Kurzzeitpflege | Zuschüsse, Antrag & Alternativen
Kurzzeitpflege: Das müssen Sie wissen
Die Kurzzeitpflege überbrückt Notsituationen. Wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen vorübergehend nicht wahrnehmen können, müssen Sie schnell eine Ersatzpflege finden, um Lücken in seiner Versorgung zu verhindern. So ist Ihr Angehöriger in Ihrer Abwesenheit oder bei temporär erhöhter Pflegebedürftigkeit in guten Händen, und Sie müssen sich keine Sorgen machen.
Nach einem Sturz oder einem Unfall ist eine schnelle Lösung erforderlich. Die häusliche Pflege reicht dann oft nicht mehr aus, um den Pflegeansprüchen gerecht zu werden. Nutzen Sie die Kurzzeitpflege, um wertvolle Zeit für Entscheidungen über die zukünftige Pflegeform für Ihren Angehörigen zu finden. Ihr Angehöriger wird in der Kurzzeitpflege rund um die Uhr durch professionelles Pflegepersonal versorgt.
Das sollten Sie unbedingt über die Kurzzeitpflege wissen:
- Was ist Kurzzeitpflege?
- Zuschüsse & Kurzzeitpflege-Eigenanteil
- Kurzzeitpflege beantragen – So geht’s
- Alternative zur Kurzzeitpflege
- Vor- & Nachteile
- Das neue Entlastungsbudget 2025
- Erfahrungsbericht
In den häufigsten Fragen finden Sie eine kompakte Übersicht.
- Die Kurzzeitpflege ist eine stationäre Überbrückungspflege.
- Der jährliche Anspruch beträgt acht Wochen ab Pflegegrad 2.
- Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von bis zu 3.386 Euro im Jahr.
Was ist Kurzzeitpflege?
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine überbrückende Pflege, die Ihnen hilft, Krisensituationen zu bewältigen. Daher wird die Kurzzeitpflege auch als Notfallpflege bezeichnet. Sie schließt Versorgungslücken, wenn Ihr Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird oder für wenige Tage oder Wochen eine umfassendere Pflege braucht. Nach Operationen wird die Kurzzeitpflege für die Genesung genutzt, bis Ihr Angehöriger in sein Zuhause zurückkehren kann.
Für die Kurzzeitpflege zieht Ihr Angehöriger vorübergehend vollstationär in ein Pflegeheim ein. Die stationäre Aufnahme ist nötig, um eine umfassende Pflege zu garantieren. Er wird hier medizinisch versorgt und betreut, bis Sie die Pflege wieder aufnehmen können. Nutzen Sie diese Zeit, um die weitere Pflege zu organisieren.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr. Kurzzeitpflegeplätze müssen Sie im Voraus beantragen – die Kurzzeitpflege-Kosten werden nicht rückwirkend übernommen. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig und bevor Sie planen, die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Beachten Sie außerdem, dass es in vielen Pflegeeinrichtungen lange Wartelisten für Kurzzeitpflegeplätze gibt.
Kurzzeitpflege im Notfall
In den Anträgen der Kranken- und Pflegekassen werden die Gründe für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege oft als Krisensituationen bezeichnet. Das sind unvorhersehbare Ereignisse, die eine vollstationäre Notfallpflege nötig machen. Wir stellen Ihnen drei Beispiele für Krisensituationen vor:
- Plötzliche Pflegebedürftigkeit
Ist Ihr Angehöriger nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung plötzlich pflegebedürftig, ist oft nicht genug Zeit, um die weitere Pflege zu planen. Die Notfallpflege schließt diese Versorgungslücke, indem Sie Ihren Angehörigen vorübergehend stationär aufnimmt. - Pflegebedürftigkeit vorübergehend erhöht
Falls Sie Ihren Angehörigen zu Hause pflegen und sich sein gesundheitlicher Zustand verschlimmert, übernimmt die Notfallpflege vorübergehend die professionelle Versorgung. Dies kann beispielsweise nach einer Operation der Fall sein. Die vollstationäre Aufnahme überbrückt die gesteigerte Pflegebedürftigkeit. - Pflegeperson verhindert oder krank
Wenn Sie als pflegender Angehöriger verhindert oder krank sind, haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr. Wenn Sie keine private Vertretung finden, übernehmen Pflegeheime die Versorgung Ihres Angehörigen für die Zeit Ihrer Abwesenheit.
