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Haushaltshilfe | Finanziert von Kranken- oder Pflegekasse

So erhalten Sie Hilfe im täglichen Haushalt

Eine Haushaltshilfe unterstützt bei der Bewältigung des alltäglichen Haushalts. Im Alter möchten viele Senioren auch bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen im eigenen Zuhause wohnen bleiben. Eine Haushaltshilfe packt tatkräftig im Haushalt an und bietet eine gute Hilfestellung für Senioren. Auch Angehörige werden durch diese Unterstützung entlastet.

Die Kosten für eine Haushaltshilfe liegen bei etwa 25 bis 30 Euro pro Stunde. Gute Nachrichten: Haushaltshilfen können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Dann steht ein Budget von 1.500 Euro jährlich zur Verfügung, um die Kosten von Haushaltshilfen zu finanzieren. Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat jede Person mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Lesen Sie hier, wie Sie von einer Haushaltshilfe profitieren können.

Das sollten Sie über Haushaltshilfen wissen:

In den häufigsten Fragen finden Sie schnelle Antworten.

Stoppuhr-Icon Kurzgesagt: Haushaltshilfen
  • Eine Haushaltshilfe kostet zwischen 25 bis 30 Euro pro Stunde.
  • Die Kranken- und Pflegekassen leisten einen Großteil der Kosten.
  • Eigenanteile sind steuerlich absetzbar.

Was ist eine Haushaltshilfe?

haushaltshilfe-tisch-reinigenEine Haushaltshilfe führt den Haushalt, wenn der Bewohner es nicht mehr selbst tun kann. Haushaltshilfen zählen zu den Alltagshelfern, genauer gesagt zu den Alltagshelfern bei der Bewältigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. Deshalb packen Haushaltshilfen tatkräftig mit an und unterstützen Senioren, Pflege­bedürftige und Menschen mit Behinderungen bei alltäglich anfallenden Aufgaben.

Auch für pflegende Angehörige ist das Angebot der Haushaltshilfe eine große Unterstützung. Glücklicherweise gibt es viele Möglichkeiten, Hilfen bei der Finanzierung von Haushaltshilfen zu bekommen, sowohl für eine überbrückende als auch für eine langfristige Entlastung. Mehr über die unter­schiedlichen Aufgaben, die eine Haushaltshilfe bei der alltäglichen Arbeit übernimmt, lesen Sie hier. Im Durchschnitt kostet eine Haushaltshilfe kostet zwischen 25 bis 30 Euro pro Stunde.

  • Eine Haushaltshilfe übernimmt den Haushalt, wenn der Bewohner dazu gesundheitlich nicht mehr im Stande ist.
  • Je nach Situation vor Ort tritt entweder die Pflegekasse oder die Krankenkasse als Kostenträger auf.
  • Die Kosten von 25 - 30 Euro pro Stunde haben so meist nur einen geringen Eigenanteil für Sie.

Wer bezahlt die Kosten von Haushaltshilfen?

Für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe erhalten Sie Zuschüsse von der Krankenkasse oder der Pflegekasse. Wer aber zahlt wann? Das kommt auf die Situation vor Ort an. Wenn im Haushalt eine pflegebedürftige Person wohnt, die dauerhafte Unterstützung benötigt, zahlt die Pflegekasse die Kosten teilweise. Als pflegebedürftig gilt eine Person, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) hat. Die Höhe des Pflegegrades ist hierbei nur bedingt ein Kriterium, grundsätzlich erhalten alle Pflegebedürftigen Zuschüsse für die Haushaltshilfe.

Wird die Haushaltshilfe hingegen nur vorübergehend benötigt, zum Beispiel als Hilfe zur Wiedereingliederung in den Alltag nach einem langen Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer akuten Krankheit, leistet die Krankenkasse einen Großteil der Kosten. Beachten Sie aber, dass Sie die beiden Leistungen nicht miteinander kombinieren können. Beziehen Sie beispielsweise schon eine Haushaltshilfe, die über die Pflegekasse voll- oder teilweise finanziert wird, können Sie nicht zusätzlich noch Zuschüsse von der Krankenkasse erhalten.

