Treppenlift-Anbieter in Neustrelitz
Ein Treppenaufzug kann für die persönliche Wohnumgebung erworben werden und ist im Stande, unterschiedliche Anstiege und Bogen zu fahren. So können also Stufen und Aufstiege überwunden und der Lebensherbst mit der nötigen Bewegungsfreiheit verbracht werden.
Neustrelitz - eine Stadt mit vielen Facetten
Die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Gesamtfläche von 138,14 Quadratkilometern und gibt 21.126 Einwohnern eine Heimat. Viele kulturelle Möglichkeiten werden angeboten, die in Anspruch genommen werden können. Auch historische Sehenswürdigkeiten laden zum Betrachten ein. Die Stadt besticht besonders durch viele Sehenswürdigkeiten und Kulturschätze. Auch im Rentenalter sollte man den eigenen Körper pflegen und ihm Gutes tun. Dafür eignet sich zum Beispiel der Friseursalon "Friseursalon Freche Locke" in Neustrelitz. Selbstredend bestehen für sämtliche Einwohner und Urlauber in Neustrelitz, welche keineswegs auf frische Luft verzichten wollen, eine Palette von überaus charmanten Parkanlagen, welche ständig dazu einladen, abzuschalten.
Ein Treppenlifter ist eine vorteilhafte Alltagshilfe für bewegungseingeschränkte Senioren
Viele pflegebedürftige Personen entschließen sich bei der Suche nach einem netten Platz für den Lebensabend, für passende Pflegeangebote in der Ortschaft Neustrelitz. Unter Liftanlagen versteht man beispielsweise Treppenlifter, Plattformschrägaufzüge, Treppenraupen, oder auch Poollifte. Man unterscheidet bei Treppenaufzügen, die die gebräuchlichsten Liftsysteme sind, generell zwischen Stehliften und Sitzliften. Ein Stehlift verfügt über eine Stehplattform und Handgriffe, während ein Sitzlift mit einer Sitzfläche und Arm- und Rückenstützen ausgestattet ist. Ein Plattformlift ist insbesondere für Rollstuhlfahrer vorteilhaft. Der Rollstuhl wird auf eine Plattform gefahren, auf der er mit Abrollklappen und Klappschranken gesichert ist. Ansonsten gleicht er der Funktionsweise des klassischen Treppenschrägaufzugs, mit einer Leitschiene, welche an Wand oder Brüstung befestigt ist.
Welcher Treppenschrägaufzug ist der Beste für Sie? Fragen Sie unsere aufmerksamen Berater!
Es besteht das Recht die Deckung eines Anteils der Gesamtkosten, die die Anschaffung eines Liftsystems verursacht, von der Pflegeversicherung einzufordern, vorausgesetzt eine Pflegestufe besteht. Zehn Prozent der Gesamtkosten werden dann durch eine Selbstbeteiligung bezahlt, wobei dies nicht 50 Prozent der Monatseinnahmen überschreiten darf. In der BRD müssen Treppenlifte gewissen Sicherheitsnormen entsprechen. Dies wird durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, sowie die Maschinenverordnung vorgeschrieben und gewährleistet. Welche technische Vorrichtung für Ihr Haus die ideale Lösung ist, können Sie unter der Nummer 06131/49 32 042, von der Pflegehilfe erfahren. Gern beraten Sie unsere professionellen Ratgeber, bei der Wahl für beispielsweise einen Treppenlifter, einen Senkrechtlift oder Poollift.