Kurzzeitpflege-Anbieter in Friedland
Unter einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege in Friedland versteht man eine vorübergehende Betreuung, die im Falle der Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung und im Fall der Verhinderungspflege in der eigenen Wohnumgebung durchgeführt wird. Dabei wird eine Zeitspanne von 4 Wochen im Kalenderjahr nicht überschritten. Pflegebedürftige Rentner welche grundsätzlich in der eigenen Wohnumgebung verpflegt werden, durch zum Beispiel Familienmitglieder, eine 24-Stunden-Betreuung oder einen ambulanten Pflegedienst, sind generell die Zielgruppe einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Genießen Sie Ihre goldenen Jahre im herrlichen Friedland
So verschiedenartig wie die 6198 Anwohner in Friedland, so kulturell abwechslungsreich ist selbstredend ebenfalls die komplette Stadt. Die Stadt besticht vor allem durch viele Sehenswürdigkeiten und Kulturschätze. Die Friedländer Apotheke beeindruckt speziell durch das zuvorkommende, kundige Personal, welches auch Blutdruckmessungen und solcherlei durchführt und natürlich sind an diesem Ort ebenfalls jedwede gängigen Therapeutika zu erwerben, um das Wohlbefinden wiederherzustellen. Sei es Dauerwelle, Pony oder Pferdeschwanz, die Haarstylisten des Salons Anke Schumacher sind in ganz Friedland sehr gefragt für ihre Gewandtheit beim Hairstyling ihrer verwöhnten Kunden.
Sie brauchen vorübergehend fachkundige Betreuung? Beauftragen Sie eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege!
Auf der Suche nach dem idealen Ort für den Herbst des Lebens, sollte eine Kurzzeitpflege in Friedland durchaus in Betracht gezogen werden. Eine Kurzzeitpflege ist in Gegenüberstellung mit teilstationärer Betreuung untergeordnet, das heißt sie kann nur dann in Anspruch genommen werden, für den Fall, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege den tatsächlichen Bedarf an Pflege nicht decken kann. Es ist für pflegebedürftige Rentner möglich, die 1550 €, welche von der Pflegeversicherung im Kalenderjahr für eine Verhinderungspflege gezahlt werden, innerhalb des Zeitraums der Pflegebetreuung bedarfsgerecht aufzubrauchen. Zahlreiche der circa 1,6 Millionen pflegenden Angehörigen in der Bundesrepublik wissen nicht von der Möglichkeit, eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können. So kommen die Zahlen aus dem Jahr 2010 zustande, in welchem ein Recht auf eine Kurzzeitpflege bloß 16.500 und auf eine Verhinderungspflege lediglich 34.000 mal geltend gemacht wurde.
Finden Sie eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit unseren freundlichen Mitarbeitern
Oft lässt es sich für Pflegebedürftige nicht vermeiden, auf eine sporadische ersatzweise Pflegeversorgung zurückzugreifen. Dafür bestehen in Friedland und in diesem Raum einige professionelle Anbieter für Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege. Freie Träger von Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel uneigennützige Organisationen wie das DRK, sind anders als öffentlich-rechtliche Betreiber, wie zum Beispiel Kommunen oder Bundesländer, keiner Behörde unterstellt, werden allerdings vom Bund gefördert. Privatgewerbliche Betreiber sind im Gegensatz zu den beiden bereits erwähnten, lokale oder auch größere Firmen, wie beispielshalber Vitanas, welchen es gestattet ist, Gewinn zu erwirtschaften. Um vorrangig Patienten, die beispielsweise an Schizophrenie erkrankt sind, ein gutes Wohngefühl zu geben, widmet sich selbstverständlich auch das erfahrene Pflegepersonal in den Pflegeeinrichtungen unterstützend allen Senioren. Unsere sachverständigen beratenden Mitarbeiter sind immer unter der Rufnummer 06131/49 32 042 zu erreichen, und warten darauf Ihnen mit mehrjähriger Expertise unter die Arme zu greifen.