Finanzierung durch die Pflegekasse

Wenn langfristig Unterstützung nötig ist, sollte ein Pflegegrad beantragt werden. Denn ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf die Pflegesachleistungen. Diese Sachleistung können Sie für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen, wenn der Pflegebedürftige in einer häuslichen Umgebung versorgt wird und allein lebt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad.

Neben den Pflegesachleistungen können auch Gelder aus der Verhinderungspflege für die Finanzierung der Haushaltshilfe eingesetzt werden. Ab Pflegegrad 2 stehen 1.612 Euro jährlich zur Verfügung. Bei dieser Leistung wird nicht zwischen der Höhe des Pflegegrades unterschieden: Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 erhalten die gleiche Zuschusshöhe. Da das Pflegegeld nicht zweckgebunden ist, können Sie auch diese Leistung für eine Haushaltshilfe nutzen.

Ab Pflegegrad 1 besteht außerdem Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser Anspruch ist in § 45b SGB XI verankert: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.“ Die Haushaltshilfe zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und ist durch den Entlastungsbetrag finanzierbar. Der Entlastungsbetrag kann während des jeweiligen Kalenderjahres genutzt werden.

Pflegegrad
1
2
3
4
5
Pflege­sachleistung

761 Euro
1.432 Euro
1.778 Euro
2.200 Euro
Verhinderungs­pflege*

134 Euro
134 Euro
134 Euro
134 Euro
Entlastungs­betrag
125 Euro
125 Euro
125 Euro
125 Euro
125 Euro
Pflegegeld

332 Euro
573 Euro
765 Euro
947 Euro
Gesamt­budget
125 Euro
1.352 Euro
2.264 Euro
2.802 Euro
3.406 Euro

*Das Jahresbudget der Verhinderungspflege wurde für diese Tabelle auf 12 Monate aufgeteilt (1.612 Euro ÷ 12)

Tipp: Entlastungsleistungen verfallen nicht direkt
Ein Beispiel: Wenn im Mai noch keine Entlastungsleistungen in Anspruch genommen wurden, wurde die Leistung fünf Monate angespart. Somit ist ein Budget von 625 Euro (125 Euro x 5 Monate) verfügbar. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht, sondern werden in die folgenden Monate übertragen. Ungenutzte Beträge werden sogar in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Entlastungsleistungen aus 2022 verfallen so erst zum 30.06.2023.

Finanzierung durch die Krankenkasse

Bei einer akuten, schweren Krankheit oder als Übergangshilfe nach einer Behandlung im Krankenhaus leistet die Krankenkasse unterstützende Leistungen. Bis zu einem maximalen Zeitraum von vier Wochen können Sie in diesen Fällen eine sogenannte „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“ bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Diese Hilfe wird nur dann geleistet, wenn keine im Haushalt lebende Person da ist, die den Kranken pflegen, beziehungsweise den Haushalt führen kann.

Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, wer beauftragt wird. Wenn eine Privatperson aus dem eigenen Umfeld, zum Beispiel ein Bekannter oder ein Nachbar sich als Haushaltshilfe einsetzt, zahlen die Krankenkassen einen festen Leistungssatz von 10,25 Euro pro Stunde, im Regelfall für maximal acht Stunden pro Tag. Maximal sind so 82 Euro Zuschuss pro Tag möglich, gerechnet auf den Maximalzeitraum von vier Wochen (28 Tage) leistet die Krankenkasse einen Beitrag von 2.296 Euro.

Wenn die Haushaltshilfe von einer professionellen Kraft übernommen wird, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit der Fachkraft stellen und rechnet dann auch direkt mit dieser ab. Hier verbleibt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten. Die Eigenleistung beträgt pro Tag mindestens fünf und maximal zehn Euro. Gerechnet auf den Maximalzeitraum von vier Wochen (28 Tage) fallen für diese Hilfestellung also eine Zuzahlung als Eigenleistung von 140 bis 280 Euro an.

