Kurzzeitpflege-Anbieter in Niedersachsen
Für maximal 4 Wochen pro Jahr, kann eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Niedersachsen in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege beschreibt dabei die vollstationäre Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen, sollte der Aufwand dieser vorübergehend umfassender sein, wohingegen Verhinderungspflege ersatzweise für die verantwortliche Pflegekraft ambulant erfolgt. Die zeitweise Unterstützung von versorgenden Angehörigen ist die Aufgabe der Verhinderungspflege, während Kurzzeitpflege den Zweck hat, pflegebedürftige Pensionäre nach beispielsweise einem Klinikaufenthalt darauf vorzubereiten, wieder in der eigenen Wohnung zu leben.
Die Republik von ihrer reizvollsten Seite - Das Gebiet Niedersachsen
Das Bundesland Niedersachsen hat eine atemberaubende Seen- und Naturlandschaft. Im Folgenden werden einige der Freizeitangebote näher beschrieben, die das herrliche Land Niedersachsen zu bieten hat und sicher auch Ursache dafür sind, wieso jährlich so zahlreiche Urlauber hierher reisen, um ihre Freizeit zu verbringen. In der Kleefelder Apotheke in der großartigen Stadt Hannover erhält man außer allen erforderlichen verschreibungsfreien und verschreibungspflichtigen Therapeutika, selbstredend auch kompetente Hilfe beim Messen von Blutdruck oder Blutzucker. Sollte es nach dem Umzug in eine Kurzzeitpflege keinerlei eigenen Friseur in der Einrichtung geben, ist dies überhaupt kein Problem, denn der Friseur Coupers ist bei den Einwohnern von Hannover populär für die Geschicklichkeit seiner Friseure.
Sie wünschen vorübergehend fachkundige Pflege? Beauftragen Sie Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege!
Weil das Land Niedersachsen und seine wunderschönen Gegenden ein Aushängeschild des ganzen Landes sind, wurden allmählich einige Kurzzeitpflegen eröffnet, die sich perfekt um die älteren Generationen bemühen. Kurzzeitpflege wird allerorts von verschiedenen Institutionen offeriert. Zum Beispiel spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegewohnungen welche von der Sozialstation arrangiert wurden, oder ebenso Seniorenzentren mit Gästebetten bieten diese Leistung, wobei hier zu beachten ist, dass Unterkunft und Verpflegung in diesen Einrichtungen nicht von der Pflegeversicherung bezahlt wird. Pflegebedürftigen steht jährlich für einen höchstmöglichen Zeitraum von vier Wochen ein Geldbetrag von 1470 Euro von der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege zu. Auskünfte und Anträge zur Verhinderungspflege können pflegende Familienmitglieder bei der Pflegekasse, sprich der zuständigen Krankenkasse, bekommen. Es sei noch hervorgehoben, dass der Höchstbetrag zur Finanzierung von Kurzzeitpflege unabhängig von der Pflegestufe bewilligt wird. So stehen allen Pflegebedürftigen, die eine Pflegestufe haben, einheitlich nicht mehr als 1550 Euro zur Verfügung.
Finden Sie die optimale Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege mit der Pflegehilfe
Auf unserer Website finden Sie 195 fachmännische Dienstleister für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, insofern eine temporäre ersatzweise Pflegebetreuung in Niedersachsen und Umgebung notwendig sein sollte. Freie Träger von Einrichtungen für Kurzzeitpflege, etwa uneigennützige Stiftungen, wie das DRK, sind anders als öffentlich-rechtliche Betreiber, wie beispielsweise Städte oder Landkreise, keiner Behörde unterstellt, werden aber vom Staat gefördert. Privatrechtliche Betreiber sind im Gegensatz zu den zwei bereits erwähnten, kleinere oder auch weitverbreitete Gesellschaften, wie etwa Pro Seniore, denen es genehmigt ist, Gewinn zu erwirtschaften. Um vorrangig Menschen, die zum Beispiel an Alzheimer erkrankt sind, ein gutes Wohngefühl zu geben, widmet sich selbstredend auch das geschulte Personal in den Pflegeeinrichtungen fördernd allen Senioren. Unsere kompetenten Berater sind immer unter der Nummer 06131/49 32 042 zu erreichen und warten darauf, Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite zu stehen.