Kurzzeitpflege-Anbieter in Gräfenhain
Sollte die zuständige Pflegekraft eines pflegebedürftigen Seniors vorübergehend verhindert sein, oder der Umfang der Betreuung vorübergehend größer und daher nicht zu realisieren sein, gibt es die Option, für höchstenfalls 4 Wochen im Kalenderjahr, eine Verhinderungspflege (im eigenen Heim) oder eine Kurzzeitpflege (stationär) in Gräfenhain zu nutzen. Pflegebedürftige, welche durch Angehörige, eine 24-Std-Pflege oder einen Pflegedienst daheim gepflegt werden, können einen Anspruch auf eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege fordern, wenn dies vonnöten sein sollte.
Im einladenden Gräfenhain können pflegebedürftige Senioren die Seele baumeln lassen
Gräfenhain liegt im Bundesland Thüringen und verfügt über ein reichhaltiges Angebot an kulturellen Einrichtungen, geschichtsträchtigen Bauten sowie Orten zur Freizeitgestaltung auf einer Fläche von insgesamt 19,39 Quadratkilometern. Gemessen an der Masse an Gästen, welche alljährlich nach Gräfenhain kommen, zählt die entzückende Ortschaft zu den bekanntesten in der kompletten Umgebung. Für Jung und Alt gibt es im schönen Gräfenhain viel anzuschauen. Neben diversen anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, ist es äußerst empfehlenswert, die wichtigen Attraktionen, wie beispielsweise "Schloss Ehrenstein" zu besichtigen. Die Gaststätte "Gasthaus und Pension zur Libelle" überzeugt durch einen besonders guten Ruf und wird deshalb ausgesprochen häufig von Gästen besucht.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die perfekte Lösung, für den Fall, dass es Ihnen an Zeit mangelt
Die Wahl einer Pflegeeinrichtung bzw. eines Pflegeangebots in Gräfenhain, hat vielzählige Vorteile für Pflegebedürftige, wie etwa die Ruhe und das Erholungspotenzial, das dieser Standort bietet. In der Regel soll eine Kurzzeitpflege einen entsprechenden Ersatz gewährleisten, sollte die verantwortliche Pflegeperson mit der Betreuung eines Angehörigen mental überlastet sein. Sie ist also eine temporäre ersatzweise Leistung der Pflegeversicherung oder des verantwortlichen Sozialhilfeträgers. Eine Verhinderungspflege kann durch verschiedene Menschen ausgeführt werden. So beispielsweise durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder auch Pflegedienstleister. Während Pflegebedürftigen jährlich 1.550 Euro seitens der Pflegekasse zustehen, ist zu berücksichtigen, dass eine Finanzierung dieser erst nach mindestens 6 Monaten der Pflege möglich ist. Wer nicht durchgehend auf die Verhinderungspflege angewiesen sein sollte, dem steht es frei, diese beispielshalber nur einige Stunden in der Woche in Anspruch zu nehmen, insofern es in der Abrechnung am Ende des Jahres maximal 28 Kalendertage werden.
Die Pflegehilfe kann es kaum erwarten, eine bestmögliche Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege für Sie zu finden
Sollte Bedarf für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege gegeben sein, gibt es in Gräfenhain die Möglichkeit zwischen drei professionellen Anbietern zu entscheiden, welche Pflegebedürftigen helfen können. Während staatliche Träger, wie etwa Städte oder Länder, grundsätzlich einer Behörde untergeordnet sind, sind freie Träger, wie zum Beispiel das DRK, generell uneigennützige Wohlfahrtsorganisationen und privatgewerbliche Träger (die Kursana), vor allem einzelne oder überregionale Firmen beziehungsweise Ketten. Der Unterschied zwischen freien und privaten Betreibern ist der, dass die freien vom Bund finanziell unterstützt werden und anders als privatrechtliche Betreiber, keinen Profit erwirtschaften dürfen. Um die Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit entsprechender Betreuung für ein Familienmitglied mit einer speziellen Erkrankung, wie beispielsweise Multiple Sklerose zu vereinfachen, gibt es auf unserer Internetseite eine ausgesprochen gute Angebotsauswahl. Unter 06131/49 32 042 erreichen sie unsere kundigen beratenden Mitarbeiter, welche Ihnen bei jeglichen Anfragen entsprechend der Auswahl eines optimalen Seniorenpflegeheims oder einer Seniorenwohnanlage selbstverständlich helfen.