Welche Zuschüsse gibt es?
Die Kurzzeitpflege-Zuschüsse sind unabhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt Ihrem Angehörigen einen Zuschuss von 1.774 Euro im Jahr für die vorübergehende Unterbringung und die dadurch entstehenden Kurzzeitpflege-Kosten. Allerdings schöpfen Personen mit höheren Pflegegraden die 1.774 Euro durch die aufwendigeren Pflegeleistungen auch schneller aus.
Die Kurzzeitpflege-Kosten setzen sich aus Unterkunft, Verpflegung, Investitionspauschale und Pflegeleistungen zusammen. Wie viel Ihr Angehöriger im Einzelfall zahlt, variiert von Einrichtung zu Einrichtung. Im Bundesdurchschnitt kosten Kurzzeitpflegeplätze 588 Euro pro Woche bei Pflegegrad 2. Etwa die Hälfte dieser Kosten (294 Euro) sind Pflegeleistungen, die von der Kasse übernommen werden.
- Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein jährliches Budget von 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.
- Sollten 1.774 Euro nicht reichen, können Sie zusätzlich ungenutzte Fördermittel aus der Verhinderungspflege abrufen.
- Maximal ergeben sich so 3.386 Euro für insgesamt acht Wochen Kurzzeitpflege im Kalenderjahr.
Mehr Informationen zu den Zuschüssen für Kurzzeitpflege »
Wie hoch ist der Kurzzeitpflege-Eigenanteil?
Der Eigenanteil in der Kurzzeitpflege beträgt im Bundesdurchschnitt 294 Euro pro Woche. Diesen Teil zahlt Ihr Angehöriger selbst. Der Kurzzeitpflege-Eigenanteil wird nicht mit dem verfügbaren Jahresbudget von 1.774 Euro verrechnet. Ihr Angehöriger kann den Entlastungsbetrag von 125 Euro nutzen, um die Kurzzeitpflege zu finanzieren. Außerdem wird in der Kurzzeitpflege das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.
Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft werden nicht von der Kasse übernommen. Diese sogenannten Hotelkosten betragen etwa 154 Euro pro Woche. Die andere Komponente des Kurzzeitpflege-Eigenanteils ist die sogenannte Investitionspauschale. Hierdurch finanzieren Pflegeheime Renovierungs- und Umbauarbeiten. Ihr Angehöriger zahlt in der Kurzzeitpflege eine durchschnittliche Investitionspauschale von 140 Euro pro Woche.
- Hotel- und Investitionskosten tragen Sie privat. Diese variieren je nach Einrichtung, betragen jedoch ungefähr 300 Euro pro Woche.
- Pflegeleistungen werden von der Pflegekasse übernommen und betragen ebenfalls etwa 300 Euro pro Woche.
- Beachten Sie, dass es sich bei diesen Angaben lediglich um Richtwerte handelt, genaue Informationen erhalten Sie direkt bei der Einzeleinrichtung.
Mehr Informationen zu den Kosten für Kurzzeitpflege »
Kurzzeitpflege oder kurzfristige Pflege?
Für akute Pflegesituationen muss schnell eine Lösung gefunden werden. In der Realität dauert die Suche nach einem freien Kurzzeitpflegeplatz aber oft länger, als in der akuten Situation Zeit ist: die Wartezeiten betragen nicht selten mehrere Wochen oder gar Monate.
Wenn Sie sich kurzfristig nicht um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern können oder eine akute Pflegesituation eintritt, in der Sie schnelle Unterstützung benötigen, ist eine 24 Stunden Pflegekraft innerhalb von 5-7 Tagen nach Vertragsabschluss bei Ihnen vor Ort.
