Die Kosten der Intensivpflege
Wie viel kostet Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege findet außerhalb einer Klinik statt, in häuslicher Umgebung, in einer Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim. Dabei werden schwerstpflegebedürftige Personen unter Beaufsichtigung von Pflegefachkräften rund um die Uhr versorgt, gepflegt und überwacht.
In der außerklinischen Intensivpflege wird zudem zwischen stationärer und ambulanter Intensivpflege unterschieden, es gilt jedoch der Leitsatz „ambulant vor stationär“. Dieser meint, wenn der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen es zulässt, dass die ambulante Pflege der stationären Pflege in einem Pflegeheim, immer bevorzugt werden sollte. Der Gesetzgeber weist darauf hin im Sozialgesetzbuch XII § 13.
Sowohl bei der stationären als auch bei der ambulanten Intensivpflege entstehen Kosten. Die meisten der Kosten werden dabei von der Krankenkasse und Pflegekasse übernommen. Dennoch bleibt ein Eigenanteil für Ihren Angehörigen, der sich jedoch innerhalb der Intensivpflege-Modelle unterscheidet.
Informieren Sie sich hier ausführlich zu den Kosten der Intensivpflege.
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Der Eigenanteil der Pflegekosten liegt bei 10 Prozent.
- In Pflege-WGs kommen Kosten für Miete und Lebensmittel hinzu.
- Die ambulante Pflege ist der stationären zu bevorzugen.
Wovon hängen die Kosten für Intensivpflege ab?
Die Kosten für Intensivpflege variieren je nach Pflege- und Betreuungsaufwand sowie nach Auswahl des entsprechenden Modells. Benötigt Ihr Angehöriger Intensivpflege, sollten Sie sich immer mehrere Kostenvoranschläge einholen und diese miteinander vergleichen, sodass der Eigenanteil Ihres Angehörigen möglichst gering bleibt.
Der Eigenanteil der Pflegekosten beträgt 10 Prozent in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr. Leidet Ihr Angehöriger unter einer chronischen Krankheit, kann er sich von der Zuzahlung befreien lassen, sodass er maximal ein Prozent seines Bruttoeinkommens zahlen muss.
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Die Intensivpflege im eigenen Zuhause Ihres Angehörigen bietet ihm die Möglichkeit im familiären Umfeld zu sein und so mit gewohnten Strukturen und Vertrautheit gepflegt zu werden. Bei diesem Modell kümmert sich eine Pflegefachkraft um Ihren Angehörigen, somit ist eine 1:1 Betreuung gegeben. Die Pflege und Versorgung Ihres Angehörigen erfolgt dabei immer in sehr enger Abstimmung mit Ihnen und dem behandelnden Arzt. Intensivpflegedienste übernehmen die Ausführung der medizinischen Behandlungspflege und Versorgung.
Für die häusliche Pflege müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Das Zuhause Ihres Angehörigen muss so ausgestattet werden, dass die Pflege und Versorgung optimal ausgeführt werden kann. Diese Ausstattung verursacht Kosten, die jedoch von der Krankenkasse erstattet werden.
Die Unterbringung in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft kann auch eine gute Alternative sein, eine intensive Pflege und Versorgung sicherzustellen. Durch das Zusammenleben von drei bis zwölf Bewohnern innerhalb einer Gemeinschaft wird einer Vereinsamung zudem entgegengewirkt. Ihr Angehöriger mietet ein Privatzimmer an, dass speziell nach seinen Bedürfnissen angepasst und ausgestattet wird. In diesem Modell ist eine 1:1 Betreuung nicht möglich, das Verhältnis liegt eher bei 1:3.
Hierbei entstehen zusätzliche Kosten für die Anmietung des Privatzimmers, sowie für Lebensmittel.
Durch ambulante Lösungen ist der Einzug in ein Pflegeheim oder die Unterbringung in ein Krankenhaus nicht unbedingt nötig. Wichtig bei der ambulanten Pflege ist es, dass ein Pflegedienst beauftragt wird, der auf Intensivpflege spezialisiert ist.
Die verschiedenen Modelle haben ihre Daseinsberechtigung und bieten jeweils Vor- und Nachteile. Durch die Entscheidung für eins der Modelle, entstehen verschiedene Kosten, die jedoch bei jedem Modell zum größten Teil von der Krankenkasse sowie Pflegekasse übernommen werden. Dennoch bleibt ein Eigenanteil, den Ihr Angehöriger tragen muss. Behalten Sie die Kosten im Überblick.
