Kurzzeitpflege-Anbieter in Hamburg
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Hamburg bezeichnen die Pflegebetreuung von Pflegebedürftigen, für eine vorübergehende Zeitspanne von höchstens 4 Wochen im Jahr, welche in einer stationären Einrichtung beziehungsweise ambulant durchgeführt wird. Pflegebedürftige Senioren, welche durch Angehörige, eine 24-h-Betreuung oder einen Pflegedienst in der eigenen häuslichen Umgebung verpflegt werden, können einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege fordern, wenn es notwendig ist.
Genießen sie die Abwechslung im schönen Hamburg
Um kulturelle Wünsche zu erfüllen, bietet die Stadt Hamburg ihren 1.742.707 Bürgern auf einer Fläche von insgesamt 755,26 Quadratkilometern viele Möglichkeiten. Auch Sehenswürdigkeiten historischer Art sind vorhanden und sorgen für genügend Abwechslung. Die Geschmäcker aller Menschen sind bekanntlich verschieden. Demnach bietet die spannende Stadt eine große Auswahl an Freizeitmöglichkeiten, in welchen sämtliche hier einheimische Menschen und Besucher, egal ob Jung oder Alt, exakt das richtige finden können. In Hamburg gibt es im Abaton-Kino selbstverständlich auch die Möglichkeit, die neu erschienenen Kinofilme dreidimensional zu schauen. So kommen sämtliche echten Freunde des Films ständig voll auf ihre Kosten. Besonders Freunden des Schauspiels ist das Thalia Theater in jedem Fall ans Herz zu legen. Hier werden mehrfach jeden Tag besonders umwerfende Werke inszeniert und selbstverständlich wechselt das Programm auch von Zeit zu Zeit.
Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Hamburg bietet Ihren pflegebedürftigen Angehörigen fachkundige Betreuung
Ein jeder Mensch sollte sich einen ruhevollen Lebensabend gönnen. Mit all seinen Facetten eignet sich Hamburg dafür sehr gut. Für den Fall, dass die verantwortliche Pflegeperson, angesichts emotionaler Überlastung, nicht imstande sein sollte, sich um einen pflegebedürftigen Verwandten zu kümmern, so garantiert eine Kurzzeitpflege einen optimalen Ersatz. Finanziert wird diese Serviceleistung durch die Pflegeversicherung oder den verantwortlichen Sozialhilfeträger. Pflegegeld wird auch während der Nutzung einer Verhinderungspflege bis zum halben Teil der regelmäßig geleisteten Zahlungen eingeräumt. Ein Sonderfall besteht allerdings, wenn ein Verwandter bis höchstens 2. Grades die Verhinderungspflege durchführt. In diesem Fall sind einzig die nachgewiesenen Ausgaben erstattungsfähig. Anschließend an die Kurzzeitpflege gibt es die Option, das Anrecht auf eine Verhinderungspflege zur Geltung zu bringen, sollte weiterhin Bedarf an Pflegeersatz vorhanden sein. Es ist folglich also nach Erschöpfung der Finanzleistungen für die Kurzzeitpflege, eine Kombination der zwei Formen der Pflege möglich, bei der die Pflegeversicherung immerhin noch für die Ausgaben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Hilfe aufkommt.
Einfach eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finden - Unsere freundlichen Berater assistieren Ihnen
20 qualifizierte Anbieter für eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege, finden sich auf unserer Internetpräsenz für Hamburg. In der Bundesrepublik gibt es viele verschiedene Träger von Pflegeeinrichtungen. Für gewöhnlich unterscheidet man zwischen öffentlichen wie zum Beispiel Kommunen oder Landkreise, privatrechtlichen wie etwa Pro Seniore und freien Trägern wie zum Beispiel uneigennützige Stiftungen, zu denen das Deutsche Rote Kreuz, aber auch kirchliche Vertreter wie etwa die Caritas dazugehören. Um allen Pflegebedürftigen mit altersbedingten Erkrankungen eine adäquate Pflege bieten zu können, sind einige Einrichtungen für Kurzzeitpflege auf einzelne altersbedingte Leiden spezialisiert, sodass solchen Senioren, mit hervorragend geschultem Personal, der Lebensherbst vereinfacht werden kann. Eine Kurzzeitpflege, ein Seniorenheim oder eine Seniorenresidenz zu finden ist aufwendig und problematisch. Wir sind Ihr Partner, und unterstützen sie gern bei allen aufkommenden Angelegenheiten.