosten einer palliativen Versorgung
Die Kosten einer palliativen Versorgung sind je nach Art unterschiedlich hoch. Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB V) haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung durch den Hausarzt, den niedergelassenen Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner. Zudem werden auch die Aufwendungen der palliativen Krankenpflege oder der ärztlich verordneten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung übernommen.
Wurde bei dem Patienten vom Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung festgestellt, können zusätzlich Leistungen der Pflegekassen genutzt werden. Vor allem die Wohnumfeldverbesserung, ein Zuschuss der Pflegekasse, eignet sich, falls Umbauten für die häusliche palliative Pflege nötig ist.
Tipp: Vermerken Sie beim entsprechenden Antrag an die Kasse deutlich den Vermerk "Palliativpatient". Diese Anträge müssen innerhalb einer Woche bevorzugt bearbeitet werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben Anspruch auf Pflegegeld. Übernehmen ambulante oder spezialisierte Pflegedienste im Rahmen der Palliativpflege Leistungen wie die Schmerztherapie, Wundversorgung oder psychosoziale Versorgung, bleibt das Pflegegeld im vollen Umfang bestehen, da diese unter die Palliativpflege fallen und von der Kasse erstattet werden.
Werden jedoch pflegerische Tätigkeiten wie die tägliche Körperwäsche durchgeführt, werden diese als Pflegesachleistungen abgerechnet und das Pflegegeld nur anteilig ausgezahlt. In diesem Fall spricht man von Kombinationsleistungen.
Eine palliative Versorgung in einer Palliativstation im Krankenhaus übernimmt nach SGB V die Krankenkasse. Die Beratung, Unterstützungsangebote und ehrenamtliche Begleitungen durch ambulante Hospizdienste sind für die Patienten und ihre Angehörigen kostenlos.
Die Kosten der Palliativpflege in einem Pflege- oder Altenheim trägt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Krankenkasse. Der Bewohner trägt lediglich die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung. Beratungs- und Unterstützungsangebote sind auch in diesem Fall kostenlos.
Möchten Betroffene ihre letzte Zeit in einem stationären Hospiz verbringen, sind sie durch die Krankenkasse und Pflegeversicherung abgedeckt, sofern eine Heilung ausgeschlossen und die verbleibende Lebenszeit auf wenige Wochen oder Monate begrenzt ist, und ein Arzt die Notwendigkeit bestätigt.
Die Kosten werden zu 95 Prozent von der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung übernommen, die restlichen fünf Prozent trägt das Hospiz selbst. Seit dem 1. August 2009 dürfen gesetzlich Versicherten keine Hospiz-Kosten mehr in Rechnung gestellt werden.
Bei Privatversicherten ist es ratsam, bei jeder Form von Palliativversorgung, mögliche Kosten mit der jeweiligen Versicherung vorab abzuklären.
Beratungsstellen für Palliativpflege
Informations- und Beratungsangebote nehmen vielerorts durch Hospizvereine, kommunale Beratungsstellen, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen zu. Oftmals sind diese Angebote jedoch nicht bekannt. Um kranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich zu unterstützen, haben Versicherte künftig Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen.
Diese umfasst schriftliche Informationen über lokale Angebote und Unterstützung bei der Kontaktaufnahme. Hierfür arbeiten die Krankenkassen mit Pflegeberatungen, kommunalen Servicestellen und Versorgungsnetzwerken zusammen.
- Alles über Zuschüsse & Förderungen
- Praktische Checklisten und Tipps
- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Wie können Angehörige die Palliativpflege unterstützen?
Wenn Sie Ihren todkranken Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten möchten und dafür eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise aus Ihrem Job aussteigen wollen, haben Sie laut Pflegezeitgesetz die Möglichkeit, eine bis zu dreimonatige Freistellung in Anspruch zu nehmen. Die Begleitung muss nicht in häuslicher Umgebung erfolgen. Sie können Ihren nahen Angehörigen beispielsweise auch in einem Hospiz begleiten.
Anspruch auf die Begleitung in der letzten Lebensphase haben Sie, wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten tätig sind und einen nahen Angehörigen in häuslicher oder stationärer Umgebung begleiten. Wird die Zahl der Beschäftigten in Ihrer Organisation unterschritten, können Sie freiwillige Vereinbarungen für eine Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase mit Ihrem Arbeitgeber treffen.
Bei Inanspruchnahme der Begleitung in der letzten Lebensphase, haben die Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Ihr nahestehender Angehöriger benötigt dafür keinen Pflegegrad. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber lediglich eine ärztliche Bescheinigung über die begrenzte Lebenserwartung des Angehörigen vorlegen.
Zudem können Sie alle Freistellungsmöglichkeiten des Pflegezeitgesetz und des Familienpflegzeitgesetz, also die Pflegezeit und Familienpflegezeit, miteinander kombinieren und sich bis zu maximal 24 Monaten freistellen lassen. Hierbei müssen Sie allerdings die jeweiligen Ankündigungsfirsten und die unterschiedlichen Anforderungen beachten.3
- Alles über Zuschüsse & Förderungen
- Praktische Checklisten und Tipps
- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Antworten auf die häufigsten Fragen
Palliativpflege ist eine Kombination von pflegerischem Fachwissen und speziellen Maßnahmen, um todkranken Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt ein würdevolles Leben ohne Schmerzen zu ermöglichen. Durch Symptomkontrolle und Schmerztherapie soll das Leben von Betroffenen verlängert werden, da eine Heilung nicht mehr möglich ist.
Die Pflege kann je nach Gesundheitszustand des Patienten und den häuslichen Umständen entweder zu Hause, im Hospiz oder stationär stattfinden.
Die Aufgaben der Palliativpflege sind facettenreich und decken sowohl körperliche als auch psychische Aspekte ab. Dazu zählen unter anderem Hygienemaßnahmen, Nahrungs- und Flüssigkeitsgabe sowie emotionale Begleitung der Betroffenen und deren Angehörigen.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Art der Versorgung. Grundsätzlich werden die meisten Kosten von der jeweiligen Krankenkasse erstattet und Beratungen und Unterstützungsangebote sind kostenlos. Privatversicherte sollten vorab mit ihrer Versicherung abklären, welche Kosten übernommen werden.
Angehörige, die eine nahestehende Person in der letzten Lebensphase begleiten möchten, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine dreimonatige Freistellung ihrer Tätigkeit. Die bestimmten Anforderungen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.
Außerdem können alle Freistellungsmöglichkeiten wie die Pflegezeit und die Familienpflegezeit miteinander kombiniert werden, unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen.
Wir helfen Ihnen gerne, in schwierigen Situationen den Überblick zu bewahren. Bei einer kostenlosen Beratung informieren wir Sie rund um das Thema Pflege und Zuschüsse und vermitteln Ihnen bei Bedarf Anbieter aus Ihrer Region.