Haushaltshilfe beantragen: So geht's

aeltere-und-juengere-frau-mit-papierbogenDer Antrag muss schriftlich und direkt bei der Krankenkasse gestellt werden. Dem Antrag ist eine Notwendigkeits­bescheinigung beizulegen, in der die Diagnose und die dadurch hervorgerufenen Einschränkungen aufgeführt sind. Diese Bescheinigung muss von einem Arzt ausgestellt werden. Vordrucke für den Antrag und die Notwendigkeits­bescheinigung erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Wichtig: Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist nur dann möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Die Krankenkasse ist bei kurzfristigem Unterstützungsbedarf zuständig. Eine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 und höher gilt als langfristiger Unterstützungsbedarf. Dann greift der Leistungskatalog der Pflegeversicherung. Mehr Informationen zu diesen Leistungen finden Sie hier.

Nicht alle Krankenkassen leisten gleich viel

seniorenehepaar-vergleicht Grundsätzlich gilt für jede gesetzliche Krankenkasse ein verbindlicher und einheitlicher Leistungskatalog. Doch manche Krankenkassen bieten Extraleistungen. Das zeigte ein Test von Krankenkasseninfo3. Getestet wurden 52 große, gesetzliche Krankenkassen aus allen Bundesländern.

Besonders positiv schnitten unter anderem AOK, BARMER und TK ab: Die Haushaltshilfe wurde in vielen Fällen für einen längeren Zeitraum von bis zu 52 Wochen gewährt. Da sich die tatsächlichen Leistungen von Krankenkasse zu Krankenkasse stark unterscheiden, sollten Sie sich direkt bei Ihrer Kasse erkundigen. Wenn Sie mit den gebotenen Leistungen nicht zufrieden sind, lohnt sich im Zweifel ein Wechsel.

Icon Glühbirne

Kostenübernahme für Privatversicherte

Wenn Sie privat versichert sind, ist eine Kostenübernahme nicht immer gegeben. Hier kommt es tarifabhängig zu Unterschieden. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob eine Bezuschussung oder Übernahme einer Haushaltshilfe möglich ist.

Gut zu wissen: Anspruch auf Hilfsmittel

elektromobil-senior-am-see-berge.jpg?mode=cropDie Kranken- und Pflegekassen bieten viele weitere Leistungen an. Wussten Sie beispielsweise, dass Sie ein Elektromobil kostenlos erhalten können? Viele Modelle, die maximal 6 Kilometer pro Stunde fahren, werden auf Rezept von der Krankenkasse bezahlt. Aber auch schnellere Selbstzahler-Modelle sind mit Kosten zwischen 1.500 und 5.000 Euro erhältlich.

Über 30.000 weitere Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der GkV gelistet. Das Hilfsmittelverzeichnis ist eine zentrale Sammlung der einzelnen Artikel für Ärzte, Krankenkassen und Versicherte. Auch für Pflegebetten, Bettaufstehhilfen, Badewannenlifte und Patientenlifter werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Für Hilfsmittel gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent, maximal jedoch 10 Euro.

Gut zu wissen: Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Das Angebot der Haushaltshilfe dient als haushaltsnahe Dienstleistung und somit steuerlich absetzbar. Sie können ein Fünftel, also maximal 20 Prozent der Gesamtkosten, mit bis zu einer Höchstsumme von 4.000 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür benötigen Sie unbedingt Rechnungen über die Dienstleistung. Auf dieser Rechnung müssen die folgenden Angaben zwingend gelistet sein:

  1. Firmenname, -anschrift und Steuernummer des Dienstleisters
  2. Angaben zu Datum, Art und Umfang der erbrachten Leistung
  3. Rechnungsbetrag

Ab 2024: 40 Prozent staatlicher Zuschuss für Haushaltshilfen

Um Familien und Pflegende finanziell zu entlasten, soll es ab 2024 ein Gutschein-System für Haushaltshilfen geben. "Wir führen für Familien ein System der Alltagshelfer ein. Der Staat gibt Familien in Form von Gutscheinen einen Zuschuss, damit sie sich legale Hilfe im Haushalt leisten können", kündigte der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende 2021 an.1

Der Staat übernimmt laut Plan 40 Prozent der Kosten bis zu einem maximalen Zuschussbetrag von 2.000 Euro. Die Abrechnung soll über eine App abgewickelt werden. Dort sollen Familien und Pflegende dann die haushaltsnahe Dienstleistung buchen und nur noch 60 Prozent der Kosten zahlen. Das soll zur Transparenz beitragen und das Abrechnungssystem intuitiv machen.