Unabhängig von Modell können verschiedene Kosten entstehen für die medizinische Behandlungspflege, für die Grundpflege, für Miete sowie für das alltägliche Leben.
Kosten für die Behandlungspflege werden nach SGB V in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden. Die maximale Höhe, die dabei übernommen wird, kann sich auf 24 Stunden belaufen. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt meist direkt mit dem Pflegedienst. Kosten sind immer abhängig vom Behandlungsaufwand Ihres Angehörigen.
Kosten der Grundpflege finanzieren sich nach SGB XI aus den Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung. Die Höhe der Zahlungen ist dabei abhängig vom Pflegegrad Ihres Angehörigen. Sofern die Kosten der Grundpflege die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, sind diese als Eigenanteil zu zahlen. In die Kategorie der Grundpflege fallen die Körperhygiene, Ernährung sowie die Mobilität Ihres Angehörigen.
Kosten für medizinische Behandlungspflege sowie für Grundpflege ergeben sich in jedem der drei Modelle.
Kosten für häusliche Intensivpflege
Die Intensivpflege verursacht vergleichsweise hohe Kosten, da der Pflege- und Betreuungsaufwand hoch ist. Die Pflege- und Krankenkasse unterstützt Schwerstpflegebedürftige jedoch finanziell, sodass der Eigenanteil in allen drei Modellen überschaubar bleibt. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Kosten für die häusliche Intensivpflege setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, wie beispielsweise der Höhe des allgemeinen Pflegeaufwandes, ob Ihr Angehöriger beatmet werden muss, ob er sich im Koma befindet oder ob eine regelmäßige Wundversorgung stattfindet.
Trotz finanzieller Unterstützung seitens der Pflege- und Krankenkasse, fällt auch bei der häuslichen Intensivpflege ein Eigenanteil für Ihren Angehörigen an. 10 Prozent der Pflegekosten muss Ihr Angehöriger tragen, jedoch nur die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Direkt danach entfällt der Eigenanteil automatisch. Dazu kommen 10 Euro pro Verordnung gemäß § 61 SGB V.
Sie und Ihr Angehöriger sollten vor der Beauftragung eines Intensivpflegedienstes unbedingt mehrere Kostenvoranschläge miteinander vergleichen, um so den Eigenanteil möglichst gering zu halten. Dazu kommt, da es sich bei der Intensivpflege um eine eingehende Pflege handelt, daher sind Vertrauen sowie fachliche Kompetenz von noch größerer Bedeutung. Prüfen Sie den Intensivpflegedienst hinsichtlich Leistungen, Qualifikation und Einfühlungsvermögen.
Neben dem Eigenanteil der Pflegekosten, können ebenso die Strom- und Wasserkosten steigen, da beispielsweise elektrische Geräte, wie ein Beatmungsgerät, angeschlossen sind und sich eine zusätzliche Person im Haushalt befindet.
Darüber hinaus sind in vielen Fällen der häuslichen Intensivpflege bauliche Umbaumaßnahmen notwendig, um das Wohnumfeld Ihres Angehörigen barrierefrei zu gestalten. Dies kann beispielsweise das Verbreiten von Türen im Haus sein, damit ein Rollstuhl durchpasst sowie Umbauten im Badezimmer, um die Hygiene Ihres Angehörigen zu erleichtern. Die entstehenden Kosten hierbei hängen von der Situation vor Ort ab. Die Pflegekasse unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem entsprechenden Zuschuss.
Zudem werden bei der häuslichen Intensivpflege Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Mundschutze, Einlagen, Inkontinenzhilfen oder Bettschutze benötigt. Die Kosten hierfür hängen ebenso vom individuellen Bedarf Ihres Angehörigen ab. Die Pflegekasse unterstützt bei den Kosten für Pflegehilfsmittel ebenfalls.
Möchten Sie sich einen individuellen Überblick über die Kosten der häuslichen Intensivpflege Ihres Angehörigen verschaffen, sollten Sie eine zusätzliche Beratung durch die Krankenkassen oder Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Kosten für stationäre Intensivpflege
Die stationäre Intensivpflege in einem Pflegeheim ist vor allem bei schweren Verläufen oft unumgänglich. Nicht selten ist die stationäre Intensivpflege aber auch eine Übergangslösung, beispielsweise nach einem langen Aufenthalt im Krankenhaus, um die häusliche Intensivpflege vorzubereiten.
