Kurzzeitpflege-Anbieter in Mansfeld
Als Kurzzeitpflege (stationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine sporadische Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen, die eine Zeitdauer von 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreitet. Eine Kurzzeitpflege bzw. eine Verhinderungspflege kann förderlich sein, falls nach beispielshalber einer klinischen Behandlung ein umfangreicherer Betreuungsbedarf besteht als üblich, respektive falls betreuende Angehörige eine Ruhepause nötig haben.
Genießen sie die Vielfalt im schönen Mansfeld
Ein vielseitiges Kulturangebot sowie Geschäfte für gelegentliche Einkaufsbummel mit einem anschließenden Cafe- oder Gaststättenbesuch bietet die Stadt Mansfeld in Sachsen-Anhalt ihren 9.647 Bewohnern auf einem Stadtgebiet von 143,79 Quadratkilometern an. Wegen eines hervorragenden Angebots an Freizeitmöglichkeiten in der aufregenden Stadt Mansfeld keimt weder bei Einheimischen, noch bei Reisenden der Stadt Eintönigkeit auf. In Mansfeld existieren außergewöhnlich viele berühmte Gaststätten. Ein ganz besonderes Ambiente bietet die Gaststätte "Landgasthof und Pension Grünes Röckchen". Wer ausgesprochen gern ins Wasser geht und seinem Hobby darum auch im Winter nachgehen möchte, für den besteht in Mansfeld ein ausgezeichnetes Bad, das "Mühlenbad Großörner- Freibad am Wehr" das selbstverständlich übers ganze Jahr offen ist.
Lässt pflegebedürftige Menschen nicht im Stich - Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Mansfeld
Wer sich für eine Pflegeeinrichtung bzw. ein Pflegeangebot im spannenden Mansfeld entschließt, den erwartet für den Lebensabend eine gemütliche und ruhige Atmosphäre. Da eine Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Pflege untergeordnet ist, ist Bedingung für die Inanspruchnahme, dass häusliche oder teilstationäre Pflegeversorgung für den tatsächlich bestehenden Pflegebedarf nicht ausreicht. Eine Verhinderungspflege gewährt einen angemessenen temporären Ersatz für pflegebedürftige Menschen. Auch während der Nutzung einer Verhinderungspflege besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird für diesen Zeitraum bis höchstens zum halben Teil der normalerweise gezahlten Beträge gewährleistet, vorausgesetzt die pflegende Person ist nicht bis zweitem Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt. Dieser Fall nämlich bildet eine Besonderheit, bei der lediglich die belegten Unkosten zu erstatten sind. Außerdem ist noch wissenswert, dass die Pflegekasse den Maximalbetrag von 1.550 € zur Bezahlung einer Kurzzeitpflege jährlich, unabhängig von der Pflegestufe gewährt.
Sie suchen eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Die Pflegehilfe berät Sie bestens!
Bei Bedarf für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege, gibt es in Mansfeld aktuell zwei fachmännische Dienstleister, die pflegebedürftige Menschen umsorgen können. Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen in der Republik bestehen einige Unterschiede. So unterscheidet man etwa zwischen staatlichen, privaten und freien Trägern. Um einige Beispiele zu nennen, umfassen staatliche Träger beispielshalber Städte oder Länder, privat ist beispielshalber Vitanas und freie Träger umfassen im Allgemeinen uneigennützige Wohlfahrtsvereine wie zum Beispiel die AWO, wie auch kirchliche Träger, wie etwa die Diakonie Deutschland. Sollten Sie auf der Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege für ein Familienmitglied mit speziellen Leiden, wie etwa Schizophrenie mit passender Betreuung sein, werden Sie auf unserer Website eine große Auswahl vorfinden. Die Pflegehilfe ist bemüht, für jeden Pflegesuchenden individuell die beste Pflegeeinrichtung herauszufiltern und Ihnen bei sämtlichen aufkommenden Problemen behilflich zur Seite zu stehen. Dabei ist es egal ob Sie auf der Suche nach einer Verhinderungspflege, einem Altenheim oder einer Seniorenwohnanlage sind.