Die Pflegekraft zieht für eine Dauer von bis zu drei Monaten bei Ihrem Angehörigen ein und übernimmt die Grundpflege, den Haushalt und die soziale Betreuung. Auch die 24 Stunden Pflege ist als Ersatzpflege möglich und dadurch mit den Zuschüssen für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege finanzierbar. Inklusive Aufstockung sind so 2.418 Euro Ersatzpflege-Zuschuss für die 24 Stunden Pflege verfügbar.
Kurzzeitpflege beantragen – So geht's
Den Antrag für die Kurzzeitpflege stellen Sie direkt bei der Pflegekasse. Im Falle einer Verschreibung durch den Hausarzt reichen Sie ihn bei der Krankenkasse ein. Die meisten Kassen stellen hierzu Anträge zum Herunterladen bereit. So haben Sie die Möglichkeit, bequem von zuhause aus einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag so früh wie möglich stellen. Kurzzeitpflege bedeutet nicht, dass sie besonders schnell genehmigt wird, sondern weist lediglich auf die kurze Dauer der stationären Unterbringung hin. Mitunter kann die Genehmigung bis zu zwei Wochen dauern. Planen Sie bei vorhersehbaren Ereignissen wie Operationen oder Urlauben ein mehrwöchiges Zeitfenster zwischen Antrag und Start der Kurzzeitpflege ein.
Im Antrag auf Kurzzeitpflege fragen die Kassen nach:
- Angaben zum Pflegebedürftigen
Wie bei jedem Antrag wird hier nach Namen, Wohnort und Geburtsdatum gefragt. Oft wird auch nach dem Namen der abwesenden Pflegeperson verlangt. Außerdem müssen Sie die Versichertennummer Ihres Angehörigen angeben.
Angaben zum Grund - Da die Pflege Ihres Angehörigen nicht durch eine ambulante oder teilstationäre Pflege gesichert werden kann, müssen Sie den Grund Ihrer Abwesenheit angeben. Dann kann Ihr Angehöriger vollstationär aufgenommen werden.
Angaben zum Zeitraum - Die Kasse fragt nach dem Zeitraum, in dem die Pflege Ihres Angehörigen übernommen werden soll. Auf manchen Anträgen ist es möglich, mehrere Zeiträume zu nennen.
- Angaben zur Einrichtung
Die meisten Kassen fragen, ob Sie eine bevorzugte Einrichtung haben. Ist dort ein Platz frei, übernimmt das gewählte Pflegeheim die Kurzzeitpflege. - Angaben zur Aufstockung
Falls das Zuschussbudget ausgeschöpft wird, können Sie nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege verwenden. Hier fragen die Kassen oft bereits auf dem Antrag, ob Sie die Zuschüsse in diesem Fall kombinieren möchten.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ansprüche in der Kurzzeitpflege. In diesem kurzen Info-Video erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie für die Kurzzeitpflege erhalten und wie Sie das Budget für die stationäre Ersatzpflege in einem Pflegeheim aufstocken können.
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad
Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt
Seit dem 01.01.2016 ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad möglich. Wenn Ihr Angehöriger nach einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt plötzlich pflegebedürftig ist, haben Sie trotzdem die Möglichkeit, Versorgungsengpässe mit der Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad zu schließen. Die Zeit der stationären Pflege ermöglicht, weitere Maßnahmen zu treffen, um danach weiter zu Hause versorgt zu werden.
Es ist ratsam, bereits einen Pflegegrad mit der Kurzzeitpflege zu beantragen, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich auf Dauer bestehen wird. Zunächst kommt in diesem Fall die Krankenkasse für die Kosten der Pflegeleistungen für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad auf, Hotel- und Investitionskosten tragen Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger aber privat. Sollte danach auch weiterhin Pflege benötigt werden, können mit vorhandenem Pflegegrad finanzielle Förderungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen bezogen werden.
- Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist für eine Versorgung nach einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt gedacht.
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten sind als Eigenleistung zu tragen.
- Wenn absehbar ist, dass die Pflegebedürftigkeit dauerhaft bestehen wird, sollte ein Pflegegrad beantragt werden.
Ohne Pflegegrad: Nur im Notfall
Die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad ist nur für Notfälle gedacht, bei denen die Pflegebedürftigkeit kurzzeitig durch einen Unfall, eine Operation oder eine Krankheit bedingt ist. Als Ersatzpflege oder Urlaubsvertretung wird Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad nicht gewährt.
