Kurzzeitpflege-Anbieter in Fritzlar
Für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr, bezahlt die Pflegeversicherung die sogenannte Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Fritzlar. Die Inanspruchnahme einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist besonders dann geeignet, wenn eine Pflege eines Pflegebedürftigen in der eigenen häuslichen Umgebung, aus Gründen wie beispielsweise Verschlimmerung der gesundheitlichen Verfassung, oder Ferien des zuständigen Seniorenbetreuers, nicht möglich ist.
Fritzlar - eine Stadt mit vielen Facetten
Die Ortschaft Fritzlar in Hessen mit insgesamt 88,78 km² Fläche und 14.296 Bewohnern verfügt über Sehenswürdigkeiten historischer Art und verschiedenster kultureller Einrichtungen. Es ist auf jeden Fall einleuchtend, dass jeder Einheimische oder Gast in Fritzlar nur positive Worte für diese Ortschaft findet, denn mit Museen, Cafés, zahlreichen Seen und natürlich unzähligen Lokalen, gibt es für Menschen jeden Alters jederzeit ein erstaunliches kulturelles Angebot. Um Zeit mit köstlichen Getränken oder einem kleinen Happen zu verbringen, existieren in Fritzlar viele Kaffeehäuser, die dazu willkommen heißen mit Freunden oder Angehörigen zu plaudern, speziell hervorgehoben werden sollte hier "Eis Cafe Del Corso", das mit entspanntem Ambiente und erschwinglichen Preisen beeindruckt. Mannigfache Touristenattaktionen gibt es, doch ""St. Petri Dom / Dom St. Peter"" zählt wohl zu der berühmtesten und am meisten besuchten Sehenswürdigkeiten hier vor Ort.
Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ist die beste Lösung, wenn es Ihnen an Zeit mangelt
Wer auf der Suche nach einem Ort ist, um den Ruhestand zu verbringen sollte unbedingt die ausgesprochen beliebte Stadt Fritzlar in Betracht ziehen. Bei vorübergehender Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustands von Pflegebedürftigen, ist eine Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse auf alle Fälle vorteilhaft. Der Maximalbetrag welchen diese pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege erbringt, beträgt 1.550 €. Zu beachten gilt es hierbei weiter, dass während der Beanspruchung einer Kurzzeitpflege keinerlei Rentenversicherungsbeiträge für die gewöhnlich versorgende Person abzuführen sind. Für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr haben Pflegebedürftige ein Recht auf eine Verhinderungspflege. Eben für diese Zeitdauer wird auch weiterhin Pflegegeld gezahlt, allerdings einzig bis zur Hälfte der normalerweise geleisteten Zahlungen. Weiter besteht eine Einschränkung, für den Fall dass die pflegende Person bis zweitem Grades mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist. Zu erstatten sind in diesem besonderen Fall lediglich die nachweisbaren Kosten. Die meisten pflegenden Angehörigen sind bezüglich Kurzzeitpflege nicht gut aufgeklärt. So haben beispielshalber im Jahre 2010 von rund 1,6 Millionen Familienangehörigen nur circa 16500 dieses Anrecht zur Geltung gebracht. Eine Verhinderungspflege haben nur rund 34.000 der insgesamt 1,6 Millionen betreuenden Familienmitgliedern in der BRD im Jahre 2010 in Anspruch genommen.
Mit der Pflegehilfe gut beraten eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege finden
vier fachmännische Anbieter für Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege, finden sich auf unserer Internetpräsenz für die Gegend Fritzlar. Selbstredend gibt es abgesehen von bekannten Trägern von Seniorenheimen, wie etwa das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter, an vielen Orten in Deutschland außerdem kleinere Träger, die vorwiegend regional tätig sind. Da sich vor allem Patienten mit beispielshalber Multiple Sklerose ausgesprochen wohlfühlen müssen, bemühen sich einige Pflegeeinrichtungen darum, dies zu gewährleisten. Alle Senioren können sich den unterschiedlichsten Tätigkeiten widmen und erfahren durch das kompetente Personal gute Unterstützung. Eine Verhinderungspflege oder ein Seniorenheim oder ein Seniorenwohnen zu finden ist aufwendig und problematisch. Wir sind Ihr Partner, und unterstützen sie gern bei allen entstehenden Fragen.