Kurzzeitpflege-Anbieter in Glasewitz
Eine Kurzzeitpflege (erfolgt stationär) und eine Verhinderungspflege (erfolgt ambulant) in Glasewitz können für maximal 4 Wochen im Kalenderjahr genutzt werden, wenn der Umfang der Pflegeversorgung temporär umfassender und dementsprechend nicht zu meistern ist, oder die verantwortliche Pflegekraft verhindert ist. Ausgesprochen dienlich ist eine Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege, wenn der verantwortliche Betreuer eine Auszeit braucht, beziehungsweise nach einer Krankenhausbehandlung eine umfassendere Pflegebedürftigkeit besteht.
Glasewitz - Eine Stadt wie gemacht für Pflegebedürftige
Der Ort Glasewitz in Mecklenburg-Vorpommern, verfügt insgesamt über eine Fläche von 15,55 Quadratkilometern und bietet 451 Menschen ein Zuhause. Die Interessen aller Menschen sind wie man weiß unterschiedlich. Demnach offeriert die reizende Ortschaft eine imposante Vielfalt an kulturellen Angeboten, in welchen sämtliche hier wohnhafte Menschen und Urlauber, egal ob Groß oder Klein, genau das Passende finden können. Die attraktiven Grünanlagen in Glasewitz laden alle Anwohner und Reisende dazu ein, sich vom strapaziösen Alltag zu erholen und neue Kraft zu schöpfen. Auf dem offiziellen Netzauftritt www.amt-guestrow-land.de sind alle Einzelheiten zu finden, die Sie sonst noch über die Gegend und ihre Angeboten interessieren könnten.
Idealer Ersatz für verhinderte pflegende Angehörige - Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege
Eine Beanspruchung der Pflegeangebote von Glasewitz, ist für pflegebedürftige Personen ausgesprochen zu empfehlen, weil die Ortschaft als netter Standort für das Alter nah und fern populär ist. Wenn die verantwortliche Pflegeperson, wegen psychischer Überladung, nicht imstande ist, sich um einen pflegebedürftigen Familienangehörigen zu kümmern, so bietet eine Kurzzeitpflege einen angemessenen Ersatz. Getragen wird diese Serviceleistung durch die Pflegeversicherung oder den verantwortlichen Sozialhilfeträger. Für höchstens 4 Wochen jährlich übernimmt die Pflegekasse eine Verhinderungspflege für pflegebedürftige Senioren und bewilligt dabei bis zu 1.550 €. Unwichtig ist es hierbei, wer die Verhinderungspflege durchführt. So können beispielsweise auch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder selbstverständlich ebenfalls Pflegedienste diese Aufgabe übernehmen, sofern der Mindestzeitraum der für eine Verhinderungspflege erforderlichen Pflegezeit von einem halben Jahr erfüllt ist. Weiter sei hier betont: die Maximalsumme für die Kostendeckung einer Kurzzeitpflege von 1.550 Euro, für die Dauer von nicht länger als 28 Tagen jährlich, ist unabhängig von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Lassen Sie sich bei der Suche nach einer Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege von der Pflegehilfe unterstützen
Sollten Pflegebedürftige zeitweise Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wünschen, so finden Sie auf unserer Webpräsenz, beispielshalber für den Raum um Glasewitz, ein Anbieter, zwischen denen Sie wählen können. Die Träger von Pflegeeinrichtungen unterteilt man im Allgemeinen in freie, öffentliche und privatgewerbliche Anbieter. Zu den freien Trägern gehören unter anderem gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsorganisationen wie unter anderem die AWO aber auch kirchliche Vertreter wie die Caritas. Als öffentliche Träger treten in der Regel Bundesländer oder Städte auf. Zu den privaten Trägern gehört zum Beispiel die Kursana. Auf der Suche nach einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit adäquater Pflege für einen Angehörigen mit ganz spezifischen Leiden, wie zum Beispiel Multiple Sklerose ist es zeitsparend und einfach, auf unserem Portal fündig zu werden. Wer bei der Auswahl der passenden Einrichtung nicht sicher ist, erreicht unter der Nummer 06131/49 32 042 zu jeder Zeit einen erfahrenen Berater der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei allen Unklarheiten zur Seite steht. Dabei ist es ganz egal ob Sie Fragen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Seniorenheimen oder Einrichtungen für Seniorenwohnen haben.