Die Aufgaben der Intensivpflege
So unterstützt die Intensivpflege
Ist Ihr Angehöriger schwerstpflegebedürftig und ist deshalb auf eine Pflege und Betreuung rund um die Uhr angewiesen, wird von Intensivpflege gesprochen. Diese wird von examinierten Pflegefachkräften übernommen und ist stationär als auch ambulant möglich. Wichtig ist dabei, dass die Versorgung der pflegebedürftigen Person durchgängig gesichert ist. Ist Ihr Angehöriger schwerstpflegebedürftig, stellt dieser Umstand besondere Voraussetzungen an die Pflege und Versorgung.
Das Ziel der Intensivpflege ist es, durch vorbeugende und rehabilitativen Maßnahmen eine Linderung der Krankheit zu fördern. Dabei soll Lebensfreude und Lebensqualität bestmöglich erhalten bleiben. Die gesundheitliche Versorgung Ihres Angehörigen steht dabei immer an erster Stelle. Die Versorgung kann sämtliche Lebensaktivitäten betreffen, wie beispielsweise das Atmen, Essen, Trinken und Ausscheiden. Sollten Körperfunktionen Ihres Angehörigen gestört oder eingeschränkt, kann eine Intensivpflege benötigt werden.
Ambulante Intensivpflege findet im Zuhause Ihres Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft statt. Die stationäre Intensivpflege wiederum in einem Intensivpflegeheim. Möchte Ihr Angehöriger trotz schwerer Pflegebedürftigkeit im eigenen Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft leben, ist die ambulante Intensivpflege oft eine gute Alternative, da die häusliche Umgebung sehr oft zum Wohlbefinden einer pflegebedürftigen Person beiträgt.
Benötigt Ihr Angehöriger eine intensive Pflege, stellt das Sie als Angehöriger ebenfalls vor eine große emotionale und organisatorische Herausforderung. Die Intensivpflege ist eine komplexe Pflegeform, die dann notwendig wird, wenn Ihr Angehöriger jederzeit in eine lebensbedrohliche Lage kommen kann, sodass bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes schnell reagiert werden kann.
Ein Aufgabenbereich der Intensivpflege ist die Situationsanalyse sowie die Pflegeintervention, dadurch werden die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen erkannt und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Der Hauptaufgabenbereich ist die medizinische Therapie, die Medikamentenvergabe sowie die lückenlose Überwachung und Beobachtung Ihres Angehörigen. Weitere Aufgaben der Intensivpflege sind die soziale Begleitung sowie die Beratung. Eine Beratung ist für Pflegebedürftige als auch Angehöriger von enormer Wichtigkeit, um über die neue Situation sowie über mögliche Veränderungen des Krankheitszustandes Ihres Angehörigen bestens informiert zu sein.
Typische Erkrankungen von Personen, bei denen eine Intensivpflege notwendig wird, sind beispielsweise Störungen der Atmung, der Herz-Kreislauffunktionen, des Nervensystems oder der Nierenfunktion.
Informieren Sie sich hier ausführlich über die einzelnen Aufgaben der Intensivpflege.
- Was macht eine Intensivpflegekraft?
- Wann ist eine außerklinische Intensivpflege möglich?
- Für wen ist die Intensivpflege geeignet?
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
Kurzgesagt: Aufgaben der Intensivpflege
- Die Hauptaufgabe ist die medizinische Behandlungspflege.
- Pflegeangebot unterscheidet sich vom ambulanten Pflegedienst.
- Die Pflege und Überwachung findet rund um die Uhr statt.
Was macht eine Intensivpflegekraft?
Damit eine Überwachung Ihres Angehörigen Tag und Nacht gegeben ist, muss ein Intensivpflegedienst beauftragt werden. Das Personal der Intensivpflege muss auf eine besondere Versorgung von Intensiv- und Beatmungspatienten spezialisiert sein.