Ihre Alternative zur Kurzzeitpflege
Nicht immer ist eine vollstationäre Aufnahme Ihres Angehörigen nötig, denn viele Pflegeleistungen sind auch im eigenen Zuhause möglich. Sollten Sie aufgrund der langen Wartelisten keinen Platz für eine stationäre Kurzzeitpflege gefunden haben, stellen wir Ihnen hier eine gute Ausweichmöglichkeit vor.
Eine beliebte Alternative ist die Verhinderungspflege. Der große Vorteil: Ihr Angehöriger kann auch in der Zeit Ihrer Abwesenheit weiter im gewohnten Zuhause bleiben. Eine 24 Stunden Pflegekraft, aber auch Bekannte oder Verwandte können die Versorgung übernehmen. Sie haben im Jahr bis zu sechs Wochen Anspruch auf Verhinderungspflege. Hierfür erhalten Sie bis zu 2.418 Euro Zuschuss pro Jahr.
Vor- und Nachteile der Kurzzeitpflege
Damit Sie die richtige Entscheidung treffen können, müssen Sie sowohl die Vor- als auch die Nachteile der Kurzzeitpflege bedenken. Wir haben diese hierzu kompakt für Sie zusammengefasst:
- Die Pflege- oder Krankenkassen zahlen jährlich 1.774 Euro Zuschuss zur Kurzzeitpflege.
- Sie können dieses Budget auf 3.386 Euro aufstocken, wenn Sie es mit ungenutzten Zuschüssen der Verhinderungspflege kombinieren.
- Die Kurzzeitpflege überbrückt Krisensituationen, in denen die Pflege sonst nicht gewährleistet ist.
- Die Versorgungs- und Unterbringungskosten zahlen Sie privat.
- Auch die Investitionskosten sind Eigenanteil.
- Die Wartelisten für die Einrichtungen sind meist lang.
Wie hat Ihnen dieser Ratgeber gefallen?
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen, um diesen Ratgeber-Artikel zu bewerten.
Das neue Entlastungsbudget 2025
Durch einen kalenderjährlichen Gesamtleistungsbetrag, das sogenannte neue Entlastungsbudget, sollen die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler genutzt werden können. Dieses Budget ist im Zuge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsbudget (PUEG) bestimmt worden und umfasst die Zusammenlegung der Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht ab 01. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro, für die flexible Nutzung beider Leistungen, zu Verfügung. Die Anforderungen der Verhinderungspflege werden an die der Kurzzeitpflege angepasst:
- Beide Leistungen können pro Kalenderjahr für bis zu acht Wochen beansprucht werden.
- Die hälftige Fortzahlung eines zuvor bezogenen (anteiligen) Pflegegeld wird auf bis zu acht Wochen erhöht.
- Bei einer erstmaligen Inanspruchnahme von Verhinderungspflege entfällt die sechsmonatige Vorpflegezeit.
Das vorgezogene Entlastungsbudget
Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr, mit den Pflegegraden 4 und 5, können das neue Entlastungsbudget schon seit 01. Januar 2024 nutzen und ihnen steht ein jährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.386 Euro zur flexiblen Nutzung für beide Leistungen zur Verfügung. Im Juli 2025 steigt das Budget auf 3.539 Euro.
Gut zu wissen
Das neue Entlastungsbudget ist vom Entlastungsbetrag zu unterscheiden:
► Das Entlastungsbudget ist nur für die Finanzierung der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gedacht.
► Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und ist ein monatlicher zusätzlicher Zuschuss der Pflegekasse, für die häusliche Pflege, in Höhe von 125 Euro pro Monat.
Kurzzeitpflege nach dem Sturz
Ein persönlicher Erfahrungsbericht von Renate M.
In schweren Zeiten ist guter Rat teuer - oder auch nicht: Denn nach der kostenlosen Beratung konnte Renate M. schnell eine Entscheidung treffen, die ihrer Mutter nach einem Unfall weiterhelfen konnte. Hier berichtet sie von ihren Erfahrungen mit der Kurzzeitpflege.
