Kurzzeitpflege-Anbieter in Kleinau
Eine temporäre Betreuung von Senioren in Kleinau, aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Gegebenheiten, die den zuständigen Betreuer verhindern, wird für nicht länger als vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse bestritten und als Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim) bezeichnet. Eine Kurzzeitpflege oder eine Verhinderungspflege können in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aufgrund eines Urlaubs oder einer Erkrankung verhindert ist (Verhinderungspflege) oder wenn die pflegebedürftige Person sich nach einem Krankenhausaufenthalt erholen muss oder ein solcher vermieden werden soll.
Kleinau - Gut für das Verbringen des Alters
Langeweile kann den 581 Einwohnern in Kleinau nicht aufkommen, denn die Stadt verfügt auf einer Fläche von insgesamt 21,41 km² über genügend Angebote der Freizeitgestaltung, wie Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Es sind besonders auch die freundlichen Einwohner, welche die schöne Stadt Kleinau, neben kultureller Diversität und einem attraktiven Angebot an Freizeitmöglichkeiten, zu einem ganz besonderen Platz machen. Es gibt zahlreiche sehr gute Argumente, das Bistro "Eis-Café Zur "tenne" aufzusuchen, wenn das man in Kleinau ist. Vorwiegend sind es die schmackhaften Snacks und Erfrischungen, die zuvorkommenden Kellner, die anständigen Preise und das angenehme Klima, die dieses Café so besonders machen. Die "Kur-Apotheke" ist nur eine von verschiedenen Apotheken in der Stadt Kleinau, die für alle Notfälle die passenden Medikamente anbieten.
Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist die Lösung wenn Sie zeitweise keine Zeit für pflegebedürftige Verwandte haben sollten.
Dank der vielen Vorzüge die Kleinau zu bieten hat, eignet sich die Stadt ideal zum ruhigen Verbringen des Lebensabends. Pflegebedürftige Rentner haben falls vonnöten, für nicht länger als 4 Wochen pro Kalenderjahr die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Die Pflegeversicherung bezahlt dazu einen jährlichen Betrag von maximal 1.550 Euro und die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für die normalerweise pflegende Person wird dabei unterbrochen. Nach einer Zeitspanne von zumindest 6 Pflegemonaten, haben pflegebedürftige Rentner ein Anrecht auf Kostendeckung einer Verhinderungspflege durch die Pflegekasse. Diese summiert sich auf höchstens 1.550 pro Jahr. Realisiert werden kann eine Verhinderungspflege dann etwa durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder selbstverständlich auch einen Pflegedienst. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können aneinander gekoppelt werden. Das bedeutet nach Aufbrauchen der Hilfeleistungen für eine Kurzzeitpflege, kann das Recht auf eine Verhinderungspflege zur Geltung gebracht werden. Allerdings werden für diesen Fall nur noch die Unkosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz von der Pflegeversicherung getragen.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Suche nach Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Da Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege derzeit immer häufiger in Anspruch genommen wird, bestehen selbstverständlich auch in Kleinau ein fachmännische Anbieter, welche Pflegebedürftigen solche Leistungen anzubieten imstande sind. Körperschaften wie beispielshalber Kursana oder die Johanniter, gehören zu den meist verbreiteten Trägern von Dienstleistern für Verhinderungspflege in der BRD. Der vorschriftsmäßige Betrieb von ortsgebundenen und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die Bereitstellung von Personal und Sachmitteln, sowie die Übernahme der Unkosten, zählen zu ihren Hauptaufgaben. Entsprechend den Alterskrankheiten von Pflegesuchenden gibt es Einrichtungen für Kurzzeitpflege die z. B. auf Demenz oder auf Wachkoma spezialisiert sind. Bei allen Fragen und Unklarheiten, die bei der Suche nach optimalen Einrichtungen für Kurzzeitpflege, Seniorenpflegeheimen oder Seniorenzentren aufkommen sollten, steht Ihnen ein Mitarbeiter der Pflegehilfe natürlich hilfreich zur Seite.