Hilfsmittel für die tägliche Pflege
Das eigene Zuhause seniorengerecht gestalten
"Der größte Pflegedienst Deutschlands": Fast zwei Millionen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen gepflegt. Für Sie als pflegenden Angehörigen gibt es viele Hilfsmittel, die Ihnen die tägliche Pflege erleichtern und Ihren Angehörigen aktiv unterstützen. Viele dieser Hilfsmittel werden von der Pflege- und der Krankenkasse bezahlt.
Die Hilfsmittel sind nicht nur eine große Entlastung, sondern bieten gleichzeitig auch mehr Sicherheit und Komfort. Bei der Vielzahl an Hilfsmitteln ist es schwer, den Überblick zu behalten. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Helfer zusammengestellt. Tun Sie sich und Ihrem Angehörigen etwas Gutes — mit den richtigen Hilfsmitteln machen Sie das Zuhause Ihres Angehörigen zu einem noch schöneren und vor allem sicheren Ort.
Das sollten Sie zu den vielseitigen Hilfsmitteln für die häusliche Pflege unbedingt wissen:
- Was sind Hilfsmittel für Zuhause?
- Welche Hilfsmittel gibt es?
- Wie werden die Hilfsmittel finanziert?
- Weitere Hilfen für die tägliche Pflege
In den häufigsten Fragen finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Informationen.
Was sind Hilfsmittel für das Zuhause?
Hilfsmittel sind Geräte und unterstützende Pflegeartikel. Darunter fallen zum Beispiel Stomaartikel, Atemtherapiegeräte und Hilfsmittel gegen Dekubitus. Aber auch Elektromobile gehören zu den Hilfsmitteln. Grundsätzlich gilt: Ist das Hilfsmittel im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet und die Anschaffung medizinisch notwendig, kann die Kostenübernahme beantragt werden.
Wird diese genehmigt, zahlen Sie lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro - unabhängig vom Preis des Hilfsmittels. Es lohnt sich, bei der Krankenkasse oder einer Pflegeberatung nachzufragen, ob das gewünschte Hilfsmittel von der Versicherung übernommen wird. Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt zu bekommen ist ein ärztliches Rezept notwendig. Dieses kann auch vom Hausarzt ausgestellt werden. Auch Reparaturen und Instandhaltung werden von der Krankenversicherung bezuschusst.
Das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen
Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen sind mehr als 30.000 verschiedene Hilfsmittel gelistet, die bei Pflegebedarf und Krankheiten Linderung schaffen sollen. Für die private Krankenversicherung gibt es ein gesondertes Hilfsmittelverzeichnis: Der sogenannte Hilfsmittelkatalog. Grundlage hierfür ist § 139 SGB V. Dort werden auch die Qualitätsanforderungen an die Hilfsmittel gesetzlich geregelt.
Ziel des Hilfsmittelverzeichnisses ist eine zentrale Sammlung der einzelnen Artikel für Ärzte, Krankenkassen und Versicherte. Anbieter, die Hilfsmittel für die tägliche Pflege herstellen, stellen einen Antrag auf Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis. Nach einer Prüfung wird über die Einspeisung in das Hilfsmittelverzeichnis entschieden. Das Verzeichnis ist in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 38 unterschiedliche Produktgruppen eingeteilt. Hier gelangen Sie zum kompletten Hilfsmittelverzeichnis.
Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel?
Der Unterschied liegt in der Kostenübernahme: Pflegehilfsmittel bezahlt die Pflegekasse, Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter die Kategorie 54. Das sind Einmalhandschuhe, Handdesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutze.
Welche Hilfsmittel gibt es?
Das Hilfsmittelverzeichnis listet mehrere zehntausend unterschiedliche Artikel. Im Folgenden stellen wir Ihnen die beliebtesten Hilfsmittel vor, die die Pflege Ihres Angehörigen leichter und sicherer machen. Neben den im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Mitteln gibt es viele weitere Möglichkeiten, Sie in der täglichen Pflege Ihres Angehörigen zu entlasten. In den weiteren Hilfen finden Sie eine Übersicht. Obwohl diese nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, haben Pflegebedürftige auch für diese weiteren Hilfen einen Anspruch auf Zuschüsse. Wussten Sie zum Beispiel, dass Treppenlifte mit bis zu 4.000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse gefördert werden?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro pro Monat
Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf "zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel" im Wert von 40 Euro pro Monat. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Handdesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutze. Diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen meist der einmaligen Nutzung.