Vor allem bei Patienten in einem Wachkoma, die nicht mehr allein atmen und essen können, wird die stationäre Intensivpflege besonders oft von Ärzten verordnet. Zudem ist meistens auch ein Pflegegrad für den Einzug in ein Pflegeheim notwendig, da nur sehr wenige Plätze zur Verfügung stehen und die ambulante Intensivpflege zu bevorzugen ist.
In einer stationären Einrichtung sind Pflegefachkräfte, Betreuungskräfte und Hilfskräfte gemeinsam für die Betreuung und Versorgung Ihres Angehörigen verantwortlich.
Die Kosten der stationären Intensivpflege setzen sich zusammen aus Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Diese werden von der Pflege- und Krankenkasse übernommen, wodurch als Eigenanteil lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr für Ihren Angehörigen entsteht. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen müssen in diesem Fall nicht von Ihrem Angehörigen selbst getragen werden.
Wenn sich der Zustand Ihres Angehörigen im Pflegeheim verbessert, sodass keine Intensivpflege mehr nötig ist, aber weiterhin mindestens Pflegegrad 2 besteht, muss der Eigenanteil für Unterkunft, Versorgung und Investitionen erst nach sechs Monaten wieder von Ihrem Angehörigen übernommen werden. Krankenkassen können Leistungen freiwillig länger übernehmen.
Kosten einer Intensivpflege-WG
Intensivpflege-WGs sind Wohngemeinschaften, in der schwerstpflegebedürftige Patienten gemeinsam leben. Innerhalb einer Intensivpflege-WG kümmern sich Pflegekräfte rund um die Uhr um die Bewohner. Ihr Angehöriger mietet dabei ein Privatzimmer an, dass er individuell einrichten und gestalten kann. Ein großer Vorteil der Wohngemeinschaften ist die soziale Teilhabe durch Gemeinschaftsräume – sofern es der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen zulässt.
In Intensivpflege-Wohngemeinschaften ist meist eine 1:3 Betreuung gegeben, demnach kommen auf eine Pflegefachkraft drei Patienten.
Zieht Ihr Angehöriger in eine Intensivpflege-WG, kommen neben dem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen im Kalenderjahr noch Kosten für Miete und Lebensmittel hinzu.
Die Kosten für Miete und Betriebskosten sind immer vom örtlichen Mietspiegel abhängig. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt von den Wohngemeinschaften mehrheitlich pauschal, sodass Ihr Angehöriger stets mit einer gleichbleibenden Miete rechnen kann. Kosten für Lebensmittel hängen von den individuellen Wünschen Ihres Angehörigen ab. Einige Anbieter rechnen zusätzlich Sonderleistungen ab, wie das Waschen der Wäsche. Das Abrechnen von Sonderleistungen ist jedoch optional, klären Sie mögliche zusätzliche Kosten im Vorfeld ab.
Kosten der Beatmungs-WGs
In einer Beatmungs-WG fallen zuzüglich zur Pflege ebenfalls Kosten für Miete und Verpflegung an, zudem können Kosten für weitere Aufwendungen entstehen. Klären Sie mit dem entsprechenden Anbieter, die monatlichen Kosten ab, sodass Sie einen Gesamtüberblick haben und vorab kalkulieren können.
Geld sparen in der häuslichen Intensivpflege
Soll Ihr Angehöriger im eigenen Zuhause intensiv gepflegt werden, müssen die Räumlichkeiten entsprechend vorbereitet werden. Der Prozess von der Entlassung aus einer Klinik bis zur ambulanten Intensivpflege im häuslichen Umfeld kann bis zu mehreren Wochen dauern. In einigen Fällen wird auch die stationäre Intensivpflege in einem Pflegeheim als Übergangslösung wahrgenommen. Diese Zeit können Sie für die Vorbereitungen nutzen.
Für die häusliche Intensivpflege können sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig werden. Die Pflegekasse bezuschusst Umbaumaßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, mit bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist die Notwendigkeit der Umbaumaßnahme sowie ein anerkannter Pflegegrad. Mit diesem Zuschuss kann beispielsweise das Badezimmer barrierefrei umgebaut werden, Türschwellen abgesenkt oder verbreitet werden oder ein Sitzlift sowie ein Plattformlift eingebaut werden.
Bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse pro im Haushalt lebender Person mit bis zu 4.000 Euro. Leben mehrere Personen im Haushalt mit anerkanntem Pflegegrad, sind gegebenenfalls auch mehrere Personen zuschussberechtigt. Der Zuschuss ist maximal für vier Personen möglich, die Höchstgrenze liegt daher bei maximal 16.000 Euro.
Weiterhin entstehen Stromkosten, durch die Nutzung notwendiger elektronischer Geräte. Die Kosten für den Stromverbrauch muss Ihr Angehöriger nicht allein tragen, die Krankenkasse übernimmt bei Einreichung die Kosten.
Ihr Angehöriger hat zudem Anspruch auf das sogenannte Entlassmanagement. Die Klinik oder Pflegedienste müssen Ihren Angehörigen zum Übergang in die häusliche Intensivpflege unterstützen, gemäß § 39 Abs.1a SGB V. Dabei kümmern sie sich um notwendige Formalitäten. Sie und Ihr Angehöriger sind nicht dazu verpflichtet, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Innerhalb der häuslichen Pflege benötigen Sie eine Vielzahl an Hilfsmitteln. Einige Hilfsmittel benötigen einen langen Genehmigungsprozess seitens der Krankenkasse, andere Leistungen, wie der Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhält Ihr Angehöriger vergleichsweise schnell. Ihr Angehöriger benötigt Medizintechnik, diese werden je nach Pflegeaufwand und Bedarf festgelegt. Nach einem Genehmigungsverfahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten für beispielsweise Beatmungsgeräte.
Unter die Hilfsmittelversorgung fallen je nach Bedarf Rollstühle, Pflegebetten, Spezialmatratzen, Badehilfen, Patientenlifter und mehr. Die Verordnung stellt dabei die Klinik, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Im Hilfsmittelverzeichnis sind viele Hilfsmittel gelistet, die bei häuslicher Pflege unterstützen. Gelistete Hilfsmittel erhält Ihr Angehöriger auf Rezept kostenlos. Hierbei fällt lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro pro Rezept an, bei chronischer Erkrankung können Sie Ihren Angehörigen von einer Zuzahlung befreien.
Ihr Angehöriger hat einen Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, bei anerkanntem Pflegegrad. Die Pflegehilfsmittel werden individuell für Ihren Angehörigen zusammengepackt und direkt zu ihm nach Hause versendet. Die Pflegekasse sieht hierfür einen Pauschalbetrag von 40 Euro pro Monat vor.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Außerklinische Intensivpflege findet nicht auf der Intensivstation einer Klinik statt, sondern ambulant im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft sowie stationär in einem Pflegeheim. Patienten in der Intensivpflege müssen rund um die Uhr versorgt und gepflegt werden. Diese Pflege und Überwachung übernehmen qualifizierte Pflegefachkräfte.
Der Eigenanteil der häuslichen Intensivpflege liegt bei 10 Prozent der Pflegekosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Zudem werden die Strom- und Wasserkosten steigen, durch die Nutzung technischer Geräte und einer weiteren Person im Haushalt. Weiterhin können Umbaumaßnahmen anfallen, um die häusliche Pflege möglich zu machen.
Der Eigenanteil für Patienten liegt bei 10 Prozent der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen pro Kalenderjahr. Hinzu kommen Kosten für Miete und Lebensmittel. Die Kosten für Miete und Betriebskosten sind immer vom örtlichen Mietspiegel abhängig.
Die Kosten der stationären Intensivpflege setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, wie die Pflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Die Kostenübernahme findet seitens der Kranken- und Pflegekasse statt.
Ist die Intensivpflege medizinisch notwendig, werden die Kosten für Grundpflege und medizinische Behandlungspflege anteilig von der Pflege- und Krankenkasse übernommen.
Pflegeversicherung und Krankenkasse leisten zusätzlich Zuschüsse zur häuslichen Intensivpflege, sodass die Finanzierung von Umbaumaßnahmen, technischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel möglich gemacht wird.
Sind sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Zuhause notwendig, unterstützt die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro pro im Haushalt lebender Person.
Entstehen zusätzliche Stromkosten durch die Nutzung von technischen Hilfsmitteln, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Für die Finanzierung von Hilfsmitteln, wie Rollstühle, Pflegebetten usw. kommt die Krankenkasse nach einer ärztlichen Verordnung auf.
Weiterhin unterstützt die Pflegekasse mit maximal 40 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Unsere geschulten Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich rund um das Thema Intensivpflege. Gemeinsam finden wir mit Ihnen eine passende Lösung für Ihren Angehörigen.