Kurzzeitpflege-Anbieter in Hottenbach
Sollte der Pflegeumfang bei pflegebedürftigen Senioren vorübergehend umfassender und darum nicht zu meistern sein, oder der zuständige Seniorenbetreuer verhindert sein, besteht die Möglichkeit für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, eine Kurzzeitpflege (stationär) in Hottenbach für den ersten und eine Verhinderungspflege (im eigenen Heim) für den zweiten Fall, zu beanspruchen. Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist besonders auf Pflegebedürftige zugeschnitten, welche für gewöhnlich zu Hause betreut werden, so beispielsweise durch Verwandte, eine 24-Std-Betreuung oder einen ambulanten Pflegedienst.
Ein Paradies für pflegebedürftige Senioren - Hottenbach
Die sehenswerte Ortschaft Hottenbach bietet seinen 614 Bewohnern auf insgesamt 11,21 Quadratkilometern Fläche viele interessante Möglichkeiten auf kultureller oder historischer Ebene. Die Stadt besticht vor allem durch viele Sehenswürdigkeiten und Kulturschätze. Weitere Informationen zu den Angeboten der Umgebung gibt es auch auf der allgemeinen Webseite www.gemeinde-hottenbach.de. Das historische Gasthaus "Hunsrücker Fass" wird immer wieder gern von vielen einheimischen Bürgern in Hottenbach aufgesucht und genießt einen exzellenten Ruf.
Sie benötigen zeitweise fachmännische Pflege? Beauftragen Sie eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege!
Für den Herbst des Lebens eignet sich Hottenbach mit seinen Pflegeangeboten ausgezeichnet. Pflegebedürftige Senioren haben falls erforderlich, für nicht länger als vier Wochen im Kalenderjahr die Gelegenheit, eine Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Die Pflegekasse bezahlt hierzu einen jährlichen Betrag von nicht mehr als 1.550 € und die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben für die eigentlich pflegende Person wird hierbei angehalten. Eine Verhinderungspflege findet in der privaten Wohnumgebung von pflegebedürftigen Menschen statt, sollten diese sporadisch auf Ersatz für pflegende Angehörige angewiesen sein. Für diese Dienstleistung bewilligt die Pflegeversicherung einen Geldbetrag von maximal 1.550 € im Jahr. Wer sich eingehender zu dieser Sache informieren möchte, dem empfiehlt sich das Kontaktieren der zuständigen Krankenversicherung. Angeführt sei an dieser Stelle weiter, dass sofern Pflegebedürftige eine Pflegestufe haben, der Maximalbetrag zur Bezahlung einer Kurzzeitpflege jährlich, unabhängig von der Höhe der Pflegestufe ist.
Finden Sie die perfekte Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege mit der Pflegehilfe
Insgesamt finden Sie auf den Seiten der Pflegehilfe ein Dienstleister für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Hottenbach aufgelistet. Oft stellt sich die Frage welche Verantwortungen den Trägern von Einrichtungen für Kurzzeitpflege zukommen. Etwa Vitanas oder die AWO zählen zu den größten Vertretern in der Republik und sie sind dafür verantwortlich, dass der ambulante und ortsgebundene Betrieb in Pflegeeinrichtungen vorschriftsmäßig verläuft. Das heißt sie stellen Personal und Mittel bereit und übernehmen generell jegliche Kosten. Senioren die beispielsweise an Multiple Sklerose erkrankt sind, finden auf den Seiten der Pflegehilfe sehr viele Einrichtungen für Kurzzeitpflege, die auf diesen besonderen Schwerpunkt spezialisiert sind und demgemäße Pflege sichern. Weil es bei der Auswahl der geeigneten Einrichtung wie z.B. einem Altenpflegeheim oder einer Einrichtung für Betreutes Seniorenwohnen vielzählige Faktoren einzukalkulieren gibt, unterstützt Sie die Pflegehilfe durchgehend unter 06131/49 32 042 mit herzlichen und ausgezeichneten beratenden Mitarbeitern.