Die beliebteste Form der Pflegehilfsmittelversorgung ist eine monatliche Lieferung. Den Inhalt des Pflegepakets können Sie sich nach Bedarf zusammenstellen. Für Sie entfällt die Bürokratie: Um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmert sich der Anbieter. Den Inhalt können Sie jederzeit variabel ändern. Anbieter für kostenlose Pflegehilfsmittel finden Sie hier. Natürlich können Sie die Pflegehilfsmittel auch selbst kaufen. Dann gehen Sie allerdings in Vorkasse und müssen die Belege einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Das Wichtigste zu Pflegehilfsmitteln in Kürze
- Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Die Pflegekasse bezahlt ein Pflegepaket im Wert von 40 Euro monatlich.
- Sie erhalten eine monatliche Lieferung & der Anbieter regelt die Abrechnung.
Hausnotruf
Mehr Sicherheit dank kostenlosem Notrufsystem
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt - das ist keine leere Phrase, sondern die Realität. Im Notfall ist es wichtig, schnell und selbstständig Hilfe rufen zu können. Der Hausnotruf ist daher essenziell für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden: Ein Knopfdruck genügt und Hilfe ist unterwegs. Für Personen mit Pflegegrad ist das Basismodell meist kostenlos.
Der Sender für den Hausnotruf ist als Armband oder Anhänger erhältlich. Beide Varianten teilen sich einen entscheidenden Vorteil: Ihr Angehöriger trägt den Notrufknopf immer am Körper. Bei Knopfdruck werden entweder voreingestellte Notfallkontakte oder die Notfallzentrale informiert. Zusatzfunktionen sorgen für noch mehr Sicherheit. Ein Fallsensor erkennt beispielsweise, wenn Ihr Angehöriger stürzt und alarmiert sofort den Notruf.
Das Wichtigste zum Hausnotruf in Kürze
- Mit Pflegegrad wird das Basis-Modell von der Pflegekasse bezahlt.
- Der Hausnotruf wird als Armband oder Anhänger am Körper getragen.
- Im Notfall wird per Knopfdruck Hilfe gerufen — schnell und einfach.
Höhenverstellbare Pflegebetten
Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegebetten sind eine große Entlastung, denn guter Schlaf und Erholung sind maßgeblich für die körperliche und mentale Gesundheit eines jeden Menschen. Pflegebetten sind höhenverstellbar und erleichtern das Ein- und Aussteigen enorm. Auch für pflegende Angehörige ist das Pflegebett eine wichtige Hilfe in der täglichen Pflege.
Besondere Aufstehbetten verfügen über eine elektrisch drehbare Liegefläche. Mit dieser Funktion wird Ihr Angehöriger in eine Sitz- und Aufstehposition gebracht. Das ist nicht nur schonend für die Gelenke, sondern gibt Pflegebedürftigen mit schwacher Muskulatur wieder die Möglichkeit, selbstständig aufzustehen. Für bettlägerige Pflegebedürftige ist eine spezielle Dekubitus-Matratze nötig, um das Wundliegen zu vermeiden.
Das Wichtigste zum Pflegebett in Kürze
- Pflegebetten sind höhenverstellbar und erleichtern den Ein- und Ausstieg.
- Das Pflegebett lindert Beschwerden und vereinfacht die tägliche Pflege.
- Aufstehbetten ermöglichen verschiedene Liege-, Sitz- und Aufstehpositionen.
Mehr Informationen zu Pflegebetten »
Pflegesessel mit Aufstehhilfe
Die mobile Hilfe für bewegungseingeschränkte Senioren
Ein Pflegesessel ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Viele Modelle verfügen über eine Aufstehhilfe. Integrierte Rollen machen den Pflegesessel zu einem mobilen Hilfsmittel, dass im gesamten Wohnbereich eingesetzt werden kann. Wenn Ihr Angehöriger Schwierigkeiten beim Positionswechsel hat, schafft der Pflegesessel mehr Komfort.
Anders als ein herkömmlicher Sessel hat der Pflegesessel sowohl eine Sitz- als auch eine Liegeposition. Bei Modellen mit elektrischer Verstellbarkeit muss Ihr Angehöriger keine eigene Muskelkraft aufwenden, um den Sessel zu verstellen: Er kann per Knopfdruck zwischen der Sitz- und Liegefunktion wechseln. Die waagrechte Liegeposition entlastet die Venen und ist besonders herz- und kreislaufschonend.
Das Wichtigste zum Pflegesessel in Kürze
- Integrierte Rollen machen den Pflegesessel im gesamten Wohnbereich einsetzbar.
- Ihr Angehöriger wechselt per Knopfdruck zwischen der Sitz- und Liegeposition.
- Die Aufstehhilfe kippt den Pflegesessel schonend und kontrolliert.
Mehr Informationen zu Pflegesesseln »
Hörgeräte für Senioren
Wieder mehr Lebensqualität mit modernen Hörhilfen
Das Hörgerät ist ein Hilfsmittel, dass täglich von über zwei Millionen Menschen in Deutschland genutzt wird. Hörschädigungen sind nicht nur eine gesundheitliche, sondern auch eine soziale Hürde: Gerade, wenn viele Personen anwesend sind, ist es für Personen mit abnehmendem Hörvermögen schwierig, Konversationen zu folgen.
