Kurzzeitpflege-Anbieter in Laubach
Stellvertretende vollstationäre oder ambulante Pflegeversorgung, wird als Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege in Laubach bezeichnet. Die Kosten für solch eine Pflegeversorgung werden für eine maximale Zeitspanne von 4 Wochen pro Kalenderjahr, von der Pflegeversicherung bestritten. Während eine Kurzzeitpflege das Ziel hat, Pflegebedürftige, nach beispielshalber einer Krankenhausbehandlung, wieder auf das Leben in der eigenen Wohnung vorzubereiten, bietet eine Verhinderungspflege einen adäquaten Ersatz, für den Fall dass versorgende Angehörige eine Pause benötigen sollten.
Genießen sie die Vielfalt im einladenden Laubach
Der Ort Laubach in Hessen erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 97,02 Quadratkilometern und bietet 9.818 Bewohnern eine Heimat. In Laubach gibt es vielseitige Angebote um den eigenen Wissensdurst zu stillen oder die eigene Freizeit interessant zu gestalten. Wer in Laubach Einkäufe erledigen will, für den führt kein Weg am herrlichen Einkaufscenter "Awo Mutter-Kind-Kurklinik" vorbei. In diesem Komplex gibt es alles, was man sich wünschen kann und selbstverständlich darüber hinaus noch alles andere. Das Schwimmbad "Schwimmbad und Campingplatz" im entzückenden Laubach ist ganzjährig offen und bietet folglich allen leidenschaftlichen Schwimmern, etwa auch in der kalten Jahreszeit die Gelegenheit, ihrer Lieblingsbeschäftigung nachzugehen.
Sie sind temporär überlastet und benötigen pflegenden Ersatz für ihre Familienangehörigen? Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege ist die Antwort!
In der ganzen Gegend gibt es schwerlich einen bemerkenswerteren Standort für Pflegebedürftige, als die Stadt Laubach, welche sich mit einigen Pflegeangeboten, ideal für den Lebensherbst eignet. Die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege, welche einen zeitweisen Ersatz von höchstenfalls vier Wochen pro Jahr bildet, bewirkt, dass die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben für die normalerweise pflegende Person unterbrochen wird. Optimal ist eine Verhinderungspflege, die mit bis zu 1.550 Euro im Jahr von der Pflegekasse bezuschusst wird, für Pflegebedürftige, welche temporär auf Ersatz für die gewöhnlich pflegende Person angewiesen sind. Sofern sie im Vorfeld schon ein halbes Jahr gepflegt wurden, steht der Unterstützung durch die Pflegekasse nichts im Wege. Weiterhin sei hier hervorgehoben: die Maximalsumme für die Finanzierung einer Kurzzeitpflege von 1.550 Euro, für den Zeitrahmen von nicht mehr als 28 Tagen im Jahr, ist nicht abhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um die passende Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zu finden
Weil Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege derzeit immer häufiger genutzt wird, gibt es natürlich auch in Laubach zwei professionelle Anbieter, welche Pflegebedürftigen derartige Leistungen anbieten können. Während staatliche Betreiber, wie beispielsweise Städte oder Bundesländer, im Allgemeinen einer Behörde untergeordnet sind, sind freie Träger, wie beispielshalber die AWO, im Normalfall soziale Organisationen und privatrechtliche Träger (ProCurand), in erster Linie örtliche oder große Firmen oder Ketten. Die Differenz zwischen freien und privatgewerblichen Trägern ist, dass die freien vom Bund unterstützt werden und anders als privatgewerbliche Träger, keinerlei Gewinn erzielen dürfen. Um vorrangig Pflegebedürftigen, die beispielshalber an Multiple Sklerose erkrankt sind, ein gutes Wohngefühl zu geben, widmet sich natürlich auch das versierte Pflegepersonal in den Einrichtungen für Kurzzeitpflege unterstützend allen Senioren. Durch unsere jahrelangen Erfahrungen können wir für jeden Pflegebedürftigen bestens geeignete Einrichtungen für Kurzzeitpflege sowie Seniorenheime oder Seniorenwohnanlagen ausfindig machen und Sie bei sämtlichen aufkommenden Schwierigkeiten bestens beraten und unterstützen.