Der Aufgabenbereich der Intensivpflege ist sehr vielfältig und unterscheidet sich grundlegend zu dem Pflegeangebot des ambulanten Pflegedienstes. Wird Ihr Angehöriger innerhalb der Intensivpflege gepflegt, wird jederzeit davon ausgegangen, dass eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, daher ist das Intensivpflegepersonal in Krankenhäusern, Pflegeheimen und eines Pflegedienstes besonders gut ausgebildet und spezialisiert.
Dafür werden eine dreijährige Ausbildung sowie jährliche Zusatzfortbildungen und -qualifikationen benötigt. Durch die Beobachtung des Gesundheitszustandes Ihres Angehörigen kann eine Intensivpflegekraft jederzeit schnell eingreifen und weiterhelfen. Zudem ist ein technisches Verständnis von großer Bedeutung für die korrekte Bedienung und Überwachung medizinischer Geräte.
Neben der Bewachung Ihres Angehörigen zählt zu den Aufgaben der Intensivpflege, die Grund- und Behandlungspflege, dazu zählen die Körperhygiene, die Zubereitung und Vergabe von Nahrung sowie die Mobilisation. Weiterhin werden Patienten mit akuter Störung der elementaren Vitalfunktionen behandelt, aber auch die Wundversorgung und die Vergabe notwendiger Medikamente gehört zu den Aufgaben einer Intensivpflegekraft. Zudem planen und organisieren sie den pflegerischen Ablauf Ihres Angehörigen und desinfizieren und sterilisieren medizinische Geräte.
Dabei geht es nicht ausschließlich um die Pflege Ihres Angehörigen, durch die intensive Versorgung, ob im eigenen Zuhause Ihres Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft, wird meistens eine tiefe Bindung zwischen der Pflegekraft und Ihrem Angehörigen aufgebaut. Soziale Kontakte in jeglicher Form sind gerade im Alter sehr wichtig, um einer Vereinsamung entgegenzuwirken.
Die genauen Aufgaben der Intensivpflege hängen immer davon ab, ob die Pflege stationär oder ambulant erfolgt und auf den individuellen Zustand Ihres Angehörigen.
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Situationsanalyse
Übernimmt eine Intensivpflegekraft die Pflege Ihres Angehörigen, wird zunächst die Situation Ihres Angehörigen intensiv analysiert. Dabei wird der Grund für die Intensivpflege, der bisherige Gesundheitszustand und die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten, Zustände und Probleme Ihres Angehörigen berücksichtigt. Weiterhin wird das Ausmaß der bestehenden Probleme Ihres Angehörigen festgelegt.
Zur Analyse zählt das zielgerechte Sammeln von Informationen bezogen auf die Intensivpflege sowie -behandlung. Dabei werden alle relevanten Patientenakten und eine Befragung Ihres Angehörigen selbst ausgewertet, sodass eine an Ihren Angehörigen ausgerichtete Intensivpflege stattfinden kann. Es wird also vor Beginn einer Behandlung eine Grundlage geschaffen. So kann festgelegt werden, wie hoch der erforderliche Bedarf an Pflege und Behandlungen ist.
Pflegemaßnahmen definieren
Nach einer intensiven Situationsanalyse des Patienten wählt die Intensivpflegekraft passende Pflegekonzepte aus und passt diese an die individuellen Ansprüche Ihres Angehörigen an. Dabei werden entsprechende Maßnahmen priorisiert und durchgehend auf ihre Wirksamkeit geprüft. Sollte sich demnach am Gesundheitszustand Ihres Angehörigen etwas verändern oder gewisse Maßnahmen schlagen anders an als erwartet, werden diese gezielt angepasst. Das Ziel der Intensivpflege sollte immer sein, eine patientenorientierte Pflege zu gewährleisten.
Ziele werden dabei vorab definiert. Diese meinen die Erreichung einer Veränderung im Gesundheitszustandes Ihres Angehörigen innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Bei der Intensivpflege haben Maßnahmen, die das Überleben sichern, immer den Vorrang vor allen anderen Pflegezielen. Anhand dieser Ziele wird die oben erwähnte Wirksamkeit sicher geprüft. Dabei ist zu beachten, dass grundsätzlich erreichbare und überprüfbare Pflegeziele gesetzt werden.
