Kurzzeitpflege-Anbieter in Lichtenstein/Sachsen
Für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr, kann eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege in Lichtenstein/Sachsen genutzt werden. Eine Kurzzeitpflege beschreibt dabei die stationäre Pflegeversorgung von pflegebedürftigen Menschen, sollte der Aufwand dieser vorübergehend umfassender sein, wohingegen eine Verhinderungspflege, stellvertretend für die verantwortliche Pflegekraft, ambulant stattfindet. Beispielshalber nach einem Krankenhausaufenthalt, ist es für Pflegebedürftige vonnöten wieder auf das Leben in der privaten Wohnung vorbereitet zu werden, wofür eine Kurzzeitpflege eine geeignete Lösung garantiert. Eine Verhinderungspflege hat in erster Linie das Ziel, betreuende Angehörige vorübergehend zu entlasten, wenn diese eine Auszeit nötig haben.
Erstklassig für den Lebensabend - Die Stadt Lichtenstein/Sachsen
Der Ort Lichtenstein/Sachsen in Sachsen erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 15,48 km² und bietet 12.613 Einwohnern eine Heimat. Wegen eines imposanten Angebots an Optionen der Freizeitgestaltung in der interessanten Ortschaft Lichtenstein/Sachsen keimt weder bei hier wohnhaften Personenn, noch bei Besuchern der Stadt Eintönigkeit auf. Dank des hervorragenden Küchenteams in dem Restaurant "Pizzeria Chico" und den folglich vorzüglichen Mahlzeiten, erfreut sich dieses schon seit vielen Jahren größter Popularität unter den Einwohnern der Ortschaft, die darüber hinaus auch die ausgesprochen freundlichen Angestellten des Restaurants wertschätzen. Lange Spaziergänge dienen der Erholung, und da bietet Lichtenstein/Sachsen durchaus die besten Möglichkeiten durch viele Grünanlagen.
Sie wünschen vorübergehend ersatzweise Pflege? Die Antwort heißt Kurzzeit- und Verhinderungspflege!
Lichtenstein/Sachsen bietet vor allem für Senioren optimale Bedingungen um Ruhe und Erholung zu erfahren. Verschiedene Institutionen bieten Kurzzeitpflege an. So etwa spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, von der Sozialstation arrangierte Pflegewohnungen, oder auch von Altersheimen, welche Gästebetten für eine Kurzzeitpflege bereitstellen. Die Ausgaben für die Kost und Logis, während einer Kurzzeitpflege in einer dieser Einrichtungen, werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung bestritten. Sollte ein Familienangehöriger eines Pflegebedürftigen, bis 2. Grades, die Verhinderungspflege durchführen, so bildet dies eine Einschränkung hinsichtlich der Zahlung von Pflegegeld für diese Dauer. So können in diesem Fall lediglich die dokumentierten Kosten ausgeglichen werden, während für gewöhnlich das Pflegegeld bis zum halben Teil der gewöhnlich geleisteten Zahlungen gewährleistet wird. Möglich ist es auch, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege miteinander zu kombinieren. Das bedeutet, dass sobald die Hilfeleistungen der Kurzzeitpflege aufgebraucht sind, pflegebedürftige Menschen ihren Anspruch auf eine Verhinderungspflege geltend machen können. Zu bedenken ist an dieser Stelle, dass die Pflegekasse dann einzig noch die Unkosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe deckt.
Die Pflegehilfe vermittelt für Sie die optimale Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
Sollten pflegebedürftige Senioren sporadisch Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege benötigen, so finden Sie auf unserer Webseite, beispielsweise für die Umgebung um Lichtenstein/Sachsen, drei Anbieter, zwischen denen Sie entscheiden können. Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik befinden sich in verschiedenster Trägerschaft. So gehören zu den bundesweit am meisten verbreiteten Trägern zum Beispiel Kursana oder die Caritas. Doch gibt es vielerorts auch lokale Anbieter. Wer auf der Suche nach Pflegeeinrichtungen mit entsprechender Fürsorge für Angehörige mit speziellen Leiden, wie beispielshalber Schizophrenie ist, wird in der sehr großen Auswahl auf unserer Internetseite fündig. Wer bei der Wahl der passenden Einrichtung unsicher ist, erreicht unter der Rufnummer 06131/49 32 042 immer einen sachverständigen Berater der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei jeglichen Problemen unter die Arme greift. Dabei ist es ganz egal ob Sie Fragen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegeheimen oder Seniorenzentren haben.