Als meine Mutter nach einem Oberschenkelhalsbruch wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden sollte, war ich erstmal schockiert. Sie konnte gar nicht laufen und war deswegen auf den Rollstuhl angewiesen. Noch dazu kam, dass ich nur wenige Tage hatte, um alles in der Wohnung vorzubereiten. Und das bei einer Wohnung im dritten Stock, ohne Aufzug.
Es war damals ja auch noch völlig unklar, wie viel Pflege meine Mutter nach der Genesung wirklich brauchen wird. In dem Moment war ich einfach nur völlig überfordert. Ich stand gefühlt ganz alleine da und musste nebenbei noch schnell eine andere Lösung finden. Meine beste Entscheidung war, mich beraten zu lassen.
Am Telefon wurde mir eine Kurzzeitpflege empfohlen. Außerdem habe ich direkt Vorschläge zu Einrichtungen mit freien Plätzen bekommen, eine davon nur wenige Autominuten vom Krankenhaus entfernt. In den drei Wochen Kurzzeitpflege konnte ich die Wohnung ganz in Ruhe vorbereiten und weitere Schritte organisieren. Eine wirklich große Erleichterung – Danke nochmal!
Inzwischen ist meine Mutter zwar wieder zuhause, aber in Zukunft werde ich gelassener an solche Situationen gehen. Jetzt weiß ich ja, was zu tun ist. Wenn ich anderen pflegenden Angehörigen noch einen Tipp geben kann: Lasst euch beraten. Ihr seid nicht alleine, auch wenn es erstmal so wirkt.
Wir danken Frau Renate M. für den aufschlussreichen Bericht und wünschen weiterhin alles Gute.
- Alles über Zuschüsse & Förderungen
- Praktische Checklisten und Tipps
- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Kurzzeitpflege schließt Versorgungslücken in der Pflege. Der Pflegebedürftige wird vorübergehend vollstationär in einem Pflegeheim aufgenommen. Dort wird er betreut, bis Sie die weitere Pflege wieder aufnehmen oder eine häusliche Pflege wieder möglich ist.
Der Antrag wird direkt bei der Pflege- oder Krankenkasse gestellt. Die meisten Kassen stellen Formulare zum Herunterladen auf ihren Webseiten bereit. Die Kurzzeitpflege sollte möglichst frühzeitig beantragt werden. So ist genug Zeit, einen geeigneten Platz für die Kurzzeitpflege zu finden.
Der Eigenanteil für Verpflegung und Unterkunft betragen circa 154 Euro pro Woche. Hinzu kommt außerdem eine Investitionspauschale von etwa 140 Euro pro Woche. So kommt es zu Gesamtkosten von etwa 300 Euro pro Woche.
Kurzzeitpflege ist grundsätzlich nur für Personen mit Pflegegrad vorgesehen. Ausnahme bildet eine Kurzzeitpflege nach einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt. Zuschüsse der Pflegekasse erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
Seit dem 01.01.2016 ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad möglich. Allerdings ist das nur in Notsituationen vorgesehen, zum Beispiel wenn nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt das Zuhause noch vorbereitet werden muss, um den Kranken versorgen zu können.
Zunächst kommt die Krankenkasse für die Pflegekosten in der Kurzzeitpflege auf, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft müssen jedoch privat getragen werden. Auch Investitionskosten sind Eigenleistungen. Im Durchschnitt beträgt der Eigenanteil circa 300 Euro pro Woche.
Die Kurzzeitpflege findet in einem Pflegeheim statt. Dort wird der Pflegebedürftige stationär aufgenommen und erhält sein eigenes Zimmer. Nicht alle Pflegeheime bieten Kurzzeitpflege an.
Unsere geschulten Berater helfen Ihnen kostenlos weiter. Gerne beantworten wir Ihnen telefonisch alle Fragen, die Sie haben. Auf Wunsch senden wir Ihnen Vergleichsangebote per E-Mail zu.
Wie hat Ihnen dieser Ratgeber gefallen?
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich einen Moment Zeit nehmen, um diesen Ratgeber-Artikel zu bewerten.