Die sogenannte Pflegeplanung meint alle Pflegemaßnahmen, die notwendig sind, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Planung erfolgt immer individuell, da sie auf den persönlichen Bedürfnissen und dem Zustand Ihres Angehörigen beruht. Ein Pflegeplan sollte immer so konkret und nachvollziehbar wie möglich verfasst sein.
Medizinische Therapie, Medikamentenvergabe und Überwachung
Die Hauptaufgabe einer Intensivpflegekraft ist die Durchführung der Pflege und medizinischen Behandlung sowie die stetige Überwachung eines Patienten. Im Mittelpunkt steht hierbei immer die Sicherheit Ihres Angehörigen.
Dazu zählen Aufgaben, wie das Sicherstellen und Überwachen der Vitalfunktion, die sichere Verabreichung verordneter Medikamente, die Wundversorgung, die Körperpflege und Lagerung, sowie kleine invasive Eingriffe. Bei der Vergabe von Medikamenten werden zudem immer Wirkung und Nebenwirkungen stetig überwacht.
Weiterhin können zu den Aufgaben, die Entwöhnung von Beatmungsgeräten und das Erlernen von eigenständigem Atmen, die Durchführung von Intensivtherapien, wie die Dialyse, Schmerztherapie und die Analgosedierung, zählen. Weitere Aufgaben sind Infusions- und Lagerungstherapien, die Blutentnahme und das Spritzen von Injektionen.
Zudem fällt in den Aufgabenbereich, das Absaugen von Trachealkanülen. Bei einem ausreichenden Hustenmechanismus oder einer chronischen Atemnot, wird eine Trachealkanüle gesetzt, die mehrmals täglich abgesaugt sowie gepflegt werden muss.
Weiterhin kann die Insulintherapie in den Aufgabenbereich der medizinischen Versorgung zählen. Bei Patienten, die an Diabetes mellitus erkrankt sind, ist diese mit einem sehr hohen Therapie- und Beobachtungsaufwand verbunden. Hierbei wird individuell unterschieden, ob mit einer intensivierten konventionellen Insulintherapie oder einer Insulinpumpentherapie gearbeitet wird. Bei Diagnosen, wie Tumorerkrankungen oder Hirnschäden, muss eine ganzheitliche Versorgung Ihres Angehörigen sichergestellt werden.
Bei einer außerklinischen Intensivpflege ist die Heimbeatmung ein wichtiger Teil des Aufgabenbereiches. Die Beatmungspflege erfolgt hierbei über eine Kehlkopfmaske, eine Trachealkanüle oder einem Beatmungstubus. Zudem besteht die Möglichkeit bei einer nicht-invasiven Beatmung diese mit einer Nasen- oder Gesichtsmaske durchzuführen.
Verschlechtert sich die Situation eines Patienten, ergreift eine Intensivpflegekraft selbstständig Maßnahmen zur Stabilisierung.
Der Aufgabenbereich der medizinischen Therapie ist sehr umfangreich und muss immer fallbezogen festgelegt werden. Je nach Gesundheitszustandes Ihres Angehörigen sowie seinen individuell festgesetzten Pflegemaßnahmen, muss eine Intensivpflegekraft eingesetzt werden, die speziell im entsprechenden Bereich zusätzlich ausgebildet wurde.
Neben der medizinischen Behandlungspflege zählt auch die Überwachung und Dokumentation mit in den Hauptaufgabenbereich einer Intensivpflegekraft. Für die Dokumentation des Pflegeprozesses besteht eine gesetzliche Pflicht, so soll die Qualität der Pflege bestmöglich gesichert werden. Dadurch sollen vorgegebene Anforderungen, wie die Verwendung der Pflegeprozesskriterien, Übersichtlichkeit, Anwendung der Intensivpflegestandards und die kontinuierliche Bewachung eines Patienten erfüllt und sichergestellt sein.