Update: 11.01.2023: Aktuell laufen die Vorbereitungen für das neue Gutschein-System für Haushaltshilfen, ein genaues Startdatum ist noch nicht geplant. Im ersten Schritt sollen Familien, Alleinerziehende und Pflegende die Gutscheine erhalten, im zweiten Schritt ist die Ausweitung auf alle Bürger geplant. Alle Neuerungen erfahren Sie stets in unserem kostenlosen Pflegehilfe-Newsletter.

Icon: Sparschwein Geld sparen

Tipp: Sparen Sie durch einen Vergleich

Die Kosten einer Haushaltshilfe variieren je nach gewünschtem Unterstützungsumfang. Aber auch zwischen den Anbietern gibt es Unterschiede – ein Vergleich lohnt sich!

Auch die 24 Stunden Pflege leistet Hilfe im Haushalt

hilfsmittel-zu-hause-unterstuetzung-in-der-pflegeDie 24 Stunden Pflege ist eine Form der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege, Betreuung und Haushalt. Daher eignet sich eine 24 Stunden Pflege besonders für pflegebedürftige Personen, die sowohl Unterstützung im Haushalt brauchen als auch Hilfe bei der Körperpflege und der pflegerischen Grundversorgung.

Der Vorteil: Auch die soziale Betreuung wird durch die Betreuungskraft sichergestellt. Der Begriff "24 Stunden Pflege" ist nicht wörtlich gemeint – natürlich arbeitet die Pflegekraft nicht 24 Stunden am Tag, sondern ist an gesetzliche Arbeitszeiten gebunden. Wir empfehlen Ihnen, das Entsendungsmodell zu nutzen. Das Modell der Entsendung regelt eine legale Anstellung und sind sie auf der sicheren Seite.

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe

Typische Aufgaben einer Haushaltshilfe sind Aufräumen und Säubern des Wohn- und Schlafbereiches sowie der Badezimmer, sonstige Putzarbeiten wie Fensterputzen und Oberflächenreinigung, das Erledigen von alltäglichen Einkäufen und die Zubereitung von Mahlzeiten, Waschen, Trocknen und Bügeln von Kleidung und Bettwäsche sowie kleinere Gartenarbeiten. Beachten Sie: das vielseitige Aufgabenspektrum variiert je nach Anbieter. Unsere kostenlose Beratung hilft Ihnen gerne dabei, die richtige Haushaltshilfe in Ihrer Region zu finden.

aufgaben-haushaltshilfe Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie zielgerichtet genau dort, wo Sie Hilfe benötigen.

  • Aufräumen & Putzarbeiten
  • Erledigung von Einkäufen
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen & Trocknen von Kleidung
  • Wäsche bügeln & zusammenlegen
  • Kleinere Gartenarbeiten
Kostenlose Pflegehilfsmittel erhalten

Alle Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro monatlich. Pflegehilfsmittel sind wichtige Produkte für den Pflegealltag wie Mund-Nasen-Schutze, Desinfektionsmittel, Handschuhe und vieles mehr.

Vorsicht: Bei Schwarzarbeit drohen Konsequenzen

seniorin antrag Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten, sollten Sie unbedingt auf eine legale Anstellung achten. Denn im Ernstfall bringt Schwarzarbeit vor allem eines: viel Ärger. "Spätestens wenn die Haushalts­hilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf", sagt Mareike Bröcheler, Vorstandsmitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft2.