Die Entwicklungen in der Hörgeräteakustik machen es möglich, dass moderne Hörgeräte unsichtbar zu tragen sind. In den Modellen steckt ein hochleistungsfähiger Kern, obwohl viele nicht größer als eine Kaffeebohne sind. Digitale Hörgeräte machen es sogar möglich, das Smartphone über Bluetooth zur direkten Telefonie zu verbinden. Viele Hörgeräte werden von der Krankenkasse übernommen, sodass nur eine Zuzahlung von 10 Euro fällig wird.
Das Wichtigste zu Hörgeräten in Kürze
- Hörgeräte sind fast unsichtbar zu tragen und sehr komfortabel.
- Digitale Hörgeräte lassen sich zum Telefonieren direkt mit dem Handy koppeln.
- Viele Modelle werden von der Krankenkasse übernommen.
Mehr Informationen zu Hörgeräten »
Bettaufstehhilfen
Eine schnelle Lösung für leichteres Aufstehen im Bett
Mit Bettaufstehhilfen wie einem Trapezgriff, einem Seitengitter oder einer Haltestange richtet sich Ihr Angehöriger wieder selbstständig im Bett auf. Bettaufstehhilfen werden meist zusätzlich an einem Pflegebett installiert, wenn dieses nicht über eine integrierte Aufstehfunktion verfügt. Um eine Bettaufstehhilfe verwenden zu können, benötigt Ihr Angehöriger noch genügend Kraft in Armen und Oberkörper.
Die Aufstehhilfen können grundsätzlich an jedem Bett angebracht werden. Für Senioren mit Schulterbeschwerden oder sehr wenig Muskelkraft sind Bettaufstehhilfen nicht geeignet. Dann lohnt sich ein Patientenlift. Auch Patientenlifter gelten als Hilfsmittel - wenn das Modell im Verzeichnis gelistet ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Anschaffung, die Montage und den Stromverbrauch. Patientenlifter gibt es als fest installierte oder mobile Modelle. Ein mobiler Patientenlifter kann in mehreren Räumen eingesetzt werden.
Das Wichtigste zu Bettaufstehhilfen in Kürze
- Bettaufstehhilfen können an jedem Bett angebracht werden.
- Viele Modelle werden auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt.
- Sie sind nicht für Senioren mit schwacher Muskulatur geeignet.
Kostenübernahme für Hilfsmittel
Die Kosten vieler Hilfsmittel werden von den Pflege- und Krankenkassen übernommen. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet ist. Einen gesonderten Antrag müssen Sie dann nicht mehr stellen - ein ärztliches Rezept für "Allgemeine Hilfsmittel" genügt. In einem Rezept können bis zu drei verschiedene Hilfsmittel verschrieben werden.
Für Hilfsmittel, die im Verzeichnis der Krankenkassen gelistet sind, müssen 10 Prozent privat zugezahlt werden - aber niemals mehr als 10 Euro pro Hilfsmittel. Anders gesagt: Obgleich das Hilfsmittel 100 oder 1000 Euro kostet, die Zuzahlung bleibt gleich. Daher unsere Empfehlung: Erörtern Sie, ob das Hilfsmittel im Verzeichnis gelistet ist, bevor Sie es privat zahlen.
Beispielrechnung: Kostenübernahme von Hilfsmitteln
Herr Schmitt benötigt eine Schiene, um wieder stabil laufen zu können. Diese muss maßangefertigt werden und kostet 320 Euro. Herr Schmitt muss nur eine Zuzahlung von 10 Euro leisten, da er das Hilfsmittel in einem Rezept verschrieben bekommen hat. Die Differenz von 310 Euro zahlt die Krankenkasse. Zusätzlich braucht Herr Schmitt noch orthopädische Einlagen, die 30 Euro kosten. Hier zahlt Herr Schmitt 10 Prozent hinzu, also 3 Euro.
Weitere Hilfen für die tägliche Pflege
Tägliche Pflege bedeutet tägliche Herausforderungen. Darum ist es wichtig, dass pflegende Angehörige nicht nur wertgeschätzt, sondern auch umfassend unterstützt werden. Wenn Sie sich um die Pflege Ihres Angehörigen kümmern, haben Sie Anspruch auf Entlastung und persönliche Auszeiten. Dafür gibt es vielseitige Unterstützungsangebote und Zuschüsse.