Soziale Betreuung und Beratung
Vereinsamung ist keine Seltenheit bei pflegebedürftigen Personen. Gerade wenn eine Krankheit und die Behandlung sowie eine entsprechende Pflege im Vordergrund steht, sollte eine soziale Betreuung nicht in den Hintergrund geraten. Diese kann einen positiven Einfluss auf das psychische Wohlbefinden Ihres Angehörigen haben.
Die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, gemeinsame Spaziergänge oder ähnliches können gegebenenfalls unter den Aufgabenbereich einer Intensivpflegekraft fallen. Der Umfang muss individuell innerhalb einer Maßnahmenplanung vorab besprochen werden.
Weiterhin informiert und berät eine Intensivpflegekraft Sie und Ihren Angehörigen über den Krankheitsverlauf und Therapien. Sodass Ihr Informationsbedarf gedeckt ist, Sie Behandlungen verstehen sowie mitentscheiden und Sie aufkommende Fragen jederzeit stellen können.
Wann ist eine außerklinische Intensivpflege möglich?
Bei der stationären Intensivpflege werden Pflegebedürftige in Einrichtungen, wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen untergebracht und von medizinischem Personal rund um die Uhr betreut, gepflegt und überwacht.
Die Möglichkeit einer häuslichen Intensivpflege besteht für Patienten, die außerklinisch eine Fortführung der Intensivtherapie benötigen. Die Versorgung wird dabei von ambulanten Intensivpflegediensten übernommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Angehöriger dauerhaft von Beatmungsmaschinen abhängig ist. Maßnahmen der außerklinischen Intensivpflege sind sowohl die Grundpflege nach SGB XI und die medizinische Behandlungspflege nach SGB V – einige Krankheitsbilder und individuelle Situation fordern eine stationäre Behandlung, ob eine außerklinische Intensivpflege möglich ist, muss fallbezogen entschieden werden.
Da bei der Intensivpflege jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann, ist für die häusliche Intensivpflege eine Beauftragung eines Intensivpflegedienstes notwendig, ein ambulanter Pflegedienst, ohne die notwendigen Qualifikationen und Spezialisierungen, reicht hierbei nicht aus. Die beauftragte Pflegefachkraft muss demnach besondere Herausforderungen und Voraussetzungen erfüllen. Neben einer dreijährigen Grundausbildung gehören weitere Fortbildungen und Weiterbildungen zu Themen wie Reanimation und Erste Hilfe dazu.
Sehr häufig werden bei der Intensivpflege Kenntnisse für die Beatmungspflege benötigt. Hierfür gibt es ebenfalls Fortbildungen. Das Ziel der Beatmungspflege im häuslichen Umfeld ist es, Ihren Angehörigen in den bekannten Alltag zu integrieren und seine Lebensqualität somit maßgeblich zu verbessern.
Möchten Sie die häusliche Intensivpflege für Ihren Angehörigen gewährleisten, müssen Sie also einen Pflegedienst beauftragen, der Kenntnisse und Spezialisierungen in Themenbereichen, die Ihren Angehörigen individuell betreffen, nachweisen kann. Das Wohlergehen Ihres Angehörigen sollte bei der ambulanten Pflege immer das oberste Ziel sein.
In der außerklinischen Intensivpflege fallen grundsätzlich die meisten der Aufgaben an, die auch bei der stationären Pflege anfallen. Hierzu zählen die Überwachung der Vitalfunktionen, die hygienische Körperpflege, die Vergabe der notwendigen Medikamente sowie die Essensvergabe nach ärztlicher Anordnung. Dazu kommt jedoch, dass Ihrem Angehörigen so ein selbstbestimmtes Leben in seinem bekannten häuslichen Umfeld ermöglicht werden kann.
Für wen ist die Intensivpflege geeignet?
