Kurzzeitpflege-Anbieter in Hasenkrug
Als Kurzzeitpflege (stationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine temporäre Pflegeversorgung von pflegebedürftigen Senioren, die eine Zeitdauer von vier Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Ein Recht auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege als zeitweisen Ersatz, besitzen Pflegebedürftige, welche grundsätzlich beispielsweise durch Angehörige, Pflegedienst oder 24-Std-Betreuung, zu Hause gepflegt werden.
Wo Pflegebedürftige ideal leben - Hasenkrug
Langeweile kann den 352 Bewohnern in Hasenkrug nicht aufkommen, denn der Ort verfügt auf einer Fläche von insgesamt 5,20 Quadratkilometern über genügend Angebote der Freizeitgestaltung, wie Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die schöne Ortschaft zählt wohl zu den beliebtesten der kompletten Region, wenn man dies an der großen Zahl von Besuchern misst, die Jahr für Jahr nach Hasenkrug strömen. Auf der allgemeinen Webseite www.gemeinde-hasenkrug.de stehen weitergehende umfassende Beschreibungen zu dem Gebiet und seinen Annoncen. Absolut empfehlenswert ist für Gäste in Hasenkrug ein Besuch der historisch bedeutungsvollen Kapelle "Maria Magdalenen-Kirche".
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die Lösung wenn Sie vorübergehend einen betreuenden Ersatz wünschen.
Die bemerkenswerte Stadt Hasenkrug hat eine Vielzahl Qualitäten anzubieten und eignet sich daher speziell für pflegebedürftige Menschen, um den Lebensherbst zu verbringen. In erster Linie soll eine Kurzzeitpflege einen optimalen Ersatz gewähren, sollte die verantwortliche Pflegeperson mit der Pflegeversorgung eines Angehörigen nervlich überstrapaziert sein. Sie ist folglich eine temporäre ersatzweise Leistung der Pflegeversicherung oder des verantwortlichen Sozialhilfeträgers. Ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege, die zeitweise und ersatzweise in der eigenen häuslichen Umgebung eines Pflegebedürftigen ausgeführt wird, besteht auch dann, wenn bereits ein Bedarf an Grundpflege, wie beispielsweise Waschen, Haarpflege, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen, Betten machen und hauswirtschaftlicher Unterstützung, wie beispielsweise Nahrungszubereitung, Aufräumen und Einkäufe erledigen, besteht, jedoch bis dato nicht die Pflegestufe 1 vorhanden ist. Wissenswert ist es darüber hinaus, insofern die Verhinderungspflege nicht durchgängig erforderlich sein sollte, dass es Pflegebedürftigen auch frei steht, diese zum Beispiel nur 2 Stunden pro Woche zu beanspruchen. Am Ende eines Jahres dürfen 28 Kalendertage jedoch nicht überstiegen werden.
Mit der Pflegehilfe die geeignete Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finden
Aktuell ein Dienstleister für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege bestehen in Hasenkrug und Umgebung, weil mehr und mehr Pflegebedürftige ihr Anrecht auf temporäre Pflegeversorgung geltend machen. Abgesehen von den staatlichen Trägern wie beispielshalber Städte oder Länder und privatrechtlichen Trägern wie beispielshalber ProCurand, gibt es in der BRD auch freie Träger von Pflegeeinrichtungen. Zu den freien Trägern zählt man unter anderem soziale Organisationen, wie beispielshalber das Deutsche Rote Kreuz und ebenso kirchliche Vertreter wie etwa die Diakonie Deutschland. Um sämtlichen älteren Menschen mit altersbedingten Krankheiten eine entsprechende Pflege gewährleisten zu können, sind etliche Einrichtungen für Kurzzeitpflege auf einzelne Alterserkrankungen spezialisiert, sodass diesen Senioren, mit optimal geschultem Pflegepersonal, das Alter verschönert werden kann. Unsere sachverständigen Mitarbeiter helfen Ihnen bei sämtlichen vorstellbaren Anfragen, ob bei der Auswahl eines optimalen Altenpflegeheimes oder einer Einrichtung für Seniorenwohnen, bei der Beantragung der Pflegestufe, oder bei Fragen betreffend der Kosten des Wohnsitzes.