Kurzzeitpflege-Anbieter in Holtland
Als Kurzzeitpflege (vollstationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine sporadische Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, welche eine Zeitspanne von 4 Wochen pro Jahr nicht übersteigt. Sollte nach einem Krankenhausaufenthalt eine umfangreichere Pflegebedürftigkeit bestehen als sonst üblich, ist die Beanspruchung einer Kurzzeitpflege auf alle Fälle ratsam. Eine Verhinderungspflege wird im Allgemeinen in Anspruch genommen, um versorgende Familienangehörige, welche eine Ruhepause nötig haben, temporär zu entlasten.
Die Stadt Holtland ist eine der attraktivsten im Landkreis
Der Ort Holtland in Niedersachsen bietet auf einer Fläche von insgesamt 14,66 Quadratkilometern vielerlei Möglichkeiten an, um auch im Alter am Stadtleben partizipieren zu können. Insgesamt leben 2.215 Einwohner in dem Ort. Die muntere und weltoffene Lebensart der Bewohner von Holtland bedingen eine angenehme kulturelle Vielfalt in der ganzen Stadt. Imposante Architektur und historische Geschichten kann man in der "Ev.-luth. Kirche Neuburg" bestaunen. Die gemütlichen Parkanlagen in Holtland laden alle hier beheimateten Menschen und Gäste dazu ein, sich vom beschwerlichen Alltag zu erholen und neue Stärke zu schöpfen.
Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Holtland als temporäre Ersatzdienstleistung
In den letzten Jahren hat sich Holtland mehr und mehr als lokaler Pflegestützpunkt etabliert. Im Zuge einer Kurzzeitpflege werden folgende Dienste erbracht: Grundpflege wie beispielshalber Waschen, Nagelpflege, Assistenz beim Anziehen und Ausziehen und auch Wäsche waschen, Behandlungspflege in Krankheitsfällen wie beispielsweise Injektionen oder Blutzuckerkontrolle, sowie selbstredend ebenso soziale Betreuung. Zu berücksichtigen gilt es dabei allerdings, dass die Unterkunft und Kost und Logis nicht von der Pflegekasse für die pflegebedürftigen Menschen bestritten wird. Für nicht mehr als 4 Wochen im Kalenderjahr besteht für pflegebedürftige Rentner die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege zu beanspruchen. Insofern schon ein Bedarf an Grundpflege, wie beispielshalber Baden, Nagelpflege, Assistenz beim An- und Ausziehen, Wäsche waschen und hauswirtschaftlicher Unterstützung, wie zum Beispiel Essen machen, Aufräumen und Einkäufe erledigen, besteht, ist dies auch möglich, wenn noch nicht die Pflegestufe 1 vorhanden ist. Angesichts fehlender Informationen, nehmen unzählige versorgende Verwandte die Gelegenheit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege kaum wahr. So waren es in der Republik beispielshalber von 1,6 Millionen Verwandten lediglich 16.500 bei Kurzzeitpflege und bei Verhinderungspflege lediglich etwa 34.000, die im Jahr 2010 ein Anrecht durchgesetzt haben.
Die Pflegehilfe vermittelt für Sie die beste Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege
Auf unserer Webpräsenz finden Sie zwei fachmännische Dienstleister für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege, insofern eine vorübergehende ersatzweise Pflege in Holtland und in der Region nötig sein sollte. Abgesehen von den zahllosen verschiedenen geläufigen Trägern von Seniorenheimen in Deutschland, wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz oder die AWO, bestehen vielerorts auch örtliche Träger. Auf unserem Portal mit einer exzellenten Auswahl wird jeder schnell fündig, der auf der Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit adäquater Fürsorge für einen Angehörigen mit besonderen Leiden, wie zum Beispiel Multiple Sklerose ist. Unter 06131/49 32 042 erreichen sie unsere kundigen Berater, welche Ihnen bei jeglichen Fragestellungen entsprechend der Auswahl eines passenden Altenheimes oder einem Betreuten Wohnen selbstverständlich assistieren.