Kurzzeitpflege-Anbieter in Höfgen
Für einen Zeitrahmen von bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr, trägt die Pflegekasse die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Höfgen. Die Inanspruchnahme einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist speziell dann geeignet, wenn eine Pflege eines Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung, aus Gründen wie beispielshalber Verschlimmerung der Gesundheit, oder einer Urlaubsreise der verantwortlichen Pflegekraft, nicht möglich ist.
Im einladenden Höfgen können pflegebedürftige Personen den Ruhestand genießen
So verschiedenartig wie die 81 Anwohner in Höfgen, so kulturell vielseitig ist natürlich ebenfalls die gesamte City. Die besonders netten Einheimischen, zahlreiche Sehenswürdigkeiten, die imposante Palette an kulturellen Angeboten und natürlich nicht zuletzt das kulturelle Spektrum, verleihen der Ortschaft Höfgen ihre Schönheit. Die Gastwirtschaft "Stadt Dresden", das zentral im charmanten Höfgen liegt, ist für jeden Anlass der entsprechende Ort, um angemessen zu dinieren. Also egal ob mit Arbeitskollegen, im Familienkreise, oder mit Freunden, eine Einkehr in diesem Etablissement mit wunderbarem Klima, lohnt sich stets wieder. Für Architekturliebhaber ist die historische Kapelle "Marienkirche" in Höfgen immer einen Besuch wert. Das beachtliche Bauwerk ist ein waschechtes Wahrzeichen des Landstrichs.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höfgen als vorübergehende Ersatzdienstleistung
Die vielen bereits genannten Vorzüge sprechen zweifellos für die Wahl einer Pflegeeinrichtung in Höfgen, um das höhere Alter möglichst lebenswert verbringen zu können. Im Rahmen einer Kurzzeitpflege werden nachfolgende Leistungen erbracht: Grundpflege wie zum Beispiel Baden, Nagelpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden und auch Betten machen, Behandlungspflege in Krankheitsfällen wie beispielsweise Wundversorgung oder Medikamentenüberwachung, sowie natürlich ebenfalls soziale Betreuung. Zu bedenken ist es hier allerdings, dass die Unterkunft und Kost und Logis nicht von der Pflegekasse für die Pflegebedürftigen getragen wird. Eine Verhinderungspflege, die mit maximal 1.550 € jährlich durch die Pflegeversicherung finanziert wird, kann durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder einen Pflegedienst durchgeführt werden. Ein Recht auf die Bezahlung einer Verhinderungspflege entsteht erst nach mindestens 6 Monaten der Pflege. Bei Einhaltung der Dauer von 28 Tagen im Jahr, ist es Pflegebedürftigen selbstverständlich auch gestattet, die Verhinderungspflege nur vereinzelt in Anspruch zu nehmen, so beispielshalber ein paar Stunden pro Woche.
Die Pflegehilfe verschafft Ihnen die ideale Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
Sollten Pflegebedürftige sporadisch Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege brauchen, so finden Sie auf unserer Internetpräsenz, zum Beispiel für die Region um Höfgen, ein Anbieter, zwischen denen Sie wählen können. Die Träger von Pflegeeinrichtungen unterteilt man im Allgemeinen in freie, öffentliche und private Organisationen. Zu den freien Trägern gehören unter anderem gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsorganisationen wie unter anderem das DRK aber auch kirchliche Vertreter wie die Diakonie Deutschland. Als öffentliche Träger treten oft Landkreise oder Gemeinden auf. Zu den privaten Trägern gehört zum Beispiel ProCurand. Für pflegebedürftige Menschen im hohen Alter gibt es eine große Anzahl von Beschwerden, welche eine eigenständige Versorgung unmöglich machen können. Deshalb bestehen auch eine Vielzahl an Einrichtungen, welche sich auf spezielle Fachbereiche, wie beispielshalber Schizophrenie spezialisiert haben. Eine unentgeltliche Erstberatung erhalten Sie unter der Nummer 06131/49 32 042 bei der Pflegehilfe. Bei all den unterschiedlichen Kriterien, welche es bei der Suche nach geeigneter Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Seniorenpflegeheimen zu bedenken gilt, sind unsere kompetenten Ratgeber die idealen Ansprechpartner.