Kurzzeitpflege-Anbieter in Oberhain
Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen für eine temporäre Zeitspanne, von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr, werden als Kurzzeitpflege, wenn diese in einer stationären Einrichtung, oder als Verhinderungspflege, falls diese ambulant erfolgt, bezeichnet. Sinnvoll sind Kurzzeit- und Verhinderungspflege als Behelf für Familienangehörige, 24-h-Betreuung oder ambulante Pflegedienste, die ihre Betreuungsleistung naturgemäß in der eigenen häuslichen Umgebung der pflegebedürftigen Senioren erbringen.
Die Stadt Oberhain heißt Sie mit diversen Vorteilen willkommen
Die Stadt Oberhain in Thüringen mit einer Gesamtfläche von 14,12 km² und 720 Einwohnern bietet verschiedenste kulturelle Einrichtungen, die es zu besuchen gilt. Neben kultureller Diversität und ansprechenden Freizeitangeboten, sind es insbesondere auch die freundlichen Einheimischen in Oberhain, die diese Ortschaft zu einem außergewöhnlichen Platz machen. "Lichtetalbahn Unterweißbach" ist eine der beachtlichsten Sehenswürdigkeiten und sollte demnach bei einem Aufenthalt in Oberhain in jedem Fall besucht werden. Oberhain bietet seinen Gästen herrliche Schwimmbäder, wie z. B. das "Schwimmbad Mellenbach".
Lässt pflegebedürftige Menschen nicht im Stich - Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Oberhain
Mit all ihren Möglichkeiten bietet sich die Stadt Oberhain für Senioren an um den Lebensabend dort in Ruhe zu verbringen. Überall bieten diverse Einrichtungen, wie etwa besondere Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegewohnungen welche von der Sozialstation arrangiert worden sind, oder auch Altenheime, welche Gästebetten zur Verfügung stellen, Kurzzeitpflege. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle allerdings, dass die Aufwendungen für die Unterkunft und Kost und Logis der Pflegebedürftigen, nicht von der Pflegeversicherung aufgebracht werden. Um ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass bereits wenigstens 6 Monate der Pflege vergangen sind. Ist dies gewährleistet, können auch Pflegebedürftige diese temporäre Betreuung beanspruchen, die partiell von Familienangehörigen, wie auch einem Pflegedienstleister verpflegt werden. Weiterhin ist noch wissenswert, dass die Pflegekasse den Höchstbetrag von 1.550 € zur Kostendeckung einer Kurzzeitpflege jährlich, unabhängig von der Pflegestufe gewährt.
Die Pflegehilfe hilft Ihnen, für den Fall dass Sie eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege benötigen
In Oberhain und Umgebung gibt es gegenwärtig ein kompetente Pflegedienstleister für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, was auch Konsequenz einer kontinuierlich wachsenden Nachfrage nach dieser temporären stellvertretenden Betreuung ist. Für die Suche nach Einrichtungen für Kurzzeitpflege ist die Frage nach dem Betreiber einer Pflegeeinrichtung prinzipiell unwichtig, weil sowohl staatliche, etwa Kommunen oder Landkreise, freie wie etwa das Deutsche Rote Kreuz, als auch privatgewerbliche Träger, beispielsweise Pro Seniore, qualitativ gleich agieren, also beispielshalber alle mit qualifiziertem Personal arbeiten und sich den verbindlichen Revisionen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unterziehen. In einigen Pflegeeinrichtungen wird besonders darauf geachtet, den Wohnbereich und auch die Außenanlagen so zu gestalten, dass sich vor allem Menschen mit Leiden, wie beispielsweise Alzheimer ausgesprochen wohlfühlen können. Die unterschiedlichsten Tätigkeiten können von allen Pflegebedürftigen hier unternommen werden. Selbstredend zeigt sich auch hier das erfahrene Pflegepersonal sehr unterstützend. Verhinderungspflege, ein Seniorenpflegeheim oder eine Seniorenresidenz zu finden, bedarf grundsätzlich einiger Zeitaufwendungen und Anstrengungen. Wir sind seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig und können Sie daher außerordentlich gut unterstützen.