Wenn die Haushaltshilfe nicht angemeldet ist, besteht auch keinerlei Versicherungs­schutz. "Dann wird es richtig teuer", so Bröcheler2. Neben einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro kann der Auftraggeber dann nämlich dazu verpflichtet werden, für sämtliche Behandlungs- und Rehakosten aufzukommen. Setzen Sie zur Sicherheit auf eine durch eine Agentur entsandte Haushaltshilfe. Denn dann stellt die Agentur bereits sicher, dass die Haushaltshilfe auch ordentlich angemeldet ist.

Weitere Hilfen für das Zuhause

aeltere-frau-in-sessel-liest-buchIm eigenen Zuhause alt werden – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch wenn eine Mobilitätseinschränkung oder Pflegebedürftigkeit auftritt, scheint dieser Wunsch oft nicht erfüllbar. Das muss nicht sein: Die passenden Unterstützungsangebote ermöglichen ein Leben im eigenen Zuhause. Für diese Angebote stehen Ihnen viele Zuschüsse und Fördermittel zu. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Leistungsanspruch geltend machen.

Ein altersgerechtes und barrierearmes Zuhause ist oft eine Grundvoraussetzung für das Gelingen einer häuslichen Versorgung. Doch bevor Sie Umbaumaßnahmen in die Wege leiten, sollten Sie sich zu den vielseitigen Zuschussmöglichkeiten informieren. Wenn Sie beispielsweise die Versorgung eines Angehörigen planen, sollte der Antrag auf einen Pflegegrad so schnell wie möglich gestellt werden. Mit einem Pflegegrad werden Hilfestellungen in Form von Geld- und Sachleistungen gestellt.

Geld- und Sachleistungen von der Pflegekasse nutzen

Bereits mit Pflegegrad 1 sind Zuschüsse von der Pflegekasse möglich. Der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden, ist aber auch für die Seniorenbetreuung einsetzbar. Eine Seniorenbetreuung leistet Unterstützung und Begleitung, damit Ihr Angehöriger seinen Alltag weiterhin selbstbestimmt beschreiten kann.

Ab Pflegegrad 2 steigt die Anzahl der möglichen Leistungen. Nun besteht beispielsweise Anspruch auf das Pflegegeld, das besonders flexibel einsetzbar ist. Die monatliche Zuschusshöhe beträgt, je nach Pflegegrad, zwischen 332 und 947 Euro. Oft wird das Pflegegeld genutzt, um pflegende Angehörige zu vergüten oder um andere Unterstützungsangebote wie die 24 Stunden Pflege zu finanzieren. Eine kompakte Übersicht aller Zuschüsse finden Sie in unserer Zuschuss-Tabelle.

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und technische Hilfsmittel

Wer einen Pflegegrad hat und in der häuslichen Umgebung versorgt wird, hat auch Anspruch auf den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung. Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen, die Barrieren im Wohnumfeld abbauen, mit bis zu 4.000 Euro. Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, wird der Zuschuss pro Person gezahlt. Maximal sind 16.000 Euro Zuschuss pro Haushalt möglich. Voraussetzung ist, dass mindestens eines von drei Kriterien erfüllt sein muss:

1.

Die Maßnahmen ermöglichen die Pflege im häuslichen Umfeld.

2.

Die Maßnahmen erleichtern die Pflege im häuslichen Umfeld.

3.

Die Maßnahmen erlauben eine selbstständigere Lebensweise.


Voraussetzung erfüllt? Hier finden Sie Unterstützung für Ihren Zuschussanspruch.

Aber auch wenn kein Pflegegrad vorhanden ist, oder die Wohnumfeldverbesserung bereits in Anspruch genommen wurde, sind Zuschüsse möglich. Die KfW-Bank leistet bis zu 6.250 Euro Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen. Die Fördermittel stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. Um einen Antrag für den Investitions­zuschuss zur Barriere­reduzierung bei der KfW stellen zu können, benötigen Sie Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen. Die Zuschusshöhe errechnet sich aus den Kosten.

Stoppuhr-Icon KfW-Zuschuss 2024: Anträge wieder möglich

Seit 20.02.2024 sind Anträge für den KfW-Investitionszuschuss 455-B wieder möglich. Die KfW-Bank fördert mit diesem Programm altersgerechte Umbauten - eine Rückzahlung ist nicht nötig.

