Kurzzeitpflege-Anbieter in Hohenkirchen
Eine Kurzzeitpflege (erfolgt vollstationär) und eine Verhinderungspflege (erfolgt ambulant) in Hohenkirchen können für höchstenfalls vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, falls der Aufwand der Pflege vorübergehend größer und folglich nicht zu meistern ist, oder der verantwortliche Altenbetreuer verhindert ist. Eine Kurzzeitpflege wird grundsätzlich dann von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, wenn sie nach einer stationären Behandlung eine größere Pflegeversorgung brauchen, während eine Verhinderungspflege einen Ersatz für pflegende Verwandte offeriert, falls diese eine Ruhepause brauchen.
Für Pflegebedürftige ganz groß - Das herrliche Hohenkirchen
Umfangreiche Möglichkeiten für ein attraktives kulturelles Leben sowie genügend Geschäfte und Gaststätten bietet die Stadt Hohenkirchen seinen 1.270 Bewohnern auf insgesamt 40,98 km² Fläche an. Im spannenden Hohenkirchen gibt es eine üppige Vielfalt an Angeboten an Freizeitmöglichkeiten, in welchen sich für jedes Interesse exakt das Passende findet. Ein sehr modernes, erstklassig ausgestattetes Krankenhaus in Hohenkirchen ist das "Helios Kreiskrankenhaus Gotha/Ohrdruf". Um Notfälle, Erste Hilfe und alle anderen medizinischen Bewandtnisse kümmert sich das Ärzteteam ganz hervorragend. Ein Besuch im Museum "Stutzhäuser Brauereimuseum & Gasthaus" lohnt sich für jeden, der seinen Horizont erweitern möchte. Sowohl dauerhafte als auch zeitlich begrenzte Ausstellungen ziehen regelmäßig viele Interessenten an.
Aushilfe für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr - Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Hohenkirchen
In den letzten Jahren hat sich Hohenkirchen mehr und mehr als lokaler Pflegestützpunkt etabliert. Pflegebedürftige haben wenn erforderlich, für maximal vier Wochen im Jahr die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse erbringt dazu einen jährlichen Höchstbetrag von maximal 1.550 Euro und die Abgabe von Rentenversicherungsbeiträgen für die eigentlich betreuende Person wird hierbei angehalten. Es ist für pflegebedürftige Senioren möglich, die 1.550 Euro, welche von der Pflegeversicherung jährlich für eine Verhinderungspflege gewährt werden, innerhalb des Pflegezeitraums nach Belieben aufzubrauchen. Oftmals fehlen pflegenden Verwandten die erforderlichen Informationen zu Kurzzeit- und Verhinderungspflege. So kommt es, dass beispielsweise im Kalenderjahr 2010 von 1,6 Millionen Familienangehörigen, lediglich ungefähr 16.500 Betroffene Kurzzeitpflege und 34.000 Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben.
Wir assistieren Ihnen bei der Suche nach Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege
Dank der Pflegehilfe, wird es Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten, in Hohenkirchen und Umgebung eine Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege zu finden. Für diese Umgebung finden sich auf unserer Webpräsenz drei qualifizierte Anbieter dafür. Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik befinden sich in verschiedenster Trägerschaft. So gehören zu den bundesweit am meisten verbreiteten Trägern unter anderem Kursana oder die Caritas. Doch agieren vielerorts auch lokale Anbieter. Auf der Suche nach einer Pflegeeinrichtung, sollte man auf Spezialisierungen der diversen Einrichtungen achten, da sich somit die perfekte Versorgung für jeden persönlichen Fall sicherstellen lässt. Unsere sachverständigen Berater helfen Ihnen bei jeglichen vorstellbaren Anfragen, ob bei der Wahl des geeigneten Altenheimes oder eines Seniorenzentrums, bei der Antragstellung für die Pflegestufe, oder bei Fragestellungen hinsichtlich der Kosten des Aufenthalts.