Kurzzeitpflege-Anbieter in Oberthal
Gelegentlich erfordern Pflegebedürftige aus diversen Gründen, temporär eine stellvertretende Betreuung. Für diesen Fall gibt es Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) und Verhinderungspflege (im eigenen Zuhause) in Oberthal. Während eine Kurzzeitpflege den Zweck hat, pflegebedürftige Rentner, nach beispielsweise einem Klinikaufenthalt, wieder auf das Leben in der privaten häuslichen Umgebung einzustellen, bietet eine Verhinderungspflege einen geeigneten Ersatz, wenn pflegende Familienmitglieder eine Pause brauchen sollten.
Die attraktive Stadt Oberthal - Das Wahrzeichen des Bundeslandes
Der Ort Oberthal in Saarland bietet auf einer Fläche von insgesamt 23,86 Quadratkilometern vielerlei Möglichkeiten an, um auch im Alter am Stadtleben teilnehmen zu können. Insgesamt leben 6.156 Bürger in dem Ort. Es ist absolut begreiflich, dass jeder Einheimische oder Besucher in Oberthal nur wohlwollende Worte für diese Ortschaft findet, denn dank Kirchen, Bibliotheken, Schwimmbädern und natürlich vielzähligen Lokalen, gibt es für Jung und Alt immer ein erstklassiges kulturelles Angebot. Die Gaststätte "Oldenburger Hof" ist immer einen Besuch wert, falls man etwas Feines auf den Teller bekommen möchte. Nicht nur die Mahlzeiten sind eine Ursache dafür, warum sich dieses vorzügliche Restaurant von diversen anderen in Oberthal abhebt, auch das Personal ist wundervoll und liest den Gästen alle Wünsche von den Augen ab. Für die Besorgung von freien, sowie rezeptpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten, finden sich in Oberthal etliche Apotheken, wie beispielsweise die "Mauritius-Apotheke".
Angehörige verhindert? Kurzzeit- oder Verhinderungspflege!
Die interessante Ortschaft Oberthal hat diverse Vorzüge zu bieten und empfiehlt sich deshalb gerade für Pflegebedürftige, um die goldenen Jahre zu verleben. Zum Beispiel besondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen, von der Sozialstation arrangierte Pflegewohnungen, oder ebenso Seniorenzentren, welche Gästebetten bereitstellen, sind Einrichtungen, die Kurzzeitpflege überall anbieten. Die Kosten für Unterkunft und Kost und Logis werden in diesen Institutionen, anders als die Kosten für die Kurzzeitpflege selbst, nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegebedürftigen steht im Jahr, für einen höchstmöglichen Zeitrahmen von vier Wochen, ein Geldbetrag von 1.550 Euro von der Pflegekasse für eine Verhinderungspflege zu. Informationen und Antragsformulare für die Verhinderungspflege können pflegende Familienangehörige bei der Pflegeversicherung, sprich der verantwortlichen Krankenversicherung, einholen. Bei Erfordernis können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ebenfalls gekoppelt werden. So zahlt dann die Pflegeversicherung weiterführend für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, nachdem die Finanzleistungen der Kurzzeitpflege bereits erschöpft sind.
Mit unserer Unterstützung die optimale Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finden
Mittlerweile ein Anbieter für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege gibt es in Oberthal und Umgebung, da immer mehr Pflegebedürftige ihr Anrecht auf vorübergehende Pflegeversorgung zur Geltung bringen. Natürlich müssen sich alle Betreiber von Pflegeeinrichtungen, ob öffentlich, frei oder privatrechtlich, obligatorischen Kontrollen durch den MDK unterziehen, viele unterziehen sich obendrein freiwilligen Überprüfungen durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Es versteht sich auch von selbst, dass sämtliche Träger wie etwa Kursana oder die Johanniter, um einige weiter verbreitete zu nennen, mit fachmännischemm Personal operieren. Für Rentner, die auf der Suche nach einem Platz für das Alter sind, stellt sich die Frage nach dem Träger normalerweise demnach gar nicht. Die verschiedenen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sind mitunter auf bestimmte Alterserscheinungen wie z. B. Demenz oder Suchtkrankheiten spezialisiert. Wer bei der Wahl der perfekten Institution gespalten ist, erreicht unter 06131/49 32 042 zu jeder Zeit einen kompetenten Mitarbeiter der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei allen Unklarheiten behilflich ist. Dabei ist es ganz egal ob Sie Fragen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Seniorenpflegeheimen oder Einrichtungen für Betreutes Wohnen haben.