Kurzzeitpflege-Anbieter in Göllingen
Als Kurzzeitpflege (stationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine sporadische Betreuung von pflegebedürftigen Menschen, die eine Zeitdauer von 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreitet. Eine Kurzzeitpflege hat den Sinn, Pflegebedürftige, nach zum Beispiel einer stationären Behandlung, wieder auf das Leben in der privaten Wohnumgebung einzustellen. Eine Verhinderungspflege hingegen dient als Provisorium, falls zum Beispiel betreuende Familienmitglieder eine Atempause benötigen.
Die Stadt Göllingen heißt Sie mit vielen Vorzügen willkommen
Umfangreiche Möglichkeiten für ein attraktives kulturelles Leben sowie genügend Geschäfte und Gaststätten bietet die Stadt Göllingen seinen 709 Einwohnern auf insgesamt 10,74 Quadratkilometern Fläche an. Was die Stadt Göllingen zu einem so außerordentlichen Ort macht, sind vorwiegend der kulturelle Reichtum, viele Sehenswürdigkeiten, eine großartige Palette an Möglichkeiten die Freizeit zu verbringen und selbstredend nicht zuletzt, die sehr angenehmen Einwohner. Die Küchenbediensteten in dem Restaurant "Vier Jahreszeiten" legen besonderen Wert auf ausgesuchte Esswaren und kredenzen ihren Tischgästen immer ziemlich schmackhafte Speisen, auf dass schlussendlich keinerlei Zweifel darüber besteht, welches Restaurant im ganzen Göllingen das beste ist. Wer auf der Suche nach einem charmanten Platz ist, um mit Begleitung ein paar schöne Stunden zu verbringen, dem sei das Kaffeehaus "Café Hollenbach" nahe gelegt. Neben jeglichen möglichen Kaffeevariationen, gibt es an dieser Stelle selbstverständlich gleichermaßen auch allerhand köstliche Bissen auf der Karte.
Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege ist die Antwort falls Sie temporär keine Zeit für pflegebedürftige Familienangehörige haben.
Wer auf der Suche nach einem Ort ist, um den Lebensherbst zu verleben sollte auf jeden Fall die überaus angenehme Ortschaft Göllingen ins Auge fassen. Grundpflege wie beispielsweise Waschen, Nagelpflege, Assistenz beim An- und Auskleiden und auch Betten machen, medizinische Behandlungspflege bei krankheitsbedingten Leiden wie beispielsweise Injektionen oder Blutzuckerkontrolle, sowie natürlich ebenfalls gesellschaftliche Betreuung sind Dienstleistungen, welche im Zuge einer Kurzzeitpflege erbracht werden. Während diese Serviceleistungen von der Pflegekasse finanziert werden, ist es zu berücksichtigen, dass dies nicht für die Unterkunft und Kost und Logis der pflegebedürftigen Menschen der Fall ist. Im Zuge einer Verhinderungspflege ist es für Pflegebedürftige denkbar, sich beispielshalber durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder natürlich ebenfalls Pflegedienstleister betreuen zu lassen. Wenn der Zeitrahmen der bisherigen Betreuung zumindest 6 Monate beträgt, zahlt auch die Pflegekasse für eine Verhinderungspflege, maximal 1.550 € im Kalenderjahr. Es ist möglich, eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege zu verknüpfen. Das heißt, dass wenn die Maximalleistungen der Kurzzeitpflege voll ausgeschöpft sind, Pflegebedürftige ihren Anspruch auf eine Verhinderungspflege zur Geltung bringen können. Zu bedenken ist an dieser Stelle, dass die Pflegekasse dann lediglich noch die Ausgaben für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz bezahlt.
Wir unterstützen Sie sehr gern, eine bestmögliche Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zu finden
Auf unserer Webseite finden Sie ein kompetente Dienstleister für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege, insofern eine vorübergehende stellvertretende Betreuung in Göllingen und in der Nähe benötigt werden sollte. Außer den öffentlichen Trägern wie etwa Kommunen oder Landkreise und privaten Trägern wie etwa die Kursana, gibt es in der Republik auch freie Träger von Pflegeeinrichtungen. Zu den freien Trägern zählt man unter anderem uneigennützige Vereine, wie beispielshalber das Deutsche Rote Kreuz und ebenso kirchliche Träger wie etwa die Caritas. Wer auf der Suche nach Einrichtungen für Kurzzeitpflege mit passender Fürsorge für ein Familienmitglied mit speziellen Leiden, wie etwa Schizophrenie ist, wird in der sehr großen Auswahl auf unseren Seiten fündig. Um Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege oder eine Einrichtung für Betreutes Wohnen zu finden, gilt es zahlreiche Kriterien zu berücksichtigen. Weil das für die meisten Menschen nicht einfach zu überblicken ist, bietet die Pflegehilfe unter der Rufnummer 06131/49 32 042 eine gebührenfreie Beratung.