Kurzzeitpflege-Anbieter in Gladigau
Sollte der Pflegeaufwand bei Pflegebedürftigen sporadisch umfassender und darum nicht zu bewerkstelligen sein, oder der zuständige Seniorenbetreuer verhindert sein, gibt es die Option für maximal vier Wochen im Jahr, eine Kurzzeitpflege (stationär) in Gladigau für den ersten und eine Verhinderungspflege (im eigenen Heim) für den zweiten Fall, in Anspruch zu nehmen. Sollte der zuständige Altenbetreuer aufgrund von beispielsweise Urlaub oder einer Unpässlichkeit, nicht verfügbar sein, oder sich die gesundheitliche Verfassung eines pflegebedürftigen Senioren zeitweise verschlimmern, ist eine Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege ein geeigneter Ersatz.
Profitieren Sie von der Vielfältigkeit der attraktiven Stadt Gladigau
Um das Leben angenehm zu gestalten, bietet die Stadt Gladigau in Sachsen-Anhalt ihren 363 Bürgern auf einer Fläche von insgesamt 15,50 km² vielerlei Möglichkeiten an, um alle kulturellen Wünsche zu erfüllen. Da es in der Ortschaft Gladigau ein beachtliches Angebot an Freizeitmöglichkeiten, mit beispielsweise Kinos, Kunstgalerien, Schwimmbädern und Gaststätten, sowie Einrichtungen, die dem gesundheitlichen Wohl zugutekommen, wie beispielshalber Haarstudios und Massagestudios, gibt, bietet diese Stadt sowohl für Bewohner, als auch für Gäste, immer alles, was man sich wünschen kann.
Falls die Zeit fehlt - Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Gladigau
Die Pflegeangebote in Gladigau eignen sich, dank der vielen Vorzüge der Stadt, optimal für pflegebedürftige Menschen, um die goldenen Jahre zu verbringen. Grundpflege wie etwa Baden, Zahnpflege, Assistenz beim An- und Auskleiden und auch Betten machen, medizinische Behandlungspflege in Krankheitsfällen wie beispielshalber Wundversorgung oder Medikamentenüberwachung, wie natürlich ebenso soziale Fürsorge sind Dienste, welche im Zuge einer Kurzzeitpflege erbracht werden. Während diese Leistungen von der Pflegekasse bezahlt werden, ist es zu beachten, dass dies nicht für die Unterkunft und Kost und Logis der pflegebedürftigen Menschen der Fall ist. Pflegebedürftigen steht jährlich, für einen höchstmöglichen Zeitraum von 4 Wochen, ein Betrag von 1.550 € von der Pflegekasse für eine Verhinderungspflege zu. Informationen und Antragspapiere für die Verhinderungspflege können betreuende Familienangehörige bei der Pflegeversicherung, sprich der zuständigen Krankenversicherung, bekommen. Je nach Belieben kann die Verhinderungspflege ebenso für zum Beispiel nur einige Stunden pro Woche beansprucht werden. Wichtig ist aber, dass dabei am Ende des Jahres nicht der höchstmögliche Zeitraum von 28 Kalendertagen übertroffen werden kann.
Sie brauchen eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Wir beraten Sie gern!
Selbstverständlich hat sich mit der größer werdenden Nachfrage, nach Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, auch in Gladigau und in der Region einiges getan. So gibt es inzwischen ein professionelle Dienstleister für diese Art der temporären Pflege. Selbstverständlich gibt es neben großen Trägern von Altenheimen, wie etwa Kursana oder die Caritas, überall in unserem Land ebenfalls kleinere Dienstleister, welche primär örtlich agieren. Da die Gefährdung für Senioren im hohen Alter an altersbedingten Beschwerden zu erkranken besonders groß ist, gibt es eine Vielzahl an Pflegeeinrichtungen, die auf die vielfältigen Alterserscheinungen spezialisiert sind. Da die Pflegehilfe seit langer Zeit gut mit verschiedenen Anbietern für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, mit Seniorenheimen und Seniorenwohnanlagen zusammenarbeitet, garantieren wir hinsichtlich der Vermittlung, für jegliche Fragestellungen und potenziellen Probleme einen herzlichen und sachverständigen Beratungsservice unter 06131/49 32 042.