Unterstützung in der Pflege
Die 24 Stunden Pflege ist eine beliebte Alternative zum Pflegeheim und eine große Unterstützung in der häuslichen Pflege. Außerdem ist die 24 Stunden Pflege mit Kosten ab 2.200 Euro pro Monat günstiger als eine Heimunterbringung. Ihr Angehöriger kann weiterhin in seinem gewohnten Zuhause wohnen bleiben und erhält genau die Hilfe, die er benötigt: die Pflegekraft übernimmt Haushalt, Betreuung und Grundpflege.
Sollte Ihr Angehöriger nur für einige Stunden am Tag Unterstützung oder Betreuung benötigen, eignet sich eine stundenweise Seniorenbetreuung. Die Betreuungskraft spielt mit Ihrem Angehörigen, kocht und erledigt den Haushalt oder übernimmt Fahrdienste und begleitet zu Terminen. Über die sogenannten Entlastungsleistungen übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.500 Euro jährlich für die Seniorenbetreuung durch anerkannte Betreuungskräfte. Beachten Sie: ab einer Betreuungszeit von vier Stunden pro Tag lohnt sich eine 24 Stunden Pflege finanziell mehr für Sie.
4.000 Euro Zuschuss für Bad und Treppe
Mit steigender Pflegebedürftigkeit wird das eigene Zuhause schnell zu einem Hindernisparcours. Die Pflegekasse und die KfW-Bank fördern den Abbau von Barrieren im Wohnraum mit 4.000 bis 6.250 Euro Zuschuss. Gerade im Badezimmer müssen viele Anpassungen für die Pflege gemacht werden. Der Umbau einer Badewanne zur Dusche ermöglicht Ihrem Angehörigen, seine Körperpflege wieder selbstständiger durchzuführen.
Wenn Ihr Angehöriger nicht auf seine Badewanne verzichten möchte, ist der Einbau einer Badewannentür eine gute Alternative, um wieder barrierefrei ein Vollbad zu nehmen. Auch hier zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro hinzu. Eine weitere Möglichkeit ist eine Badsanierung, diese ist allerdings wesentlich kostenintensiver als der Badewannenumbau. Aber auch hier gibt es Hilfen bei der Finanzierung: Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro an, um Barrieren abzubauen.
Eine weitere Problemzone ist häufig die Treppe. Wenn Ihr Angehöriger auf einen Bewegungshilfen angewiesen ist oder Schwierigkeiten beim Überwinden von Treppen hat, ist ein Hublift oder ein Treppenlift ideal. Viele Pflegebedürftige leiden nicht nur körperlich unter der Einschränkung, Stockwerke nicht allein überwinden zu können. Auch psychisch manifestiert sich diese Barriere oft in einem Gefühl von Bedrängnis. Auch der Einbau von Liftsystemen wird von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro gefördert.
Gut zu wissen: Alle diese Hilfen zur Barrierereduzierung sind auch in Mietwohnungen und -häusern möglich. Sprechen Sie den Vermieter darauf an - manche beteiligen sich sogar finanziell. In jedem Fall darf der Vermieter den Einbau oder Umbau nicht verbieten, wenn er medizinisch notwendig ist.
- Alles über Zuschüsse & Förderungen
- Praktische Checklisten und Tipps
- Die Vor- und Nachteile im Überblick
Antworten auf die häufigsten Fragen
Hilfsmittel lindern Beschwerden und unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Der GKV-Spitzenverband hat im Hilfsmittelverzeichnis über 30.000 verschiedene Hilfsmittel gelistet.
Alle Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, werden von der Krankenkasse übernommen. Versicherte zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent - aber niemals mehr als 10 Euro.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalhandschuhe, Handdesinfektion, Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz — diese dienen dem Einmalgebrauch. Diese werden von der Pflegekasse übernommen. Die Kosten für Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse.
Ja. Für Hilfsmittel wird kein Pflegegrad benötigt, sondern eine Verschreibung des Arztes. Auf Rezept werden die Kosten für Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen.
Als zentrales Verzeichnis für Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen über 30.000 verschiedene Hilfsmittel gelistet, die von der Krankenkasse übernommen werden. Die private Krankenversicherung hat ein eigenes Verzeichnis, den sogenannten Hilfsmittelkatalog.
Der Anspruch auf Hilfsmittel ist nicht begrenzt. In einem Rezept können bis zu drei Hilfsmittel verschrieben werden und Ärzte können mehrere Rezepte auf einmal ausstellen.
Wenn Sie ein besonderes Hilfsmittel wünschen kann es vorkommen, dass dieses nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach, vielleicht ist ein vergleichbares Hilfsmittel bereits im Verzeichnis aufgenommen.
Unsere geschulten Pflegeberater helfen Ihnen gerne telefonisch zu allen Fragen rund um die Pflege, Umbaumaßnahmen, Mobilität im Alter und Finanzierungsmöglichkeiten weiter. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.