Benötigt Ihr Angehöriger eine intensive Überwachung und Behandlung, wie es beispielsweise bei einer Atemwegserkrankung, nach einer schweren Verletzung oder bei fortgeschrittenen neurologischen oder pneumologischen Erkrankung der Fall sein kann, ist die Intensivpflege für ihn geeignet. Dabei spielt keine Rolle, ob die Notwendigkeit der intensiven Pflege durch einen Unfall oder eine Krankheit ausgelöst wurde.
Das individuelle Krankheitsbild Ihres Angehörigen ist im Endeffekt immer entscheidend, ob eine Intensivpflege notwendig und möglich ist. Angeordnet wird die Intensivpflege durch einen Arzt, sehr häufig nach einem langen Klinikaufenthalt. Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit und damit für den Anspruch auf intensive Pflege muss ein Arzt die Diagnose einer vitalen Bedrohung in regelmäßigen Abständen neu bescheinigen und eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung verordnen. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird gesetzlich durch das Sozialgesetzbuch geregelt.
Eine Antragsstellung erfolgt dabei in den meisten Fällen, über die Klinik zusammen mit Ihnen als Angehörigen. Dabei leitet der Sozialdienst der Klinik die entsprechenden Unterlagen Ihres Angehörigen an den Medizinischen Dienst der Krankenkasse weiter. Sollte Ihr Angehöriger zu diesem Zeitpunkt noch keinen anerkannten Pflegegrad nachweisen können, sollte diesbezüglich eine Antragsstellung erfolgen.
Bevor Sie jedoch für Ihren Angehörigen einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, sollten Sie immer sicherstellen, dass die eingesetzte Pflegefachkraft, über alle notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verfügt. Dafür sollten Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen und erst dann einen Auftrag erteilen.
Gerade für Patienten in der ambulanten Pflege ist eine professionelle und durchgehende Versorgung besonders wichtig, um in einem lebensbedrohlichen Notfall schnell reagieren zu können. Die häusliche Intensivpflege kann maßgeblich dazu beitragen, die Lebensqualität Ihres Angehörigen zu verbessern. Da ein wesentlicher Faktor der häuslichen Pflege die aufgewendete Zeit ist. Pflegerische Maßnahmen können noch präziser an die Bedürfnisse Ihres Angehörigen ausgerichtet werden, zudem wird die Versorgung und Pflege mit einer nötigen Ruhe verrichtet.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Intensivpflege ist eine spezialisierte Behandlungspflege und Betreuung für Schwerstpflegebedürftige. Menschen in der intensiven Pflege müssen rund um die Uhr versorgt werden. Die Pflege übernehmen dabei hochqualifizierte Pflegefachkräfte. Bei der Intensivpflege wird zwischen ambulanter Intensivpflege, meist im eigenen Zuhause, und stationärer Intensivpflege in einer entsprechenden Einrichtung unterschieden.
Die Aufgaben der Intensivpflege sind die Situationsanalyse, die Definition von Pflegemaßnahmen, die medizinische Behandlungspflege und Überwachung Ihres Angehörigen sowie die soziale Betreuung und Beratung.
Bei der intensiven Betreuung eines Schwerstpflegebedürftigen kann jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten. Eine beauftragte Pflegekraft hat neben einer dreijährigen Grundausbildung weitere Fortbildungen und Weiterbildungen abgeschlossen.
Personen, die dauerhaft beatmet werden müssen, benötigen eine Beatmungspflege. Hierbei wird der Patient rund um die Uhr an ein Beatmungsgerät angeschlossen und erhält somit Sauerstoff. Die Beatmungspflege kann auch innerhalb der ambulanten Intensivpflege stattfinden.
Die Intensivpflege wird für schwerstpflegebedürftige Menschen verschrieben, die eine intensive Überwachung und Behandlung bedürfen. Die Intensivpflege muss dabei von einem Arzt verschrieben werden.
Unsere geschulten Pflegeberater informieren Sie kostenlos und unverbindlich rund um das Thema Intensivpflege. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihren Angehörigen.