Maßnahmen, mit denen der Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt wird, werden mit bis zu 6.250 Euro gefördert (12,5 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten). Maßnahmen, die nicht unter diesen Standard fallen, werden mit bis zu 2.500 Euro gefördert (10 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten).

Die Fördermittel sind aufgrund der hohen Nachfrage erfahrungsgemäß zeitnah aufgebraucht. Stellen Sie Ihren Antrag daher so früh wie möglich. Für den Antrag benötigen Sie Kostenvoranschläge.

Zuschuss nutzen »

So nutzen Sie die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen

Im eigenen Zuhause werden viele Bereiche bei eingeschränkter Mobilität schnell zu Hindernissen. Gerade das Treppenhaus schränkt die Sicherheit oft ein. Doch der Einbau von Liftsystemen schafft schnelle Hilfe. Ein beliebtes Modell ist der Sitzlift, mit dem Treppen sitzend und sicher überwunden werden. Mit Kosten ab 3.800 Euro sind manche Modelle sogar ohne Eigenanteil finanzierbar. Der Preis richtet sich nach gewähltem Modell, Anzahl der Stockwerke und Form der Treppen.

Tipp: Ein kostenloser Anbietervergleich hilft, einen guten Preis zu finden.

Auch das Badezimmer wird durch Umbaumaßnahmen wieder selbstständig und sicher nutzbar. Eine Möglichkeit ist der Umbau von Wanne zu Dusche. Die alte Badewanne wird abgetragen und eine moderne, großräumige Dusche eingebaut. Der Umbau dauert nur wenige Stunden und beginnt bei 4.000 Euro. Wer nicht auf die Badewanne verzichten möchte, kann eine Badewannentür auch nachträglich einbauen lassen. Das verringert die Einstiegshöhe auf komfortable 30 Zentimeter. Die Kosten beginnen bei etwa 1.200 Euro, somit ist die Badewannentür oft ganz ohne Eigenanteil finanzierbar.

Tipp: Auch beim Badumbau lohnt sich ein kostenloser Anbietervergleich.

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4.000 Euro Zuschuss: Vergleichen Sie beliebte Anbieter in Ihrer Region.

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Antworten auf die häufigsten Fragen

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Bei langfristigem Bedarf ist die Pflegekasse zuständig. Ab Pflegegrad 2 können Pflegesach­leistungen, Pflegegeld sowie Mittel aus der Verhinderungs­pflege genutzt werden. Außerdem ist der Entlastungsbetrag für die Finanzierung der Haushaltspflege nutzbar.

Gesetzlich Versicherte haben bei einer schweren Erkrankung für maximal vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn kein anderes Haushalts­mitglied den Haushalt übernehmen kann. Lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt, verlängert sich der Anspruch auf 26 Wochen.

Haushaltshilfe ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar: Maximal 20 Prozent der Gesamtkosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr. Dafür benötigen Sie Rechnungen. Mehr erfahren Sie hier.

Wenn neben der Hilfe im Haushalt auch eine soziale Betreuung und grundliegende Pflege gewünscht ist, hilft eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Wenn die Betreuung nur sporadisch oder für wenige Stunden benötigt wird, ist die Seniorenbetreuung eine gute Alternative.

Wie oft in der Woche eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt wird, hängt vom individuellen Hilfebedarf des Versicherten und der Krankenkasse ab. In der Regel ist der Leistungsumfang aber auf 8 Stunden pro Tag begrenzt.

Unsere kostenlose Beratung hilft Ihnen gerne dabei, die passende Haushaltshilfe zu finden. Sie erreichen einen unserer 130 Pflegeberater unter der gebührenfreien Rufnummer 06131 49 32 041 oder schnell und online hier.

Herz und Hand Das sagen unsere Klienten

1 Tagesschau: "Gutscheine für Alltagshilfe geplant - Staatszuschuss für den Fensterputz"

2 Augsburger Allgemeine: "Schwarzarbeit mit Risiken: Haushaltshilfe immer anmelden"

3 Krankenkasseninfo: "Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfe - Krankenkassentest"