Kurzzeitpflege-Anbieter in Groß Haßlow
Gelegentlich erfordern pflegebedürftige Senioren aus unterschiedlichen Gründen, sporadisch eine stellvertretende Betreuung. Für diesen Fall gibt es Kurzzeitpflege (stationär) und Verhinderungspflege (im eigenen Zuhause) in Groß Haßlow. Pflegebedürftige Menschen welche generell zu Hause gepflegt werden, durch beispielsweise Familienangehörige, eine 24-Std-Seniorenbetreuung oder einen ambulanten Pflegedienst, sind in der Regel die Zielgruppe einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Die Stadt Groß Haßlow - Ein erstklassiger Ort für den Ruhestand
Groß Haßlow ist eine anmutige Stadt und liegt im Bundesland Brandenburg. Mit einer Fläche von insgesamt 15,40 km² verfügt die Ortschaft über genügend Angebote zur Freizeitgestaltung für seine 248 Einwohner. In Groß Haßlow findet jedermann alles was man sich erträumen kann. Sämtliche Vorteile welche diese Stadt bietet, werden im Folgenden genauer wiedergegeben. In ganz Groß Haßlow bestehen die verschiedensten Speisewirtschaften. Egal ob türkische, russische, oder auch mexikanische Spezialitäten, hier findet jeder Mensch ein Lokal, welches seinem persönlichen Gaumen gerecht wird. Eines der angesehensten ist sicher das "Löwel Dorfkrug Kieve", welches mit einer äußerst vielfältigen Angebotsauswahl überzeugt.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die Antwort wenn Sie vorübergehend keine Zeit für pflegebedürftige Verwandte haben sollten.
Die Ortschaft Groß Haßlow gehört bei Pflegebedürftigen zu den populärsten Plätzen in der gesamten Gegend, wenn es darum geht, Pflegeangebote für den Lebensherbst zu finden. Für eine Kurzzeitpflege erbringt die Pflegekasse pro Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.550 Euro. Allerdings ist dafür erforderlich, dass häusliche oder teilstationäre Betreuung nicht genügt, um den bestehenden Versorgungsbedarf zu decken, da die Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Pflege untergeordnet ist. Für höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr haben pflegebedürftige Senioren einen Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Eben für diesen Zeitraum wird auch weiterhin Pflegegeld gewährleistet, jedoch lediglich bis zur Hälfte der gewöhnlich gezahlten Beträge. Weiter besteht ein Sonderfall, für den Fall dass die pflegende Person bis zweitem Grades mit dem pflegebedürftigen Rentner verwandt ist. Auszugleichen sind für diesen speziellen Fall einzig die nachweisbaren Ausgaben. Zahlreiche der circa 1,6 Millionen versorgenden Familienangehörigen in Deutschland wissen nicht von der Möglichkeit, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. So kommen die Zahlen aus dem Jahre 2010 zustande, in welchem einen Anspruch auf eine Kurzzeitpflege nur 16.500 und auf eine Verhinderungspflege nur 34.000 mal durchgesetzt wurde.
Sie wünschen Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Die Pflegehilfe steht Ihnen zur Seite!
In Groß Haßlow bietet sich die Möglichkeit, zwischen zwei fachmännischen Anbietern auszuwählen, wenn bei pflegebedürftigen Senioren Bedarf an Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege gegeben ist. Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik befinden sich in verschiedenster Trägerschaft. So gehören zu den bundesweit am meisten verbreiteten Trägern unter anderem das DRK oder ProCurand. Doch gibt es vielerorts auch lokale Anbieter. Selbstverständlich besteht eine Fülle von Pflegeeinrichtungen, welche sich auf spezielle altersbedingte Krankheiten spezialisiert haben und allen Pflegebedürftigen genau die professionelle Pflege bieten, welche sie benötigen. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, ein Altenpflegeheim oder ein Betreuten Wohnen zu finden, ist natürlich mit viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Wir sind dank unserer Erfahrung in der Lage, die in Frage kommenden Pflegeeinrichtungen bzw. Dienstleister für Sie herauszufinden und Ihnen beratend zur Seite zu stehen.